Kiel, den 21.3.1957
1) Deutschlandtreffen 1957 des DARC
Der im letzten Rundschreiben erwähnte Vorschlag, das diesjährige Deutschlandtreffen im Sommer in Coburg zu veranstalten, hat inzwischen die Zustimmung des Amateurrats gefunden. Das Treffen wird nun also voraussichtlich am Sonnabend, dem 3. und Sonntag, dem 4. August stattfinden. Sein Ablauf ist folgendermaßen gedacht:
Sonnabend | vormittag: | Eröffnung, |
nachmittag: | Zusammenkünfte der einzelnen Gruppen (DXer, EMC, UKW usw.), | |
abend: | Geselliger Abend. | |
Sonntag | vormittag: | Wettbewerbe (Fuchsjagden usw.) und Besichtigungen, |
nachmittag: | Vorführungen (z. B. QSOs zwischen Segelfliegern u. ä.), | |
abend: | Abschlußveranstaltung und Hamfest. |
In erster Linie soll das Treffen aber Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und Wiedersehen geben. Es wird daher bewußt kein lückenloses Programm aufgestellt, sondern den Teilnehmern genügend Zeit für visuelle QSOs gelassen. Jeder soll also in weitem Maße sein eigener Programmgestalter sein.
Bitte auf die weiteren Mitteilungen achten, die in der nächsten Zeit an dieser Stelle, im DL-QTC und im Deutschland-Rundspruch erscheinen werden.
2) AR-Sitzung am 13. und 14. April
Die endgültige Tagesordnung für die nächste AR-Sitzung am 13. und 14. April 1957 in Göttingen (Hotel Kronprinz) sieht folgende Themen vor:
Dem DARC steht jetzt eine eigene Kopie (16 mm mit Lichtton) des von der Hamburger Real-Film-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem OV Hamburg gedrehten Kulturfilms CQ DX Funkamateure (s. Bericht im DL-QTC 12/56, S. 554) zur Verfügung. Distrikte und Ortsverbände, die den Film bei örtlichen Veranstaltungen vorführen wollen, können ihn bei der Geschäftsstelle anfordern.
Bei rechtzeitiger Voranmeldung werden Terminwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Da nur eine Kopie vorhanden ist, empfiehlt es sich aber, von vornherein gleich mehrere Termine zu nennen und der Geschäftsstelle die Wahl zu überlassen. Die Vorbereitungen für die Vorführung sollte auf jeden Fall erst dann getroffen werden, wenn die Geschäftsstelle bestätigt hat, ob und wann der Film zur Verfügung gestellt werden kann. Für ein geeignetes Vorführgerät (16-mm-Lichttonfilm) und einen fachkundigen Vorführer muß der betreffenden Distrikt oder OV selbst sorgen.
Wichtig ist, daß der Film von allen, die ihn ausleihen, so schonend wie möglich behandelt und nach der Vorführung umgehend zurückgegeben oder an die von der Geschäftsstelle angegebene Anschrift weitergeleitet wird. Nur wenn diese an sich selbstverständlichen Forderungen von allen Beteiligten erfüllt werden, läßt sich die Verleihaktion auch weiterhin durchführen.
Bei einer eventuellen Anforderung, bitte, beachten, daß der Film momentan schon bis Mitte Mai vergeben ist.
Als neues Mitglied wurde Ende 1956 die Malayan Amateur Radio Transmitters Society in die IARU aufgenommen. Dafür ist die Mitgliedschaft des Amateur Radio Club India erloschen. Der IARU gehören zur Zeit 51 nationale Amateurverbände an.
Im vergangenen Jahr erteilte die IARU 1599 WAC-Diplome. Diese Zahl wurde bisher noch in keinem Jahr erreicht. 1955 waren es nur 844.
Ähnlich wie in unserer Region 1 planen jetzt auch die Verbände der Region 3 einen engeren Zusammenschluß.
US-amerikanischen Amateuren ist zur Zeit ein Drittenverkehr in beschränkten Umfang mit Amateuren in Kanada, Costa Rica, Kuba, Chile, Equador, Liberia, Nicaragua, Panama und Peru erlaubt.
Als erster hat OM Fr. Stratmann, DL1NT, die Bedingungen für das DLD 200 erfüllt. Zu diesem schönen Erfolg gratuliert ihm der DARC auch an dieser Stelle auf das Herzlichste. Seine Leistung gewinnt noch dadurch an Bedeutung, daß er sich neben seiner persönlichen Amateurtätigkeit durch seine intensive Arbeit für die Allgemeinheit im OV Dortmund besonders verdient gemacht hat.
Im übrigen konnten bis jetzt 27 DLD 100 und fünf DLD 150 erteilt werden.
Die Serienfertigung des bereits vor längerer Zeit angekündigten DARC-Standardempfängers RX 57 konnte leider wegen unvorhergesehen langer Lieferfristen für einige Spezialteile noch immer nicht anlaufen. Aus diesem Grunde ist auch bisher keine Beschreibung des Empfängers im DL-QTC erschienen. Nach Überwindung der aufgetretenen Schwierigkeiten ist aber bald mit dem Erscheinen der ersten Geräte zu rechnen.
