Redaktion: Wolfgang, DL4LE
Der OV-Abend vom M27 findet im April nicht am 18., sondern am 4. Donnerstag, also am 25.04., statt. Die Termine sind auch im Internet auf der Ortsverbandsseite M27 zu finden. Wir freuen uns auf Euch!
73, Sebastian, DL2SDR
Erweiterter Satzungsausschuss tagte
Am Wochenende, 23./24.03., traf sich der erweiterte Satzungsausschuss in der Nähe von Würzburg. Nach dem Ende der Mitgliederanhörung in den Bereichen Satzung, Geschäfts-, Wahl- und Beitragsordnung wurde hier über die einzelnen Kommentare beraten und der Entwurf der finalisierten Versionen erstellt. Anwesend waren: DL3MBG, DL3AH, DL7ATE, DH4NAD, Jens Hergert, DK4RC, DG4NBI, DK8VR, DB6OE.
Die Entwürfe der genannten Neufassungen werden demnächst an die Mitglieder des Amateurrates verteilt.
(Quelle: DARC Webseite)
OV-Info Nr. 2 / 2013 erschienen
Der Inhalt:
Unter Infos zur HAM RADIO heißt es: Bewerbungsfrist für den Balonstart EBP2013
Am 02.04. endet die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Balonstart "EBP2013"
des European Bolloon Project. Der Stratosphärenballon wird während der Amateurfunkmesse
HAM RADIO am 29.06. voraussichtlich um 11:00 Uhr, direkt auf dem Messegelände, starten.
Anmeldung für HamCamp startet am 02.04.
13. Funktionsträgerseminar:
Das Anmeldeformular kann von der DARC Webseite heruntergeladen werden. Die Adresse steht
in der OV-Info.
Es wird gebeten, dass die OVVs diese Informationen an die OV-Mitglieder weitergeben.
VY 73 de DL4LE
Wir suchen Helfer zum RSH-Kindertag
RSH-Kindertag in Schleswig am 1.September
Wie auf der Distriktsversammlung in Nortorf vorgestellt, ist geplant, den DARC auf dem RSH-Kindertag 2013 vorzustellen. Erfreulicherweise haben sich schon einige OVs und einzelne OM angeboten, diese Aktion zu unterstützen und unser Hobby den rund 100.000 erwarteten Besuchern vorzustellen. Damit diese Aktion möglichst erfolgreich verlaufen kann, suchen wir aber noch weitere Ideengeber, Helfer und Mitorganisatoren.
Weitere Infos erteilt Stephan, DF3LJ, der unter folgender eMail-Adresse zu erreichen ist: df3lj@darc.de.
VY 73, von Stephan, DF3LJ
Als Open Source verfügbar - Digital Voice für Kurzwelle
Seit einiger Zeit steht für Funkamateure eine OpenSource-Software (für Windows und Linux) unter der Bezeichnung FreeDV zur Verfügung. Die Software ermöglicht es, dass Funkamateure mit jedem SSB-Funkgerät digitale Sprache (Digital Voice bzw. DV) bei niedrigen Bitraten in einem SSB-Kanal übertragen können.
Mit FreeDV können Funkamateure eine Open Source Software nutzen, einschließlich des Audio-Codecs. Die Software FreeDV komprimiert das Mikrofonsignal auf 1400 Bit/s und moduliert den Datenstrom auf ein 1100 Hz breites QPSK-Signal auf. Dieses wird dem Mikrofon-Eingang eines SSB-Senders zugeführt. Beim Empfang wird das Signal durch einen SSB-Empfänger demoduliert und von FreeDV wieder decodiert.
Die Idee der Programmierer und Entwickler von FreeDV um David Rowe, VK5DGR, war es, die Entwicklung und die Verwendung von Digitaler Sprache von proprietärer Software zu lösen (z.B. D-Star). Das Programm wurde von einem internationalen Team von Funkamateuren entwickelt und unter der GNU Public License Version 2.1 freigegeben. Auch das FDMDV-Modem und der Codec2 Sprach-Codec in FreeDV sind ebenfalls Open Source.
FreeDV-QSOs finden vor allem auf den Frequenzen 7.190 kHz im 40-m-Band sowie 14.236 kHz im 20-m-Band statt. Mehr Infos auf der DARC-Referatsseite HF-Technik.
