Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Neue Vorschriften zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Die Gesetzesnovelle zur "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) und die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist am 22. August in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Über das Verfahren und die Einzelheiten der Änderungen hatte der DARC in den vergangenen Monaten bereits berichtet. Die Veröffentlichung erfolgte am 21. August im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 50. Sie kann im Internet eingesehen werden [www.bgbl.de/Xaver/start.xav]. Nachfolgend die wesentlichen für Funkamateure relevanten Änderungen der Neufassung:
§ 3 Grenzwerte: Zur Bestimmung der Sicherheitsabstände für den Frequenzbereich 9 kHz bis 50 MHz werden nun die Grenzwerte für aktive Körperhilfen nach DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012) herangezogen. (vorher: DIN VDE 0848-3-1). Dadurch erwarten wir eine deutliche Entlastung auf den meisten Amateurfunkfrequenzen.
§ 9 Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen: Den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand müssen Betreiber nun auf der Grundlage der Norm DIN EN 50413 (Ausgabe August 2009) ermitteln und dokumentieren - vorher: DIN VDE 0848 Teil 1. Diese Grundlagen sind jedoch weitgehend identisch mit den bisher gültigen.
§ 13 Überprüfung: Dieser Paragraph wurde ergänzt: Der Funkamateur hat nun seine Amateurfunkstelle nach Ankündigung für die messtechnische Überprüfung sendebereit zu halten.
§ 15a Ordnungswidrigkeiten: Neu eingefügt wurde dieser Paragraph: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne erforderliche Standortbescheinigung eine ortsfeste Funkanlage betreibt, handelt ordnungswidrig.
Insgesamt ist die Novelle in der vorliegenden Form aus Sicht der Funkamateure zu begrüßen, da eine Senkung von Grenzwerten im Bereich des Personenschutzes nicht verordnet wurde. Mehr noch, denn der deutsche Alleingang des besonderen Schutzes von Herzschrittmacherträgern wurde nun auf ein Niveau zurückgenommen, das im Einklang mit der Europäischen Normenlage ist und weitgehend mit den Vorgaben für den Personenschutz identisch ist. Weiterhin bleibt den Funkamateuren das Recht erhalten, ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Anzeige nach § 9 BEMFV selbst und kostenfrei nachzukommen. Alle anderen Funkstellenbetreiber müssen die Bundesnetzagentur beauftragen, eine kostenpflichtige Standortbescheinigung zu erstellen. Die DARC-Berechnungsprogramme werden zeitnah der neuen Rechtslage angepasst. Wir werden über entsprechende Updates informieren.
Funkamateure überbrücken 83 km mit roten LEDs
Den Funkamateuren Richard, GØRPH; Monica, GØVCS, und Barry, G8AGN, gelang am 16.08. die Informationsübertragung über eine Distanz von 83 km. Bemerkenswerterweise kam der Kontakt bei Tageslicht mit roten LEDs zustande. Beide Stationen nutzten Phlatlight-LEDs, DIN-A4-große Fresnel-Linsen und AM-moduliertes Basisband. G8AGNs Transceiver basiert auf einem Design nach KA7OEI der dritten Generation, während die andere Station eine auf Tageslicht optimierte Selbstbaulösung darstellte. Die Versuche begannen gegen Mittag und wurden zunächst noch durch einen Regenschauer auf der einen Seite des Funkpartners verzögert. Es dauerte eine Stunde, bis die Stationen optimal aufeinander ausgerichtet waren. Als das Wetter später aufklarte, konnte das Licht mit bloßem Auge nicht mehr erkannt werden. Als Rapporte tauschte man 4/1 und 3/1 zunächst per Fonie und später in CW aus. Das Team glaubt, mit ihren Versuchen einen DX-Rekord für die LED-Kommunikation bei Tageslicht aufgestellt zu haben. Darüber berichtet das britische Amateurfunkportal Southgate.
Nächste PhoneSats in den Startlöchern
Die nächsten Phone-Satelliten sollen jeweils am 06.11. und Dezember gestartet werden. Das hat das EDN-Magazin von Jasper Wolfe erfahren. In einem Interview berichtete dieser, dass die Satelliten auf 437,425 MHz AFSK mit 1200 Baud AX.25 senden sollen. Die zwei neuen Satelliten im Format eines CubeSats werden periodisch alle 28 und 30 Sekunden Daten aussenden. Die Missionsdauer beträgt für den einen PhoneSat zwei Jahre und für den anderen drei Monate. PhoneSats nutzen herkömmliche Smartphones als Bordcomputer. Das liegt auf der Hand, da die modernen Telefone leistungsfähig, klein, leicht und stromsparend sind. Spezielle Software in Form von Apps sorgt für die Steuerung während der Mission. Darüber berichtet das britische Nachrichtenportal Southgate.
Bund beschließt zur Strukturreform des Gebührenrechts
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes", kurz Bundesgebührengesetz (BGebG), beschlossen. Dieses Gesetz gilt für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es regelt deren Gebühren und Auslagen. Der Amateurfunk in Deutschland ist insofern betroffen, als das alle relevanten Gebühren in diesem Gesetz neu geregelt wurden. Eben auch solche, die sich auf TKG, EMVG, AFuG, AFuV, BEMFV und FTEG beziehen. Mit einer Veränderung der tatsächlichen Gebühren ist jedoch aktuell nicht zu rechnen. Natürlich sind Anpassungen der Gebühren in der Zukunft normal und wahrscheinlich.
