Kiel, den 21.8.1951

Ortsverbands-Rundschreiben

Nr. 8/51


ÜBERSICHT:


1) Prüfungsordnung zur DVO

Der DARC-Ausschuß „Prüfungsordnung“ hat inzwischen, unter Berücksichtigung der zahlreichen, an ihn ergangenen Zuschriften, einen Gegenvorschlag zum FTZ-Entwurf ausgearbeitet, der anliegend auch den Ortsverbänden zur Kenntnis gebracht wird.

Nach einer dem AR gegebenen, ausführlichen Erläuterung zu diesem Vorschlag ist der Ausschuß davon ausgegangen, daß der Prüfungsstoff auf ein Maß herabgesetzt werden muß, das auch dem durchschnittlichen Amateur ohne berufliche Vorbildung die Möglichkeit gibt, die höchste Klasse zu erreichen. Ferner sollte die Prüfungsordnung so allgemein wie möglich gehalten und nicht mit unnötigen Einzelheiten belastet werden. Der Aufstieg in eine höhere Klasse soll zwar durchaus von dem Nachweis einer besonderen Aktivität im Rahmen der bisherigen Klasse abhängig gemacht werden – er soll also nicht „ersessen“ werden werden können –, jedoch soll dabei der Vielzahl der Möglichkeiten unseres Sports Rechnung getragen werden, d. h. der Nachweis soll auf jedem einzelnen Gebiet erbracht werden können, nicht aber einseitig durch Vorlage von QSL-Karten, die in Zahl und Herkunft bis in alle Einzelheiten vorgeschrieben sind.

Die Klassenbezeichnung erfolgt bewußt in der natürlichen Reihenfolge A, B, C und ohne besondere Zusätze.

Durch die Prüfung soll der OM nachweisen, daß er eine Station der erstrebten Klasse vorschriftsmäßig errichten und betriebssicher betreiben kann. Es sind daher im technischen Prüfungsstoff diejenigen Gebiete fortgelassen, die damit nichts zu tun haben, und auch für die Klasse C keine neuerliche betriebstechnische Prüfung vorgesehen. Die technische Prüfung sollte nur mündlich erfolgen, da sich dabei – es handelt sich ja um Prüfungen von Amateuren – die Kenntnisse des Prüflings objektiv besser und schneller beurteilen lassen, als im Rahmen einer schriftlichen Prüfung, die denjenigen, der nicht durch seine Berufsarbeit daran gewöhnt ist, technische Vorgänge schriftlich wiederzugeben, von vornherein benachteiligt.

Der allgemeine Teil der Prüfung ist nur für den Anfänger von Bedeutung und sollte daher in den höheren Klassen nicht nochmals wiederholt werden.


2) DX-Rundspruch

Der DARC strahlt ab 15.8.51 jeweils am 15. eines Monats einen DX-Rundspruch aus, der von DL7AW um 22.30 Uhr MEZ auf 3620 kHz gesendet wird. Der Rundspruch orientiert ausführlich über die auf den DX-Bändern anzutreffenden Verhältnisse und bietet damit in erster Linie den OM, die nicht in der Lage sind, täglich zu bestimmten Zeiten arbeiten zu können, eine gute Möglichkeit, sich über die in der nächsten Zeit zu erwartenden Bedingungen zu informieren.


3) QSL-Karten als Drucksache

In einer am 31.7. herausgegebenen Amtsblatt-Verfügung des Bundes-Post-Ministeriums wurde wieder ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch QSL-Karten den Drucksachenbestimmungen unterliegen. Danach werden Drucksachen, auf denen mehr als fünf Worte nachgetragen sind, als Postkarte bzw. Briefe behandelt und mit Strafporto belegt.

Es ist also zu erwarten, daß in der nächsten Zeit QSL-Sendungen häufiger kontrolliert werden. Weisen Sie daher, bitte, die DLs darauf hin, im eigenen und gegenseitigen Interesse für genügende Freimachung zu sorgen.


4) DL4-Call Book

Das BPM hat dem DARC dankenswerterweise noch einmal eine Anzahl DL4-Call Books überlassen, die inzwischen an die QSL-Vermittlungen der einzelnen Distrikte verteilt wurden und dort zur Verfügung stehen.


5) Merkblatt für die Ortsverbände (außer Distrikt Berlin)

Alle Einzelheiten der am 1.10.51 in Kraft tretenden neuen Beitragsregelung sind in dem anliegenden Merkblatt zusammengefaßt. Die OVV werden gebeten, auch ihre Kassenwarte über die sie interessierenden Punkte zu unterrichten. Formulare für Beitrittserklärungen und DE-Anträge können bei Bedarf von der Geschäftsstelle angefordert werden.

Das mit dem OV-Rund vom 20.12.50 übersandte Merkblatt wird zum 30.9. ungültig.


6) Organisation

a) Vorstandswechsel
Satzungsgemäß hat der neue DARC-Vorstand am 14. August, zwei Monate nach der in Cuxhaven erfolgten Wahl, die Vorstandsgeschäfte übernommen. Der DARC dankt aus diesem Anlaß dem scheidenden Vorstand nochmals für die im ersten Jahre seines Bestehens geleistete Arbeit und erfolgreiche Tätigkeit.

b) Eintragung des DARC
Der Club wurde am 24. Juli unter Nr. 882 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen und führt nunmehr die offizielle Bezeichnung „Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e. V.“. Die Satzung die der Eintragung zugrunde liegt, wird dem nächsten DL-QTC für alle Mitglieder beigelegt.

c) Neue OV-Anschriften
Eckernförde: OVV Nicolaus Harnsich, DL6PT
Fritzlar: OVV Herbert Schastock, DL1AO (ab 1.9.51)


Anlage: Gegenvorschlag zum FTZ-Entwurf, Merkblatt für Ortsverbände


Vle 73, gez. Hansen, DL1JB


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1951 Rundspruch-Archiv