FRANKENRUNDSPRUCH NR. 36/13 VOM 06.09.2013

Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)


Keine Herzschrittmachergrenzwerte mehr

"Eine weitere Bewertung nach §10 BEMFV außerhalb des standortbezogenen Sicherheitsabstands ist nicht mehr erforderlich" - oder kurz gesagt: Keine Einschränkungen mehr durch Herzschrittmachergrenzwerte (HSM) beim Anzeigeverfahren durch Funkamateure. Dies hat die Bundesnetzagentur am 29.08. in neu zur Verfügung gestellten Dokumenten konkretisiert, nachdem am 22.08. die Novelle zur BEMFV durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten war. Auf der Webseite der Behörde findet man eine überarbeitete Fassung der Anleitung zur BEMFV sowie neue Formblätter zur Anzeige.

Nach elf Jahren Überregulierung in Deutschland ist der Gesetzgeber nun mit den anderen 27 europäischen Ländern gleichgezogen, denn jedes HSM-Gerät, welches im europäischen Rechtsraum in Verkehr gebracht wird, ist ohnehin unempfindlich genug, um der Exposition im Rahmen der normalen Personenschutzgrenzwerte zu widerstehen.

Viele bisherige Möglichkeiten im Anzeigeverfahren bleiben erhalten, so bleibt auch die Möglichkeit der Bewertung im Nahfeld durch die "alte" Wiesbeckstudie und durch numerische Simulationen erhalten. Zusätzlich wird das von der BNetzA zur Verfügung gestellte Programm "Wattwächter" motiviert, das im Nahfeld nach Aussage der BNetzA ebenfalls wissenschaftlich korrekte Betrachtungen zulässt. Die zur Anzeige zu verwendenden Formulare haben sich auch grundlegend verändert. Auf der Seite 2 sind nun keine Erklärungen zu Herzschrittmachern mehr nötig, dafür ist dort nun anzugeben, welche Bewertungsmethode man verwendet hat und ob man einen freiwilligen Eintrag in die EMF-Datenbank wünscht. Auf Seite 3 werden keine Angaben zur Strahlungsleistung oder benutzten Frequenzen gefordert. Dafür sind nun neu Angaben über den Umfang der beim Funkamateur verbleibenden Dokumentation zu machen. In der Oktoberausgabe der CQ DL lesen Sie einen ausführlichen Beitrag über die Neuerungen. Weiterhin findet die Anpassung der Berechnungsprogramme des DARC derzeit statt. Das kostet natürlich etwas Zeit, wir bitten um Verständnis. Eine Erstellung von Anzeigen ist natürlich trotzdem möglich, indem die Daten mit den alten Versionen von Watt32 und QuickWatt berechnet werden und dann handschriftlich in die neuen Formulare übertragen werden.

Info: Internetportal des DARC unter "Aktuelles" (30.08.2013)


BNetzA stellt Lastschriftverfahren ein – TKG- und EMVG-Beiträge müssen überwiesen werden

Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass bei den aktuell durch die Bundesnetzagentur versandten TKG- und EMVG-Beitragsbescheiden die in der Vergangenheit ggf. erteilten Einzugsermächtigungen keine Gültigkeit mehr haben. Im Zuge der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) hat die BNetzA die Nutzung des Lastschriftverfahrens eingestellt und wird es auch bis auf Weiteres nicht anbieten.

Bitte achten Sie darauf, dass die Zahlung nur noch durch eine Überweisung möglich ist.

Info: Internetportal des DARC unter "Aktuelles" (06.09.2013)


Neue Frequenzverordnung in Kraft getreten

Am 31.08.2013 ist eine neue Frequenzverordnung in Kraft getreten. Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk enthält die neue Frequenzverordnung folgende Änderungen:

- Der Frequenzbereich 472 bis 479 kHz ist neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst jetzt auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt.

- Der Frequenzbereich 275 bis 3000 GHz ist neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen.

Für den CB-Funk ergeben sich keine Veränderungen. Der Frequenzbereich 26,350 bis 27,500 MHz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten war. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26.560 - 27.410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die neue Frequenzverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 52 vom 30. August 2013 veröffentlicht.

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 30.08.2013


Mittelfränkischer Kinderrundspruch von DKØSC in Roth

Morgen, am Samstag, 08.09., folgt der nächste mittelfränkische Kinderrundspruch und behandelt den Buchstaben T.

Wir senden den Rundspruch am jedem ersten Samstag im Monat ab 11:30 Uhr von der Clubstation DKØSC (B13) in Roth über die Relaisfunkstellen DMØTMH auf 438,7125 MHz und DMØSC auf 438,9875 MHz. Der Rundspruch wird von unserem Team selbst erstellt und beinhaltet technische oder betriebliche Amateurfunkthemen locker aufbereitet für Kinder und Jugendliche.

Das Rundspruchteam, bestehend aus Andreas, DK5NAD; Jörg, DC9JVN (beide B13) und natürlich den Kindern, bedankt sich auch hier im Frankenrundspruch für die zahlreichen Bestätigungen der letzten Kinderrundsprüche und freut sich auf weiterhin viele Zuhörer.

