Kiel, den 19.12.1956
1) Weihnachtswettbewerb des DARC
Wußten Sie, daß am Mittwoch, dem 26.12. (von 08.0012.00 und von 17.0019.00 Uhr) und am Sonnabend, dem 29.12. (von 17.0019.00 und von 21.0001.00 Uhr) der diesjährige Weihnachtswettbewerb des DARC stattfindet? Sonst sehen Sie sich, bitte, gleich die Ausschreibung im letzten DL-QTC (Nr. 12/56, S. 560) einmal an. Sie werden erkennen, daß es dabei auf jeden Ortsverband ankommt, denn es gilt DOKs zu samrneln. Je mehr Ortsverbände sich beteiligen, desto interessanter wird der Wettbewerb für alle Teilnehmer. Folgen Sie daher, bitte, auch mit Ihrem OV und wenn er auch nur mit einer Station dabei ist dem Ruf der EMC: ALLE MACHEN MIT !
Der Weihnachtswettbewerb ist ein innerdeutscher Test; aber auch unsere ausländischen Freunde sind des Deutschland-Diploms wegen an den DOKs interessiert. Sollen Sie zusehen, wie die deutschen Stationen DOKs für das DLD sammeln? Nein. Bleiben Sie daher, bitte, im Anschluß an die zweite Testrunde am 26.12. in der Zeit von 19.0024.00 Uhr für ausländische Stationen QRV. Die EMC gab dazu folgendes bekannt:
In dieser Zeit so bitten wir alle unsere Mitglieder und alle deutschen Stationen lauschen wir in den europäischen Äther und arbeiten über die Landesgrenzen hinweg im Testtempo oder erholsamer, wie jeder will, ohne Kennziffernaustausch, nur RST und Zeit, in Fonie und CW. Wie es jeder macht, ist seine Sache, Hauptsache das Ziel wird im Auge behalten: unseren ausländischen Freunden die größtmögliche Chance zu geben, möglichst viele DOKs für das DLD zu arbeiten.
Diese QSOs zählen nicht für den Test, sie sind eine reine, ureigene Angelegenheit der EMC. Dafür werden keine Testlogs ausgeschrieben, sondern nur QSL-Karten. Diese Karten, gebündelt an DL1TQ (J. Oswald, Rosdorf bei Göttingen) bis zum 10.01.1957 abgesandt, werden gewertet. Danach werden sie den Empfängern zugeleitet. Jede ausländische und jede deutsche Station, die für diesen europäischen Freundschaftstest der EMC außerhalb des Weihnachtswettbewerbs ihre QSL-Karten für alle am 26.12. von 19.0024.00 Uhr gearbeiteten Stationen DL1TQ zur Auswertung zuleitet, bekommt als Anerkennung eine Teilnehmer-Urkunde im Vierfarbendruck (gestiftet von DL1CU) und darüber hinaus die QSL-Karten der gearbeiteten Stationen, und zwar innerhalb von sechs Wochen!
2) Filme über den Amateurfunk und Werbung für den DARC
Die beiden Filme TKX antwortet nicht und CQ DX Funkamateure sind in besonderer Weise geeignet, eine Werbung für den Amateurfunkgedanken und für den DARC zu unterstützen. Es kommt dabei allerdings wesentlich auf die Initiative des Ortsverbandes an, in dessen Bereich einer der beiden Filme gezeigt wird. Einige Hinweise aus der Erfahrung der letzten Wochen mögen helfen:
Die Pressestelle Frankfurt der Allianz-Film-Verleih-GmbH, von der der Spielfilm TKX antwortet nicht verliehen wird, hat in ihrem Bezirk als Werbung für den Film eine Reihe von Pressekonferenzen durchgeführt, die wegen der Abweichung von der Norm (Stars und viel Getöse) bei der Presse großen Anklang gefunden haben. Die Reporter wurden jeweils in die Station eines aktiven OM eingeladen, wobei die Allianz die Organisation erledigte, während die DARC-Pressestelle und der betreffenden Ortsverband bei der Vorbereitung der Veranstaltung halfen. Darüber ist eine Reihe sehr wirksamer und richtiger Presseberichte in denen z. B. DL1FI, DL1JU, DL6EN, DJ2NN. DL6IR, DL9RE u. a. beteiligt waren, Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich auch in anderen Bezirken die OV-Vorsitzenden dafür interessieren könnten derartige Veranstaltungen zu arrangieren. Pressestellen der Allianz sind in Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München zu erreichen. Die DARC-Pressestelle (G. Merz, DL1BB, .....) hilft gerne bei der Herstellung der Verbindung.
