Kiel, den 23.3.1961

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 3/61


ÜBERSICHT:


1) Hauptversammlung der Clubversammlung

Einer bei ihrer letzten Sitzung in Berlin getroffenen Vereinbarung entsprechend wurde die Clubversammlung inzwischen für den 06./07.05. zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung gemäß § 13 der Satzung einberufen. Die Sitzungen werden im Hotel-Restaurant Engelberg in Winterbach bei Schorndorf/Württemberg stattfinden. Sie sollen am Sonnabend, dem 06.05., um 13:30 Uhr beginnen und am Sonntag, dem 07.05., gegen 18:30 Uhr beendet werden.

Auf der Tagesordnung stehen bisher:

  1. Ergebnisse der letzten Sitzung
    Siehe dazu das mit OV-Rundschreiben Nr. 11/60 am 22.11.1960 verteilte Protokoll.
  2. Jahresberichte des Clubvorstands
    Ein zusammenfassender schriftlicher Bericht wird voraussichtlich mit dem nächsten OV-Rundschreiben, also noch vor der Hauptversammlung verteilt werden.
  3. Berichte der Rechnungsprüfer, Prüfung und Genehmigung der Abrechnung für das Geschäftsjahr 1960
    Zu Rechnungsprüfern bestellte der Amateurrat bei seiner letzten Sitzung OM Tietz, DL1GU, und OM Pehrs, DJ3TZ. Sie werden die Prüfung in der Zeit vom 07.–09.04. bei der DARC-Geschäftsstelle vornehmen.
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1961
  6. Annahme einer neuen Geschäfts- und Wahlordnung
    Sie dazu auch Punkt 3) dieses Rundschreibens.
  7. Deutschlandtreffen 1961 in Dortmund
  8. QSL-Vermittlung
    Der bei der Berliner Sitzung gebildete Ausschuß wird über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Reform der Vermittlung berichten. Angestrebt wird, die QSL-Karten künftig von München aus unmittelbar an die Ortsverbände zu verteilen.
  9. Nachwuchsbetreuung
    Nachdem inzwischen in mehrere Distrikten Jugendreferenten eingesetzt wurden, soll eine Koordinierung der Jugendarbeit vereinbart werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Zeitschrift Der Kurzwellenhörer und ihre weitere Förderung durch den DARC behandelt werden.
  10. Deutschland-Rundspruch
    Nach dem Rücktritt von OM Plage, DL1UM, waren bekanntlich die OM Rühsen, DL1RX, und Groth, DL1BF, kommissarisch mit der Redaktion des Rundspruchs beauftragt worden. Es soll jetzt eine endgültige Regelung getroffen werden.
  11. Ehrennadel-Verleihungen
  12. Allgemeine Aussprache
    Dabei besteht die Möglichkeit, spezielle Distrikts- und OV-Probleme sowie Themen, die nicht ausdrücklich auf der Tagesordnung stehen, in der Clubversammlung zu erörtern.
  13. Anträge und Verschiedenes
    Anträge für diese Sitzung können gemäß § 13 der Satzung von allen Organen des Clubs gestellt werden und müssen bis zum 06.04.1961 beim Geschäftsführer eingegangen sein.
    Bisher liegen zwei Dringlichkeitsanträge des OVV Neukölln vor:
    a) den 2. Satz im § 5, Absatz 1 der DARC-Satzung zu ändern in: „Der Anmeldung ist die Aufnahmegebühr und der erste Beitrag beizufügen. Die Überprüfung des Aufnahmeantrags erfolgt durch den Geschäftsführer und den Schatzmeister. Die Genehmigung erteilt der Präsident.“
    b) den 1. Satz im § 7, Absatz 3 der DARC-Satzung zu ändern in: „Eine Streichung ist auf Beschluß des Clubvorstands vom 1. oder 2. Vorsitzenden oder bei Beitragsrückstand vom Geschäftsführer auszusprechen.“
    Diese Anträge beziehen sich auf einen Einspruch desselben OVV gegen die von der Clubversammlung beim letzten Mal vollzogene Abwandlung seines Antrags in eine Anfrage (siehe Protokoll vom 05./06.11.1960, Ziffer 10d).

Alle bis zum 06.04.1961 hier eingegangenen Anträge und eventuellen Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten OV-Rundschreiben bekanntgegeben. Die OV-Vorsitzenden haben dann die Möglichkeit, ihrem DV gegenüber noch vor der Hauptversammlung zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Anträge, die später oder gar erst bei der Versammlung selbst eingebracht werden, bedürfen zur Zulassung der Abstimmung der Clubversammlung mit einfacher Mehrheit.


