Tagungsort: Hotel-Restaurant Engelberg in Winterbach bei Schorndorf
Tagungszeiten: Sonnabend, 06.05.1961, 14:0018:30 Uhr und 20:3022:15
Uhr;
Sonntag, 07.05.1961, 09:1512:15 Uhr und 14:1418:45 Uhr.
Teilnehmer: | Clubversammlung: | |
Geschäftsführender Vorstand: |
Präsident und 1. Vorsitzender: 2. Vorsitzender: Geschäftsführer: Schatzmeister: |
R. Rapcke, DL1WA; W. Feilhauer, DL3JE; H. Hansen, DL1JB; L. Röhling, DL1FM. |
Amateurrat: | DV Baden: DV Bayern-Nord: DV Bayern-Süd: DV Berlin: DV Hamburg: DV Hessen: DV Köln-Aachen: DV Niedersachsen: DV Nordsee: DV Ruhrgebiet: DV Rheinland-Pfalz: DV Saar: DV Schleswig-Holstein: DV Westfalen-Nord: DV Westfalen-Süd: DV Württemberg: Vorstand VFDB e. V.: |
O. Blankenhorn, DJ1TC; Dr. H. Edelmann, DJ1VS; U. Gradmann, DL9PL; Kh. Kollmorgen, DL7DZ; G. Kruse, DL9OA; R. Romeike, DL1QW; S. Huber, DL1WN; J. Netzer, DL3YH; E. Prochnow, DL9IY; H. Picolin, DL3NE; Frau E. Reimann, DJ3TP; R. Schöneberger, DL8DF; K. Schirmer, DL1GG; G. Schlagbaum, DJ1FC; K. Schultheiß, DL1QK; E. Ludwig, DJ3JZ; A. Schädlich, DL1XJ (gleichz. als stellvertr. Auslands-Referent), bzw. H. Müller, DL9YS. |
Sonstige Teilnehmer: | ||
Erweiterter Vorstand: |
Technischer Referent: DX-Referent: EMC-Referent: Jugendreferent: Beisitzer: |
G. Paffrath, DL6EG; R. Hammer, DL7AA; H. G. Fessel, DJ3KF; H. H. Dattenberg, DL9IM; U. Schwenger, DL6JG. |
Mitarbeiter: | Schriftleitung DL-QTC QSL-Vermittlung: Auswertestelle für AFB: Jugendreferat: Rechnungsprüfer: |
R. Auerbach, DL1FK, und F. Kühne, DL6KS; H. Pankow, DL1BA; E. Brockmann, DJ1SB; H. J. Henske, DL1JH; G. Tietz, DL1GU, und K. Pehrs, DJ3TZ. |
Der Sitzung wohnten außerdem einige DARC-Mitglieder als Zuhörer bei.
Versammlungsleiter: H. G. Fessel, DJ3KF.
Nachdem am Sonnabendvormittag und teilweise auch schon am Freitag Vorbesprechungen der verschiedenen Ausschüsse, des Clubvorstands und des AR stattgefunden hatten, begann die Hauptversammlung am 06.05. um 14:00 Uhr. Zunächst hieß der DV Württemberg DJ3JZ die Clubversammlung im Namen des Distrikts herzlich willkommen. Anschließend begrüßte der Präsident und 1. Vorsitzende DL1WA die Teilnehmer, wobei er auch Grüße der verhinderten OM DL1AP, DL3FM und DL1CU ausrichtete. Er stellte der Versammlung DJ1VS als neuen DV Bayern-Nord sowie DL3YH als neuer DV Niedersachsen vor und gab seiner Freude Ausdruck, daß der DV Hamburg DL9OA nach überstandener Krankheit wieder dabeisein könne. Dem DV Baden DJ1TC überreichte DL1WA die ihm verliehene goldene EMC-Leistungsnadel.
Auf Vorschlag von DL1WA wurde sodann der EMC-Referent DJ3KF durch Zuruf zum Versammlungsleiter bestimmt. Der Geschäftsführer DL1JB stellte die Anwesenheit fest. Vom Geschäftsführenden Vorstand fehlte der Beisitzer DL1AP, der dienstlich verhindert war, vom Erweiterten der UKW-Referent DL3FM, der sich auf einer Studienreise in den USA befand. Der AR war vollzählig.
Auf Grund der satzungsgemäßen, rechtzeitigen Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung war die Clubversammlung beschlußfähig. Die Zahl der Stimmberechtigten wurde mit 21 für Abstimmungen der Clubversammlung und mit 17 für Abstimmungen des Amateurrats allein festgestellt.
