1. Die Sitzung war zum 10. Oktober 1958 einberufen und wurde vom DV OM Kollmorgen um 20.10 Uhr offiziell eröffnet.
Als erster Punkt der Tagesordnung nannte der DV die Anzeige in der "HAM-Börse" des DL-QTC, in der OM Peiler einen massiven Angriff gegen das MB-Berlin gestartet hatte. In der Aussprache hierzu kam zu Gehör, daß OM Peiler in Kreisen des Distriktes Berlin wegen ähnlicher Machenschaften bekannt ist. Angeblich will OM Peiler versucht haben, eine gewerbliche Anzeige im MB veröffentlichen zu lassen und behauptet, OM Ernst, der das MB herstellt, hätte einen zu hohen Preis von ihm verlangt. OM Ernst hat gegenüber dem Distriktsvorstand erklärt, daß sich sein Preisangebot auf DM 60,- belief. Im Auftrage des DV hat OM Lars einen Brief an die Redaktion des DL-QTC geschrieben, in dem gebeten wird, Anzeigen mit beleidigendem Inhalt nicht ohne Rückfrage im DL-QTC zu veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang wurde von dem Unterzeichneten dieses Protokolls der Antrag gestellt, daß der Amateurrat sich auf seiner nächsten Sitzung mit den zahlreichen Chiffre-Anzeigen in der HAM-Börse befassen möge, da es nicht einzusehen ist, warum Amateure, die etwas an Amateure verkaufen wollen, sich durch eine Chiffre-Anzeige tarnen müssen; es sei denn, sie hätten die zu verkaufenden Geräte unredlich erworben oder ein undurchsichtiges Geschäftsgebaren. In der Angelegenheit "Peiler" wurde beschlossen, die diesbezüglichen Unterlagen bei OM Ernst zu prüfen und alsdann den Ausschluß des OM P. in die Wege zu leiten.
2. Neuwahl des Distriktsvorstandes
OM Noack vom Wahlausschuß führte aus, daß auf den Wahlaufruf bisher nur die
schriftliche Äußerungen der OV's Zehlendorf, Neukölln und Reinickendorf vorlägen. Er
nahm dann von den weiteren anwesenden OVV's ergänzende Wahlvorschläge entgegen. OM
Pietschmann, OVV Zehlendorf, trug einen Einspruch gegen den Wahlaufruf vor; er betrifft
die Frage der Gleichzeitigkeit der Kandidatur als DV und stellvertretender DV. Es wurde
offensichtlich, daß die bei der Präsidentenwahl des DARC vorhandenen Erfordernisse nicht
auf Distriktsvorstandswahlen angewendet werden müssen, weil der Präsident des DARC
mittels postalisch einzusendendem Stimmzettel gewählt wird, während Distriktsvorsitzende
durch die persönlich anwesenden OVV's des Distriktes abgestimmt werden. Es wurde
beschlossen, diese Frage - obwohl bei der gegenwärtigen Distriktsvorstandswahl keine
Dringlichkeit besteht - nochmal schriftlich mit der Geschäftsstelle Kiel zu erörtern.
In diesem Zusammenhang fragte OM Malinowski an, warum nach Ausscheiden des stellvertretenden DV Börner nicht der in der Stimmenzahl nachfolgende Kandidat der damaligen Wahl mit der Ausübung dieses Amtes beauftragt wurde. OM Garnatz erklärte hierzu, daß der DV OM Kollmorgen dies nicht gewünscht hätte. Diese Erklärung steht im Gegensatz zu den von OM Kollmorgen verschiedentlich gemachten Erklärungen. OM Kollmorgen machte hinsichtlich des "Verbindungsmannes zur Post" den Vorschlag, dieses Amt wegen seiner Wichtigkeit auf zwei Personen aufzugliedern, nämlich einen Verbindungsmann für die rein technischen Belange, die mit der Post zu verhandeln sind, z. B. Rundfunk- und Fernsehstörungen, Oberwellenmessungen usw. und einen zweiten Verbindungsmann für die verwaltungstechnischen Belange. Seitens der OVs Charlottenburg, Kreuzberg, Spandau und Zehlendorf wurde OM Eckert für das Amt des technischen Verbindungsmannes zur Bundespost vorgeschlagen.
