Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Großbritannien: Ofcom darf Breitband-Geräte abschalten
"Sie können strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihr Breitbandgerät Funksignale stört", so titelt die britische Zeitung "The Telegraph" in einem Beitrag auf ihrer Webseite [http://tinyurl.com/ljhzmen]. Grundlage dafür sind neue Gesetze der britischen Telekommunikationsbehörde Ofcom, für die sich der britische Geheimdienst GCHQ zuvor stark gemacht hatte. Beim GCHQ beobachtete man die wachsende Zahl von PLC-Equipment mit großer Sorge. Deren empfindliche Geräte seien laut dem Zeitungsbericht beim Monitoring von schwachen internationalen militärischen Aussendungen betroffen. Die Ofcom ist nun rechtlich in der Lage, PLC-Breitbandgeräte abzuschalten. Wer sich in England und Wales über die Außerbetriebnahme seiner PLC-Hardware hinwegsetzt, muss mit einer Strafe von 5.000, £ - umgerechnet etwa 6.400, - rechnen, besonders wenn Leib und Leben betroffen seien. "Kommunikationsnetzwerke sind ein wichtiger Teil der nationalen Infrastruktur", zitiert der Telegraph einen Ofcom-Sprecher. "Der Gesetzesvorschlag ist ausgelegt, um die bestehenden Gesetze zu aktualisieren, da sich die Technik stetig weiterentwickelt. Sie stehen nicht in Kontakt irgendwelcher Anforderungen seitens der Industrie", so der Sprecher weiter.
Der Deutsche Bundestag steht hinter dem Amateurfunkdienst
Die vorherige Nachricht aus Großbritannien lässt einen Blick auf entsprechende Verordnungen oder Empfehlungen werfen, nach denen die Bundesnetzagentur befugt ist, tätig zu werden.
Erstens: In der Bundesrepublik Deutschland hat die BNetzA die Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung - SchuTSEV) anzuwenden: "Störaussendungen aus leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen dürfen in den zu schützenden Frequenzbereichen nach Anlage 1 die Grenzwerte der Störfeldstärke nach Anlage 2 nicht überschreiten. Die Störfeldstärken werden nach der Messvorschrift nach Anlage 3 ermittelt."
Zweitens: Für den Fall, dass elektromagnetische Unverträglichkeiten bei Nutzungen der Frequenzbereiche des Amateurfunkdienstes auftreten, richtet sich die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages, mit Drucksache 16/7157 vom 14.11.2007 an die Bundesnetzagentur: "Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/3658 mehrfach, zuletzt in seiner 51. Sitzung am 14.11.2007 abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten zur Schlussberatung einen Änderungsantrag auf Ausschussdrucksachen 16(9)832 (neu) ein. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, dass es im Gesetzgebungsverfahren gelungen sei, die Rechtsstellung der Funkamateure zu sichern. Die Bundesnetzagentur habe auch weiterhin die Möglichkeit, Problemfälle durch sachgerechte Anordnungen zu lösen. Durch international bindende Abkommen sei Deutschland verpflichtet, das Wirken der Funkamateure zu unterstützen. Daher dürfe es nicht zu einer Verdrängung durch kommerzielle Nutzung kommen. Der Amateurfunk leiste eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen würden zur Technik gebracht und lernten mit Medien verantwortungsvoll umzugehen. Der Amateurfunk sei daher geeignet, der allgemeinen Technikfeindlichkeit entgegenzutreten. Elektromagnetische Unverträglichkeiten seien zumeist mit geringem technischen Aufwand zu beheben. Eine insbesondere gerichtliche Auseinandersetzung widerspreche daher einfachen Effizienzüberlegungen."
Abschließend sei auf die Erläuterungen der Bundesnetzagentur zu Funkstörungen hingewiesen, die man auf der Webseite der Behörde findet [www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Funkstoerungen/funkstoerungen-node.html]. Störungsmeldungen nimmt die Behörde unter einer eigenen eMail-Adresse entgegen [funkstoerung@bnetza.de].
Neuer Strecken-Weltrekord auf 10 GHz
Zwei australische Funkamateure haben einen neuen Strecken-Weltrekord auf 10 GHz aufgestellt. Während einer Tropo-Öffnung am 05.01. tauschten VK6DZ und VK7MO über 2.732 km in den Modes JT4f und auch SSB Rapporte aus. Damit haben sie den Rekord um 36 km gesteigert, der zuvor zwischen Südportugal und den Kapverden aufgestellt wurde. VK6DZ arbeitete portabel mit 10 W und einem 60-cm-Spiegel auf dem Torbay Hill, welches 24 km westlich von Albany in Bundesstaat Westaustralien liegt. Sein Gesprächspartner VK7MO arbeitete ebenfalls portabel, jedoch mit 50 W an einem 77-cm-Spiegel. Er befand sich in Cape Portland, im nordöstlichen Teil Tasmaniens. Darüber berichtet der amerikanische Amateurfunkverband ARRL.
