Kiel, den 23.5.1957

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 5/57


ÜBERSICHT:


Sondergenehmigungen für 70 MHz

Beim IARU-Kongreß 1956 war den europäischen Verbänden bekanntlich empfohlen worden, sich im Hinblick auf das Internationale Geophysikalische Jahr um die Freigabe von Frequenzen im 70-MHz-Bereich (4-m-Band) für den Amateurfunk zu bemühen. Mittlerweile sind daraufhin in einigen Ländern, z. B. in England und in Jugoslawien, den Amateuren bereits solche Frequenzen zugewiesen worden.

Einem entsprechenden Antrag des DARC hatte bisher nicht entsprochen werden können, da der fragliche Frequenzbereich auch von den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beansprucht wird, so daß die Deutsche Bundespost nicht ohne weiteres darüber verfügen kann. Durch Verhandlungen mit den zuständigen amerikanischen, englischen und französischen Stellen hat das Bundespostministerium jedoch inzwischen erreicht, daß von dieser Seite eine Freigabe von 70-MHz-Frequenzen für den deutschen Amateurfunk unter gewissen Bedingungen zugestimmt wird.

Es wird nun voraussichtlich möglich sein, einer zunächst allerdings sehr begrenzten Zahl deutscher Funkamateure im Rahmen von Sondergenehmigungen unter gewissen Auflagen die Benutzung des Frequenzbereichs 70,3–70,4 MHz mit den Betriebsarten A1, A3 und F3 für die Dauer des Internationalen Geophysikalischen Jahres, d. h. vom 1.7.1957 bis 31.12.1958, zu gestatten. Zu den Auflagen würde u. a. gehören, daß andere Funkdienste nicht gestört werden dürfen, und daß u. U. zu gewissen Zeiten der Betrieb auf 70 MHz ganz eingestellt wird. (Diese Forderung stellten die Engländer für die Dauer ihrer Manöver in Deutschland.)

Derartige Sondergenehmigungen sollen vom DARC direkt beim BPM beantragt werden. Dabei muß allerdings ein ganz besonderer Maßstab angelegt werden, da vorerst wahrscheinlich nur etwa eine Sondergenehmigung pro Distrikt erteilt werden kann. Es gilt also die dafür geeignetesten OM in den einzelnen Distrikten zu ermitteln. In Frage kommen nur Lizenzinhaber, die von ihrer UKW-Arbeit her die nötigen technischen und betrieblichen Erfahrungen für ein einwandfreies Arbeiten auch auf 70 MHz mitbringen, und bereit sind, an den im Rahmen des Internationalen Geophysikalischen Jahres gestellten Aufgaben mitzuwirken.

Anträge von OM, die unter diesen Voraussetzungen an einer Sondergenehmigung für 70 MHz interessiert und nach Ansicht ihres Ortsverbandes auch dafür qualifiziert sind, sollten von den Ortsverbänden möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 15. Juni 1957 mit einer entsprechenden Stellungnahme an den Distrikt eingereicht werden. Die Distriktsvorsitzenden werden gebeten, die bei ihnen eingegangenen Anträge, soweit sie ihrer Ansicht nach befürwortet werden können, bis zum 20. Juni 1957 an das UKW-Referat des DARC, z. Hd. von OM Karl G. Lickfeld, DL3FM, ....., weiterzuleiten. Die vom UKW-Referat positiv beurteilten Anträge wird der DARC, nach Maßgabe der erreichbaren Anzahl von Sondergenehmigungen, befürwortend an das BPM richten. Die erteilten Sondergenehmigungen würden den betreffenden OM dann unmittelbar zugeleitet werden.


2) Eindringlinge auf den exklusiven Amateurbändern

Seit geraumer Zeit wird der Amateurverkehr im 40-m-Band durch einen auf 7050 kHz, d. h. im exklusiven Amateurbereich arbeitenden französischen Rundfunksender empfindlich gestört. Es handelt sich dabei um eine Station der Radiodiffusion Télévision Francaise in Paris. Das ist zwar nicht das erste Mal, daß sich eine Fremdstation im Bereich 7000–7100 kHz einnisten will; dieser Fall wiegt aber insofern besonders schwer, als der Sender zu einem Land gehört, dessen Regierung den Internationalen Fernmeldevertrag (Atlantic City 1947) unterschrieben und damit auch die Frequenzverteilung anerkannt hat, die auf Grund dieses Vertrags festgelegt wurde.

