Anlage zum AR-Rund AR/10/51 vom 15.8.51

Vorschlag zu einer
Prüfungsordnung für Funkamateur
(gem. § 3 der DVO-AFuG)


I. Anmeldung

1) Die Prüfungen werden nach Bedarf am Sitze der für den Wohnort des Funkamateurs zuständigen OPD oder gegebenenfalls an einem anderen vereinbarten Ort abgehalten.
2) Anmeldungen müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen OPD vorgenommen werden. Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung fällig. Sie ist unmittelbar an die zuständige OPD einzuzahlen.
3) Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:
a) Polizeiliches Führungszeugnis,
b) Bestätigung des FTZ über durchgeführte Frequenzmessungen (nur bei Klasse C),
c) Einzahlungsnachweis der Prüfungsgebühr,
4) Zugelassen wird zu einer Prüfung der
a) Klasse A
jede im Bundesgebiet ansässige Person, die die Bedingungen des § 2 des AFuG erfüllt,
b) Klasse B
jeder Funkamateur, der am Tage der Prüfung mindestens zwölf Monate im Besitz einer Sendegenehmigung der Klasse A ist, der in dem der Prüfung vorhergehenden Zeitraum von sechs Monaten keine schwerwiegenden Verstoßmeldungen durch die Deutsche Bundespost erhalten hat und der Prüfungskommission überzeugend nachweisen kann, daß er in der zurückliegenden Zeit sich im Rahmen der Klasse A aktiv als Amateur betätigt hat. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Vorweisen des Stationslogs oder durch QSL-Karten, Teilnahmebescheinigungen von Wettbewerben, Amateur-Diplome, besonderen Gerätebau, Entwicklungstätigkeit, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften usw.
c) Klasse C
jeder Funkamateur, der aa) am Tage der Prüfung mindestens zwölf Monate im Besitz einer Sendegenehmigung der Klasse B ist, bb) in den letzten sechs Monaten vor Prüfungsanmeldung die Frequenz seines Senders durch das FTZ hat messen lassen und die Frequenzkonstanz den Anforderungen der Klasse C entspricht, cc) in den letzten sechs Monaten vor Prüfungsbeginn keine schwerwiegenden Verstoßmeldungen durch die Deutsche Bundespost erhalten hat und dd) der Prüfungskommission überzeugend nachweisen kann, daß er in der zurückliegenden Zeit sich im Rahmen der Klasse B aktiv als Amateur betätigt hat. (Nachweis wie bei Klasse B).

II. Abwicklung

1) Die Prüfung zerfällt in
a) den betriebstechnischen Teil (Geben und Aufnehmen von Morsezeichen, Amateurverkehr),
b) den technischen Teil,
c) den allgemeinen Teil,
die jeder für sich gewertet werden.
2) Im betriebstechnischen Teil sind 3 Minuten lang gemischter Text im vorgeschriebenen Tempo durch Hörempfang aufzunehmen. Außerdem ist drei Minuten lang mit beliebiger Handtaste zu geben. Bestanden hat, wer in den jeweils drei Minuten höchstens drei Fehler macht. Ein zweiter Versuch ist zulässig.
3) Im Technischen Teil hat der Prüfling in einer mündlichen Prüfung die Prüfungskommission davon zu überzeugen, daß er in der angestrebten Klasse ausreichende Kenntnisse besitzt, die eine ordnungsgemäße Errichtung und ein betriebssicheres Bedienen der Sendeanlage gewährleisten.
4) Den allgemeinen Teil der Prüfung hat bestanden, wer eine gute Kenntnis der gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zeigt und diese sinngemäß wiedergeben kann.
5) Besteht der Prüfling einen Teil der Prüfung nicht, so kann er diesen Teil der Prüfung am nächsten planmäßigen Prüfungstermin der gleichen OPD wiederholen. Wiederholungsprüfungen bei anderen OPDen sind nur mit Zustimmung der zuständigen OPD zulässig.
6) Die OPD stellt über das Prüfungsergebnis eine Bescheinigung aus.
Bei unverschuldetem Fernbleiben des Prüflings wird die Prüfungsgebühr erstattet.

III. Prüfungsstoff

1) Betriebstechnischer Teil
a) Klasse A: Geben mit beliebiger Taste und Hörempfang von Morsezeichen im Tempo 40 B.p.M. Abwicklung einer einfachen Amateurverbindung (Telegrafie) mit Austausch von Empfangsberichten.
b) Klasse B: Geben mit beliebiger Taste und Hörempfang von Morsezeichen im Tempo 60 B.p.M.
c) Klasse C: entfällt
2) Technischer Teil
a) Klasse A: Mindestkenntnisse, die zur Errichtung und zum Betrieb einer Sendeanlage dieser Klasse erforderlich sind:
aa) Allgemeine Grundlagen der Elektrotechnik: Strom Spannung, Leistung, Ohmsches Gesetz, die Röhre als Verstärker, Steilheit, Durchgriff, Innenwiderstand, Arbeitspunkt.
bb) Allgemeine Vorgänge der HF-Technik: Schwingungskreis, die Röhre als Schwingungserzeuger, typische Oszillatorschaltungen, Frequenzstabilität, Frequenzvervielfacher, Tonqualität, Betriebsarten der Röhre im Sender.
cc) Die Antenne und ihre Anpassung.
dd) Vorrichtungen zur Vermeidung von Störungen anderer Dienste und Interessen, Klickfilter, Oberwellenunterdrückung, Entstörfilter.
b) Klasse B: Erweiterte Kenntnisse in den vorgenannten und ähnlichen Gebieten, die mit den Betriebsarten dieser Klasse in unmittelbarem Zusammenhang stehen:
aa) Neutralisation, Kopplung von Senderstufen, Gegentakt- und Doppeltaktschaltungen, Frequenzmessungen.
bb) Modulation des Senders, Amplitudenmodulation, Frequenzmodulation, Modulatorschaltungen, Spannungs- und Leistungsverstärkung, Verzerrungen, Bandbreite, Übermodulation, Frequenzhub, NFM-Schaltungen, Mikrofone.
cc) Spezielle Antennensysteme: Zepp, Dipol, Windom und ihre Speisung.
c) Umfassendere theoretische und praktische Kenntnisse aus den vorgenannten und ähnlichen Gebieten, die im Rahmen der Amateur-Sendetechnik im Zusammenhang mit der höheren Ausgangsleistung dieser Klasse stehen:
aa) Besondere Meßgeräte: Röhrenvoltmeter, Prüfgenerator, Grid-dip-Meter,, Kathodenstrahloszillograph, Kontrolle des Modulationsgrades.
bb) Sendertechnik: Aufbau von mehrstufigen Sendern, besondere Maßnahmen zur Frequenzstabilisierung, Unterdrückung von Störschwingungen, Abschirmung, Hoch-, Tief- und Bandpässe.
cc) Besondere Modulationsschaltungen zur Steigerung des Wirkungsgrades wie taylormodulation u. ä., Dynamikregelung, Clipperfilter, Unterdrückung von Rundfunk- und Fernsehstörungen bei höheren Leistungen, mehrgliedrige Tiefpaßfilter, Senderabschirmung.
3) Allgemeiner Teil:
Klasse A:
Weltfunkkonferenzen, Internationaler Fernmeldevertrag, Amateurfunkgesetz, Fernmeldeanlagengesetz, Betriebsabkürzungen für Amateure.

Klasse B und C: entfällt.


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1951 Rundspruch-Archiv