Ehe mit der Tagesordnung begonnen wurde, verlas DL1WA folgendes Schreiben des geschäftsführenden Direktors des Max-Planck-Instituts für Aeronomie OM Prof. Dr. Dieminger, DL6DS, an die Clubversammlung:
Zur Schorndorfer Clubversammlung möchte ich Ihnen das Folgende über die Beobachtungsbeiträge der Mitglieder des DARC und verschiedener ausländischer Amateurverbände zum IGJ und IGK bestätigen:
1) | Die Beobachtungstätigkeit der Funkamateure während des IGJ und IGK ergab bisher etwa 30.000 Einzelwerte, deren Zusammenfassung derzeit in unserem Institut geschieht. Es ist bereits jetzt zu ersehen, daß das bisher gesammelte Material für die Ionosphärenforschung und für die Erforschung des Nordlichts, insbesondere als Reflektor ultrakurzer Wellen von beachtlichem Wert ist. |
2) | Hervorzuheben ist, daß die von den Kurzwellenamateuren im Rahmen ihrer Möglichkeiten ermittelten und eingesandten Beobachtungswerte auch mit anderen hier im Institut und anderen Orts gefundenen Werten gut übereinstimmen und z. T. auch neue Erkenntnisse gebracht haben. |
3) | Es ist erfreulich, daß wir zum IGJ auf eine größere Zahl von Amateurstationen zurückgreifen konnten, eine Zahl, deren ziemlich gleichmäßige Verteilung in Europa und deren freiwillige Mithilfe der Wissenschaft sehr genützt hat durch Beiträge, die mit den vorhandenen Mitteln gar nicht oder nur mit großem personellen und materiellen Aufwand hätten gewonnen werden können. |
4) | Ich würde es ganz entschieden begrüßen, wenn diese Arbeiten der Kurzwellenamateure für das IGK fortgesetzt werden könnten, denn Ihre Mitglieder würden damit einen weiteren Beweis für den Nutzen ihrer Tätigkeit zur Unterstützung wissenschaftlicher Vorhaben liefern. |
5) | Der Tätigkeit Ihrer Mitglieder Frau Martha Klein, DL6YL, und Herrn Edgar Brockmann, DJ1SB, ist es ganz besonders zu verdanken, daß die von mir und Herrn Dr. Lange-Hesse, DJ2BC, vorgeschlagenen Beobachtungsreihen in ihrer praktischen Durchführung ausgezeichnet klappten. Die eingehenden Meldungen waren bereits zusammengefaßt, und durch die Ursigrammauswertungen von DJ1SB geschah die Ausstrahlung von sehr nützlichen Vorwarnungen in den Rundsprüchen des DARC. Diese bereiteten die Amateure rechtzeitig auf zu erwartende Ereignisse der Ionosphäre vor. |
6) | Ich würde ferner anregen, daß die bisherigen Beobachtungsbeiträge der am IGJ beteiligten Amateure von 1958 bis etwa Ende 1960 in einer kleinen Druckschrift zusammengefaßt würden, damit auch Ihrerseits die Geschichte der Mitarbeit zum IGJ/IGK festgehalten wird. |
7) | Darf ich daher die Clubversammlung des DARC darum bitten, Ihren Mitgliedern und denen der ausländischen Verbände den ganz besonderen Dank unseres Instituts auszusprechen. |
8) | Schließlich möchte ich die Clubversammlung noch ersuchen, dafür zu sorgen, daß
baldmöglichst die gestifteten Diplome für die freiwillige Mitarbeit an den
Forschungsvorhaben im IGJ/IGK an die Beobachter zur Verteilung gelangen. gez. W. Dieminger, DL6DS |
Die Versammlung nahm dieses Schreiben mit großem Beifall entgegen. Anschließend wurde mit der Tagesordnung begonnen.
1. Ergebnisse der letzten CV-Sitzung
Das mit OV-Rundschreiben Nr. 11/60 am 22.11.60 verteilte Protokoll über die Sitzung am 05./06.11.1960 in Berlin wurde von der Versammlung angenommen.
Für den bei dieser Sitzung zur Verhandlung mit den Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft über den Anspruch der Funkamateure auf eigene Antennen gebildeten Ausschuß gab DL9YS noch einen kurzen Zwischenbericht. Danach ist der Anspruch bereits von einigen Gesellschaften anerkannt worden. Der einzelne Amateur sollte aber keine besonderen Bedingungen (z. B. Anbringung von Mehrelement-Beams, Sonderkonstruktionen) stellen, sondern sich mit dem jeweils Möglichen begnügen. Über das Ergebnis der Verhandlungen wird der Ausschuß zu gegebener Zeit noch nähere Angaben machen. DL9YS wies in diesem Zusammenhang auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Bochum (5 S 96/60) hin, die einem Hauseigentümer die Duldung eines Sendestabs für Funktaxi-Betrieb auferlegte.
