Kiel, den 24.10.1957
1) Fischkutterfunk auf 3512 kHz
Für den Funksprechverkehr von Schiff zu Schiff ist den deutschen Fischkuttern vom 1.10.1957 ab zur Entlastung ihrer bisherigen Frequenz 2421 kHz zusätzlich die Frequenz 3512 kHz zugeteilt worden. Nachträglich erklärte man dem DARC aus dem Bundespostministerium dazu, daß diese Frequenz der Bundesrepublik bereits 1951 bei der Funkverwaltungskonferenz in Genf ausdrücklich für den genannten Zweck zugewiesen worden wäre. Sie sei aber bisher nicht ausgenutzt worden, weil man gehofft hätte, mit der Frequenz 2421 kHz allein auszukommen. Die immer größer gewordene Belastung dieser Frequenz zwinge aber dazu, nunmehr auch 3512 kHz für den Fischkutterverkehr freizugeben, da eine andere Ausweichmöglichkeit nicht bestehe.
Wie vom BPM ferner mitgeteilt wurde, gilt die Zuweisung nur unter dem Vorbehalt, daß sie widerrufen werden kann, wenn sich ernsthafte Störungen mit den auf der gleichen Frequenz arbeitenden Funkamateuren ergeben. Ob und inwieweit eine Beeinträchtigung des Amateurverkehrs durch den Fischkutterfunk eintritt, der angeblich nur am Tage und mit kleinen Leistungen auftreten soll, muß sich zeigen. Um entsprechende Berichte wird gebeten. Erforderlichenfalls wird der DARC dann bei der Bundespost auf einen Widerruf der Zuweisung dringen.
Soweit diese unerfreuliche Tatsache. Mit dieser Zuteilung weicht die Deutsche Bundespost erstmals von dem in der letzten Zeit verfolgten Grundsatz ab, die der Bundesrepublik im Bereich 35003800 kHz zugewiesenen Frequenzen für den kommerziellen Funkdienst nicht zu verwenden. Bisher hatte man darauf verzichtet. Das soll auch an dieser Stelle dankbar anerkannt werden. Um so schmerzlicher ist es, daß man jetzt, dem Beispiel ausländischer Verwaltungen folgend, auch einen deutschen kommerziellen Dienst ins 80-m-Band setzt. Daß die vor sechs Jahren getroffenen internationalen Vereinbarungen das Recht und die Möglichkeit dazu geben, kann natürlich nicht bestritten werden. Trotzdem muß diese Maßnahme als ein unfreundlicher Akt dem Amateurfunkverkehr gegenüber empfunden werden. Vor allem befremdet es, daß man den DARC vor eine vollendete Tatsache stellte und es nicht für nötig hielt, ihn vorher zu verständigen. Auch der Club erfuhr von dieser Frequenzzuteilung in einem Amateurband erst durch die Tagespresse. Noch unverständlicher ist es aber, daß nicht einmal der Sachbearbeiter für Amateurfunk im BPM selbst vorher gehört oder über die erfolgte Zuteilung informiert worden war. Kenntnis davon erhielt er erst durch den DARC.
Da es sich beim Bereich 35003800 kHz um ein partagiertes Band ohne Vorrechte für irgendeinen der dort arbeitenden Dienste handelt, bedeutet die Freigabe der Frequenz 3512 kHz für den Fischkutterfunk natürlich nicht, daß diese Frequenz nun für den Amateurfunk gesperrt wäre; aber unliebsame Störungen wird es sicher geben. Nach Lage der Dinge dürfte den Fischkuttern mit dieser neuen Frequenz kaum gedient sein, und es ist zu hoffen, daß man sich auch dort um eine andere Frequenz bemühen wird.
2) AR-Sitzung am 2. und 3. November
a) Als weiterer Punkt wurde auf die im letzten OV-Rundschreiben bekanntgegebene Tagesordnung der am 2. und 3.11.1957 in Hannover stattfindenden Sitzung des Amateurrats gesetzt:
12. Amateurfunk und Internationales Geophysikalisches Jahr.
b) Die dem AR zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung bereits vorgelegten Berichte werden hiermit auch den Ortsverbänden übersandt (Anlagen 1 und 2).
c) Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung wurden inzwischen noch folgende Anträge gestellt:
Zu 1. (Ergebnisse der letzten AR-Sitzung) von OM Baum, DL9ZJ, OVV Kassel: Überprüfung der bei der letzten AR-Sitzung ausgesprochenen Empfehlung, wonach während der aktiven Dienstzeit bei militärischen Einheiten jede Amtstätigkeit für den DARC ruhen soll.
