SCHLESWIG-HOLSTEIN-RUNDSPRUCH NR. 49/13 VOM 09.12.2013

Redaktion: Klaus, DF9KLK


ÜBERSICHT:


Orkan "Xaver" - Notfunkreferat beobachtete intensiv die Lage

Die befürchteten Schäden und Überschwemmungen durch den Orkan "Xaver" waren geringer als befürchtet. Die Situation erforderte keinen flächendeckenden Notfunkbetrieb der Funkamateure. Die Lage war nicht vergleichbar mit der Sturmflut in Hamburg im Jahr 1962, als Funkamateure sich umfassend im Notfunkeinsatz befunden haben.

Das DARC-Notfunkreferat beobachtete genau die Situation in Norddeutschland seit Eintreffen des Orkans. Es hielt sich bereit, um ggfs. reagieren zu können, z.B. mit einem Aufruf zum Freihalten der Notfunkfrequenzen und um Unterstützung durch die Funkamateure anzufordern.

Quelle: DARC Aktuell


Notfunkübung Distrikt M

Der Distrikt Schleswig Holstein (M) hat seit Donnerstag, dem 05.12., auf verschiedenen Frequenzen eine Notfunkübung durchgeführt, an der auch OM aus anderen betroffenen Distrikten teilnahmen. Die Übung konnte jederzeit in den Ernstfall umgeschaltet werden, berichtet das Notfunkreferat des Distriktes M. An der Übung nahmen erfreulich viele YLs und OM aus allen Teilen Schleswig-Holsteins teil.

Es fand reger Funkverkehr auf 80 m (3,643 MHz) sowie über das neue Aschbergrelais auf 2 m (145,625 MHz) und über das Kieler Relais (439,000 MHz) statt. Viele Stationen waren mit Notstromanlagen aufgerüstet. Bekannt ist mir nur, dass in Wacken und Umgebung der Strom mehrere Stunden ausfiel.

Im Frühjahr nächsten Jahres wird es eine weitere Übung - diesmal zusammen mit der Feuerwehr geben.

73 de DF9KLK


RTA besprach offene Fragen zur novellierten BEMFV mit der Bundesnetzagentur

Am 22.11. haben sich Vertreter des Runden Tisch Amateurfunks (RTA) mit Vertretern der Bundesnetzagentur getroffen und offene Fragen besprochen, die im Zusammenhang mit der novellierten BEMFV aufgetaucht sind.

Bereits am 30.08. hatte der RTA einen Fragenkatalog an die BNetzA geschickt. Bei den Gesprächen ging es u.a. um die Überarbeitung der zu verwendenden Formblätter. So hatte der RTA angemerkt, dass aus den Formblättern hervorgehe, dass eine freiwillige Eintragung in die EM-Datenbank nur möglich sei, wenn die Software Watt Wächter verwendet wird. Im Gespräch konnte nun eindeutig geklärt werden, dass ohne Ausnahme alle anzeigepflichtigen Funkamateure einen freiwilligen Eintrag in die Datenbank erreichen können - unabhängig von der Verwendung der Berechnungsart.

Die Formblätter werden nun entsprechend überarbeitet. Die BNetzA bot dabei dem RTA an, weitere Änderungsvorschläge für die Überarbeitung der Formblätter beim zuständigen Referat einzureichen. Dies wurde bereits vom RTA umgesetzt. Ein wesentlicher Punkt war zudem die Angabe der Betriebsartenfaktoren für die Sendearten A1A und J3E.

In der neuen Fassung der Norm EN 50413 (2013) liegt der Faktor deutlich niedriger. Allerdings zitiert Anlage 3 der BEMFV-Anleitung noch die Fassung EN 50413 aus dem Jahr 2008. Im Gespräch wurde deutlich, dass in absehbarer Zeit mit einer erneuten Überarbeitung der BEMFV zu rechnen ist und dass die neuen Faktoren dann Einzug in die BEMFV finden. Die BNetzA schlug vor, dass der RTA sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wendet, um eine Zwischenlösung zu finden. Mit Schreiben vom 27.11. hat sich der RTA bereits an die Ministerien gewandt, mit der Bitte um eine vorübergehende Lösung des Problems, bis die erneute Überarbeitung der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) abgeschlossen ist. Auf die Frage nach der Abgabe der BEMFV-Anzeige beispielsweise anlässlich von Außenaktivitäten wies die BNetzA gegenüber den Vertretern des RTA darauf hin, dass eine Veranstaltung so zu planen sei, dass die Anforderungen der BEMFV eingehalten werden. In der BEMFV ist eine Frist von zwei Wochen vor Betriebsaufnahme festgelegt worden. Sollten während einer Veranstaltung kurzfristige Standortänderungen von anzeigepflichtigen Amateurfunkstellen erforderlich werden, wären nach Aussage der Behörde auch hier die Grenzwertanforderungen der BEMFV zu erfüllen. Die BNetzA sagte zu, einen entsprechenden Hinweis auf der BNetzA-Webseite zu veröffentlichen. Die beiden Vorstandsinformationen mit den Gesprächsergebnissen lesen Sie im vollständigen Wortlaut in der Vorstandsinformation Nr. 017 und Nr. 018 auf der DARC-Webseite.

Quelle: DARC


Heute historisch - Was war vor einiger Zeit von Interesse


Ende des SH-Rundspruchs 49/13 vom 09.12.2013

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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