7) Neuerteilte Rufzeichen Schwarzsender
An jedem Sonntag werden im Deutschland-Rundspruch die in der abgelaufenen Woche vom FTZ neuerteilten Amateurrufzeichen genannt. Dazu gab das FTZ beim letzten Rundspruch bekannt:
Wir verfolgen damit einen ganz bestimmten Zweck. Wir wollen Ihnen nämlich ein Mittel an die Hand geben, um einen großen Teil der nichtgenehmigten Amateurfunkstellen sofort als solche erkennen zu können. Wenn sich also in der nächsten Woche auf Ihren CQ-Ruf eine Station mit einem von uns noch gar nicht genannten Rufzeichen melden sollte, können Sie sicher sein, daß es sich dabei um einen Schwarzsender handelt. Das trifft aber nicht nur für die gerade laufende Rufzeichenserie zu, sondern in gleicher Weise für alle Rufzeichen, die entweder in der Rufzeichenliste oder im Nachtrag Nr. 1 frei sind, d. h. wenn das entsprechende Rufzeichen ohne nähere Angaben aufgeführt ist. Es ist daher zweckmäßig, wenn Sie sich die wiederbelgbaren und von uns veröffentlichten Rufzeichen in Ihrer Liste kurz mit Angabe von OPD vermerken. Sie sind dann jederzeit in der Lage, einen Schwarzsender, der ein freies Rufzeichen benutzt, zu entlarven. Sie werden nun fragen, was zu tun ist, wenn Sie einen derartigen Schwarzsender hören. Darauf gibt es nur eine Antwort: Schreiben Sie, bitte, sofort eine Postkarte an das Zentralbüro des Funkkontrollmeßdienstes beim FTZ Darmstadt. Ihre Mitteilung sollte alle Angaben enthalten, die für die Identifizierung des Schwarzsenders dienlich sein können, also z. B. Datum und Uhrzeit der Beobachtung, benutztes Frequenzband, angegebener Name und Standort usw. Denken Sie, bitte, daran: Jeder Schwarzsender kann dem Ansehen des Amateurfunks und auch Ihnen nur schaden. Helfen Sie mit, diese Parasiten zu bekämpfen!
Abgesehen von den neuerteilten Rufzeichen bringt das FTZ im Deutschland-Rundspruch laufend wertvolle und aktuelle Hinweise für alle deutschen Amateure. Auch aus diesem Grunde kann die regelmäßige Beobachtung des Deutschland-Rundspruchs (siehe letztes OV-Rundschreiben) nur immer wieder empfohlen werden.
Die schon lange erwarteten endgültigen Urkunden für die Sendegenehmigung sind vom Bundespostministerium jetzt in Druck gegeben. Sie entsprechen in Aufmachung (Leinen) und Größe (DIN-A6) etwa dem Kfz-Führerscheinen. Die Ausgabe an die lizenzierten Funkamateure erfolgt in nunmehr absehbarer Zeit über die Oberpostdirektionen.
9) Mitgliedskarten für 1957/58
Im Laufe des nächsten Monats werden die neuen, ab 1.4.1957 gültigen Mitgliedsausweise an die Ortsverbände verteilt. Voraussetzung für die Ausstellung ist, daß das betreffende Mitglied seine Beitragsverpflichtungen für das am 31.3.1957 zu Ende gegangene Geschäftsjahr erfüllt hat.
Es wird gebeten, die Ausweise mit der OV-Kartei zu vergleichen und diese ggfs. entsprechend zu berichtigen. Dabei auftauchende Unklarheiten, bitte, der Geschäftsstelle mitteilen. Anschließend sollten die Ausweise den Mitgliedern unverzüglich ausgehändigt oder per Post (Versand als Drucksache möglich) zugestellt werden. Bitte, unterziehen Sie sich dieser kleinen Mühe, denn es macht einen schlechten Eindruck, wenn die Mitglieder wie es in den letzten Jahren wiederholt festgestellt wurde viele Monate nach der Verteilung an die Ortsverbände noch nicht im Besitz ihres Ausweises sind.
Beitragsermäßigungen auf DM 4,/Quartal (mit DL-QTC) bzw. DM 2,/Quartal (ohne DL-QTC) sind bekanntlich auf ein Jahr befristet, soweit es sich nicht um Familienangehörige von Mitgliedern handelt. Alle Mitglieder, deren Beitragsermäßigung am 31.12.56 oder 31.3.57 ablief, wurden inzwischen von hier aus aufgefordert, künftig den vollen Beitrag zu zahlen, oder eine Verlängerung der Ermäßigung ausdrücklich beim OV zu beantragen.
Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, bei der Beurteilung dieser Anträge einen strengen Maßstab anzulegen und Ermäßigungen nur in begründeten Fällen weiterzugewähren. Eine Beitragsermäßigung darf nicht zum Gewohnheitsrecht werden. Wenn die Voraussetzungen, unter denen diese Vergünstigung einmal zugestanden wurde (Erwerbslosigkeit, Ausbildung, Krankheit o. ä.) nicht mehr erfüllt sind, dann soll der betreffende OM künftig genauso wie alle anderen den normalen Beitrag zahlen. Man könnte ihn sonst nur als Nassauer werten.
11) Beiträge und OV-Anteile für das 1. Quartal 1957
.....
12 Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.12.1956
D03, OV Neukölln: | F. Gröllmann, DL7GS |
N15, OV Bad Pyrmont: | F. Hörning, DL3EA |
N20, OV Herten (neu): | K. Raupach, DJ1LR |
O14, OV Lüdenscheid: | H. Windfuhr, DL6KF |
DV Niedersachsen: | A. Kirchner, DL3IV |
1. Vors. KWACS: | R. Bluel, 9S4AL |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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