2) Das DL-QTC

a) Zustellung
Im Februar und März häuften sich die Beschwerden über die späte Zustellung des DL-QTC. Bei der Nr. 2/61 lag das zum Teil daran, daß die beigelegten Zahlkarten vom Postscheckamt nicht rechtzeitig geliefert worden waren und die Hefte daher erst am 06.02. aufgeliefert werden konnten. Die wesentlichen Ursachen für die zahlreichen Verspätungen waren aber in beiden Monaten die enorm langen Laufzeiten. Manche Hefte brauchten z. B. von Stuttgart bis Berlin oder München zehn Tage. In Köln wurde sogar Laufzeiten von zwölf Tagen beobachtet. Die Post hat nun zwar schon wiederholt erklärt, daß Drucksachen zu ermäßigter Gebühr in Stoßzeiten (Monatsanfang) gelegentlich zugunsten der normalen Briefsendungen zurückgestellt werden müßten und daher eventuell zwei bis drei Tage länger unterwegs seien. Eine Verzögerung von 10–12 Tagen kann damit aber nicht erklärt oder gar entschuldigt werden.

Der Verlag hat inzwischen eine entsprechende Beschwerde an die zuständige Oberpostdirektion Stuttgart gerichtet. Nötigenfalls wird sich der DARC in dieser Angelegenheit auch noch an das BPM wenden.

Oft sind allerdings auch die Mitglieder an der Verspätung schuld, und zwar dann, wenn sie umziehen, ohne der Geschäftsstelle rechtzeitig ihre neue Anschrift mitzuteilen. Ein beim Postamt gestellter Nachsendeantrag erstreckt sich nämlich nicht auf Zeitungen und Zeitschriften. An die alte Anschrift oder sonstwie unrichtig adressierte Drucksachen gehen im allgemeinen an den Absender zurück. Die Post soll dann zwar ggfs. die neue Anschrift darauf vermerken; aber leider wird das oft vergessen, so daß unliebsame Verzögerungen oder gar Unterbrechungen bei der Lieferung des DL-QTC entstehen können. Daher: Wer umzieht, teile seine alte und seine neue Adresse unverzüglich der DARC-Geschäftsstelle mit, weil nur dort die Versandkartei geführt wird und die Umschläge für das DL-QTC adressiert werden. Angabe der alten Anschrift ist nötig, damit man weiß, um wen es sich handelt. Gleiche Vor- und Zunamen sind nämlich bei über 12.000 Mitgliedern keine Seltenheit.

b) Honorare

Dem DARC und dem DL-QTC wird häufig vorgeworfen, daß die Mitarbeit an der Zeitschrift nicht genügend honoriert würde. Dabei wird dann oft und gern auf die amerikanische QST hingewiesen, die angeblich viel großzügiger sei. Tatsächlich zahlt aber die QST überhaupt keine Honorare und hat es auch noch nie getan. In den Bestimmungen der ARRL heißt es dazu unter CQC 3756 „Compensation“ in auszugsweiser Übersetzung:

„Das Einkommen aus der QST dient zur Erhaltung der ARRL, einer gemeinnützigen Gesellschaft, die für das Wohlergehen der Amateure arbeitet. Die ARRL zahlt keine Dividenden und Gewinne aus und verwendet alle Einnahmen direkt oder indirekt für das Wohl des Amateurfunks oder der Mitglieder. Aus diesen Gründen werden keine Honorare gezahlt, sondern als Spende der Verfasser zum Wohle des Amateurfunks betrachtet.“

Mit dieser Politik hat die QST bisher jeden Beitrag, der veröffentlicht wurde, seit dem Bestehen kostenlos erhalten.


3) Geschäfts- und Wahlordnung

Zahlreiche Anfragen lassen erkennen, daß in dieser Hinsicht eine gewisse Unklarheit herrscht. Auf Grund eines entsprechenden Beschlusses der Clubversammlung (siehe Protokoll vom 05./06.11.1960 Ziffer 3.) gilt zur Zeit der als Vervielfältigung mit dem OV-Rundschreiben Nr. 10/60 am 24.10.1960 verteilte Entwurf als vorläufige Geschäfts- und Wahlordnung. Zur bevorstehenden Hauptversammlung wird der in Berlin dafür gebildete Ausschuß eine überarbeitete Fassung vorlegen, die auch die bis Ende Januar noch dazu gemachten Vorschläge der Ortsverbände und Distrikte berücksichtigen wird. Nach Annahme durch die Clubversammlung wird diese neue Geschäfts- und Wahlordnung dann auch gedruckt an alle Ortsverbände verteilt werden. Bis dahin bleibt aber noch die vorläufige Fassung des ersten Entwurfs in Kraft.