Die Termine für den Film TKX antwortet nicht werden laufend im Deutschland-Rundspruch bekanntgegeben. Leider werden sie oft sehr kurzfristig angesetzt und manchmal geändert, so daß für die Angaben nicht immer garantiert werden kann. Trotzdem sollen in Zukunft auch im OV-Rundschreiben entsprechende Hinweise erscheinen, um den interessierten Ortsverbänden Gelegenheit zu geben, sich frühzeitig mit dem Theaterbesitzer in Verbindung zu setzen. Man kann dann z. B. erreichen, daß schon in die Vordekoration für den Film Fotos und Hinweise des DARC aufgenommen werden, oder auch Geräte zur Ausstellung kommen, wie es in verschiedenen Städten gemacht wurde. Für diese Zwecke steht auf Anforderung bei der DARC-Pressestelle ein Satz großer Standfotos bereit, der leihweise an die Ortsverbände abgegeben werden kann. Es wird gebeten, diese Fotos möglichst 14 Tage vorher zu bestellen und am Ende der Ausstellung sofort zurückzugeben, damit sie dann anderen Ortsverbänden zur Verfügung gestellt werden können. Für Pressekonferenzen stehen außerdem in beschränktem Umfang die Materialsammlung Hobby als Lebensretter und verschiedene Pressefotos bereit, die ebenfalls bei der DARC-Pressestelle angefordert werden können.
Die nächsten gemeldeten Termine für TKX antwortet nicht sind:
25.12.: Sprendlingen (Tivoli), Essen (Glückauf), Warendorf (Kammerlichtspiele), Erkelenz (Metropol); 28.12.: Mainz (Palette), Konstanz (Capitol), Dieringhausen (Germania), Reinfeld (Kurhotel-Lichtspiele); 01.01.: Brühl, Oberkirch, Homberg (Saalbau); 08.01.: Berlin-Rudow (Rutoli).
Der von der-Hamburger Real-Film mit Unterstützung des Ortsverbandes Hamburg gedrehte Kulturfilm CQ DX Funkamateure wird von der Europa-Film-Verleih GmbH verliehen und ist normalerweise mit dem Spielfilm Ein Herz kehrt heim gekoppelt. Allerdings haben genauere Untersuchungen ergeben, daß beim Abspielen beider Filme eine Überlänge entsteht, die die meisten Theaterbesitzer nicht schätzen. Da dem Theaterbesitzer grundsätzlich freigestellt ist, ob und welchen Kulturfilm er bekommen und abspielen will, hat der Verleih keinen Einfluß darauf, ob CQ DX tatsächlich läuft. Versuche, von der Europa die Termine für Ein Herz kehrt heim zu erhalten, sind bisher leider ergebnislos gewesen. Es kann also nur durch direkte Verhandlungen zwischen den Ortsverbänden und den Theaterbesitzern, die Ein Herz kehrt heim angezeigt haben, erreicht werden,daß der Kulturfilm CQ DX ebenfalls gezeigt wird.
Während es vom Spielfilm TKX keine Schmalfilmfassung gibt, hat der OV Hamburg für seine Mitarbeit an dem Film CQ DX davon eine Schmalfilmkopie (mit Ton) erhalten. Ortsverbände, die diesen Film für interne Veranstaltungen ausleihen wollen, wenden sich daher, bitte, zunächst direkt an den OV Hamburg. Da dem OV Hamburg aber auf Dauer nicht zugemutet werden kann, seinen Film ständig auszuleihen, wird zur Zeit untersucht, ob eine zweite Kopie für den DARC erworben worden kann, die im Rahmen einer laufenden Werbeveranstaltung in den daran interessierten Ortsverbänden gezeigt werden könnte. Näheres im nächsten OV-Rundschreiben.
3) RX 57 der DARC-Standardempfänger
Die Ankündigung des 5. DARC-Standardgeräts, eines leistungsfähigen Amateurempfängers, hat eine Flut von Zuschriften und Anfragen ausgelöst. Die Firma Funke, die das vom Technischen Referat des DARC entwickelte Gerät herausbringen wird, hat daher einen kurzen Vorbericht über den Empfänger gemacht, der diesem Rundschreiben beiliegt. Dieser Bericht ist allerdings noch insofern zu ergänzen, als das Gerät bei einer Zwischenfrequenz von 1600 kHz 5 ZF-Stufen (im Bericht ist irrtümlicherweise von 5 NF-Stufen die Rede) und 2 NF-Stufen hat.
4) Empfindliche Strafen für Schwarzsender
Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht! Dieses Motto kann man einem Urteil voranstellen, das kürzlich in Bayern gefällt wurde. Dort erhielt ein Schwarzsender zwei Monate, ein anderer zwei Wochen Gefängnis. Die Verbüßung der Strafen wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, das Strafmaß zeigt aber, daß das Schwarzsenden künftig strenger geahndet werden kann.
Die Urteile mögen manchen OM zunächst hart erscheinen; die Erfahrung hat aber gelehrt, daß die bisher geübte Milde nur den Eindruck erweckt hat, einem Schwarzsender passiere trotz aller Warnungen doch nichts. Einige dieser schwarzen Schafe konnten sogar noch Vorteile aus ihrem Tun ziehen, weil die Presse sie als verkannte Genies hinstellte, und dadurch manche an begabten Kräften interessierte Stellen auf sie aufmerksam wurden.
Mögen diese Urteile denen als Warnung dienen, die noch immer glauben, eine Lizenz sei gar nicht erforderlich und unter dem Deckmantel der Anonymität ginge es sogar noch besser.
