Deutscher Amateur-Radio-Club
Geschäftsstelle

Kiel, den 23.10.1950
OV/101/50

Verteiler: OVV


ÜBERSICHT:


1) Zeitschrift

Am 15.10. wurde zwischen dem DARC und dem Körner-Verlag die endgültige Vereinbarung über die Zusammenlegung von CQ und QRV zur neuen offiziellen Zeitschrift des DARC gemäß den Beschlüssen des Amateurrats (s. Protokoll der Homburger Sitzung) getroffen.

Format und grundsätzliche Gestaltung werden den bisherigen Zeitschriften entsprechen. Der Umfang wird vorerst 40 Seiten betragen, jedoch ist eine Erweiterung vorgesehen, sobald Klarheit über den endgültigen Bezieherkreis besteht.

Sämtlicher Innlandsversand erfolgt über den DARC. Durch Zusammenlegung der Bezieherkarteien von CQ und QRV beim DARC wird sichergestellt werden, daß jedes DARC-Mitglied das bisher CQ oder QRV oder beide Zeitschriften bezog, ab 01.01.1951 automatisch mit der neuen Zeitschrift beliefert wird. An Nichtmitglieder innerhalb Deutschlands wird die Zeitschrift zum gleichen Preis wie der DARC-Mitgliedsbeitrag, also DM 1,50 pro Monat, ebenfalls über den DARC abgegeben. Die genaue Regelung aller mit dem Bezug zusammenhängenden Fragen wird in der Dezember-Ausgabe von CQ und QRV bekanntgegeben.

Versand ins Ausland und alle Auslands-Abonnements der neuen Zeitschrift regelt der Körner-Verlag. Nähere Einzelheiten sind ggfs. dort zu erfragen.

Am Preisausschreiben über den Titel der neuen Zeitschrift haben sich 26 OM mit insgesamt 53 Einzelvorschlägen beteiligt. Die Unterlagen sind inzwischen dem Preisrichterkollegium zugeleitet worden.


2) Änderung der Durchführungs-Verordnung (DVO)

Auf Grund der Verlautbarungen über die beabsichtigte Änderung der DVO zum Amateur-Funk-Gesetz (AFuG) sind dem DARC von verschiedenen Ortsverbänden Stellungnahmen zu diesem Komplex übermittelt worden, die teilweise die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen und eine Abstimmung über diese Punkte in den OVen fordern.

Dazu ist zu sagen: Die bisherigen Bekanntmachungen sowohl im Homburger Protokoll als auch in der CQ Nr. 10/50 behandeln lediglich Vorschläge des DARC und des FTZ zu diesem Problem, wobei die vom Amateurrat aufgestellten Vorschläge des DARC auf den im Laufe der seit der Lizenzierung verflossenen Zeit an die Distrikts-Vorsitzenden, den Club und die Zeitschriften herangetragenen Wünschen und Anregungen der OVe und einzelner OM beruhen.

Eine endgültige Entscheidung über diese Änderungen ist jedoch noch keineswegs getroffen, diese kann auch lediglich durch das Bundes-Postministerium erfolgen. Diesem soll erst noch ein Vorschlag unterbreitet werden, der zur Zeit vom FTZ unter Berücksichtigung der in Bad Homburg geführten Besprechungen ausgearbeitet und vor Übergabe an das Ministerium nochmals dem DARC zur Stellungnahme vorgelegt werden wird. In dieser Stellungnahme, die ebenfalls dem Ministerium zugeleitet wird, werden auch die jetzt vorgebrachten Anträge der Ortsverbände noch Berücksichtigung finden.


3) Ratifizierung der Homburger Beschlüsse

Die in Bad Homburg im Zusammenhang mit der Bildung des Gesamt-DARC gefaßten Beschlüsse des Amateurrats bedürfen bekanntlich noch der Ratifizierung durch die satzungsgemäß dafür vorgesehenen Organe der bisherigen Einzelverbände. Die nötigen Maßnahmen sind bzw. werden von den Einzelverbänden eingeleitet, da bei der Verschiedenheit der Satzungen eine einheitliche Regelung nicht möglich ist. Es wird gebeten, alle hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen mit Vorrang zu erledigen, dazu gehört auch besonders die rechtsgültige, satzungsgemäße Auflösung der Einzelverbände. Die Ratifizierung der Homburger Beschlüsse ist jetzt die wichtigste Voraussetzung für die weitere Arbeit des DARC.

Zusatz für die OVV des DARC/BZ e. V.: Ein besonderes Rundschreiben zu diesem Punkt wird in der nächsten Zeit verteilt werden.


4) Stellung des DARC zum ARBD

Folgende Vorgänge werden den OVV zur Information und Bildung eines eigenen Urteils mitgeteilt:

Der „Allgemeine Radio Bund Deutschlands e. V.“ (ARBD – früher Arbeiter Radio Bund Deutschlands) ist unmittelbar vor der KW-Tagung 1950 an den DARC herangetreten und hat darum ersucht, zur Tagung eingeladen zu werden, um mit den Vertretern des DARC die gemeinsam interessierenden Fragen besprechen zu können.