2. Jahresberichte des Clubvorstands
Dazu verwies DL1JB auf die der Versammlung vorliegenden schriftlichen Berichte, die mit OV-Rundschreiben Nr. 4/61 am 26.04. verteilt worden waren.
In der Diskussion darüber führte der Technische Referent DL6EG noch besonders aus, wieviel zeit die Beantwortung der immer zahlreicher werdenden technischen Einzelfragen erfordere. Um das Technische Referat von diesem Auskunftsdienst zu entlasten, wurde empfohlen, daß die Mitglieder derartige Anfragen nicht mehr unmittelbar an das Referat sondern an ihren DV richten sollen. Der DV wird dann für Beantwortung durch den Distrikts-Teref oder einem anderen Fachmann seines Distrikts sorgen und nur bei grundsätzlichen Problemen das Technische Referat selbst einschalten.
Der DX-Referent DL7AA ergänzte seinen Bericht noch dahin, daß im vergangenen Jahr 98 WAC-Diplome durch das DX-Büro vermittelt wurden, und daß das DX-MB eine durchschnittliche Auflage von 200 Exemplaren gehabt hat.
DL1JB verlas einen ausführlichen Bericht des UKW-Referenten DL3FM, den dieser unmittelbar vor seiner Abreise nach den USA über die Vorbereitung und den derzeitigen Stand eines speziellen Vorhabens seines Referats (Erde-Mond-Erde Verbindung DL-W auf 1296 MHz) abgegeben hatte. Darin kam zum Ausdruck, daß dieses Projekt auch von wissenschaftlicher Seite entschieden gefördert wird. So erfolgte z. B. die Studienreise von DL3FM in die USA im Rahmen eines besonderen Stipendiums für diesen Zweck. Der Bitte von DL3FM, daß sich auch der DARC weiterhin maßgeblich an diesem Vorhaben beteiligen möge, entsprach der AR im Hinblick auf die Bedeutung, die es für den gesamten Amateurfunk und seine Stellung hat. Es wurde beschlossen, im Haushaltsplan den Etat des UKW-Referats entsprechend festzusetzen.
Im Übrigen wurden die Vorstandsberichte, die von DL1WA noch durch einen besonderen, den Teilnehmern zu Beginn der Sitzung vorgelegten Rückblick auf 1960 ergänzt worden waren, ohne weitere Diskussion angenommen.
3. Bericht der Rechnungsprüfer; Prüfung und Genehmigung der Abrechnung für das Geschäftsjahr 1960
Die Rechnungsprüfer DL1GU und DJ3TZ bezogen sich auf die der Clubversammlung mit Rundschreiben 2/61 am 18.04.1961 vorgelegten Unterlagen zur Jahresabrechnung für 1960 und erläuterten ihren dazu mit dem selben Rundschreiben verteilten schriftlichen Prüfungsbericht. Nachdem sie noch einige sich daraus ergebende Einzelfragen beantwortet hatten, stellte der DV Hessen DL1QW den Antrag, die Jahresabrechnung für 1960 zu genehmigen und dem Schatzmeister DL1FM sowie den Rechnungsprüfern DL1GU und DJ3TZ Dank und Anerkennung für ihre Arbeit auszusprechen. Der AR nahm diesen Antrag einstimmig an.
Anschließend erteilte der AR auf Antrag des DV Westfalen-Süd DL1QK dem Clubvorstand ebenso einstimmig Entlastung. Als Sprecher des AR und im Namen des gesamten DARC dankte DL1QK allen Vorstandsmitgliedern und ihren Helfern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit.
5. Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1961
Ein schriftlicher Rahmenplan für den Haushalt 1961 war der Clubversammlung mit Rundschreiben Nr. 2/61 am 18.04.1961 vorgelegt worden. Schon er hatte gezeigt, daß die zusätzlichen Anforderungen der einzelnen Kostenstellen nicht ausnahmslos erfüllt werden könnten und daß daher gewisse Abstriche nötig wären. Mit dieser Frage hatten sich der Rechnungsausschuß (DL1QW, DL9PL, DJ3JZ) und der Schatzmeister DL1FM am Tage vor der Hauptversammlung beschäftigt. Als Ergebnis legten sie einen Haushaltsentwurf vor, der in Einnahmen und Ausgaben mit je DM 324.700 abschließt, und in dem die für die Umorganisation der QSL-Vermittlung (Pkt. 8 TO) sowie für die personelle Erweiterung der Geschäftsstelle (Pkt. 13d TO) erforderlichen Mittel schon im Rahmen des Möglichen eingeplant waren. Dieser Entwurf wurde von DL1FM in seinen einzelnen Punkten erläutert. Ein Ausgleich hatte nur dadurch erreicht werden können, daß man die ursprünglich beim DL-QTC vorgesehene Ausgabensteigerung zwecks ständiger Umfangserweiterung auf 60 Seiten (wie im März und April 1961) wieder reduzierte, einige Kostenstellen (z. B. die Distriktsanteile) kürzte und auf die Bildung weiterer Reserven verzichtete.