DAØHQ belegt dritten Platz in der IARU-Kurzwellenmeisterschaft 2014
Die deutsche Headquarterstation DAØHQ hat in der IARU-Kurzwellenweltmeisterschaft 2014 den dritten Platz belegt. Damit positionierte sich das deutsche DARC-Team mit 30.102.280 Punkten knapp hinter den Stationen EF4HQ - 2. Platz, 31.641.120 Punkte - und TMØHQ - 1. Platz, 34.506.131 Punkte, die aus den Zonen 27 bzw. 37 arbeiteten. Die entsprechenden Ergebnisse teilte kürzlich der amerikanische Amateurfunkverband ARRL mit. Ein Blick in die Ergebnisse der vergangenen Jahre zeigt, dass die vordersten Plätze stets hart umkämpft sind. Immerhin gelang es dem deutschen Team, sich mit fast vier Millionen Punkten vom viertplatzierten Team abzusetzen. Ein ausführlicher Bericht zur Teilnahme im vergangenen Jahr erscheint im Amateurfunkmagazin CQ DL turnusgemäß kurz vor der nächsten Kurzwellenmeisterschaft Mitte Juli dieses Jahres. Die DAØHQ-Sprintwertung wird in den nächsten Tagen abgeschlossen. Wer seine Low-Power- bzw. QRP-Teilnahme noch nicht gemeldet hat, kann dies bis zum 01.02. auf der DAØHQ-Webseite [www.da0hq.de] unter "Sprint" noch nachholen. Ob alle QSOs im Log sind, lässt sich unter dem Punkt "Logbuch" abfragen. Hier erfolgt auch gleich die Online-Anfrage für QSL-Karten, die generell automatisch via Büro kommen.
Das "Jubiläumsdiplom 2015" und das Sonderdiplom "65 Jahre DARC" [www.darc65.de] - herausgegeben vom Referat DX & HF-Funksport - sind nun im DCL (DARC-Community Logbook) freigeschaltet. Während der erste Antrag für "65 Jahre DARC" aufgrund der Bedingungen noch auf sich warten lassen wird, könnten die ersten Anträge für das "Jubiläumsdiplom 2015" bereits gestellt werden. Unter den Rufzeichen DJ9ØIARU, DL65DARC und DK65DARC wurden bis heute fast 17.000 Verbindungen getätigt.
17.18.01.: HA DX Contest
23.25.01.: CQ World-Wide 160 m Contest
24.25.01.: REF Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [www.darc.de/referate/dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 1/15 auf S. 52.
Funkwetterbericht (13.01. de DL1VDL)
Rückblick vom 06.12.01.:
Im Berichtszeitraum bestimmten C-Flares die Sonnentätigkeit. Am Morgen des 13.01.
sorgten kurz hintereinander ein M5,6- und ein M4,9-Flare für eine aktive Sonne. Der
solare Flux stieg von 142 auf 150 Einheiten. Der über 90 Tage gemittelte Fluxwert von 160
Einheiten spiegelt das anhaltend hohe Niveau der 10-cm-Radiostrahlung wider, die uns fast
täglich gute Öffnungen der oberen Kurzwellenbänder beschert. Am Wochenende waren
beispielsweise auf dem 10-m-Band QRP-Stationen aus den USA mit S7-Signalen zu arbeiten.
Das geomagnetische Feld begann ruhig am 06.01. Am Morgen des Folgetages gegen 05:30 UTC
stieg die Gesamtintensität des geomagnetischen Feldes von 15 auf 23 Nanotesla, während
die z-Komponente des Feldes auf 21 Nanotesla sprang. Zwischen 06:00 und 12:00 Uhr gab es
einen intensiven geomagnetischen Sturm mit Aurora über Nordamerika. In der Nacht zum
08.01. wehte kurzzeitig intensiver Sonnenwind. Ruhige geomagnetische Verhältnisse
bestanden kurz vor diesem Sturm in der Nacht zum 07.01. sowie am 09.01. An den anderen
Tagen gab es ständige Wechsel zwischen ruhigen und leicht stürmischen Perioden. Die
unteren Kurzwellenbänder boten in den positiven Störungsphasen gute Graylineöffnungen.
Am Sonntagnachmittag war die US-Westküste über den langen Weg auf 40 und auf 80 m
hörbar. Die oberen Bänder waren an den meisten Tagen in alle Richtungen offen.
Vorhersage bis 20.01.:
Die drei Sonnenfleckengruppen 2255, 2257 und 2259 sind weiter M-flareverdächtig,
wobei die 2257 derzeit über den westlichen Sonnenrand verschwindet. Erwartet werden die
alten Regionen 2249 und 2253. Die Sonnenaktivität bleibt sehr wahrscheinlich auf dem
derzeitig hohen Niveau mit Fluxwerten im Bereich von 150 Einheiten. Die
Kurzwellenausbreitung bleibt im gegenwärtigen "Verwöhnbereich", an den wir uns
im nächsten Frühjahr vielleicht gern erinnern werden.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, alle Zeiten in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:16; Melbourne/Ostaustralien 19:13;
Perth/Westaustralien 21:24; Singapur/Republik Singapur 23:11; Tokio/Japan 21:50;
Honolulu/Hawaii 17:11; Anchorage/Alaska 18:55; Johannesburg/Südafrika 03:28; San
Francisco/Kalifornien 15:24; Stanley/Falklandinseln 08:00; Berlin/Deutschland 07:11;
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:51; San Francisco/Kalifornien 01:14; Sao
Paulo/Brasilien 21:58; Stanley/Falklandinseln 00:11; Honolulu/Hawaii 04:09;
Anchorage/Alaska 01:17; Johannesburg/Südafrika 17:05; Auckland/Neuseeland 07:42;
Berlin/Deutschland 15:20.
Ende des Deutschland-RS 2/15 vom 15.01.2015
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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