Wesentlicher Punkt der am Abend des 8.9.1950 durchgeführten Besprechung war der Vorschlag des ARBD, daß die KW-Sektion des ARBD und der DARC unter einer gemeinsamen Dachorganisation die KW-Arbeit in Deutschland betreiben sollten. Der ARBD glaubt, daß eine solche Organisation von Vorteil sein könnte und daß beide Verbände zu den Kosten beitragen sollten. Diese Dachorganisation sollte dann Mitglied der IARU werden, mit dem letzten Ziel der Vereinigung der KW-Sektion des ARBD und des DARC. Der ARBD hätte dazu die große Zahl seiner Mitglieder als Reservoir für den Nachwuchs des DARC, der DARC bringe die technische Überlegenheit und die Ausbildungskräfte mit. Der ARBD habe 5 Millionen (!) Mitglieder und etwa 800–900 KW-Interessenten, die man sofort konkurenzmäßig ansetzen könne, wenn es am Verhandlungstage zu keiner Einigung käme.

In einem nach der Tagung eingegangenen Schreiben sind die Punkte noch einmal näher umrissen. Es heißt dort:

„1. Im März 1948 lehnte der Bundestag 1948 (des ARBD) die unfreundlichen Maßnahmen und die wilden Behauptungen gegen die Organisation des DARC seitens des Herrn Wepner ab und beschloß ernstliche Versuche zur Zusammenarbeit seiner KW-Sektion mit dem DARC. Diese Bemühungen blieben erfolglos. Der DARC lud die KW-Sektion nicht einmal als Gast zu seinen Tagungen u. ä. ein. Eine Beantwortung unseres Zusammenarbeits-Angebot vom 10.3.1948 erfolgte nicht.

2. Trotzdem vernachlässigen wir bewußt die KW-Sektion zugunsten des DARC. Lizenzinteressenten wurden fast regelmäßig dem DARC zugewiesen. Zahlreiche unserer führenden Mitglieder wurden demonstrativ auch im DARC Mitglied. Leider wurde auch durch dieses opferwillige Vorgehen eine Zusammenarbeit nicht erreicht. Im Gegenteil: die aus unserer Haltung resultierende Schwäche der KW-Sektion wurde als Grund zu einer ablehnenden, wenn nicht feindlichen Haltung herangezogen.

3. Die Bad Homburger Tagung sollte von uns zur Klärung der Zusammenarbeit unserer KW-Sektion mit Ihnen benutzt werden. Wir entsandten unter der Führung von DL1IX eine repräsentative, bevollmächtigte Delegation. Diese hatte Vollmacht, Ihnen folgende Möglichkeiten in Vertragsform zu bringen:

a) Die KW-Sektion des ARBD übernimmt die Ausbildung und die DEs, der DARC die Lizenzinhaber und deren Interessen.

b) Führende geeignete Persönlichkeiten des DARC übernehmen in Personalunion die KW-Sektion unseres Bundes.

c) Es wird zur endgültigen Regelung der Zusammenarbeit eine Dachorganisation gebildet, die keine Einzelmitgliedschaften annimmt, sondern nur aus anerkannten KW-Vereinen gebildet wird.

d) Wir treten gegenseitig als Kollektivmitglieder bei, damit gegen geringe Zuzahlungen die beiderseitigen Mitglieder die beiderseitigen Vorteile genießen können.

4. Sie lehnten praktisch diese Möglichkeiten ab und setzten als einzige Möglichkeit dagegen, daß sich unsere KW-Sektion auflösen und sich deren Mitglieder dem DARC anschließen sollten.

5. Es wurde uns ostentativ keine Möglichkeit gegeben, im Zusammenhang unsere Stellungnahme vor einem DARC-Organ zu vertreten.

Wir dürfen also wohl vollberechtigt feststellen, daß der gegenwärtige DARC an einer echten KW-Einheit in der Deutschen Bundesrepublik kein Interesse hat, es sei denn, einer bedingungslosen Unterwerfung.

Es sei darum festgestellt, daß der ARBD e. V. in seiner KW-Sektion nach wie vor Anhänger einer deutschen KW-Einigkeit ist und bereit ist, für diese personelle, sachliche und organisatorische Opfer zu bringen. Die gegenwärtige Haltung des DARC zwingt ihn jedoch, seine KW-Arbeit nunmehr im Gegensatz zu unserer bisherigen Haltung zu äußerster nationaler und internationaler Aktivität zu bringen.“

Hierzu ist zu sagen: Nach Erklärung des ARBD setzen sich die 5 Millionen Mitglieder zusammen aus Rundfunk-Hörern, angeschlossenen Jugendverbänden und dem angeschlossenen Deutschen Gewerkschaftsbund. Damit ist wohl eindeutig gezeigt, daß der ARBD eine politische Organisation ist, – denn, daß eine Gewerkschaft eine politische Einrichtung ist, dürfte unbestreitbar sein. (Die politische Richtung steht dabei überhaupt nicht zur Debatte.) Der Amateurfunk hingegen ist seinem Wesen nach bewußt nicht politisch. Hierin liegt der erste und wesentliche Unterschied, der eine Fusion im obigen Sinne nicht möglich macht. Weiterhin ist das Arbeits- und Interessengebiet des ARBD von dem des DARC prinzipiell so verschieden, daß Überschneidungen gar nicht zu erwarten sind. Das einzige Gebiet, auf dem sich beide berühren, ist die KW-Arbeit, hier dürfte der ARBD von unseren eingelaufenen Einrichtungen und Erfahrungen (verständlicherweise) Gebrauch machen.

