SCHLESWIG-HOLSTEIN-RUNDSPRUCH NR. 51/13 VOM 23.12.2013

Redaktion: Klaus, DF9KLK


ÜBERSICHT:


Amateurfunkflohmarkt des OV Kiel, M06

Am 23.02.2014. findet wieder der alljährliche Amateurfunkflohmarkt des OV Kiel, M06, im Hof Akkerboom, Stockholmstr. 159 in 24109 Kiel-Mettenhof statt. Einlass für Anbieter ab 08:00 Uhr, Besucher ab 09:00 Uhr. Tischreservierungen und Fragen - möglichst per Mail - an Heinrich Meyer, DJ5UZ@GMX.DE, Tel.: (0 43 22) 96 48.

73, Heinrich, DJ5UZ


OV Süderbrarup, M15, lädt zum Weihnachtskaffee

Am Freitag, 27.12., findet der OV-Abend nicht in Scheggerott statt. Wir treffen uns zum gemütlichen Weihnachtskaffee mit einer Überraschung am Freitag, 27.12., bereits um 14:30 Uhr, zum Weihnachts-OV-Abend im Pastorat Munkbrarup.

73 de Manfred, DK2OY


DBØROD auf Sendung

Seit dem 28.11. arbeitet am ehemaligen Standort von DBØLL auf dem Deister auch wieder ein analoges Sprechfunkrelais auf 70 cm. Somit ist das Relais noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch wieder auf Sendung - wenn auch vorerst nur mit verminderter RX-Empfindlichkeit. Unter dem neuen Rufzeichen DBØROD sendet der umgerüstete R&S-Repeater seitdem auf der altbekannten Frequenz 439,300 MHz.

Parallel arbeitet am selben Standort unter dem selben Rufzeichen auch noch ein DMR-Relais auf 438,6875 MHz.

In den nächsten Wochen soll der Duplexer des Analogrelais noch ausgetauscht werden, um auch ein ordentliches Empfangsverhalten zu erreichen. Über Empfangsberichte auch aus den Grenzgebieten zum Distrikt M würden sich die Betreiber sehr freuen. Anhand der Rückmeldungen soll das Relais in den kommenden Monaten weiter optimiert werden.

73, Andreas, DG4OAE
Quelle: Niedersachsenrundspruch


Keine Doppelbelegung von Frequenzen

Der AFCD spricht sich eindeutig gegen eine Doppelbelegung von Frequenzen durch analoge und digitale Relais aus. Eine Entkopplung durch CTCSS ist nicht möglich und verhindert keinesfalls die gegenseitige Störung. Digitale und Analoge Relais dürfen immer nur auf getrennten Frequenzen arbeiten. Ferner ruft der AFCD zu einem maßvollen Umgang mit Digitalfunk auf. Verfahren, die nicht völlig offen und durch jeden Hersteller frei zu implementieren sind, haben im Amateurfunk nichts zu suchen. Es sind Verfahren anzustreben, die es ermöglichen, Geräte verschiedener Hersteller zu nutzen.

Es ist in erster Linie der analoge Relaisbetrieb sicher zu stellen, denn dafür gibt es in jeder Station eine entsprechende Ausrüstung. Gerade Handfunkgeräte, die ausschließlich Analogfunk beherrschen, sind flächendeckend in großer Zahl vorhanden. Immer mehr YLs und OM erkennen die Möglichkeiten des Notfunks. Gerade hier ist eine möglichst ressourcenschonende, weitgehend autark arbeitende und allgemein verfügbare Technik unabdingbar. Das leistet sicher auf lange Sicht nur der Analogfunk.

Der AFCD steht neuen Technologien offen gegenüber und unterstützt Innovationen im Amateurfunk. Der AFCD wünscht sich Digitalfunk als eine Bereicherung des Amateurfunks und nicht als Bereicherung einzelner Hersteller.

Jochen Lubig, DL4ZK, AFCD-Vorstand


Neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach EMVG und FTEG

Am 13.12.2013 ist eine neue Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem EMVG und dem FTEG in Kraft getreten. Sie ersetzt eine alte Gebührenverordnung aus dem Jahre 2002. In der neuen Verordnung sind in erster Linie Gebührenrahmen für messtechnische Prüfungen von Geräten (auch Funkgeräten!) bei Verstößen gegen Vorschriften des EMVG bzw. des FTEG festgelegt. Daneben enthält die Verordnung auch Gebührenrahmen für die Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).

