FRANKENRUNDSPRUCH NR. 21/13 VOM 24.05.2013

Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)


BNetzA: Neue Rufnummer für die Meldung von Funkstörungen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Rufnummer für ihre Störungshotline geändert: Hinweise zu Funkstörungen werden ab sofort unter der neuen kostenfreien Rufnummer (0 48 21) 89 55 55 entgegengenommen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde vom 22. Mai 2013 hervor.

Unter der bisherigen Servicenummer 01803-232323 wird ab 1. Juni 2013 nur noch eine Ansage zu hören sein, in der auf die neue Rufnummer hingewiesen wird.

Der Grund für die Rufnummernumstellung ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die am 01.06.2013 in Kraft tritt. Sie besagt u.a., dass Warteschleifen bei Servicerufnummern für den Anrufer kostenfrei sein müssen. Nach Darstellung der BNetzA kann die bisherige 01803-Servicenummer diese Bedingung "nicht in allen Belangen" erfüllen.

Die BNetzA weist darauf hin, dass die Bearbeitung von Störfällen für denjenigen, der eine Störung meldet, im Regelfall kostenlos ist.

Weitere Informationen zum Thema Funkstörungen sind auf der Homepage der BNetzA unter http://tinyurl.com/bnetza-funkstoerungen zu finden.

Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 22.05.2013


Ende des Franken-RS 21/13 vom 24.05.2013

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2013 Rundspruch-Archiv