Bei der Beurteilung dieser Situation kam auch die Möglichkeit einer Beitragserhöhung zur Sprache. Bekanntlich ist der DARC-Beitrag seit über sechs Jahren gleich geblieben, obwohl sonst fast alles teurer wurde. Das war nur möglich, weil die Folgen der allgemeinen Preissteigerungen bisher immer wieder durch die aus dem Mitgliederzuwachs resultierende größere Rentabilität aller DARC-Einrichtungen wettgemacht werden konnten. Die Clubversammlung war sich aber darüber im klaren, daß in absehbarer Zeit die Grenze erreicht sein wird, an der die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung steht.
In der weiteren Diskussion wandelte der AR bei Stimmenthaltung des DV Niedersachsen, im übrigen einstimmig die vom Rechnungsausschuß im Haushalt vorgesehene Ausfallbürgschaft für die Zeitschrift Der Kurzwellenhörer in eine Förderungsbeihilfe zur Jugendbetreuung im Kurzwellenhörer um, die dann in den Etat des Jugendreferats einbezogen wurde.
Im Zusammenhang mit dem Haushalt hatte der DV Bayern-Süd noch beantragt, neben dem üblichen Honorar für technische Artikel im DL-QTC Förderungsbeiträge an solche Autoren zu zahlen, die die Entwicklung des jeweils beschriebenen neuen und für den speziellen Amateurbedarf geschaffenen Geräts überwiegend aus privaten Mitteln bestreiten müssen. Die Schriftleitung des DL-QTC wies auf die große Problematik einer solchen auch bei anderen Zeitschriften nicht üblichen Maßnahme hin. Mit Rücksicht darauf sowie auf die angespannte finanzielle Situation des Clubs zog der DV Bayern-Süd diesen Antrag wieder zurück mit dem Vorbehalt, ihn bei nächster Gelegenheit in anderer Form erneut zu stellen.
Nachdem keine weiteren Änderungen in dem vom Ausschuß vorgelegten Entwurf mehr zur Diskussion standen, genehmigte der Amateurrat den Haushaltsplan 1961 mit 15 Stimmen bei einer Gegenstimme (DV Köln-Aachen) und einer Stimmenthaltung (DV Hessen) in der folgenden Fassung und mit der Maßgabe, daß die bisher übliche Austauschbarkeit der Titel auch weiterhin bestehen bleiben soll:
Einnahmen |
Ausgaben |
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DM 300.000 | Beiträge | |
2000 |
Aufnahmegebühren | |
22.700 |
Sonstige Einnahmen | |
Das DL-QTC: Verlag, Druck, Versand | DM 103.000 | |
-"-: Schriftleitung | 20.000 |
|
Distriktsanteile | 25.000 |
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OV-Anteile | 39.500 |
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Geschäftsstelle | 55.000 |
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QSL-Vermittlung | 38.000 |
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Geschäftsführender Vorstand | 3000 |
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Technisches Referat | 4000 |
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DX-Büro | 3000 |
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EMC-Referat | 3500 |
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Jugendreferat (einschl. DM 4.000 Förderungsbeihilfe zur Jugendbetreuung in Der Kurzwellenhörer) |
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UKW-Referat (einschl. DM 5.500 für EME-Vorhaben) | 8000 |
|
Auslandsreferat | 500 |
|
Auswerte-Center für Amateurbeobachtungen | 1000 |
|
Jugendreferat | 3000 |
|
Pressestelle | 2300 |
|
IARU-Beiträge | 3000 |
|
Deutschlandtreffen | 1500 |
|
Reichenautreffen | 600 |
|
Provisionen | 1500 |
|
Haftpflichtversicherung | 3300 |
|
Funkausstellung | 1500 |
|
Umsatzsteuer | 1500 |
|
DM 324.700 | DM 324.700 |
Nach Abschluß dieses Punktes wurde die Sitzung von 18:3020:30 Uhr unterbrochen. Da der Punkt 6 am Abend nicht mehr durchberaten werden konnte, wurde er für den nächsten Tag zurückgestellt.