Leider sind von dieser lediglich vervielfältigten Ausgabe keine Exemplare mehr verfügbar. Es wird daher gebeten von entsprechenden Bestellungen bei der Geschäftsstelle abzusehen. Ortsverbände, die ihr Exemplar nicht mehr haben, müssen sich daher während der Übergangszeit erforderlichenfalls bei ihrem DV eins ausleihen.


4) Mobil-Veranstaltungen

Im nächsten DL-QTC werden die Distrikte Baden, Westfalen-Nord und Württemberg ihre ersten diesjährigen Mobil-Wettbewerbe ankündigen. Leider finden sie alle am selben Wochenende statt (22./23.04.). Bei Bekanntwerden dieser Gleichzeitigkeit waren die Vorbereitungen der einzelnen Veranstalter schon so weit fortgeschritten, daß ihnen eine Verlegung nicht mehr zugemutet werden konnte. Um aber solche Überschneidungen künftig zu vermeiden, wird den Veranstaltern von Mobil-Wettbewerben empfohlen, sich die Termine ca. zwei Monate vorher bei der Geschäftsstelle reservieren zu lassen.


5) Und noch mal: Schwarzsender

Dieses Thema wurde gerade erst im letzten OV-Rundschreiben ausführlich behandelt. Inzwischen hat die Bundespost in Rechberghausen bei Göppingen wieder zwei Schwarzsender ermittelt: die DARC-Mitglieder Leo N. und Wolfgang V. Sie wurden am 24.02.1961 vom DV Württemberg aus dem DARC ausgeschlossen.

Dieser Fall hat insofern eine besondere Bedeutung, als während des mehrmonatigen Betriebs über 500 CW-Verbindungen unter mehr als 20 ausländischen Rufzeichen abgewickelt und dadurch viele in- und ausländische Funkamateure getäuscht wurden. Vorwiegend verwendeten die beiden Schwarzsender die seltenen Rufzeichen LX1XX, SU1AC (mit angeblicher QTH Box 32, Cairo) und VQ1AM. Gelegentlich wurden außerdem mißbraucht: CT2ZM (angeblich Box 273, Lissabon), EA8BF, EA8BW (angeblich Luis, Box 215, Tenerife), GC2CNC, LU7OC, MP4QAO, ON4IB, OE5AN, OZ3QW, PAØOTC, PY1CK, TF2WEV, TF5WEV, UA1KAE, VS9OM, VU2MD, YV5HL, ZB1NE (angeblich Bob, La Valetta), ZL1AH und ZL1AK.

Hinter diesen Calls verbargen sich also Piraten. Wer mit ihnen gearbeitet hat, wird daher vergeblich auf die QSL-Karten warten.


6) Amateurfunkgenehmigungen in Indien

Wie das BPM mitteilte, hat sich die indische Fernmeldeverwaltung bereit erklärt, deutschen Staatsangehörigen in Indien Amateurfunkgenehmigungen gemäß den für Inder geltenden Bestimmungen zu erteilen und, sofern sie bereits eine deutsche Lizenz haben, gewisse Erleichterungen zu gewähren. Die Deutsche Bundespost wird sich indischen Staatsangehörigen in Deutschland gegenüber entsprechend verhalten.

Diese Möglichkeit kommt allerdings wohl nur für Deutsche in Frage, die sich längere Zeit in Indien aufhalten.


7) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1960

DOK:

Ortsverband:

B16 Straubing Helmut Winter, DJ1ZU
B21 Kronach Josef Pusch, DJ4BE
C22 Passau Karl Schmidt, DJ1PR
C30 Würmtal (neu) Wolfgang Betlejewski, DJ4VE
F02 Bensheim Christian Feige, DJ3HA
G08 Bad Godesberg Erich Heine, DL3GI
G10 Köln Heinz Schifferdecker, DL7AC
H24 Wolfsburg Wolfgang Schaeling, DL9MP
K11 Worms Walter Schneiderheinze, DL6EK
L02 Duisburg Erwin Bruns, DJ6HN
N22 Wiehengebirge Wilhelm Osterfeld, DL3SI
O10 Hamm Dr. Theodor Berck, DL6BC
O24 Neheim-Hüsten Erich Teupe, DJ4QC
O28 Altenhuden (neu) Günter Daus, DJ1QL
P09 Ravensburg Walter Blersch, DL6EW
P18 Herrenberg Willy Maigler, DL6SM
P27 Schramberg Klaus Beck, DJ5ZN


Allerseits Frohe Ostern und
VY 73, gez. Hansen, DL1JB, und gez. Röhling, DL1FM


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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