Auf der DARC-Webseite im Bereich des Referats HF-Technik finden Sie unter www.darc.de/referate/hf/digitale-betriebsarten/freedv den Link zu einer Video-Anleitung für FreeDV, die von den Software-Entwicklern produziert wurde. Auf dieser Seite ist zudem weiteres Infomaterial, u.a. mit einer Kurzanleitung von DG6RCH zu finden.
(Quelle Referat HF-Technik)
Homepage der Entwickler: www.freedv.org
Neue Amateurfunkbestimmungen in Frankreich veröffentlicht
Im letzten Rundspruch hatten wir berichtet, dass französische Funkamateure jetzt auch digitale Betriebsarten nutzen dürfen. Dazu ist ergänzend zu sagen, dass Funkamateure der Lizenzklasse 3 davon ausgenommen sind. Außerdem ist auch der Bereich 50-52 MHz, außer für inhaber der Lizenzklasse 3, zur Benutzung freigegeben. Dort darf mit maximal 120 W gesendet werden. Auch die Installation von Baken, Relais sowie mobiler Betrieb ist in Frankreich im 6-m-Band erlaubt.
Für den Betrieb mit Echolink ist nicht die Behörde ARCEP sondern das Ministerium zuständig, und deshalb steht eine Regelung noch aus. Deshalb darf in Frankreich nur vom Empfänger ins Internet eingespeist werden, und somit nur in einer Richtung übertragen werden. WebSDR ist deshalb gestattet.
Deutsche Funkamateure mit Lizenzklasse E dürfen leider noch immer nicht in Frankreich funken, weil die französische Behörde die ECC-Empfehlung (05)06 noch nicht anerkannt hat.
Meldung erstellt von DL4LE
Klage bezüglich Baugenehmigung für Antennenmast gewonnen
Jörg, DF9LJ, berichtet:
2008 drohte meiner KW-Antenne nebst Mast eine Abrissverfügung der Stadt Braunschweig.
Über den Reflektor kamen zahlreiche Hinweise, die mir geholfen haben, diese abzuwenden.
Mast und Antenne befinden sich in einem reinem Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken
und dichtem Baumbestand. Ein Bebauungsplan von 1963 enthielt keine Auflagen bzgl.
Antennen.
In einer Vielzahl von Gesprächen habe ich mit anwaltlicher Unterstützung versucht, mit dem Bauamt der Stadt einen Weg zu finden, eine Genehmigung für meinen 18-m-Mast zu erhalten. Aufgrund von massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft war jedoch mit dem Bauamt kein Kompromiss zu finden. Ich habe daraufhin eine Baugenehmigung beantragt, die vom Bauamt erwartungsgemäß abgelehnt wurde.
Gegen die Ablehnung erfolgte 2010 umgehend eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Trotz positiver Äußerungen des Einzelrichters wurde meiner Klage nicht stattgegeben. Die Stadt hatte zwei Argumente vorgetragen:
1. Aufgrund der großen Antennenfläche von 120 m² und der Tatsache, dass die Antenne mit Mast die (eingeschossige) Bebauung in unserem Wohngebiet stark überrage sei nicht von einer "untergeordneten Nebenanlage" auszugehen.
2. Aufgrund des besonderen Charakters des Wohngebietes (waldartig mit hohem Baumbestand) sei die Antenne als technischer Fremdkörper besonders störend und damit nicht mit dem Charakter des Wohngebietes vereinbar.
Der Richter lies die Frage der Unterordnung offen (da nicht entscheidungsrelevant) folgte jedoch der Argumentation der Stadt im Hinblick auf die Unverträglichkeit mit den Eigenarten des Wohngebietes. Insbesondere weil in der laubarmen Zeit zu erwarten sei, dass die Antenne deutlicher in Erscheinungtreten würde. Gegen dieses Urteil habe ich Berufung eingelegt, die auch zugelassen wurde.
Jetzt fand, ohne Laub an den Bäumen, ein Ortstermin des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen statt. Das OVG folgte dem erstinstanzlichen Urteil nicht, sondern verfügte, dass Urteil aufzuheben und ohne Auflagen eine Baugenehmigung für die Antenne zu erteilen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Eine Urteilsbegründung erwarte ich in ca. 4 Wochen.
73, Jörg, DF9LJ
übermittelt von Franz, DH7LF
Heute - historisch: Was war heute vor einigen Jahren?
(Quelle: Wikipedia-Auszug)
Ende des Schleswig-Holstein-RS 12/13 vom 25.03.2013
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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