7. Deutschlandtreffen 1961 in Dortmund
Der DV Westfalen-Süd berichtete über den Stand der Vorbereitungen und appellierte an die Mitglieder der Clubversammlung, möglichst vollzählig am diesjährigen Deutschlandtreffen teilzunehmen.
Der QSL-Vermittler DL1BA trug vor, zu welchen Ergebnissen er gemeinsam mit dem in Berlin gebildeten Ausschuß (DJ3TP, DL3JE, DL9PL, DJ3JZ) bezüglich des Plans gekommen sei, die QSL-Karten künftig unmittelbar an die Ortsverbände zu verteilen. Nach einer entsprechenden Umorganisation und personellen Erweiterung des Münchner QSL-Büros könnte im Juni mit der Umstellung begonnen werden, und zwar ließe sich das neue Verfahren monatlich auf zwei Distrikte ausdehnen. Die Umstellung könne demnach zum Jahresende abgeschlossen werden, d. h. daß dann alle QSLs von München aus unmittelbar an die Ortsverbände vermittelt würden. Die Verteilung an die Ortsverbände würde einmal im Monat geschehen.
Nach Diskussion dieser Vorschläge beschloß die Clubversammlung mit 17 Stimmen bei zwei Gegenstimmen (DV Baden und Nordsee) und zwei Enthaltungen (DV Hamburg und VFDB): Die QSL-Vermittlung wird gemäß den Vorschlägen des Ausschusses bis Ende 1961 Zug um Zug unter Aufgabe der bisherigen Distriktsvermittlungen auf direkte, monatlich einmalige Verteilung an die Ortsverbände umgestellt. Die Durchführung regelt DL1BA unmittelbar mit den Ortsverbänden.
Der Jugendreferent DL9IM berichtete über das Ergebnis einer Besprechung die am Vortage zwischen dem Geschäftsführenden Vorstand, den Mitarbeitern des Jugendreferats und der Redaktion KW-Hörer stattgefunden hatte. Dabei war ein gemeinsames Programm und eine zweckmäßigere Aufgabenverteilung vereinbart worden, deren Auswirkungen sich in nächster Zeit bereits abzeichnen werden.
Es kam zum Ausdruck, daß die Jugendarbeit des DARC bisher etwas unter mangelnder Koordinierung gelitten hat. Mehrere Stellen haben nebeneinander und gelegentlich sogar gegeneinander gearbeitet, weil genügend klare Anweisungen fehlten. Vor allem sind die Anstrengungen dadurch beeinträchtigt worden, daß man zunächst von oben nach unten wirken wollte und erst bei der Sitzung in Berlin erkannte, daß der umgekehrte Weg richtig ist. Hinzukam, daß allen Beteiligten die nötige praktische Erfahrung gefehlt hat. DL9IM empfahl daher, mehr als bisher Fachleute für die Jugendarbeit zu gewinnen und auch das Jugendreferat selbst einem Fachmann zu übertragen.
Die Clubversammlung kam nach ausführlicher Beratung zu folgendem Ergebnis: Gemeinsam mit den Jugendreferenten der Distrikte bzw. den DVen selbst soll die von vielen Ortsverbänden mit großem Erfolg betriebene Jugendarbeit erfaßt und für die anderen in dieser Richtung noch nicht tätigen Ortsverbände ausgewertet werden. Mehr als bisher soll sich das Jugendreferat an der Gestaltung der Zeitschrift Kurzwellenhörer beteiligen und sie zu seinem Sprachrohr machen.
Die Sonnabend-Sitzung wurde um 22:15 Uhr beendet. Die Clubversammlung trat wieder zusammen am Sonntag um 09:15 Uhr und behandelte dann zunächst den zurückgestellten Punkt
6. Annahme einer neuen Geschäfts- und Wahlordnung
Dazu war der Clubversammlung ein zweiter Entwurf mit Rundschreiben Nr. 2/61 am 18.04.61 vorgelegt worden. Für den dafür in Berlin eingesetzten Ausschuß (DL1JB, DL1QK, DL9YS) erläuterte DL1JB die in diesem Entwurf gegenüber dem ersten in Berlin als vorläufige Geschäfts- und Wahlordnung in Kraft gesetzten Entwurf enthaltenen Änderungen und Zusätze. Er ging dabei auch auf diejenigen Vorschläge der Distrikte und Ortsverbände ein, die nicht berücksichtigt wurden, und erläuterte die Gründe, die den Ausschuß zur Annahme oder Ablehnung der verschiedenen Vorschläge bewogen haben.