Die OV-Vorsitzenden werden gebeten, auf diese Urteile besonders hinzuweisen und auch darauf aufmerksam zu machen, daß schon bloße Sendeversuche ohne Lizenz nicht gestattet sind und unangenehme Folgen haben können.
5) Keine Lizenzen für deutsche Funkamateure in England
Die britische Post hat den ihr kürzlich vor Bundespostministerium gemachten Vorschlag einer gegenseitigen Anerkennung der in England und Deutschland erteilten Amateurfunkgenehmigungen abgelehnt, Begründet wurde die Absage damit, daß es zur Zeit nicht möglich sei, die von der britischen Verwaltung getroffene Regelung, nach der Amateursendelizenzen nur an britische Staatsangehörige erteilt werden, in irgendeiner Weise zu ändern.
6) Englisch-amerikanische Fachabkürzungen und ihre Bedeutung
Beim Studium der englischen und amerikanischen Fachliteratur stößt man immer wieder auf Abkürzungen, deren Bedeutung sich manchmal zwar erraten läßt, die meist aber mehr oder weniger unklar bleiben. Häufig werden dadurch wesentliche Einzelheiten in Aufsätzen und Abhandlungen unverständlich. In solchen Fällen bietet das Lexikon englisch-amerikanischer Abkürzungen von Kerkhof und Gras eine wertvolle Hilfe. Dieses Lexikon enthält ca. 5000 Abkürzungen aus dem gesamten Gebiet der Fernmeldetechnik mit ihrer englischen Bedeutung sowie der deutschen und französischen Übersetzung. Das Buch ist im G. Grote Verlag, Hamm, erschienen und kann zur Zeit noch zum Subskriptionspreis von DM 25,65 über den Buchhandel bezogen werden. Es ist gleichzeitig der erste Band eines im Entstehen begriffenen, englisch-deutsch-französischen Fachwörterbuchs der Fernmeldetechnik und Elektronik.
7) DARC und Technische Amateurfurk-Vereinigung
Einige Verlautbarungen der vor kurzem in Essen gegründeten Technischen Amateurfunk-Vereinigung konnten den Eindruck erwecken, als ob diese und die Station DLØHG im Rahmen des DARC entstanden wären und ihm daher in irgendeiner Form angehörten. Das ist nicht der Fall. Tatsächlich besteht zwischen DARC und TAV keinerlei Verbindung. Die bisher zu beobachtende Haltung der TAV bietet zur Zeit bedauerlicherweise kaum eine Grundlage dafür. Sie läßt eher vermuten, daß es der TAV darauf ankommt, Gegensätze zu schaffen. Ortsverbände, die Beobachtungen dieser Art gemacht haben, werden um Mitteilung gebeten.
Hiermit wird nochmals daran erinnert, daß Vorschläge für die Veranstaltung eines DARC-Treffens im kommenden Jahr von den Distrikten bis zum 31.12.1956 an die Geschäftsstelle gerichtet worden sollten (s. Protokoll der AR-Sitzung vom 03./04.11.1956, Ziff. 7).
9) Noch vorhandene Nummern des DL-QTC-Jahrgangs 1956
Vom laufenden Jahrgang des DL-QTC können zur Zeit noch folgende Hefte zum Einzelpreis von 75 Pfg. nachgeliefert werden: 1, 3, 5, 6, 8, 9, 11 und 12, Bestellung erfolgt am besten durch Voreinzahlung des entsprechenden Betrags auf das Postscheckkonto des DARC (.....) mit Vermerk der gewünschten Nummern auf dem für den Zahlungsempfänger bestimmten Zahlkartenabschnitt.
Die übrigen Ausgaben (Nr. 2, 4, 7 und 10) sind sowohl bei der Geschäftsstelle als auch beim Verlag restlos vergriffen.
10) Beiträge und OV-Anteile für das 4. Quartal 1956
...
11) Organisationsplan des DARC
Diesem Rundschreiben liegt wieder ein vollständiger Organisationsplan nach dem augenblicklichen Stand bei. Berichtigungen und Ergänzungen werden monatlich an dieser Stelle bekanntgegeben.
Da von einigen Ortsverbänden hier schon seit langer Zeit nichts mehr gehört wurde, besteht die Möglichkeit, daß die Angaben für diese OVe inzwischen überholt sind. In derartigen Fällen wird um umgehende Richtigstellung gebeten.
In der Zeit vom 24.12.195601.01.1957 ruht der Betrieb der Geschäftsstelle. Es wird gebeten, dies beim Verkehr mit ihr zu berücksichtigen.
Sowohl im Namen des DARC-Vorstands als auch persönlich wünschen wir nun allen DARC-Mitgliedern und ihren Angehörigen ein recht frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Gleichzeitig danken wir all den vielen Mitgliedern, die sich im vergangenen Jahre so uneigennützig in den Dienst der gemeinsamen Sache gestellt und sei es nun in den Ortsverbänden und Distrikten oder auch im Gesamtverband dabei mitgeholfen haben, die Aufgaben des DARC zu erfüllen.
In der Hoffnung auf eine gute und dem Wohl des Clubs dienende Zusammenarbeit auch im kommenden Jahr grüßen
mit VY 73 DL1JB und DL1FM
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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