3. Anträge für Amateurratsitzung
Der DV wurde beauftragt, dem Amateurrat eine Änderung des § 9 der Satzung
vorzuschlagen, wonach nur Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und Westberlins, die
Inhaber einer Sendelizenz sein müssen, für Ämter im DARC gewählt werden können.
Ebenso wird eine Klärung des mit dem WAE 2 verbundenen 1-jährigen DL-QTC-Bezug
verbundenen Umstandes erbeten, wonach dann der betreffende Diplom-Inhaber während dieses
Jahres zwei Exemplare des DL-QTC erhält.
4. Bundeswehr und DARC
Obiges Thema löste eine lebhafte Debatte aus. OM Kollmorgen gab einen Abriss der
Verhandlungen zum Thema Bundeswehr bei der letzten Amateurratsitzung. In der Diskussion
kam zum Ausdruck, daß die OVVs eine Regelung dahingehend wünschen, die Bundeswehr-OVs
korporativ an den DARC anzuschliessen. Es wurde darauf hingewiesen, daß diese Lösung in
zahlreichen europäischen und überseeischen Staaten praktiziert wird. Es wurde
nachdrücklich betont, daß der DARC eine zivile Vereinigung ist und deshalb die
korporative Lösung den Interessenten am besten gerecht wird. Die Versammlung fasste den
diesbezüglichen Beschluß und beauftragte den DV, ihn auf der kommenden Amateurratsitzung
vorzutragen.
5. Peilanlagen gegen Schwarzsendertätigkeit
OM Pfeifer schlug vor, im Rahmen des Distriktes Berlin einige Peilanlagen anzuschaffen, um
auf diesem Wege den Schwarzsendern auf den Leib zu rücken. In der Diskussion dieses
Antrages kam zum Ausdruck, daß die Meinungen zu diesem Antrag geteilt sind; die eine
Auffassung neigt dazu, daß es sich um Belange der Bundespost handele, während andere
Diskussionsredner erwähnten, daß der Klub mit solchen Peileinrichtungen wertvolle
Vorarbeit leisten könne, um das Schwarzsender-Unwesen einzudämmen. Außerdem ließen
sich solche Einrichtungen im Rahmen der Amateurfunktätigkeit nützlich verwenden.
6. Recht auf eine Hochantenne
Es wurde die Frage diskutiert, inwieweit Hausbesitzer bzw. Wohnungsgesellschaften
verpflichtet sind, Antennenanlagen im allgemeinen und Amateur-Sendeantennen im besonderen
zu dulden. Die Mehrzahl der Redner betonte, daß der Hauseigentümer die Errichtung einer
Antennenanlage nicht ablehnen dürfe, wenn die gesetzlichen Bestimmungen beim Bau einer
solchen sowie die Frage der Haftpflicht zufriedenstellend behandelt sind. Es wurde
beschlossen, die einschlägige technische und Gesetzes-Literatur zu beschaffen.
7. Reisefinanzierung für nächste Amateurratsitzung
OM Garnatz führte hierzu aus, daß die Distriktskasse finanziell nicht in der Lage sei,
jede diesbezügliche Reise voll zu tragen und beantragte, daß die OVs einen bestimmten
anteiligen Geldbetrag für die kommende Amateurratsitzung zusteuern mögen. Nach lebhafter
Diskussion, in der auch die Frage einer sparsamen Verwaltung im Bereich des Distriktes
erörtert wurde (Wegfall der Unkosten des Distriktsbüros), erfolgte seitens der OVVs
Einigung auf einen Zuschußsatz von DM 0,45 pro OV-Mitglied für die kommende
Amateurratsitzungsreise. Von dieser Regelung wurde der OV Kreuzberg ausgenommen, da seine
finanziellen Möglichkeiten auf Grund einer besonderen ausführlich dargelegten Sachlage
zu begrenzt sind. In diesem Zusammenhang wurde in der Diskussion erwähnt, daß es
wünschenswert wäre, für Berlin die Aufteilung der finanziellen Zuwendungen der
Geschäftsstelle Kiel an den Distrikt und die OVs auf eine andere Basis zu stellen. Es
wurde erklärt, daß Distrikte mit sehr vielen, aber zahlenmässig schwachen OVs
hinsichtlich der Zuwendungen der Hauptgeschäftsstelle besser abschnitten als Distrikte,
die nur über wenige, dafür aber große OVs verfügen. OM Kollmorgen wurde beauftragt,
diese Angelegenheit mit der Hauptgeschäftsstelle Kiel zu erörtern.
