DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 17/13 VOM 25.04.2013

Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL


ÜBERSICHT:


Drei PhoneSats senden eine Woche aus dem Orbit

Am 21.04. wurden drei Phone-CubeSatelliten vom NASA Fluggelände Wallops im US-Bundesstaat Virginia in den Orbit gebracht. Ein Ereignis, das gleich in zweierlei Hinsicht von den Medien herausgestellt wird. Zum einen wurden die Kleinsatelliten mit einer zweistufigen Antares-Rakete der Firma Orbital Sciences befördert. Bei dem Start handelte es sich um einen Demonstrationsflug. Das private US-Raumfahrtunternehmen will mit ihr künftig auch Transportflüge zur Internationalen Raumstation ISS unternehmen. Auf der anderen Seite sind die CubeSats insofern interessant, dass ihr Bordrechner aus Smartphones besteht. Sie sollen beweisen, dass die heutige Mobiltelefontechnik für den Einsatz auf Satelliten geeignet ist. Einer der Nanosatelliten wird von einem HTC Nexus One betrieben. Die zwei anderen basieren auf dem Samsung Nexus S. Alle drei haben keinerlei Solarzellen an Bord, sodass ihre Lebensdauer mit der Systembatterie auf eine Woche begrenzt ist. Alle drei CubeSats haben eine Amateurfunknutzlast an Bord, die auf 437,425 MHz sendet. Roland Zurmely, PY4ZBZ, empfing sie bereits im zweiten Orbit am 21.04. um 22:52 UTC. Mike Rupprecht, DK3WN, gelang der Empfang am 22.04. Sie senden unter dem Rufzeichen KJ6KRW in AFSK 1200 Baud.


Ausschuss des Bundesrates empfiehlt Annahme der BImSchV/BEMFV

Am 03.05. wird der Bundesrat voraussichtlich über die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren abstimmen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten haben dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Dies nach Maßgabe einiger Änderungen, die vorwiegend in Bezug zu elektromagnetischen Feldern von Energieversorgungsleitungen und Gleichstrombahnen stehen. Übertriebene Vorsorgebestrebungen, offenbar ohne wissenschaftlichen Hintergrund fanden keinen Einzug in das Abstimmungsergebnis. Die der Abstimmung des Bundesrates zugrundeliegende Verordnung der Bundesregierung ist mit Drucksache 17/12372 veröffentlicht.

Die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV - von 1997 dient dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Da die bisher bestehende Verordnung hinter der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12.06.1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (1999/519/EG) zurück geblieben war, bedurfte sie der Anpassung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die telekommunikationsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) bedurften zudem einer besseren Verzahnung mit den Regelungen der 26. BImSchV.
Für Teilnehmer am Amateurfunkdienst von besonderem Interesse sind folgende Änderungen der BEMFV: Eine anzeigepflichtige Amateurfunkstelle kann in das Informationsportal nach § 5 Absatz 5 aufgenommen werden. Damit kann dem Wunsch der Funkamateure Rechnung getragen werden, gegenüber Dritten zu dokumentieren, dass eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet. Insbesondere muss vor Veröffentlichung im Portal die Willenserklärung des Betreibers der Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur vorliegen. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Der Bundesnetzagentur wird im Widerrufsfall eine Frist zum Löschen der Veröffentlichung von zwei Wochen eingeräumt.

Grenzwerte für Herzschrittmacher sind in der Neuregelung zwar immer noch enthalten, tatsächlich jedoch beschränken sie den Betrieb der Amateurfunkstelle kaum noch. Nach Inkrafttreten der Novelle wird der DARC seine Berechnungsprogramme Watt32 und QuickWatt auf die neuen Grenzwertsätze anpassen, sodass sich nicht jedermann mit den zitierten EN-Normen im Detail auseinandersetzen muss.

Nach der endgültigen Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat am 03.05. wird der DARC e.V. weitere Informationen dazu veröffentlichen.