So kosten Maßnahmen zur Störungsermittlung oder -beseitigung bei schuldhaftem (!) Verstoß gegen Vorschriften des EMVG zwischen 200 und 7000 Euro. Bei Verstößen gegen die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) beträgt der Gebührenrahmen für Maßnahmen der BNetzA - ebenfalls nur bei schuldhaftem Verhalten - 25 bis 8400 Euro.

Der vollständige Verordnungstext und das Gebührenverzeichnis können im Internet unter http://tinyurl.com/emv-ftekostv-2013 heruntergeladen werden.

Quelle: www.funkmagazin.de


Auch 2013 QSOs mit dem Weihnachtsman

Als OF9X ist der Weihnachtsmann - vertreten durch finnische Funkamateure - von seiner Heimat in Lappland QRV. Die Aktion erweist sich auch in diesem Jahr wieder als großer Erfolg. Einige tausend Kontakte sind seit dem Auftakt am 18.12. bereits zustande gekommen.

Im vergangenen Jahr fand die Aktion zum ersten Mal statt - siehe auch den ausführlichen Bericht von Martti Laine, OH2BH, in der CQ DL. Mehr als 700 "Santa-Diplome" konnten auf der ganzen Welt ausgestellt werden. Diese gab es als Erinnerung an die Kontaktaufnahme mit den Weihnachtsstationen OF9X und OH9SCL, welche im Namen der Kinder oder Enkel einer Familie ausgestellt wurden.

Für zwei QSOs mit dem Weihnachtsmann - mindestens eines muss in diesem Jahr getätigt worden sein - gibt es diesmal den "Santa Cold Winter Award". OP können ihre QSOs unter www.qrz.com/db/OF9X registrieren und die Diplome per eMail an of9x@sral.fi beantragen. Wenn nur ein Kontakt zustande kam, kann man anstelle des zweiten QSOs ein Weihnachts-Puzzle unter files.qrz.com/x/of9x/puzzle.jpg lösen. Das richtige Lösungswort qualifiziert dann ebenfalls für ein Diplom. Dieses wird kostenfrei per eMail zugesandt.

In diesem Jahr ist der Weihnachtsmann neben SSB erstmals auch in CW aktiv. Insgesamt beteiligen sich 12 finnische OM an dieser Aktion.

Quelle: DARC


Sendung zu Weihnachten auf 600 m

Brian Justin, WA1ZMS/4, ist ein aktives Mitglied im ARRL-WD2XSH-Projekt und will am Weihnachtsabend und 1. Weihnachtsfeiertag sowie zu Silvester und am Neujahrstag Sprache und Musik auf 486 kHz unter WG2XFQ aussenden.

Die Sendung soll um 00:01 UTC beginnen und um 23:59 UTC enden. Justin wird in AM eine Audioschleife mit seinem, im klassischen Stil selbst gebauten Sender, ausstrahlen, um an die AM-Weihnachtsaussendung von Reginald Fessenden von 1906 zu erinnern.

Quelle: GB2RS Headline vom 20.12.


Funkbetrieb auf 6 m ab 1. Januar 2014 eingeschränkt

In der Mitteilung Nr. 152/2013 "Amateurfunk; Nutzung des Frequenzbereichs 50,03-51 MHz bis 31.12.2013" der Bundesnetzagentur steht, dass der Betrieb im erweiterten Bereich von 50,03 bis 50,08 MHz und die Erweiterung auf alle Betriebsarten nur bis zum 31.12.2013 gilt. Das Bedeutet, dass ab 1. Januar 2014 nur von 50,08 bis 51 MHz und in den Betriebsarten A1A oder J3E erlaubt ist. Der DARC meldet dazu:

Am 09.12. hatte der Runde Tisch Amateurfunk eine Verlängerung der Duldungsregelung im 50-MHz-Bereich mit denselben Nutzungserweiterungen auch über das Jahresende hinaus beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt. Eine Zwischeninformation seitens des BMWi erreichte nun den RTA. Es heißt: "Eine abschließende Antwort auf das Schreiben des RTA wird ergehen, nachdem die Bundesnetzagentur die entsprechenden Festlegungen getroffen hat. Leider werden wir wahrscheinlich eine Regelungslücke haben, da der Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt dieses Jahres bereits vorüber war".

Der DARC e.V. interpretiert das Wort "Regelungslücke" so, dass es auf jeden Fall – wenn auch nicht gleich zum Jahresbeginn – eine Nutzung des 6-m-Bandes mit den beantragten erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in 2014 geben wird.

VY 73 de Wolfgang, DL4LE


Heute - Historisch


Ende des SH-Rundspruchs 51/13 vom 23.12.2013

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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