Kiel, den 18.7.1955
1) Ein alarmierender Präzedenzfall
Die österreichische Fernmeldebehörde hat die österreichischen Amateure amtlich von dem Betrieb zahlreicher Funkstellen des Sicherheitsdienstes auf dem 80-m-Band in Kenntnis gesetzt, die nicht gestört werden dürfen. Das bedeutet, daß in Österreich das Prinzip der Gleichberechtigung auf dem geteilten 80-m-Band auf Kosten der Amateure verlassen wurde, und den OEs praktisch nur noch ca. 70 % des CW-Teils und ca. 50 % des Fonieteils dieses Bandes zur Verfügung stehen. Wenn dieses Beispiel in anderen Ländern Schule macht, dürfte über die Folgen für den Amateurfunk kein Zweifel bestehen. Der ÖVSV ist daher mit einer Resolution an die IARU und auch direkt an alle europäischen KW-Amateurverbände herangetreten. Auf die Einzelheiten wird im nächsten DL-QTC ausführlich eingegangen werden. Darüber hinaus wird sich auch der Amateurrat bei seiner kommenden Sitzung eingehend mit der allgemeinen Situation auf den Bändern und den sich daraus ergebenden Problemen befassen.
Mit Resolutionen und ähnlichen Maßnahmen der Verbände allein ist es aber nicht getan. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, daß sich auch jeder einzelne OM an der Verteidigung seiner Interessen beteiligt. In erster Linie muß die Ansicht widerlegt werden, auf den Amateurbändern sei noch genügend Platz für andere Dienste, und bei den Amateuren fände man sowieso den geringsten Widerstand. Dieser Auffassung kann nur durch eine verstärkte und regelmäßige Belegung der Bänder mit Amateurstationen begegnet werden. Speziell auf den geteilten Bändern muß die Aktivität selbstverständlich ohne absichtliche Störung anderer Dienste derart gesteigert werden, daß weitere fremde Dienste von vornherein auf einen Betrieb in diesen Bändern verzichten, in der Erkenntnis, daß ihnen dort eine einigermaßen reibungslose Abwicklung des Verkehrs doch nicht möglich sein wird.
Jeder OVV sollte dafür sorgen, daß dieser Appell in seinem Bereich nicht ungehört verhallt, und seinen OM klarmachen, daß es auf jeden einzelnen von ihnen ankommt. Der für die AR-Sitzung zur Diskussion gestellte Vorschlag eines freiwilligen Betriebsdienstes bzw. einer ähnlichen Einrichtung verdient in diesem Zusammenhang besondere Beachtung, weil hier eine Möglichkeit liegt, die Belegung unserer Bänder planmäßig zu forcieren. Diese Überlegung sollte daher bei der Beurteilung des Vorschlags im Vordergrund stehen.
Die bereits mehrfach angekündigte AR-Sitzung findet am Sonnabend, dem 30. Juli (von 14.3018.30 Uhr) und am Sonntag, dem 31. Juli (von 09.0018.30 Uhr) in Kassel, Restaurant Nordischer Hof statt. Die Tagesordnung sieht im einzelnen vor:
Die OVV werden gebeten, soweit erforderlich und nicht auf den voraufgegangenen OVV-Versammlungen bereits geschehen ihrem DV gegenüber zu diesen Punkten im Laufe der kommenden Woche Stellung zu nehmen. Nur dann ist der DV in der Lage, seinen Distrikt entsprechend den Wünschen und Forderungen der Mitglieder im Rahmen des Gesamtverbandes zu vertreten.
In der nächsten Zeit finden folgende Distriktsveranstaltungen statt:
Distriktstreffen Baden am 27. und 28. August in Mannheim.
Schleswig-Holstein-Treffen am 3. und 4. September in Kiel.
Einzelheiten werden im nächsten DL-QTC bekanntgegeben.
Es wurde in der letzten Zeit wiederholt nach Bezugsquellen für DARC-Wimpel gefragt. Der Distrikt Baden bietet jetzt derartige Wimpel (hellblau mit goldgesticktem Emblem auf dunkelblauem Untergrund; mit und ohne eingesticktem Rufzeichen) in der Größe 30×21 cm zu folgenden Preisen an:
Wimpel mit doppelseitig quer aufgenähtem Emblem = DM 2,50
dto. mit längsaufgenähten Emblem = DM 2,50
dto. mit zusätzlich einseitig eingesticktem Rufzeichen = DM 3,50
Bestellungen können an OM Erich Burgard, DL1BH, ....., gerichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß DARC-Anstecknadeln nicht bei der Geschäftsstelle, sondern bei folgenden Firmen zum Stückpreis von DM 0,75 erhältlich sind: Fa. Hannes Bauer, ......
5) DARC auf der Funkausstellung
Wie in der Tagesordnung der AR-Sitzung bereits erwähnt, wird sich der DARC auch in diesem Jahr mit einem Stand an der Funkausstellung beteiligen. Einzelheiten und Treffmöglichkeiten für die die Ausstellung besuchenden OM werden noch mitgeteilt.
Ein Prospekt der Ausstellung liegt diesem Rundschreiben bei.
Gesucht werden die Anschriften folgender, lizenzierter Mitglieder, die nach Angabe der Post unbekannt verzogen sind:
.....
Wer die jetzige Adresse der genannten OM kennt, wird um Mitteilung an die Geschäftsstelle gebeten.
Bei dieser Gelegenheit wird erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, Anschriftenänderungen unverzüglich der Geschäftsstelle und von lizenzierten OM auch der zuständigen OPD mitzuteilen. Es mehren sich die Fälle, daß OM nur deswegen ihrer Mitgliedschaft im DARC und evtl. auch ihre Lizenz verlustig gehen, weil sie es versäumt haben, bei einem Umzug ihre neue Anschrift zu hinterlassen, und daher nicht mehr zu ermitteln sind.
Wegen fortgesetzten Schwarzsendens wurde ....., München-Pasing, am 14.7.1955 durch den Vorstand des Distrikts Bayern-Süd gem. § 7 der Satzung aus dem DARC ausgeschlossen.
8) Calls der Nichtmitglieder
.....
9) Ergänzungen zum Organisationsplan vom 15.1.1955
Distrikt: | Ortsverband: |
|
Bay-S. | Memmingen (neu) | J. Waggin, DL9FD |
Hambg. | Lübeck | H. Widuwilt, DE 2887 |
Hessen | Erbach | z. Zt. vakant |
Köln-A. | Eschweiler (neu) | J. Münstermann, DJ2MP |
Bad Honnef (neu) | Baron Sobeck-Werder, DL3GK | |
Nords. | Norden | G. Wachholz, DL7AU |
Osnabrück | A. Isensee, DL3GS | |
Rh.Pf. | Neustadt/Wstr. | aufgelöst |
Westf-S. | QSL-Vermittlung: H. Zimmerhöcker, DL1MS |
VY 73, gez. Hansen, DL1JB
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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