Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Zustellungsverzögerungen der tönenden CQ DL
Aktuell gibt es immer wieder Probleme mit dem Postversand der "tönenden CQ DL" für Blinde- und Sehbehinderte. Seit einigen Monaten wurden wiederholt diese Blindenpostzustellungen ungeachtet der klar erkennbaren Adressierung und Deklarierung als portofreie Blindensendung als angeblich "unanbringlich" an das Service-Center "Briefermittlung" der Deutschen Post AG in 35031 Marburg geleitet. Von dort aus erreichten sie erst mit mehrwöchiger Verspätung den eigentlichen Adressaten. Aus technischen Gründen können die jeweiligen Sprachdateien nicht per Internet bzw. eMail geschickt werden. Zurzeit werden Alternativen gesucht, um den offenkundig unzuverlässigen Postweg zu ersetzen, daher werden alle Abonnenten um Verständnis infolge der Zustellungsverzögerung gebeten. Die Audioversion der DARC-Clubzeitschrift CQ DL für Blinde und Sehbehinderte wird durch Günter Zellmer, DL7ZG, seit über 30 Jahren erstellt und weltweit an die Abonnenten verschickt. Ihm zur Seite steht seit dem Jahr 2004 Manuel von Aster, DL5AFN, als Sprecher. Darüber berichtete DL5AFN der DARC-Geschäftsstelle.
Gericht stellt keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage fest
Das Oberlandesgericht Dresden wies am 19.03. in einem Berufungsverfahren die Klage einer Frau ab, die sich von der Sendeanlage eines Mobilfunkbetreibers gesundheitlich beeinträchtigt fühlte. In der Nähe ihrer Wohnung in der sächsischen Kleinstadt Wittichenau befindet sich seit Dezember 2008 eine Mobilfunk-Sendeanlage. Seit der Inbetriebnahme der Sendeanlage sei es für sie nicht mehr möglich, beschwerdefrei zu leben - so behauptet die Klägerin. Sie sei arbeitsunfähig geworden und könne die Wohnung praktisch nicht mehr nutzen. Sie erhob daraufhin Klage beim Landgericht Bautzen. Die Frau forderte von dem Mobilfunkbetreiber Schadenersatz, Schmerzensgeld und eine Erklärung, mit der sich der Mobilfunkbetreiber verpflichten sollte, Ersatz für alle, Zitat "entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden" zu leisten und "elektromagnetische Strahlung" zu unterlassen. Der Mobilfunkbetreiber wies die Vorwürfe zurück, da seine Sendeanlage alle gesetzlichen Bestimmungen einhielte. Die Grenzwerte würden bei weitem gar unterschritten. Am 26.06. 2012 wies das Landgericht Bautzen die Klage der Frau ab, die daraufhin in Berufung ging.
Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Dresden, wies die Klage nun ebenfalls ab. Die Mobilfunksendeanlage erfülle die Anforderungen der 26. Bundesimmisionsschutzverordnung. Der Klägerin sei, Zitat "es nicht gelungen, darzulegen und zu beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne". Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen. Die Klägerin hat jedoch die Möglichkeit, "Nichtzulassungsbeschwerde" zum BGH einzulegen. Das Aktenzeichen lautet 9 U 1265/12.
Neue Amateurfunkbestimmungen in Frankreich veröffentlicht
In Frankreich sind am 07.03. neue Amateurfunkbestimmungen veröffentlicht worden. Konkret geht es um die Verfügung der Telekommunikationsbehörde, kurz ARCEP, mit der Nummer 2012-1241 vom 02.10.2012. Mit der Verordnung werden einige gesetzliche Bestimmungen zum Amateurfunk in Frankreich geändert und damit den französischen Funkamateuren erweiterte Betriebsmöglichkeiten eingeräumt.