Der DARC hat sich inzwischen mit der Bitte an das BPM gewandt, die französische Fernmeldeverwaltung auf offiziellem Weg auf diese Vertragsverletzung hinzuweisen und sie um Verlegung der erwähnten Station auf eine Frequenz außerhalb des Amateurbereichs zu ersuchen. Das BPM hat bereits entsprechende Schritte eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird nochmals an den im DL-QTC Nr. 8/56 auf Seite 381 veröffentlichten „Aufruf zur Beobachtung und Meldung fremder Dienste auf den exklusiven Amateurbändern“ erinnert. Dort wurde ausführlich beschrieben, was zu tun ist, wenn gegen solche Eindringlinge vorgegangen werden soll. Das Echo, das dieser Aufruf bisher gefunden hat, ist leider denkbar schwach. Es kann aber nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß der DARC konkrete Angaben über Stationen benötigt, die nichts auf den Amateurbändern zu suchen haben, wenn er irgend etwas gegen sie unternehmen soll. Es genügt nicht, daß man sich nur allgemein über das Auftreten eines Fremdsenders in den Exklusivbändern der Amateure beschwert. Man muß auch die tatsächliche Störung des Amateurfunks durch solche Sender nachweisen und genaue Angaben über sie machen können. Dafür sind aber entsprechende Einzelmeldungen in möglichst großer Zahl erforderlich.


3) Deutschlandtreffen 1957

Alle wichtigen Einzelheiten über das große „Deutschlandtreffen 1957 des DARC“, das am 3. und 4. August in Coburg stattfinden soll, bringt das nächste DL-QTC, dem auch die Anmeldeformulare beiliegen werden. Um der Tagungsleitung recht bald einen Überblick über die Zahl der zu erwartenden Teilnehmer zu ermöglichen, wird auch an dieser Stelle darum gebeten, die Anmeldungen frühzeitig einzusenden und damit nicht bis zum letzten Termin (15. Juli) zu warten.


4) Geschäfts- und Wahlordnung; Merkblatt für die Ortsverbände

Diesem Rundschreiben liegt die Geschäfts- und Wahlordnung des DARC in der seit der letzten AR-Sitzung gültigen Fassung bei. Die seinerzeit verteilte vervielfältigte Ausgabe ist damit überholt und sollte vernichtet werden.

In dem ferner beigefügten Merkblatt für die Ortsverbände sind nochmals alle Einzelheiten über die Beitragsregelung, das Aufnahmeverfahren usw. zusammengestellt. Es war als Vervielfältigung bereits früher einmal verteilt worden, liegt aber offenbar längst nicht mehr bei allen Ortsverbänden vor.

Gegenüber der bisherigen Regelung bringt das Merkblatt eine wichtige Änderung, die im Laufe dieses Jahres auf Grund einer bei der letzten AR-Sitzung an die Geschäftsstelle gerichteten Empfehlung eingeführt werden soll.

Zur Zeit werden die ausstehenden Beiträge erst nach Ablauf des betreffenden Quartals durch Nachnahme erhoben. Bis zu dieser Nachnahme wird dem betreffenden Mitglied das DL-QTC jedoch ohne Unterbrechung geliefert, d. h., wenn das Mitglied die Nachnahme nicht einlöst und auch auf eine letzte schriftliche Aufforderung nicht reagiert, hat es praktisch vier Ausgaben des DL-QTC ohne Bezahlung erhalten. Um das zu vermeiden, sollen die ausstehenden Beiträge künftig bereits vor Ablauf des Quartals, d. h. im Laufe des 3. Quartalsmonats nachgenommen werden. Bei Nichtzahlung kann dann die Lieferung des DL-QTC einen Monat früher eingestellt werden. Außerdem läßt sich durch die Vorverlegung der Beitragsnachnahmen eine etwas gleichmäßige Verteilung der Beitragseingänge erreichen.

