Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 stehen fest
Die Bundesnetzagentur hat die Beträge für die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt. Für das Jahr 2015 wird ein TKG-Beitrag von 6,87 erhoben, der EMVG-Beitrag ist mit 24,59 beziffert - zusammen addiert 31,46 . Für das Jahr 2016 beträgt der TKG-Beitrag 7,97 und der EMVG-Beitrag 18,92 - macht zusammen 26,89 . Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. An dieser Stelle ist auch der Hinweis wichtig, dass Beträge erst dann zu bezahlen sind, wenn die Behörde entsprechende Bescheide zugestellt hat. Funkamateure, die in beiden Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 58,35 erhalten. Basis für die Gebührenerhebung ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung, die am 27.10. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und im Internet nachgelesen werden kann [http://tinyurl.com/ycg4pf5q].
Analysiert man die Beiträge im Einzelnen, fällt auf, dass der EMVG-Beitrag für das Jahr 2015 mit 24,59 einer der höchsten der vergangenen Jahre darstellte. Das Jahr 2013 markierte indes mit 11,44 einen Höchststand beim TKG-Beitrag. Generell bewegten sich in den vergangenen Jahren die einzelnen TKG-Beiträge im Bereich von 3,04 (in 2012) bis 11,44 (in 2013) und die EMVG-Beiträge im Bereich von 18,92 (in 2016) bis 24,59 (in 2015).
ATRT-Projektgruppe tagte in der DARC-Geschäftsstelle
Auf Einladung des DARC-Normenreferats traf sich die ATRT-Projektgruppe "EMV-Leitfaden" am 26.10. in der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal. Der ATRT ist ein Beratungsgremium der Bundesnetzagentur (BNetzA), in dem verschiedene betroffene Interessengruppen Themen diskutieren, für welche die BNetzA Beratungsbedarf signalisiert. Zu den Interessengruppen gehören u.a. Mobilfunk-, Kabelnetzbetreiber, einschlägige Wirtschaftsverbände, das Elektrohandwerk und eben auch der DARC e.V.
Am Thema "EMV-Leitfaden" arbeitet das DARC-Referat Normen seit Jahren mit. Dieser Leitfaden richtet sich an Jedermann, ist dieser heute doch weit verbreitet auch verantwortlicher Netzbetreiber. Die Zeiten, als die geringfügigste Änderung am häuslichen Fernmeldenetzwerk Staatsangelegenheit war, sind lange vorbei. Der "Jedermann" darf sich heute seine Kommunikationsbaugruppen und -kabel wo auch immer zusammenkaufen, installieren und betreiben. Die Erkenntnis, dass mit diesem Tun auch Verantwortung verbunden ist, hat bisher kaum Verbreitung gefunden. Hier für mehr Verständnis zu sorgen, auch auf mögliche Konsequenzen in Störungsfällen hinzuweisen, ist Ziel des Leitfadens. Die BNetzA würde solch einen Leitfaden ins Internet stellen und eventuell auch als Flyer, ggfs. auszugsweise verteilen. Handwerker, die vor Ort - auch im Auftrag der BNetzA - an Problembeseitigungen arbeiten, wären für eine Argumentationshilfe dankbar.
Das Problembewusstsein, dass häusliche Kommunikationsnetze außerhalb des eigenen Haushalts Störungen verursachen können, ist, wie schon erwähnt, kaum vorhanden. So vernünftig das Vorhaben auch erscheinen mag, es läuft schon über einige Jahre und mehrfach gab es Rückschläge. Der Anfang der Arbeit war viel zu sehr technisch geprägt. Nur Fachleute hätten wesentlich mehr als den Titel gelesen - Thema verfehlt. Dann gab es Unstimmigkeiten zwischen Interessengruppen, wann immer bestimmte Netzwerktechnologien positiv oder negativ bewertet wurden. Die BNetzA hat deshalb die Technologieneutralität bei dem in diesem Jahr neu genommenen Anlauf zu einer vorrangigen Anforderung an den Leitfaden erhoben. Das zu akzeptieren, fällt uns auch nicht leicht. Spielt doch bei der häuslichen Netzwerktechnik derzeit PLC eine nennenswerte Rolle, und der DARC würde viel lieber ausschließlich für die Kommunikation vorgesehene Leitungen sehen, von Koaxial- bis zu Glasfaserkabeln. Der DARC ist der festen Überzeugung, dass, in Anbetracht des weiter wachsenden Bandbreitenhungers, die Nutzung der für hohe Datenraten entwickelten Kommunikationssysteme die zukunftssicherste Empfehlung für den besagten "Jedermann" wäre. Darüber berichtet Knut Rothstein, DL1KRT, vom Referat Normen im DARC e.V.
Spanien erweitert 4-m-Band und passt 60 m dem WRC-Beschluss an
Seit dem 27.10. stehen spanischen Funkamateuren weitere 50 kHz im 4-m-Band zur Verfügung. Das erweiterte Band umfasst nun den Bereich 70,150 bis 70,250 MHz. Weiterhin wurde das 60-m-Band nun auch offiziell im nationalen Frequenzzuweisungsplan CNAF entsprechend des Beschlusses der Weltfunkkonferenz aus 2015 aufgenommen. Freigegeben wurde es jedoch bereits schon früher. Der CNAF wurde im staatlichen Amtsblat Boletín Oficial del Estado, kurz BOE, mit der Nummer 259 veröffentlicht. Darüber berichtet der Schweizer Amateurfunkverband USKA auf seiner Webseite.