Delegierte der IARU-Region 1 diskutierten WAG-Contest auf Interim-Treffen

Vom 19.–21.04. trafen sich Delegierte der IARU-Region 1 zum so genannten Interim-Treffen in Wien. Die Teilnehmer diskutierten u.a. über eine mögliche Schaffung eines contestfreien Wochenendes zu Gunsten des Jamboree-on-the-Air und die Verlegung des vom DARC e.V. organisierten WAG-Contests. Das Abstimmungsbild unter den Delegierten blieb ohne Konsens. Der Antrag wurde vom norwegischen Amateurfunkverband NRRL eingebracht. Mehrere Verbände folgten der Argumentation des DARC, dass der WAG contestfreie Bandsegmente vorsieht, diese Regelung funktioniert und dass beide Veranstaltungen voneinander profitieren würden. Durch die Unterstützung der Initiative für ein contestfreies drittes Oktoberwochenende, besonders durch skandinavische Verbände, wird dieses Thema auf der IARU-Konferenz in Varna/Bulgarien entschieden werden.

Da sich herausgestellt hatte, dass der Antrag des DARC im Hinblick auf die CTCSS-Nutzung für Relaisfunkstellen nicht mehrheitsfähig war, wurde eine ad hoc Arbeitsgruppe einberufen, in der über den Antrag weiter verhandelt wurde. Laut dem gefundenen Kompromiss sollen Relais weiterhin mit 1.750 Hz oder CTCSS geöffnet werden können.

Nach der eindeutigen Resonanz aus der Mitgliedschaft des DARC, die beim IARU-Verbindungsbeauftragten zum Papier über die Nutzung von Kurzwellen-Links für Digital Voice eingegangen war, hat der DARC zu Beginn der Sitzungen dieses Diskussionspapier zurückgezogen.

Das Interim-Treffen dient der Vorbereitung zur nächsten IARU-Region-1-Konferenz im nächsten Jahr in Varna, Bulgarien. Über ausführliche Ergebnisse berichtet die Juni-Ausgabe der CQ DL.


Amateurfunkprüfung auf der HAM RADIO

Auf der HAM RADIO bietet die Bundesnetzagentur am 29.06. um 13:00 Uhr eine Amateurfunkprüfung für die Klassen A und E an, ausgenommen Wiederholungsprüfungen. 50 Personen können daran teilnehmen. Die Prüfungsgebühr - entsprechend der Amateurfunkverordnung - ist bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Prüfung am Stand der Bundesnetzagentur zu entrichten. Die Anmeldung kann entweder dort oder postalisch bei der Bundesnetzagentur-Außenstelle Karlsruhe, zu Händen Frau Zeller, Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen, Faxnummer (0 71 21) 92 61 80 erfolgen. Das Anmeldeformular für die Zulassung zur Amateurfunkprüfung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erhältlich [1]. Die Teilnehmer bekommen das Ergebnis nach der Prüfung mitgeteilt, jedoch kann sich diese Mitteilung auf Grund der möglichen hohen Teilnehmerzahlen bis nach 18:00 Uhr verzögern. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei Monika Zeller, Tel. (0 71 21) 92 62 82.


HAM RADIO-Wettbewerb zum Stratosphärenballonstart ist abgeschlossen

Die Jury für den Ballon-Nutzlastwettbewerb hat sich entschieden. Auf der HAM RADIO werden am 29.06. um 11:00 Uhr auf dem Freigelände West mit Unterstützung durch das European Balloon Project zwei Nutzlasten in die Luft gehen. Die Jugendgruppen der Ortsverbände Peine (H20) und Wolfsburg (H24) haben in der Kategorie der Fortgeschrittenen gewonnen. Sie haben eine Nutzlast mit Sensoren und zusätzlicher alternativer Stromversorgung aus Solarenergie eingereicht. In der Schülerkategorie hat sich die Eichenlaubschule in Weiskirchen beworben und gewonnen. Auch diese Nutzlast enthält verschiedene Sensoren. Weitere Informationen zum Ballonstart und zu den Projekten lesen Sie in der nächsten CQ DL 6/13 mit dem Schwerpunkt HAM RADIO 2013.


Termine

Die DARC-Mitgliederversammlung tagt vom 26.–28.04. im Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, in 34225 Baunatal.

Die Distrikte Sachsen (S), Sachsen-Anhalt (W) und Thüringen (X) laden am 01.05. zum 12. Burgenaktivitätstag ein.