Info: Jörg Volland, DC9JVN (B13); QRV: DBØUN auf 145,650 MHz / DMØSC auf 439,9875 MHz


SSB-Fieldday des OV Schwabach-Roth (B13)

Es ist wieder so weit: Der SSB-Fieldday-Contest rückt näher. Wie alle Jahre ist das erste Wochenenende im September (07.–08.09.) auch der Termin für unseren B13-Fieldday. Standort der Conteststation DKØSC mit umfangreichem Antennenmaterial ist wie immer das Militärgelände zwischen Schwabach und Regelsbach.

Anfahrtsbeschreibung:
- Von Schwabach-Eichwasen kommend in Richtung Regelsbach fahren.
- Nach ca. 800 m (fast genau unter der Hochspannungsleitung) nach rechts in den breiten Schotterweg einbiegen, an der offenen Schranke vorbei und der OV-B13 Beschilderung folgen.
- Einweisung erfolgt über DMØSC auf 438,9875 MHz.

Geplantes Programm:
- Aufbau ab Freitagnachmittag / Abbau nach Contestende.
- Von Samstag, 07.09., 15:00 Uhr, bis Sonntag, 08.09., 14:59 Uhr, Contestbetrieb in SSB.
- Fröhliches Zusammensitzen, Unterhalten, Diskutieren, alte Freunde, junge Bekannte und neue Gesichter treffen.
- Gegrilltes und Getränke, am Abend auch mit Lagerfeuer.

Natürlich stehen auch in diesem Jahr wieder sanitäre Anlagen zur Verfügung.

Info: Andreas Dorsch, DK5NAD, OVV B13; QRV: DMØSC auf 438,9875 MHz


Vortrag beim OV Erlangen (B08)

Im Rahmen des OV-Abends des OV Erlangen (B08) am 10.09. hält OVV Gunther Hofmann, DK2TX, einen Vortrag zum Thema "CW-Dekoder, Versuche mit neuronalen Netzen". In diesem Vortrag geht es um die Wirkungsweise neuronaler Netze, deren Aufbau und deren Anwendungsfelder. Schließlich werden eigene Versuche vorgestellt einen CW-Dekoder mit Hilfe eines neuronalen Netzes zu bauen.

Der Vortrag beginnt um 19:00 Uhr im OV-Lokal in der Luitpoltstr. 47 in Erlangen, Eingang C1, 1. Stock, Raum "Max und Moritz". Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Info: Gunther Hofmann, DK2TX, OVV B08


Amateurfunk im Wohnmobil

Amateurfunk im Wohnmobil ist im Kommen - man sieht es beispielsweise an den Besuchern der HAM RADIO. Der Wohnmobilstellplatz ist schon fast überfüllt. Alle haben Funk an Bord und sind auf 2 m, 70 cm und mitunter auch auf KW QRV. Viele senden obendrein APRS-Positionen.

Gleichwohl weiß kaum jemand so richtig, welches Symbol (Icon) als Wohnmobil gesendet werden senden soll. Selbst mit dem richtigen Icon läuft man Gefahr, auf den allgemeinen APRS-Karten übersehen zu werden. Dafür gibt es jetzt eine neue Website, die alle Wohnmobile weltweit, sofern sie das richtige Icon senden, anzeigt: www.campertrack.org.

Die Interessengemeinschaft (IG) hat sich zum Ziel gemacht, die weltweite Gemeinde der Amateurfunk-Wohmoblisten zusammenführen. Sie ist kein Verein, soll das auch nicht sein, sondern versteht sich nur als loser Zusammenschluss von Interessenten, die das Hobby Amateurfunk unterstützen wollen.

Was funkende Wohnmobilisten tun müssen, um auf der entsprechenden Karte im Internet zu erscheinen, ist dort genau beschrieben unter der Taste Info, rechts oben, direkter Link hier.

Übrigens, wer eine 2-m-Station im Kfz betreibt, sollte unterwegs auf 145,500 MHz stand-by sein. So trifft man sich auf der Straße!

Info: Rolf Behnke, DK4XI


USA: Mit GPS-Jammer Flugsicherung gestört - 31.875 US$ Bußgeld

Dumm gelaufen: Weil er in seinem Fahrzeug einen GPS-Störsender ("Jammer") betrieben hatte, wurde ein amerikanischer Lieferwagenfahrer im August 2013 von der US-Funkaufsichtsbehörde FCC zu einem Bußgeld von 31.875 US$ (rd. 24.000 €) verurteilt.

Das Pech des Mannes: Er war mit seinem Lieferwagen mehrfach beruflich auf dem Flughafen "Newark Liberty International Airport" unterwegs. Die Flugsicherung dieses Airports verwendet testweise ein GPS-gesteuertes System zur Positionsbestimmung anfliegender Flugzeuge. Mit seinem Störsender hatte der Mann, ohne es zu wissen, dieses Flugsicherungssystem erheblich gestört.

Die Flughafenverwaltung alarmierte die Funkaufsichtsbehörde FCC. Ein Mitarbeiter der FCC konnte schließlich mit einem Peilgerät das Fahrzeug des Lieferwagenfahrers als Störquelle ausfindig machen. Bei seiner Vernehmung gab der Fahrer an, er habe den Störsender in seinem Firmenfahrzeug nur deshalb installiert, damit sein Chef nicht per GPS seine genaue Fahrtroute verfolgen kann...

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 01.09.2013


Ende des Franken-RS 36/13 vom 06.09.2013

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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