Der Fernsehsender NDR berichtete in seiner Sendung "Land und Leute" über das Internationale Lighthouse and Lightship-Weekend (ILLW). Gedreht wurde auf der Insel Rügen, am Leuchtturm "Kap Arkona", Laufzeit ca. 15 Minuten. In der NDR-Mediathek kann man den Bericht abrufen [www.ndr.de/fernsehen/sendungen/land_und_leute/media/landundleute2609.html]. Darauf weist Christian Krabes, DL4KC, hin.
Detlef Buuk, DL6EB, wandte sich an den DARC mit einem weiteren Tipp: Am 15.08. porträtierte der NDR in seiner Sendung mareTV die Isle of Man. Im Beitrag wird der Funkamateur Ronnie Allcote, 2D0RLA, vorgestellt. Auch dieser Beitrag ist in der Mediathek abrufbar [www.ndr.de/fernsehen/sendungen/mare_tv/media/maretv459.html].
Vom 22. bis 25.08. finden zum 45. Mal die Deutsch-Niederländischen Amateurfunkertage (DNAT) in Bad Bentheim statt [http://dnat.de]. Von Donnerstag bis Sonntag erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm, u.a. mit Mobil-Wettbewerben, verschiedenen Treffen, Peilveranstaltungen, Geräteausstellung und Flohmarkt. Ein Höhepunkt ist am Freitag um 15:00 Uhr die Verleihung der "Goldenen Antenne" durch die Stadt Bad Bentheim. Neben dem Amateurfunk stehen bei den DNAT die Völkerverständigung und das soziale Engagement im Vordergrund. Die Deutsch-Niederländischen Amateurfunkertage werden von den Niederländern und Deutschen gemeinsam organisiert, so werden insbesondere die Verbindungen zu den Amateurfunkvereinen der Niederlande VERON und VRZA und zum DARC e.V. gepflegt.
24.-25.08.: YO DX HF Contest und SCC RTTY Championship
31.08.: HSW-Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX- und HF-Funksportreferates [www.darc.de/referate/dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL August 2013 auf Seite 590.
Funkwetterbericht (21.08. de DL1VDL)
Rückblick vom 13.-20.08.:
Die Sonne war ein wenig aktiver als in der Vorwoche. Die solaren Fluxwerte stiegen
leicht von 122 auf 128 Einheiten, die Sonnenfleckenzahlen von 98 auf 161. Neben 26
C-Flares gab es auf der Sonne am 17.08. zwei M-Flares. Der M3-Flare um 18:24 UTC war von
einem 25-minütigem Radioburst (Tenflare) begleitet. Ein Teil der emittierten koronalen
Plasmawolke (CME) traf die Erde am 20.08. und bewirkte eine geomagnetische Impulsstörung.
Das geomagnetische Feld war vom späten 14.08. bis zum Abend des 16.08. stürmisch,
ansonsten überwiegend ruhig. Die Kurzwellen-Ausbreitung auf 12 und 15 m zeigte sich etwas
besser als in der Vorwoche, nordamerikanische Mobilstationen auf 12 m konnte man
ordentlich laut hören. 10 m öffnete neben den transäquatorialen Richtungen ab und zu
nach Nordamerika. 15 bis 40 m erlaubten QSOs mit allen Kontinenten. Auf 80 m konnte man
zumindest die Tendenz zu herbstlichen und damit besseren Bedingungen spüren.
Vorhersage bis zum 27.08.:
Gegenwärtig sind 7 Sonnenfleckengruppen auf der uns zugewandten Sonnenseite präsent,
aber auch zwei koronale Löcher als verdächtige Sonnenwindproduzenten. Am 20.08.
wechselte die Erde in den negativen Sektor des interplanetaren Magnetfeldes, bei dem
Teilchen des Sonnenwindes das Erdmagnetfeld leichter stören können. Wir erwarten weitere
C-Flares und einzelne M-Flares von den Sonnenflecken 1818 und 1820. Blickt man auf die
Diagramme im Internet [www.solen.info/solar], so kann man
sich zumindest vorstellen, dass wir in den nächsten Wochen eine steigende Tendenz der
Sonnenaktivität erwarten könnten. Es lohnt sich, täglich 10 und 12 m zu prüfen. Die
Ausbreitungsbedingungen auf den Bändern zwischen 40 und 15 m sind ziemlich stabil. 80 und
160 m stecken sozusagen in den Startlöchern für die etwa am 01.09. beginnende
Herbstsaison.
Orientierungszeiten für Gray-Line-DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:59; Melbourne/Ostaustralien 20:59;
Perth/Westaustralien 22:48; Singapur/Republik Singapur 23:03; Tokio/Japan 20:03;
Honolulu/Hawaii 16:11; Anchorage/Alaska 14:18; Johannesburg/Südafrika 04:32; San
Francisco/Kalifornien 13:29; Stanley/Falklandinseln 11:00; Berlin/Deutschland 03:56;
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:46; San Francisco/Kalifornien 02:56; Sao
Paulo/Brasilien 20:51; Stanley/Falklandinseln 21:01; Honolulu/Hawaii 04:57;
Anchorage/Alaska 05:40; Johannesburg/Südafrika 15:50; Auckland/Neuseeland 05:50;
Berlin/Deutschland 18:22.
Ende des Deutschland-RS 34/13 vom 22.08.2013
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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