Den Funkamateuren, mit Ausnahme der Lizenzinhaber der früheren Klasse 3, stehen jetzt alle digitalen Betriebsarten offen. Die Beschränkungen auf bestimmte Betriebsarten (A2A, etc.) sind entfallen. Zudem steht den Funkamateuren nun der Bereich von 50 bis 52 MHz nach den neuen Bestimmungen in Kontinentalfrankreich zur Verfügung. Ausgenommen sind die Inhaber der alten Lizenzklasse 3. Die Sendeleistung ist auf 120 W begrenzt. Mobiler Betrieb und die Installation von Baken und Relais sind gestattet. Für den gesamten Funkverkehr gilt, dass das Rufzeichen bei Beginn und Ende der Verbindung sowie mindestens alle 15 Minuten und bei Frequenzwechsel zu nennen ist.
Die Nutzung von Echolink ist in der neuen Verordnung nicht geregelt. Nach dem Wortlaut der Verordnung 2012-1241 fällt die Verknüpfung von Amateurfunkstationen mit einem öffentlichen Netz nicht in die Zuständigkeit der ARCEP, sondern in den Regelungsbereich des Ministeriums für elektronische Kommunikation. Solange hier keine neue Regelung ergangen ist, darf Echolink deshalb weiterhin nicht mit einem Sender oder einem Relais verbunden werden. Empfangsseitig ist die Verbindung indessen erlaubt. Man kann also Datenpakete empfangen und via Internet weiter verbreiten. Auch die Verbreitung von empfangenen Signalen - beispielsweise durch Web-SDRs - über das Internet, ist gestattet.
Für deutsche Funkamateure der Klasse E ist enttäuschend, dass die französischen Behörden die Änderung der Amateurfunkbestimmungen nicht genutzt haben, um die ECC-Empfehlung (05)06 anzuerkennen. Ein Betrieb mit der deutschen Amateurfunkklasse E ist in Frankreich deshalb weiterhin nicht möglich. Darüber berichtet Helmut van Edig, DL3KBQ, und verweist auf die REF-Union und den Radio-Club de la Haute Île, Neuilly sur Marne.
Bewerbungsfrist für den Stratosphärenballonstart zur HAM RADIO endet am 2. April
Am 02.04. endet die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am Ballonstart EBP2013. Der Stratosphärenballon wird während der Amateurfunkmesse HAM RADIO am 29.06. um 11:00 Uhr starten, direkt auf dem Messegelände. Jeder kann mitmachen und sich mit seiner eigenen Nutzlast für den Ballonstart bewerben, ob mit Sensoren bestückt, mit Bake, APRS oder dem Kleincomputer Raspberry Pi - es gibt nur eine einzige Einschränkung: Die Nutzlast der Bewerber darf maximal 150 g wiegen! Auch Jugendliche oder Schülergruppen können sich für eine eigene Start-Kategorie bewerben. Insgesamt ist Platz für zwei Nutzlasten, die zusätzlich zur Nutzlast des European Balloon Project mit in die Luft gehen. Weitere Informationen gibt es im Internet [1].
Ergebnisse von Wahlen in den DARC-Distrikten
Während der Distriktsversammlung Berlin (D) am 16.03. wurde der gesamte Distriktsvorstand wiedergewählt. Als Distriktsvorsitzender amtiert damit weiterhin Thomas Osterried, DL9SAU. Seine Stellvertreter sind Andreas Geier, DD6YG, und Dieter Schmidt, DL7HD, als Verbindungsbeauftragter zur BNetzA.
Hartmut Schäffner, DF3UX, und Haagen Barschdorf, DG4PB, wurden beide auf der Distriktsversammlung Rheinland-Pfalz (K) am 17.03. in Kappel mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Da Horst Olt, DF6PX, als Kassierer nicht mehr zur Verfügung stand, stellte sich Thomas Weber, DC2IQ, zur Wahl. Er bekam die volle Zustimmung der Anwesenden. Arno Herz, DL1PBC, wurde auf der Versammlung darüber hinaus die Goldene Ehrennadel zuteil. Der OVV von Mittelrhein (K32) erhielt sie aus der Hand von DV Hartmut Schäffner, DF3UX, für seinen unermüdlichen Einsatz um neue Amateurfunk-Aktivitäten.
Eugen Düpre, DK8VR, bleibt DV des Distriktes Saar (Q). Bei Neuwahlen in der Distriktversammlung wurde der Vorstand in seinen Ämtern bestätigt. Stellvertreter sind Frank Kneip, DC2VE, und Manfred Müller, DL4VAI. Die Versammlung fand am 18.03. in Nalbach-Körprich statt. 18 der 19 Ortsverbände des Distriktes sowie Vorstand und Referenten - ausgenommen V/UHF - waren vertreten.