Zunächst wurde der Geschäftsordnungs-Entwurf behandelt. Zu Abschnitt I, a) empfahl der DV Ruhrgebiet, die Aufnahmemöglichkeit durch den Distrikt sowie die Einzelmitgliedschaft im Distrikt zu streichen. Sein Antrag wurde jedoch mit 13 Nein-Stimmen bei fünf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt. Dafür wurde beschlossen, daß Ausländer unmittelbar durch die Geschäftsstelle aufgenommen werden können. Mit 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen wurde ferner beschlossen, bei II, c) (1) und III, c) (1) einen Passus aufzunehmen, demzufolge jedes DARC-Mitglied Zutritt zu den OV-Mitgliederversammlungen und zu den Sitzungen der Distriktsversammlung hat.
Der Punkt II, d) über Jugendgruppen in den Ortsverbänden führte zu einer sehr regen Diskussion, da er nach Ansicht des DV Niedersachsen nicht mit § 15 der Satzung in Einklang zu bringen sei. Ein Antrag des DV auf namentliche Abstimmung über diese Frage wurde bei acht Nein-Stimmen, sechs Ja-Stimmen und sieben Enthaltungen abgelehnt. Anschließend sprach sich die Versammlung mit zwölf Stimmen bei neun Enthaltungen für die Annahme des Punktes II, d) aus, nachdem dieser noch dahin ergänzt war, daß die Jugendgruppenleiter dem OV-Vorstand als Jugendreferenten angehören sollen.
Im 2. Entwurf war unter III, c) (4) die frühere Bestimmung über eine mögliche unterschiedliche Stimmverteilung nach OV-Größe auf einen entsprechenden Vorschlag des Distrikts Niedersachsen weggelassen worden. Mit zehn gegen sieben Stimmen bei vier Enthaltungen beschloß die Clubversammlung aber, die bisherige Regelung beizubehalten und als zweiten Satz in III, c) (4) GO einzufügen: Um einer eventuell sehr unterschiedlichen Stärke der Ortsverbände des Distrikts Rechnung zu tragen, kann die Distriktsversammlung jedoch eine andere Stimmverteilung für den betreffenden Distrikt beschließen und einzelnen Ortsverbänden entsprechend mehr Stimmen zubilligen.
Mit allgemeiner Zustimmung wurden schließlich noch die beiden Absätze II, e) (3) und III, d) (3) insofern ergänzt, als die Jahresabrechnungen der Ortsverbände dem DV und die der Distrikte dem Schatzmeister zur Kenntnis zu bringen sind.
Die Geschäftsordnung wurde dann in der verlesenen und ergänzten Fassung zur endgültigen Abstimmung gestellt und von der Clubversammlung mit 17 Stimmen gegen eine Nein-Stimme (DV Niedersachsen) bei drei Enthaltungen (DV Ruhrgebiet, Westfalen-Nord, Württemberg) angenommen. Sie trat damit an Stelle der seit dem 06.11.1960 gültigen vorläufigen Geschäftsordnung in Kraft. Der DV Niedersachsen begründete seine Ablehnung damit, daß nach seiner Ansicht der Absatz II, d) nicht mit § 15 der Satzung in Einklang zu bringen sei.
Ein Abdruck der neuen Geschäftsordnung liegt diesem Protokoll bei.
Die Sitzung wurde dann für eine Mittagspause von 12:1514:15 Uhr unterbrochen. Anschließend wurden zunächst behandelt:
Dazu machte DL1XJ vom VFDB-Vorstand den Vorschlag, den Deutschland-Rundspruch einem Distrikt zu übertragen, der dann die Zusammenstellung, die Redaktion und die Ausstrahlung des Rundspruchs im Team-Work erledigen könne. Dadurch würde der Rundspruch seiner Bedeutung entsprechend auf die nötige breite Basis gestellt. Die Clubversammlung schloß sich diesem Vorschlag an. Auf ihre Empfehlung erging an den DV Hessen die Bitte, die Möglichkeiten für eine entsprechende Organisation des Rundspruchs in seinem Distrikt zu untersuchen. Bis dahin wird es noch bei der augenblicklichen Regelung bleiben.
Im Namen des Verleihungsausschusses (DL1AP, DL1QK, DL3NE) brachte DL1QK noch mal die Verleihungsrichtlinien in Erinnerung. Danach können jährlich von jedem Distrikt zwei Anträge, insgesamt also z. Z. maximal 32 Anträge gestellt werden. Der Ausschuß kann aber nur jeweils 20 Verleihungen befürworten, steht also bei der Auswahl jedesmal wieder vor einer schwierigen Aufgabe.
Über die diesjährigen Verleihungen wurden noch keine Angaben gemacht weil sie erst beim Deutschlandtreffen in Dortmund bekanntgegeben werden sollen.
