Kiel, den 23.3.1961
1) Hauptversammlung der Clubversammlung
Einer bei ihrer letzten Sitzung in Berlin getroffenen Vereinbarung entsprechend wurde die Clubversammlung inzwischen für den 06./07.05. zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung gemäß § 13 der Satzung einberufen. Die Sitzungen werden im Hotel-Restaurant Engelberg in Winterbach bei Schorndorf/Württemberg stattfinden. Sie sollen am Sonnabend, dem 06.05., um 13:30 Uhr beginnen und am Sonntag, dem 07.05., gegen 18:30 Uhr beendet werden.
Auf der Tagesordnung stehen bisher:
Alle bis zum 06.04.1961 hier eingegangenen Anträge und eventuellen Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten OV-Rundschreiben bekanntgegeben. Die OV-Vorsitzenden haben dann die Möglichkeit, ihrem DV gegenüber noch vor der Hauptversammlung zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Anträge, die später oder gar erst bei der Versammlung selbst eingebracht werden, bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.
a) Zustellung
Im Februar und März häuften sich die Beschwerden über die späte Zustellung des DL-QTC.
Bei der Nr. 2/61 lag das zum Teil daran, daß die beigelegten Zahlkarten vom Postscheckamt
nicht rechtzeitig geliefert worden waren und die Hefte daher erst am 06.02. aufgeliefert
werden konnten. Die wesentlichen Ursachen für die zahlreichen Verspätungen waren aber in
beiden Monaten die enorm langen Laufzeiten. Manche Hefte brauchten z. B. von
Stuttgart bis Berlin oder München zehn Tage. In Köln wurde sogar Laufzeiten von zwölf
Tagen beobachtet. Die Post hat nun zwar schon wiederholt erklärt, daß Drucksachen zu
ermäßigter Gebühr in Stoßzeiten (Monatsanfang) gelegentlich zugunsten der normalen
Briefsendungen zurückgestellt werden müßten und daher eventuell zwei bis drei Tage
länger unterwegs seien. Eine Verzögerung von 1012 Tagen kann damit aber nicht
erklärt oder gar entschuldigt werden.
Der Verlag hat inzwischen eine entsprechende Beschwerde an die zuständige Oberpostdirektion Stuttgart gerichtet. Nötigenfalls wird sich der DARC in dieser Angelegenheit auch noch an das BPM wenden.
Oft sind allerdings auch die Mitglieder an der Verspätung schuld, und zwar dann, wenn sie umziehen, ohne der Geschäftsstelle rechtzeitig ihre neue Anschrift mitzuteilen. Ein beim Postamt gestellter Nachsendeantrag erstreckt sich nämlich nicht auf Zeitungen und Zeitschriften. An die alte Anschrift oder sonstwie unrichtig adressierte Drucksachen gehen im allgemeinen an den Absender zurück. Die Post soll dann zwar ggfs. die neue Anschrift darauf vermerken; aber leider wird das oft vergessen, so daß unliebsame Verzögerungen oder gar Unterbrechungen bei der Lieferung des DL-QTC entstehen können. Daher: Wer umzieht, teile seine alte und seine neue Adresse unverzüglich der DARC-Geschäftsstelle mit, weil nur dort die Versandkartei geführt wird und die Umschläge für das DL-QTC adressiert werden. Angabe der alten Anschrift ist nötig, damit man weiß, um wen es sich handelt. Gleiche Vor- und Zunamen sind nämlich bei über 12.000 Mitgliedern keine Seltenheit.
b) Honorare
Dem DARC und dem DL-QTC wird häufig vorgeworfen, daß die Mitarbeit an der Zeitschrift nicht genügend honoriert würde. Dabei wird dann oft und gern auf die amerikanische QST hingewiesen, die angeblich viel großzügiger sei. Tatsächlich zahlt aber die QST überhaupt keine Honorare und hat es auch noch nie getan. In den Bestimmungen der ARRL heißt es dazu unter CQC 3756 Compensation in auszugsweiser Übersetzung:
Das Einkommen aus der QST dient zur Erhaltung der ARRL, einer gemeinnützigen Gesellschaft, die für das Wohlergehen der Amateure arbeitet. Die ARRL zahlt keine Dividenden und Gewinne aus und verwendet alle Einnahmen direkt oder indirekt für das Wohl des Amateurfunks oder der Mitglieder. Aus diesen Gründen werden keine Honorare gezahlt, sondern als Spende der Verfasser zum Wohle des Amateurfunks betrachtet.
Mit dieser Politik hat die QST bisher jeden Beitrag, der veröffentlicht wurde, seit dem Bestehen kostenlos erhalten.