Das C5-Komitee der IARU, welches sich mit dem Themenbereich VHF-UHF-Mikrowellen beschäftigt, ruft aktuell zur Teilnahme an einer Umfrage zu UKW-Contesten auf. Diese läuft bis zum 30.11. und ist im Internet zu erreichen [www.darc.de/referate/iaru/iaru-survey]. Chairman Jacques, ON4AVJ, gibt die Beantwortungszeit mit 15 Minuten an. "Wir haben eine neue Contest-Arbeitsgruppe, welche für die Ausrichtung von Wettbewerben in der IARU-Region 1 verantwortlich ist. Uns interessiert nicht nur die Meinung der Contester und Contesteams, die ihre Logs zu einem Roboter oder nationalen Contestmanager einsenden, sondern wir wollen auch die Meinung der anrufenden Stationen in Erfahrung bringen, die ihr Log nicht einsenden", gibt ON4AVJ, in einer eMail zu verstehen. "Dies ist sehr wichtig, um die Aktivität auf den Bändern zu verbessern. Daher freuen wir uns, wenn viele Funkamateure an dieser Umfrage teilnehmen", so ON4AVJ weiter.
Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung
Am 11. und 12.11. findet die DARC-Mitgliederversammlung im Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, 34225 Baunatal, statt. Unter anderem steht die Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Start ist Samstag, 11.11., um 09:00 Uhr. Bis ca. 11:30 Uhr findet die gemeinsame Tagung zur Beratung der vorliegenden Anträge statt. Anschließend ca. von 12:0018:00 Uhr ist Mitgliederversammlung. Am Sonntag, 12.11., wird von 09:0012:00 Uhr die Mitgliederversammlung fortgesetzt. Alle DARC-Mitglieder sind dazu eingeladen. Die Anträge sind in vollem Wortlaut auf der DARC-Webseite als PDF-Datei veröffentlicht [www.darc.de/der-club/allgemeines/#c35452].
04.11.: IPA Radio Club Contest
04.05.11.: Ukrainian DX Contest und IARU-Region-1 Marconi Contest VHF
05.11.: IPA Radio Club Contest und HSC CW-Contest
07.11.: WNA und WSA Aktivität
11.11.: Aktivitätswochenende Schleswig-Holstein
12.11.: Military on the Air Aktivität
11.12.11.: WAE DX Contest, JA International DX Contest, FIRAC HF-Contest und OK/OM
DX Contest
12.11.: Aktivitätswochenende Schleswig Holstein
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Contest-Referates [www.darc.de/der-club/referate/referat-conteste] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 11/17 auf S. 64.
Funkwetterbericht (31.10. de DL1VDL)
Rückblick vom 24.30.10.:
Der WWDX-SSB als untrüglicher Aktivitätsindikator liegt hinter uns. Wie beim
WAG-Contest zuvor, waren die Ausbreitungsbedingungen bei hoher Bandbelegung besser als man
zu glauben vermochte. Bei Fluxwerten zwischen 75 und 79 Einheiten und ruhigem
geomagnetischen Feld boten die unteren Bänder sehr gute DX-Signale. 20 und 40 m waren
erwartungsgemäß die Hauptbänder. 15 m war weltweit nutzbar, in manchen Contestlogs sind
QSOs mit über 35 Rundfunkzonen geloggt. Von 10 m wird von einzelnen Öffnungen entlang
des Äquators bis VK berichtet, aber bei dieser ruhigen Sonne kann man auch nicht mehr
erwarten. Die zwei Regionen 2685 und 2686 dümpelten unscheinbar über die uns zugewandte
Sonnenseite. Noch vor drei Wochen berichtete VK6VZ, dass er das Hamburger 10-m-FM-Relais
hören konnte.
Vorhersage bis zum 07.11.:
Von höherer Sonnenaktivität kann keine Rede sein, sie bleibt sehr gering. Dafür
übernimmt das koronale Loch CH832 die Regie, und wir erwarten nach einer bis zum 1.
November wahrscheinlichen positiven Phase gestörte Ausbreitungsbedingungen zwischen dem
02. und 05.11. Die Fluxwerte bleiben bei etwa 75 Fluxeinheiten. Günstige DX-Bedingungen
finden wir auf allen Bändern von 160 bis 20 m vor. 17 m sollte man auch beobachten.
Orientierungszeiten für Grayline-DX, alle Zeiten in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:17; Melbourne/Ostaustralien 19:15;
Perth/Westaustralien 21:20; Singapur/Republik Singapur 22:46; Tokio/Japan 21:01;
Honolulu/Hawaii 16:33; Anchorage/Alaska 17:21; Johannesburg/Südafrika 03:19; San
Francisco/Kalifornien 14:34; Stanley/Falklandinseln 08:20; Berlin/Deutschland 06:00;
Mellish Reef 18:58;
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:53; San Francisco/Kalifornien 01:12; Sao
Paulo/Brasilien 21:19; Stanley/Falklandinseln 23:02; Honolulu/Hawaii 03:55;
Anchorage/Alaska 01:57; Johannesburg/Südafrika 16:23; Auckland/Neuseeland 06:52;
Berlin/Deutschland 15:39; Mellish Reef 07:41.
Ende des Deutschland-RS 44/17 vom 02.11.2017
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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