Zu 2. (Jahresberichte) vom Distrikt Bayern-Süd: Überprüfung der Beziehungen zwischen Auslandsreferat und dem Büro der IARU-Region 1.
Zu 5. (Neuwahl des Vorstands)
1) Vom OV Stade wird die Wahl des Vizepräsidenten mit der Begründung angefochten, daß die verwendeten Wahlumschläge so durchscheinend gewesen wären, daß eine Geheimhaltung nicht gewährleistet war.
2) Vom Distrikt Bayern-Süd: Diskussion über das Rundschreiben aus Hamburg vom 1.9.1957 Wahlrecht ist Wahlpflicht.
Zu 10. (Anträge)
1) vom Distrikt Bayern-Süd: Bildung eines Ehrenrats des DARC
2) vom Distrikt Niedersachsen: Empfehlung einer festen Frequenz für den Betrieb portabler und mobiler Stationen.
3) von OM Meyer-Stüve, DL1GA, OVV Süderbrarup: Abhaltung von Mitgliederversammlungen bei den alle zwei Jahre stattfindenden DARC-Treffen.
4) vom Distrikt Nordsee: Beitragsermäßigung für DARC-Mitglieder während der Ableistung ihrer Wehrdienstpflicht oder einer entsprechenden freiwilligen Dienstzeit.
Zu 12. (Amateurfunk und Internationales Geophysikalisches Jahr) vom Distrikt Niedersachsen: Schaffung einer besonderen Auszeichnung für Funkamateure, die sich an den Aufgaben des Int. Geophys. Jahres erfolgreich beteiligen.
Soweit nicht bereits geschehen, sollten die OV-Vorsitzenden ihren DVen gegenüber noch zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und den bekanntgegebenen Anträgen schriftlich oder mündlich Stellung nehmen. Nur dann ist der DV in der Lage, die Interessen und Ansichten seiner Ortsverbände entsprechend zu vertreten.
3) Sondergenehmigungen für 160 m
Auf die im letzten OV-Rundschreiben veröffentlichte Ankündigung hin haben sich acht OM um eine Sondergenehmigung für 160 m beworben. Einen entsprechenden Sammelantrag hat der DARC am 15.10. an das BPM gerichtet. Mit der Erteilung der Sondergenehmigung ist in diesen Tagen zu rechnen.
Einige weitere Interessenten kamen leider zu spät. Es soll aber versucht werden, auch ihnen noch eine Sondergenehmigung zu verschaffen. In Verbindung damit könnten eventuell noch mehr Nachzügler berücksichtigt werden. Deren Anträge müßten dann allerdings spätestens am 5.11.1957 beim DARC vorliegen. Im übrigen sie OV-Rundschreiben Nr. 9/57 vom 25.9., Ziff. 4.
Seit einigen Monaten erscheint im DL-QTC eine YL-Ecke, die von DJ1TE ins Leben gerufen wurde und von ihr mit viel Liebe redigiert wird. Sinn der Spalte ist es vor allem, die YLs und XYLs näher miteinander bekanntzumachen. In dieser Hinsicht sind unsere Damen aber offenbar sehr zurückhaltend. Wenigstens sind sie den Aufrufen von DJ1TE, etwas über sich zu berichten, bisher nur sehr zögernd gefolgt. Die OV-Vorsitzenden werden daher gebeten, die YLs und XYLs ihres Ortsverbandes zu einer etwas regeren Mitarbeit an ihrer Ecke zu bewegen. Es kommt nur darauf an, sie einmal geschickt darauf anzusprechen. Dann werden sie ihre Scheu vor der Öffentlichkeit sicher verlieren.
Alle Beiträge und Notizen für die YL-Ecke sollten direkt gerichtet werden an: YL Christa Huber, DJ1TE, ......
OM G. Merz, DL1BB, zieht Anfang November nach ....., um. Damit ändert sich auch die Anschrift der Pressestelle entsprechend.
6) Calls der Nichtmitglieder
7) OV-Anteile für das 3. Quartal
8) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1956
DOK: | Ortsverband: |
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C09 | Landsberg | aufgelöst, DOK ab 1.10.57 ungültig |
C24 | Deggendorf (neu) | M. Federau, DJ3SB |
F05 | Frankfurt/M. | K. Vogel, DL9RE |
H04 | Bückeburg | J. Netzer, DL3YH |
H10 | Göttingen | W. Ilse, DL1TJ |
O12 | Kamen-Unna | H. Kallus, DJ1GA |
O17 | Soest | aufgelöst, DOK ab 1.10.57 ungültig |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1957 | Rundspruch-Archiv |