12. Allgemeine Aussprache
Der DV Ruhrgebiet DL3NE brachte den im Land Nordrhein-Westfalen im Entstehen begriffenen Katastrophenhilfsdienst (KHD) zur Sprache, weil im Anschluß an die dazu erlassenen Richtlinien über Organisation und Durchführung der Katastrophenabwehr im Lande Nordrhein-Westfalen vom 05.12.1960 verschiedene Ortsverbände zu entsprechenden Meldungen aufgefordert wurden. Den Ortsverbänden sei die Rechtslage in diesem Zusammenhang aber nicht klar.
Der Geschäftsführende Vorstand wurde beauftragt, die Rechtslage zu untersuchen und vor allem die Frage zu klären, ob die Einbeziehung des Amateurfunks nach dem AFuG überhaupt möglich ist. Erst dann können den Ortsverbänden entsprechende Anweisungen gegeben werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch des DV Baden behandelte die Clubversammlung dann erst
17. Aktion Do it yourself des OV Singen
DJ1TC erläuterte diese Aktion. Danach hat der OV Singen bei den Aluminium-Walzwerken in Singen eine Möglichkeit erschlossen, das für den Selbstbau von Beams erforderliche Material in Form von Aluminium-Halbzeugen in geeigneter Qualität und zu günstigen Bedingungen zu beschaffen. Um diese Gelegenheit möglichst vielen Mitgliedern zugute kommen zu lassen, die mit den Lieferungen verbundenen Nebenkosten aber möglichst gering zu halten, schlägt der OV Singen die Einschaltung der Ortsverbände vor, die Sammelbestellungen aufgeben sollen.
Die Clubversammlung begrüßte diese Initiative des OV Singen und bat den DV Baden, der Geschäftsstelle nähere Angaben machen zu lassen, um darüber in einem OV-Rundschreiben alle Ortsverbände unterrichten zu können. Aus dem Echo darauf wird man dann auf das allgemeine Interesse für diese Aktion schließen können.
a) Der OVV Berlin-Neukölln hatte folgende Dringlichkeitsanträge gestellt:
1. den 2. Satz im § 5, Abs. 1 der DARC-Satzung zu ändern in Der Anmeldung ist die Aufnahmegebühr und der erste Beitrag beizufügen. Die Überprüfung des Aufnahmeantrags erfolgt durch den Geschäftsführer und den Schatzmeister. Die Genehmigung erteilt der Präsident.
Mit der Erklärung, daß Durchführungsbestimmungen in die Geschäftsordnung und nicht in die Satzung gehören, wurde dieser Antrag bei 18 Neinstimmen und zwei Enthaltungen (DV Berlin und VFDB) abgelehnt. Der DV Württemberg war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
2. den 1. Satz im § 7, Abs. 3 der DARC-Satzung zu ändern in: Eine Streichung ist auf Beschluß des Clubvorstands vom 1. oder 2. Vorsitzenden oder bei Beitragsrückstand vom Geschäftsführer auszusprechen.
Mit der Erklärung, daß auch dies eine Frage der Geschäftsordnung sei, und daß im übrigen eine Streichung bei Beitragsrückstand nach allgemeinem Brauch immer nur eine Kann-Vorschrift sei, wurde dieser Antrag bei 18 Neinstimmen und zwei Enthaltungen (DV Berlin und VFDB) abgelehnt. Der DV Württemberg war auch bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
b) Der OVV Berlin-Neukölln hatte folgenden Einspruch erhoben: Als OVV erhebe ich Einspruch gegen die von der Clubversammlung auf der Tagung am 05./06.11.60 vollzogene Abwandlung meines Antrags in eine Anfrage. Die Feststellung, der § 7 wäre eine Kann-Vorschrift, ist insofern irrig, als die bisherigen vierteljährlichen Aufforderungen zur Beitragsbegleichung im DL-QTC und der 2. Satz im § 7, Abs. 2 im Widerspruch hierzu stehen.
Dazu wurde erneut festgestellt, daß der seinerzeitige Antrag des OVV Berlin-Neukölln dem Wortlaut nach eine Anfrage war. Die Clubversammlung hat darauf bei der letzten Sitzung eine klare Antwort gegeben. Der behauptete Widerspruch ist nicht ersichtlich. Der Einspruch wurde bei 19 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (DV Berlin) abgewiesen. Der DV Württemberg war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
Zu a) und b) wurde der DV Berlin gebeten, dem Antragsteller eine von DL9YS im Namen des Satzungs- und Geschäftsordnungs-Ausschusses abgegebene ausführliche Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen.
c) Dem Antrag des DV Ruhrgebiet auf Zustimmung zu einer Teilung des Distrikts Ruhrgebiet in einen Distrikt Ruhrgebiet und eine Distrikt Niederrhein stimmte die Clubversammlung mit 19 Stimmen bei einer Enthaltung (VFDB) zu. Der DV Bayern-Nord war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.
