Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
DG5ØØBIER aus Nürnberg aktiv
DG5ØØBIER mit S-DOK "500BR" ist heute (24.06.) nach dem Frankenrundspruch wieder aus Nürnberg aktiv. Host, DL8NBM, arbeitet von 20:15 bis 20:45 Uhr im 40-m-Band auf 7,038 MHz in CW und freut sich auf zahlreiche Anrufe. Mit diesem Rufzeichen wurden im ersten Halbjahr 2016 bereits über 5000 QSOs getätigt.
Info: Horst Ballenberger, DL8NBM (B25)
Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren
Noch bis zum 24.06.2016 führt der DARC e.V. eine Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren durch, um die Beitragsordnung wieder auf den Stand vor der Beschlussfassung in der letzten Mitgliederversammlung zurückzuführen und Rechtssicherheit zu erlangen. Auf der Mitgliederversammlung im April 2016 wurde sehr kontrovers über den Antrag 7D des Distriktsvorsitzenden Berlin (D) diskutiert, mit dem die Beitragsordnung geändert werden sollte. Während der Versammlung und vor der Abstimmung zu diesem Antrag hat der DV Franken, Peter Meßthaler, DG4NBI, in der allgemeinen Aussprache folgendes Statement zu Protokoll gegeben:
"Der Antrag verstößt gegen geltendes Recht, BGB und Satzung! Er ist somit nicht beschlussfähig. Der Vorstand ist aufgrund seiner Aufgaben laut BGB verpflichtet, alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit eine Klärung herbeizuführen."
Trotzdem fand die Abstimmung statt und wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen. Den Auftrag der Rechtsprüfung hat der Vorstand entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt und ein Kurzgutachten erstellen lassen. Das Ergebnis dieser Rechtsprüfung stützt die Behauptung von DV B, dass dieser Beschluss so hätte nicht erfolgen dürfen. Denn bei diesem Antrag hätte die Mitgliederversammlung nur noch eine eingeschränkte Abstimmungskompetenz, denn je nach Haushaltslage müssten kostendeckende Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr erhoben werden. Damit könnten die Beiträge ohne Not ins Unermessliche steigen. Aus diesem Grund hatte der Amateurratssprecher seine Kollegen aus den Distrikten zu einer klärenden Telefonkonferenz eingeladen. Bei dieser Besprechung wurde von den Teilnehmern angeregt, mit Hilfe eines schriftlichen Umlaufverfahrens gemäß §14, Abs. 3 der Satzung den vorherigen Stand der Beitragsordnung wieder herzustellen. Am 1. Juni 2016 hat daher der AR Sprecher in enger Abstimmung mit dem DV D das aktuelle Umlaufverfahren gestartet. Zwei DARC-Mitglieder haben mittlerweile aufgrund von Haftungsfragen und da sie nicht der Überzeugung waren, dass der Amateurrat umgehend Rechtssicherheit erwirken wird, vorsorglich Klage gegen den Beschluss 7D der Mitgliederversammlung eingereicht. Nach Abschluss des Umlaufverfahrens am 24. Juni 2016 werden wir hier über den Ausgang der Abstimmung informieren. Anderslautende Darstellungen im Bezug auf diesen Vorgang und die Abstimmung in einem bekannten Funksatiremagazin aus Hamburg und einem Distriktsrundspruch entbehren jeglicher Grundlage und sind falsch.
Info: Deutschland-Rundspruch 25/2016
BNetzA legt TKG- und EMV-Beiträge für die Jahre 2012 bis 2014 fest
Am 31.05. ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin hat die Bundesnetzagentur u.a. die Höhe der Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für den Amateurfunkdienst in Deutschland für die Jahre 2012 bis 2014 festgelegt.
Jahr |
TKG-Beitrag | EMV-Beitrag | Summe |
2012 | 3,04 Euro | 20,69 | 23,73 |
2013 | 11,44 Euro | 21,03 | 32,47 |
2014 | 8,85 Euro | 23,52 | 32,37 |
Zusammengerechnet sind es 88,57 .
Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Beiträge nach TKG im Bereich von 3 bis nun 11 schwanken, der Beitrag nach EMV ist weitgehend stabil um 22 . Es ist davon auszugehen, dass die Behörde in der nächsten Zeit entsprechende Beitragsbescheide an die Funkamateure versendet. Der DARC weist darauf hin, dass die Funkamateure entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen müssen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr nimmt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge vor, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt.
Info: Internetportal des DARC unter Aktuelles (01.06.2016)
Ende des Franken-RS 26/16 vom 24.06.2016
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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