Eberhard Rusch, DK6UC, weist auf eine Funkaktivität von Jörg Brondke, DL1HRE, und Oswald Drögmöller, DG1HQK, hin. Sie aktivieren unter DLØMER/p am 04. und 05.05. das Flora- und Faunagebiet Saale-Unstrut-Triasland, DLFF-Nummer 104, Locator JO51SI. Man will auch im DARC VHF-/UHF-Mikrowellencontest auf 2 m präsent sein.

Das fünfte D-Star-Treffen am Grandsberg im vorderen Bayerischen Wald findet statt am 11.05. und beginnt um 09:00 Uhr dort im Berggasthof Menauer. Informationen zu allen Veranstaltungen gibt es im Internet [2].


Aktuelle Conteste

27. –28.04.: SP DX RTTY Contest und Helvetia Contest
28.04.: BARTG Sprint 75
29.04.–04.05.: EUCW/FISTS QRS-Party
01.05.: AGCW-DL QRP/QRP-Party
01.–07.05.: Aktivitätswoche des DTC e.V.
04.–05.05.: ARI International DX Contest und DARC VHF/UHF-Mikrowellencontest

Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL April 2013 auf Seite 286 und Mai 2013 auf Seite 360.


Funkwetterbericht (24.04. de DL1VDL)

Rückblick vom 17.–23.04.:
Die Sonnenfleckengruppen 1719 und 1726 bestimmten die Sonnenaktivität mit insgesamt 40 C-Flares und einem M-Flare. Der solare Flux fiel zunächst von 108 auf 98 am 18.04. und stieg seitdem auf jetzt 118 Fluxeinheiten. Das geomagnetische Feld war bis zum 23.04. überwiegend ruhig. In der Nacht zum 24.04. störte intensiver Sonnenwind, begünstigt durch die von Nord auf Süd gedrehte Komponente des interplanetaren Magnetfeldes. Die Kurzwellenausbreitung war etwa so wie in der Vorwoche. 40 und 30 m boten auf den Nachtlinien und in den Dämmerungszeiten sehr gute DX-Signale. 20 und 17 m waren die günstigsten DX-Bänder auf den Taglinien und bis fast Mitternacht brauchbar, gefolgt von 15 m. 12 und 10 m öffneten früh nach Sonnenaufgang. DX-Verbindungen gelangen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur auf den Taglinien.

Vorhersage bis zum 06.05.:
Die aktive Region 1726 verliert langsam an Intensität. Dennoch sind weitere M- und C-Flares bis etwa zum Wochenende wahrscheinlich. Das geomagnetische Feld wird zwischen ruhig und aktiv schwanken, denn uns beeinträchtigt der Sonnenwind, der aus dem koronalen Loch CH566 weht. Wir erwarten brauchbare bis gute Ausbreitungsbedingungen auf den Kurzwellenbändern zwischen 40 und 15 m und vielleicht erste Sporadic-E-Verbindungen auf 6 m.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:53; Melbourne/Ostaustralien 20:54; Perth/Westaustralien 22:43; Singapur/Republik Singapur 22:58; Tokio/Japan 19:57; Honolulu/Hawaii 16:05; Anchorage/Alaska 14:08; Johannesburg/Südafrika 04:27; San Francisco/Kalifornien 13:23; Stanley/Falklandinseln 10:57; Berlin/Deutschland 03:50;
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:44; San Francisco/Kalifornien 02:54; Sao Paulo/Brasilien 20:45; Stanley/Falklandinseln 20:53; Honolulu/Hawaii 04:53; Anchorage/Alaska 05:42; Johannesburg/Südafrika 15:43; Auckland/Neuseeland 05:44; Berlin/Deutschland 18:20.


Verzeichnis der Internetadressen

[1] www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk
[2] www.darc.de/darc-info/mitgliederversammlung, www.amateurfunk-gera.de, www.cota-sachsen.de, http://burgen.amateurfunk-ballenstedt.de, www.cotagroup.org, www.darc.de/distrikte/u/14/d-star-relais-db0rdh/d-star-treffen-grandsberg
[dx]
www.darc.de/referate/dx


Ende des DL-Rundspruchs 17/13 vom 25.04.2013

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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