Der DARC-Vorstand ist der Meinung, daß – wie jeder ohne DARC zu einer Lizenz kommen kann – so natürlich auch jeder das Recht hat, sich seinen KW-Verband auszusuchen. Wenn die KW-Sektion des ARBD an einer Zusammenarbeit interessiert ist, so könnte sie die Einrichtungen des DARC zu den Bedingungen benutzen, die auch anderen Verbänden eröffnet werden sollen, die hierfür nötigen Abmachungen müßten noch präzisiert werden.

Der DARC muß es aber ablehnen, sich durch eine Bindung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, seiner Selbständigkeit und Handlungsfreiheit zu begeben. Mit der Einigkeit oder Uneinigkeit hat das nichts zu tun.


5) KW-Literatur

In der Franckh'schen Verlagshandlung, Stuttgart, erscheint Anfang 1951 ein Werk Sender und Empfänger für den Kurzwellen-Amateur von OM Karl Schultheiß, DL1QK, Verbindungsbeauftragter des DARC bei der OPD Dortmund. Format 13,2×19,5 cm, Umfang ca. 208 Seiten und 4 Tafeln, voraussichtlicher Preis DM 7,50. Aus dem Inhalt: Geschichtlicher Überblick - Der Amateurverkehr - Der KW-Empfänger - Der KW-Sender - Die Stromversorgung des Senders (Netzteil) - Die Betriebsarten - Die Modulationsverstärker - KW-Antennen - Sender-Kontrollgeräte - Beseitigung von Rundfunkstörungen - Beschreibung einer vollständigen Station für das 80-, 40-, 20- und 10 m-Band - Gesetz über den Amateurfunk.

Das Buch wendet sich besonders an den angehenden Amateur, um ihm die betrieblichen und technischen Kenntnisse zu vermitteln, die er zur Ablegung der Lizenzprüfung benötigt, und ihm bei der Einrichtung, beim Betrieb und Ausbau der eigenen Station zu helfen. Es füllt damit eine besonders von den Newcomers empfundene Lücke aus und sollte daher diesen empfohlen werden.


6) Zur Gründung des DARC sind von verschiedenen Ortsverbänden, die an der Homburger Tagung nicht teilnehmen konnten, Glückwünsche übermittelt worden, für die auf diesem Wege herzlichst gedankt wird.

Der Bundespost-Minister übermittelte dem Club und allen OM seine besten Wünsche für die Zukunft und eine erfolgreiche, fruchtbringende Arbeit und brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, daß der Zusammenschluß zum DARC dem völkerverbindenden Streben und der Tätigkeit der deutschen Amateure dienlich sein wird.


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VY 73 DL1JB


7) Organisatorisches (für Bayern und Brit. Zone)

a) Bis zum Ablauf des Jahres erfolgen alle Neuaufnahmen noch durch die bisherigen Einzelverbände. Da jedoch die Aufnahme-Formulare für Bayern und Brit. Zone vergriffen sind und eine Neuauflage nicht mehr lohnte, können bis zur Verteilung der neuen DARC-Formulare notfalls

für Neuaufnahmen verwandt werden.

b) Veränderungen

DV Niedersachsen: Nach dem Rücktritt von OM Krohn, DL3ZW, hat OM Helmut Baumert, DL1QT, kommissarisch den Vorsitz im Distrikt Niedersachsen übernommen.

Stellv. DV Nordsee: Die Mitteilung über die Neubesetzung des stellv. DV (OV-Rund vom 22.9.50) beruht auf einen Übermittlungsfehler und wird hiermit widerrufen.

OV Göttingen: OVV Hans Puppe, DL1TK
OV Gevelsberg: OVV Günter Hartmann, DL6KC
OV Kamen-Unna (neu): OVV Horst Budde, DL6KB
OV Lippstadt (neu) OVV Bruno Günther, DE 6219
OV Duisburg-Süd: OVV Helmut Fehlemann, DL6JT
OV Krefeld: OVV Hans-J. Heimandahl, DL3MT
OV Mülheim/Ruhr (neu): OVV Hanns Arnolds
OV Wermelskirchen aufgegangen im OV Hückeswagen

c) Streichungen

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VY 73 DL1JB


Anlage: Protokoll der AR-Sitzung vom 06.–11.09. in Bad Homburg


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1950 Rundspruch-Archiv