Kiel, den 27.6.1960

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 6/60


ÜBERSICHT:


1) IARU-Kongreß 1960

Ein erster Bericht über den Kongreß der IARU-Region 1, der vom 13.–17.06.1960 in Folkestone/England stattfand, und bei dem DL1WA, DL1XJ, DL3FM und DL1JB den DARC vertraten, wird bereits in einigen Tagen im nächsten DL-QTC erscheinen. Daher hier nun die wichtigsten Ergebnisse in Stichworten:

Genf bedeutet nicht Sicherung des Amateurfunks für alle Zeiten! Die ITU wird sich schon innerhalb der nächsten vier Jahre erneut mit der Frequenzverteilung, speziell im Bereich 4–27,5 MHz, beschäftigen. Weitere Anstrengungen der Amateurverbände werden nötig sein. Vor allem gilt es , die Entwicklung des Amateurfunks in den jungen Staaten zu fördern. Die Bänder können nur erhalten bleiben, wenn sie auch wirklich ausgenutzt werden (der obere Teil des 15-m-Bandes ist zu leer!).

Vorzeitige Kürzungen (z. B. des 40-m-Bandes in HB) sollen nicht klaglos hingenommen werden.

IARU empfiehlt 1800–2000 kHz für Länder der Region 1, in denen ab 01.05.1961 Amateurfunk im 160-m-Band zulässig wird.

Bandunterteilungsplan (CW/Fonie) bleibt nach dem 01.05.1961 unverändert in Kraft; nur auf 40 m Kürzung des Fonieteils auf 7050–7100 kHz. SSB weiterhin auf den oberen Bandenden.

IARU-Region 1 protestiert bei ARRL gegen Erweiterung des US-amerikanischen Fonieteils auf 20 m.

Förderung aller Maßnahmen zum Einsatz des Amateurfunks bei Katastrophenfällen; aber keine Sonderfrequenzen für fremde Hilfsorganisationen in den Amateurbändern.

IARU-Region 1 führt Contest-Kalender zur Vermeidung von Überschneidungen ein.

IARU soll Liste der anerkannten Diplome herausgeben.

Entwurf für einheitliche europäische Lizenzbestimmungen wird vorbereitet.

Wo Amateurfunkfernschreiben zulässig, empfiehlt IARU-Region 1 CCIT-Code Nr. 2 mit 850 Hz Shift.

Englische Methoden des Amateur-Schmalband-Bildfunks (A4 bzw. F4) werden empfohlen.

Im IGY entwickelte Beobachtungsnetze sollen beibehalten bzw. ausgedehnt werden.

Im 70-cm-Band 432–434 MHz künftig für DX reserviert.

Der englische Verband RSGB wurde für seine internationalen Verdienste um den Amateurfunk ausgezeichnet.

Exekutiv-Komitee der IARU-Region 1 für die nächsten drei Jahre: Vorsitzender HB9GA, Stellvertreter SM5ZD, Sekretär G6CL, Schatzmeister F9DW, Mitglieder DL1XJ und YU1AA. Ständiges UKW-Komitee: Vorsitzender DL3FM, Sekretär G2AIW.

Nächster Kongreß 1963 in Stockholm.


2) Protokoll der letzten AR-Sitzung

Mit diesem Rundschreiben wird das Protokoll über die Sitzung des Amateurrats am 28./29.05.1960 in Saarbrücken verteilt.


3) Neue Satzung des DARC

Ein Vorabdruck der in Saarbrücken vom AR angenommenen neugefaßten Satzung liegt diesem Rundschreiben bei (siehe auch Punkt 6 im Protokoll). Diese Neufassung wird nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft treten und anschließend mit einem der nächsten DL-QTC an alle Mitglieder verteilt. Sie enthält im wesentlichen folgende Änderungen und Ergänzungen:

  1. Die Ziele des DARC, und zwar speziell die jugendfördernden, kommen klarer zum Ausdruck (§ 2).
  2. Die Unterscheidung in aktive und passive Mitglieder wird aufgehoben. Statt dessen gibt es nur noch ordentliche Mitglieder mit gleichen Rechten (§ 3).
  3. Die Spitze des Clubs wird insofern neugegliedert, als dem Präsidenten künftig die Repräsentierung des Verbands zufällt, während alle anderen Vorstandsaufgaben vom Geschäftsführenden Vorstand erledigt werden, dessen Stellung entsprechend gestärkt wird. Er besteht künftig aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden – diese entsprechen im wesentlichen den bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten - einem Geschäftsführer (bisher Sekretär), einem Schatzmeister und einem Beisitzer. In einem gemeinsamen Gremium mit dem AR, der neugeschaffenen Clubversammlung, wird der Geschäftsführende Vorstand Sitz und Stimme haben. Der Präsident und alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands werden in Zukunft vom AR, die Fachreferenten von der Clubversammlung gewählt werden (§§ 9–13).
  4. Die Bestimmungen über die Rechnungslegung durch den Club- sowie die Distrikts- und OV-Vorstände sind genauer formuliert (§ 16).

Ein ausführlicher Kommentar zur neuen Satzung wird nach Inkrafttreten noch gegeben werden.


4) Fahrzeugplakette des DARC für mobile Stationen

Die EMC macht nochmals auf die im DL-QTC Nr. 1/60 (Seiten 30/31) bekanntgegebenen und acht Punkte umfassenden Ausführungsbestimmungen aufmerksam, die bisher nicht in allen Fällen beachtet wurden. Besonders wird auf folgende Punkte hingewiesen:

3. Die Ankündigung des Wettbewerbs ist vom veranstaltenden Distrikt im DL-QTC zu veröffentlichen, so daß die Teilnahme jedem lizenzierten Funkamateur offensteht, der eine Mobilstation betreibt.
6. Die Liste der Teilnehmer – mit Rufzeichen und jeweiligem polizeilichen Kennzeichen des benutzten Fahrzeugs, in der Reihenfolge der Plazierung und unter Anführung der ausgegebenen Punkte – ist spätestens 30 Tage nach Durchführung des Wettbewerbs vom Veranstalter an die EMC einzusenden. Der Aufstellung ist ein Exemplar der Ausschreibung beizufügen!
7. Den Siegern und Teilnehmern werden die errungenen Punkte, die zum Erwerb der Plakette zählen, durch Veröffentlichung in der EMC-Ecke des DL-QTC bescheinigt. (Erst wenn das geschehen ist, zählen die Punkte für die Plakette.)


5) Berichtigungen und Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1959

DOK:

Ortsverband:

D10 Wedding Hans-J. Flieger, DL7FF
E DV: Günther Kruse, DL9OA
F06 Fulda Theodor Hofmann, DJ3YN
F23 Offenbach Siegfried Dusch, DJ2EO
G19 Bergisch Gladbach (neu) Alfred Schlendermann, DL9GS
G11 Leverkusen Manfred Vogt, DJ2MN
H QSL-Vermittler: Bill Landvogt, DJ1PK
K08 Neuwied Alfred Nußbaum, DJ4BO
L24 Wuppertal Walter Ernst, DJ1MC
O01 Altena Jürgen Sick, DJ1FV
O11 Iserlohn Bruno Liedtke, DJ3NU


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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