Die 29. IPRT findet am 06.04. in Darmstadt statt. Weitere Informationen zur Fachtagung für digitale Datenübertragung im Amateurfunk gibt es im Internet [2].
24.03.: UBA Spring Contest
25.03.: DIG-PA Contest
30.03.: Baden-Württemberg Aktivität
30.31.03.: CQ World-Wide WPX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 3/13 auf S. 204.
Funkwetterbericht (19.03. de DL1VDL)
Rückblick vom 12.18.03.:
Die Sonnenaktivität war größer als in der Vorwoche. Es gab täglich C-Flares,
insgesamt waren es 19. Am 15.03. um 06:58 UTC explodierte in der Region 1692 ein starker
M-Flare, verbunden mit einem Tenflare. Das ist eine sehr breitbandige und intensive
Rauschemission, die auch als zischendes Rauschen im Kurzwellenbereich unüberhörbar ist.
Die ins All geschleuderte koronale Plasmawolke flog mit 1.400 km pro Sekunde in Richtung
Erde. Am Folgetag begann um 19:40 UTC der Flux hochenergetischer Protonen in Erdnähe zu
steigen, erreichte am 17.03. um 07:00 UTC sein Maximum und endete dann um 18:25 UTC. Am
gleichen Tag gab es zwischen 09:00 und 21:00 UTC Radioaurora und in hohen Breiten
Nordlicht. Selbst in Dresden (Locator JO61) waren Stationen aus LA, SM4 und OH zeitweise
hörbar. Das geomagnetische Feld war während des Magnetsturmes am 17.03. stark gestört.
An den anderen Tagen gab es isolierte aber merkbare Störungen, außer am ruhigen 18.03.
Bei ziemlich konstantem solaren Flux von knapp über 120 Einheiten waren alle
Kurzwellenbänder bis 28 MHz nutzbar. Die Lowbands boten noch einmal gute Grayline
DX-Bedingungen.
Vorhersage bis zum 26.03.:
Mit der Tag- und Nachtgleiche zum Frühlingsanfang werden die nutzbaren Nachtstunden
auf 160 und 80 m spürbar kürzer. 40 und 30 m werden jetzt intensiver bevölkert. 20 bis
10 m öffnen gleich nach Sonnenaufgang mit guten Bedingungen in den pazifischen Raum. Je
nach Zustand der Ionosphäre und des geomagnetischen Feldes erwarten wir in den nächsten
Wochen insgesamt günstigere Ausbreitungsbedingungen als bisher im Jahre 2013. Bis zum
20.03. kann es weitere M-Flares geben, die solaren Fluxwerte bleiben im Bereich zwischen
120 und 110 Einheiten. Am 21.03. erwarten wir ein gestörtes Erdmagnetfeld durch die
nächste Plasmawolke, einer CME vom 17.03.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:23; Melbourne/Ostaustralien 20:22;
Perth/Westaustralien 22:19; Singapur/Republik Singapur 23:09; Tokio/Japan 20:45;
Honolulu/Hawaii 16:35; Anchorage/Alaska 15:58; Johannesburg/Südafrika 04:11; San
Francisco/Kalifornien 14:14; Stanley/Falklandinseln 09:58; Berlin/Deutschland 05:10;
Honiara/Solomoninseln 19:23:
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:07; San Francisco/Kalifornien 02:22; Sao
Paulo/Brasilien 21:17; Stanley/Falklandinseln 22:10; Honolulu/Hawaii 04:42;
Anchorage/Alaska 04:11; Johannesburg/Südafrika 16:19; Auckland/Neuseeland 06:33;
Berlin/Deutschland 17:19; Honiara/Solomoninseln 07:31.
Verzeichnis der Internetadressen
[1] www.darc.de/ham-radio/ballonstart
[2] www.iprt.de
[dx] www.darc.de/referate/dx/
Ende des DL-Rundspruchs 12/13 vom 21.03.2013
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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