THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 7/14 VOM 03.04.2014


Aus Ilmenau erreichte mich vor 2 Tagen folgende Nachricht: Steuer auf Antennengewinne soll den Bundeshaushalt sanieren

Steuerzahler aufgepasst: Antennengewinne sollen steuerpflichtig werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf wird heute im Deutschen Bundestag abgestimmt. Er sieht vor, dass der Gewinn von Anlagen mit einem Antennengewinn von > 0 dB gegenüber isotropen Strahlern ab sofort steuerpflichtig ist. Die Neuregelung soll für Sende- und Empfangsantennen gleichermaßen gelten und kann bei Kleinanlagen auch pauschaliert abgeführt werden.

Weiterlesen:
Für Funkamateure die keine Selbsterklärung abgegegeben haben, wird die Steuer pauschal für 10 Jahre zurück erhoben. Selbstanzeige ist aus den Erfahrungen mit dem Fußballmanager von "Bayern" ausgeschlossen. Da haben es diejenigen gut, die nur Kabelanschluss haben. Allerdings die Ausweitung auf Mobiltelefonen und WLAN-Antennen wird noch geprüft?


Termine und Aktivitäten

Bereits jetzt weist der veranstaltende OV Straubing auf sein D-Star-Treffen am Grandsberg bei DBØRDH hin. Das Treffen im Bayerischen Wald beginnt um 09:00 Uhr und hat in diesem Jahr folgende Themen:

Teilnehmer werden gebeten, sich bis spätestens 15.05. bei Josef Rohrmüller, DL9RAR, per eMail anzumelden.

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Die Amateurfunk-Sektion im ORF und das Dokumentationsarchiv Funk/QSL Collection betreiben vom 25.–27.04. die Sonderstation OE14M. Am 26.04., dem "International Marconi Day", zählt sie als eine der rund 25 IMD-Stationen weltweit für das IMD-Diplom. QSL via OE1WHC. Weitere Informationen zur Aktion gibt es im Internet.

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Am 01.05. findet zum 13. Mal der Mitteldeutsche Burgenaktivitätstag statt, zu dem die Distrikte Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt alle Funkamateure herzlich einladen, mal wieder von einer Burg oder einem Schloss QRV zu sein. Auf den jeweiligen Distrikts-Webseiten findet man wieder alle Informationen zu diesem Tag.

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Auf der nächsten Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen bietet die Bundesnetzagentur am 28.06. um 13:00 Uhr eine Amateurfunkprüfung für die Klassen A und E an. Ausgenommen sind Wiederholungsprüfungen. 50 Personen können daran teilnehmen. Die Prüfungsgebühr - entsprechend der Amateurfunkverordnung - ist bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Prüfung am Stand der Bundesnetzagentur zu entrichten. Die Anmeldung kann entweder direkt am Messestand der BNetzA, postalisch bei der Bundesnetzagentur-Außenstelle Köln, Frau Wiethoff, Stolberger Str. 112, 50933 Köln oder per Fax unter (02 21) 94 50 01 80 erfolgen. Das Anmeldeformular für die Zulassung zur Amateurfunkprüfung ist auf der Internetseite der BNetzA erhältlich. Die Teilnehmer bekommen das Ergebnis nach der Prüfung mitgeteilt, jedoch kann sich diese Mitteilung aufgrund der möglichen hohen Teilnehmerzahlen bis nach 18:00 Uhr verzögern. Weitere Infos bei Frau Wiethoff, Tel. (02 21) 94 50 02 85.


Ein schönes Wochenende, erfolgreiche Verbindungen!
Rainer, DO2HRB


Ende des Thüringen-RS 7/14 vom 03.04.2014

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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