Zahlreiche Anfragen lassen erkennen, daß in dieser Hinsicht eine gewisse Unklarheit herrscht. Auf Grund eines entsprechenden Beschlusses der Clubversammlung (siehe Protokoll vom 05./06.11.1960 Ziffer 3.) gilt zur Zeit der als Vervielfältigung mit dem OV-Rundschreiben Nr. 10/60 am 24.10.1960 verteilte Entwurf als vorläufige Geschäfts- und Wahlordnung. Zur bevorstehenden Hauptversammlung wird der in Berlin dafür gebildete Ausschuß eine überarbeitete Fassung vorlegen, die auch die bis Ende Januar noch dazu gemachten Vorschläge der Ortsverbände und Distrikte berücksichtigen wird. Nach Annahme durch die Clubversammlung wird diese neue Geschäfts- und Wahlordnung dann auch gedruckt an alle Ortsverbände verteilt werden. Bis dahin bleibt aber noch die vorläufige Fassung des ersten Entwurfs in Kraft.
Leider sind von dieser lediglich vervielfältigten Ausgabe keine Exemplare mehr verfügbar. Es wird daher gebeten von entsprechenden Bestellungen bei der Geschäftsstelle abzusehen. Ortsverbände, die ihr Exemplar nicht mehr haben, müssen sich daher während der Übergangszeit erforderlichenfalls bei ihrem DV eins ausleihen.
Im nächsten DL-QTC werden die Distrikte Baden, Westfalen-Nord und Württemberg ihre ersten diesjährigen Mobil-Wettbewerbe ankündigen. Leider finden sie alle am selben Wochenende statt (22./23.04.). Bei Bekanntwerden dieser Gleichzeitigkeit waren die Vorbereitungen der einzelnen Veranstalter schon so weit fortgeschritten, daß ihnen eine Verlegung nicht mehr zugemutet werden konnte. Um aber solche Überschneidungen künftig zu vermeiden, wird den Veranstaltern von Mobil-Wettbewerben empfohlen, sich die Termine ca. zwei Monate vorher bei der Geschäftsstelle reservieren zu lassen.
5) Und noch mal: Schwarzsender
Dieses Thema wurde gerade erst im letzten OV-Rundschreiben ausführlich behandelt. Inzwischen hat die Bundespost in Rechberghausen bei Göppingen wieder zwei Schwarzsender ermittelt: die DARC-Mitglieder Leo N. und Wolfgang V. Sie wurden am 24.02.1961 vom DV Württemberg aus dem DARC ausgeschlossen.
Dieser Fall hat insofern eine besondere Bedeutung, als während des mehrmonatigen Betriebs über 500 CW-Verbindungen unter mehr als 20 ausländischen Rufzeichen abgewickelt und dadurch viele in- und ausländische Funkamateure getäuscht wurden. Vorwiegend verwendeten die beiden Schwarzsender die seltenen Rufzeichen LX1XX, SU1AC (mit angeblicher QTH Box 32, Cairo) und VQ1AM. Gelegentlich wurden außerdem mißbraucht: CT2ZM (angeblich Box 273, Lissabon), EA8BF, EA8BW (angeblich Luis, Box 215, Tenerife), GC2CNC, LU7OC, MP4QAO, ON4IB, OE5AN, OZ3QW, PAØOTC, PY1CK, TF2WEV, TF5WEV, UA1KAE, VS9OM, VU2MD, YV5HL, ZB1NE (angeblich Bob, La Valetta), ZL1AH und ZL1AK.
Hinter diesen Calls verbargen sich also Piraten. Wer mit ihnen gearbeitet hat, wird daher vergeblich auf die QSL-Karten warten.
6) Amateurfunkgenehmigungen in Indien
Wie das BPM mitteilte, hat sich die indische Fernmeldeverwaltung bereit erklärt, deutschen Staatsangehörigen in Indien Amateurfunkgenehmigungen gemäß den für Inder geltenden Bestimmungen zu erteilen und, sofern sie bereits eine deutsche Lizenz haben, gewisse Erleichterungen zu gewähren. Die Deutsche Bundespost wird sich indischen Staatsangehörigen in Deutschland gegenüber entsprechend verhalten.
Diese Möglichkeit kommt allerdings wohl nur für Deutsche in Frage, die sich längere Zeit in Indien aufhalten.
7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960
DOK: | Ortsverband: |
|
B16 | Straubing | Helmut Winter, DJ1ZU |
B21 | Kronach | Josef Pusch, DJ4BE |
C22 | Passau | Karl Schmidt, DJ1PR |
C30 | Würmtal (neu) | Wolfgang Betlejewski, DJ4VE |
F02 | Bensheim | Christian Feige, DJ3HA |
G08 | Bad Godesberg | Erich Heine, DL3GI |
G10 | Köln | Heinz Schifferdecker, DL7AC |
H24 | Wolfsburg | Wolfgang Schaeling, DL9MP |
K11 | Worms | Walter Schneiderheinze, DL6EK |
L02 | Duisburg | Erwin Bruns, DJ6HN |
N22 | Wiehengebirge | Wilhelm Osterfeld, DL3SI |
O10 | Hamm | Dr. Theodor Berck, DL6BC |
O24 | Neheim-Hüsten | Erich Teupe, DJ4QC |
O28 | Altenhuden (neu) | Günter Daus, DJ1QL |
P09 | Ravensburg | Walter Blersch, DL6EW |
P18 | Herrenberg | Willy Maigler, DL6SM |
P27 | Schramberg | Klaus Beck, DJ5ZN |
Allerseits Frohe Ostern und
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und gez. Röhling, DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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