Diese Regelung wird es mit sich bringen, daß die Ortsverbände die von ihnen kassierten Beiträge künftig spätestens bis zum 5. des letzten Quartalsmonats mit der Geschäftsstelle abrechnen müssen (siehe Punkt A.5 des Merkblatts). Alle Ortsverbände, die bisher später abrechneten, werden gebeten, sich schon jetzt darauf einzustellen und ihre Abrechnungen nach Möglichkeit bereits in diesem Quartal, spätestens aber im 3.Quartal entsprechend vorzuverlegen. Im letzten Quartalsmonat sollten dann auch keine Beiträge für das laufende Quartal mehr angenommen werden.

Weitere Exemplare des Merkblatts, die eventuell für den Kassierer oder Schriftführer des OVs benötigt werden, können bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Dasselbe gilt für die Geschäfts- und Wahlordnung sowie für die Satzung. Satzungen für Neuaufnahmen brauchen vom OV jedoch nicht angefordert zu werden, da jedes neue Mitglied zusammen mit dem ersten DL-QTC von hier aus ein Exemplar der Satzung erhält.


5) Versuchssendungen des Internationalen Roten Kreuzes

Ende Juni wird das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wieder eine Reihe von Versuchssendungen durchführen, um die Verbreitung und Hörbarkeit der von ihm auf Kurzwellen ausgestrahlten Nachrichten zu überprüfen. Wie in den vergangenen Jahren bittet das IKRK auch diesmal um Hörberichte der DARC-Mitglieder. Die Versuchssendungen werden nach folgendem Plan abgewickelt:

Tage: 25., 27. und 29. Juni 1957

Zeiten: 07:00–08:00, 12:30–13:30, 16:00–17:00, 21:30–22:30 Uhr (jeweils 10 Minuten in französischer, deutscher, italienischer, englischer, spanischer und arabischer Sprache)

Frequenz: 7210 kHz

Leistung: 100 kW (07:00 und 12:30 Uhr) bzw. 25 kW (16:00 und 21:30 Uhr)

Antenne: Halbwellendipol

Es wird gebeten, die OM auf die Beobachtung dieser Sendungen hinzuweisen. Hörberichte (in deutsch) sind zu richten an: Comité International de la Croix-Rouge, ...... Sie sollten folgende Angaben enthalten: Tag, Zeit, Frequenz, Lautstärke, Verständlichkeit, Schwund, Störungen (auch unterhalb und oberhalb der benutzten Frequenz), Empfänger, Antenne, sowie eine kurze Beurteilung des Empfangs der gleichzeitig auf dem 41-m-Band arbeitenden Sender, und schließlich die Adresse des Beobachters. Das IKRK wird jeden Bericht einzeln beantworten.


6) DARC-Pressestelle

OM Merz, DL1BB, weist darauf hin, daß er in der Zeit vom 25.5. bis 23.6.1957 nicht in Bad Homburg erreichbar ist. Er bittet daher, in dieser Zeit von Anfragen, Bestellungen usw. an die Pressestelle abzusehen.


7) DL-QTC 1-4/57 vergriffen

Trotz erheblicher Reserven sind nach der Nr. 1 inzwischen auch die Nummern 2, 3, und 4 vom laufenden Jahrgang des DL-QTC restlos vergriffen und können nicht mehr nachgeliefert werden. Es wird daher gebeten, künftig alle Neuaufnahmen erst ab 1. Mai 1957 und später zu datieren, und keine Nachbestellungen für die genannten Ausgaben mehr entgegenzunehmen. Soweit neue Mitglieder, die erst zum 1.5. aufgenommen werden können, bereits Beiträge für vorhergehende Monate gezahlt haben, werden diese entsprechend gutgeschrieben. Das Gleiche geschieht mit bereits gezahlten Beträgen für Nachbestellungen, die nicht mehr ausgeführt werden können.


8) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1956

DOK:

Ortsverband:

B12 Regensburg L. Angermeier, DL9IX
G DV Köln-Aachen: S. Huber, DL1WN
TeRef Köln-Aachen: G. G. Thiele, DL1ZK
O06 Dortmund-Hörde vereinigt mit OV Dortmund-Stadt (DOK streichen)
O04 Bochum Dr. E. Reif, DJ2NK
O16 Siegen jetzt OV Siegerland


Mit VY 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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