Die Teilung soll voraussichtlich am 01.01.1962 wirksam werden.
d) Der Antrag des Distrikts Schleswig-Holstein auf Einstellung von zwei Bürokräften bei der DARC-Geschäftsstelle wurde einstimmig angenommen.
e) Der OVV München hatte den Antrag gestellt, den Ortsverband München zu einem selbständigen Distrikt zu erheben. Da dieser Antrag erst nach dem 06.04.1961 eingegangen war, mußte zunächst über seine Zulassung abgestimmt werden. Sie wurde einstimmig genehmigt. Der Antrag selbst wurde jedoch bei 16 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen (2. Vors., DV Bayern-Süd, VFDB) abgelehnt, da die derzeitige Struktur des DARC die Erhebung eines einzelnen Ortsverbandes zum Distrikt nicht gestattet. Die DVen Bayern-Nord und Berlin waren bei dieser Abstimmung nicht da. Seitens des Geschäftsführenden Vorstands wurde empfohlen, daß die Distrikte Bayern-Nord und -Süd erneut die Möglichkeit einer Dreiteilung gemäß den OPD-Bereichen unternehmen
f) Über eine vom DV Berlin betr. Beteiligung des DARC an der diesjährigen Funkausstellung eingebrachten Antrag wurde nicht ausdrücklich abgestimmt, da der Geschäftsführende Vorstand bereits Vorbereitungen im Sinne des Antrag getroffen hat. Danach wird sich der DARC an der Berliner Funkausstellung im gleichen Rahmen beteiligen, wie an den bisher in Frankfurt/Main veranstalteten Ausstellungen.
Einstimmig mißbilligte die Clubversammlung die Veröffentlichung von sogenannten Juxanzeigen in der HAM-Börse des DL-QTC und empfahl dem geschäftsführenden Vorstand, neue Vereinbarungen über den Anzeigenteil des DL-QTC mit der Körner'schen Druckerei und Verlagsanstalt zu treffen.
Anschließend beendete die Clubversammlung die am Mittag unterbrochene Beratung zu:
6. Annahme einer neuen Geschäfts- und Wahlordnung
In dem vorliegenden Entwurf der Wahlordnung wurde bei II (5) entsprechend der am Vormittag für die Geschäftsordnung getroffene Entscheidung der erste Satz durch folgenden Nebensatz ergänzt: sofern die Distriktsversammlung nicht gemäß Abschnitt IIIc(4) GO eine andere Stimmenverteilung für den Distrikt beschlossen hat. Sonst wurden außer einigen rein redaktionellen keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen.
Die Wahlordnung wurde dann in der verlesenen und ergänzten Fassung zur endgültigen Abstimmung gestellt und von der Clubversammlung mit 15 Stimmen gegen eine Nein-Stimme (DV Niedersachsen) bei drei Enthaltungen (DV Ruhrgebiet, Westfalen-Nord, Württemberg) angenommen. Sie trat damit an Stelle der seit dem 06.11.1960 gültigen vorläufigen Wahlordnung in Kraft. Der DV Niedersachsen begründete seine Ablehnung damit, daß nach seiner Ansicht der Abs. II (7) nicht mit dem § 14 der Satzung zu vereinbaren sei.
Die DVen Bayern-Nord und Berlin nahmen an dieser Abstimmung nicht mehr teil, da sie bereits die Heimreise hatten antreten müssen.
Ein Abdruck der neuen Wahlordnung liegt diesem Protokoll bei.
Die Punkte 14, 15 und 16 der Tagesordnung konnten wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht mehr behandelt werden.
Abschließend wurde vereinbart, die nächste Sitzung der Clubversammlung am 11./12.11.1961 in Wiesbaden oder Trier zu veranstalten. Zum Versammlungsleiter für diese Sitzung wurde von den noch anwesenden 19 Clubversammlungsmitgliedern einstimmig OM R. Hammer, DL7AA, gewählt.
DL1WA faßte die Ergebnisse dieser Hauptversammlung nochmals kurz zusammen, dankte den Teilnehmern für ihre Mitarbeit und wünschte ihnen eine gute Heimreise. Damit war die Sitzung um 18:45 Uhr beendet.
24.05.1961 | |
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F. d. R. gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1961 | Rundspruch-Archiv |