8. OV Kreuzberg/Angelegenheit Valentin contra Krüger
OM Krüger beschuldigte den früheren OVV von Kreuzberg, OM Valentin, der Unterschlagung
seiner Mitgliedsbeiträge, die dieser nicht an die Geschäftsstelle abgeführt haben soll.
Der neue OVV von Kreuzberg, OM Wohlfahrt, wurde beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen
und dem Distrikt Bericht zu erstatten.
9. Schwarzsenderei eines türkischen Studenten in Berlin
Es wurde festgestellt, daß ein türkischer Student, der sich auch vor einiger Zeit mit
dem DARC wegen Aufnahme in Verbindung gesetzt hatte, nunmehr auf dem 10-m-Band einen
Schwarzsender betreibt. Seine Aufnahme in den Klub erfolgte seinerzeit nicht, jedoch ist
bekannt, um wen es sich handelt. OM Rammelmann, der in Unkenntnis des Zweckes den Sender
für diesen türkischen Studenten gebaut hatte, wurde gebeten, von sich aus - ohne Hinweis
auf den DARC - der Post entsprechende Hinweise zu geben, die zur Aushebung des
Schwarzsenders führen.
10. MB-Bezieher in der Bundesrepublik
OM Malinowski beantragte Erörterung und Klärung der Liste der 26 MB-Bezieher außerhalb
Berlins. Er erklärte, OM Garnatz habe ihm seinerzeit diese Liste übergeben und verlangt,
daß die entsprechenden Exemplare zum Versand kämen, obwohl Gebühren hierfür nicht
entrichtet wurden. OM Garnatz bestritt, für die Liste verantwortlich zu sein, worauf sich
zwischen ihm und OM Pietschmann und OM Malinowski eine Kontroverse entspann. OM
Kollmorgen, OM Pietschmann und OM Malinowski warfen OM Garnatz vor, die Distriktskartei
nicht ausgehändigt zu haben, weshalb sich die Vorgenannten neue Mitglieder-Unterlagen aus
Kiel beschaffen mussten. Ebenso wollte OM Malinowski wissen, warum sich das Distriktsbüro
- vertreten durch OM Garnatz - weigere, die laufenden Unkosten für den Bezug der
Zeitschrift "Funktechnik" zu begleichen. Nach lebhafter Diskussion wurde
festgelegt, daß das Distriktsbüro die Zeitschriftkosten zu tragen hat, jedoch abzüglich
der in ihnen enthaltenen Verdienstspanne für die Distriktsbücherei.
11. Zeichnungsberechtigung für Verpflichtungen des Distriktes Berlin
OM Malinowski fragte an, wer die Zeichnungsberechtigung für die Konten des Distriktes
Berlin besitze. OM Garnatz antwortete darauf, diese Frage gehöre nicht hierher. Im
Verlauf der Diskussion, die diese seine Antwort auslöste, erklärte er dann, daß die
Unterschriftsberechtigung der Distriktsvorsitzende, OM Garnatz sowie die Ehefrau von OM
Garnatz innehabe. Da der DV von seiner Zeichnungsberechtigung nichts wusste, stellte sich
im Verlauf der weiteren Diskussion heraus, daß OM Garnatz nicht OM Kollmorgen, sondern
den vor zwei Jahren demissionierten OM Timmermann gemeint hatte. Es wurde beschlossen, in
der Angelegenheit der Zeichnungsberechtigung für das Konto des Distriktes Berlin des DARC
schnellstens die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebene Änderung durchzuführen.
Die Sitzung wurde um 23.45 Uhr geschlossen.
DL 7 CY
Berlin, den 12. Oktober 1958
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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