Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen beim OV Erlangen (B08)
Am Dienstag, 12.03. fand die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen beim OV Erlangen (B08) statt. Karl-Maria Heimberg, DD4NC, scheidet nach fast 30 Jahren als Erlanger OVV aus seinem Amt aus und wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Als Nachfolger wurde Gunter Hofmann, DK2TX, gewählt. Seine Stellvertreter sind Christian Schubert, DO1NCS, und Bela Bechtold, DL8NFA.
Info: Felix Geissler am 25.03.2013 in den Erlanger Nachrichten
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen beim OV Hersbruck (B12)
Am Freitag, 22.03., fand beim OV Hersbruck (B12) die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Es waren 22 Wahlberechtigte anwesend. Hier die Wahlergebnisse:
OVV: Michael Wild, DL4NWM
Stellv. OVV: Antonius Roth, DL3VI
Kassenwart: Johanna Wild, DL4JOH
QSL-Vermittlung: Antonius Roth, DL3VI
Vielen Dank an alle, die ein Amt übernommen haben. Vielen Dank auch an Johanna, DL4JOH, die das Amt des Kassenwartes übernimmt. Ganz herzlich möchte ich auch Helmut, DL2NAY, danken, der seit 1981 die Kasse einwandfrei führte. Vielen Dank auch an die B12-Mitglieder für ein so zahlreiches Erscheinen.
Achtung, noch eine wichtige Terminänderung:
Der Termin für den Fieldday wurde auf das Wochenende vom 30.05. bis 02.06. (Fronleichnam)
verlegt. Alle weiteren Termine sind wie immer auf unserer Webseite www.darc-b12.de
zu finden.
Info: Michael Wild, DL4NWM (OVV B12)
Treffen der Nordostbayerischen UKW-Gruppe (NOBUG)
Nach dem großen Interesse und Zuspruch des letzten NOBUG-Treffens wollen wir uns auch in diesem Jahr wieder treffen. Auch überzähliges Bastelmaterial kann im kleinen Rahmen mitgebracht und angeboten werden. Nicht zuletzt soll die gute Küche des Lokales Erwähnung finden.
Als Vorträge sind geplant:
- SDR Radio - Wie funktionieren die neuen Funkgeräte? (Helmut Öller, DC6NY)
- D-STAR - in FM auf 70 cm rund um die Welt. (Hans-Jürgen Gebhardt, DL3NDS)
- Film über die ersten EME-Versuche (Hans-Rudolf Lauber, HB9RG)
- Verschiedenes
Das Treffen findet am Freitag, 19.04., ab 19:30 Uhr am Waldstein im Nebenraum des Waldsteinhauses (www.waldsteinhaus.de) statt. Der Nebenraum kann bis zu 60 Personen aufnehmen. Ich freue mich auf Euer kommen.
Info: Michael Kuhne, DB6NT
Gericht: 18-Meter-Amateurfunk-Antennenmast in Wohngebiet zulässig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein 18 Meter hoher Amateurfunk-Antennenmast in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.
Geklagt hatte der Funkamateur DF9LJ. Streitpunkt war sein 18 Meter hoher Antennenmast, der Antennen mit einer Fläche von 120 m² trägt. Die Antennenanlage befindet sich nach Angaben von DF9LJ "in einem reinen Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken und dichtem Baumbestand". Zum Zeitpunkt der Errichtung gab es im Bebauungsplan keine Auflagen hinsichtlich der Errichtung von Antennenanlagen.
Im Jahre 2008 forderte das Bauamt der Stadt Braunschweig - offenbar aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft - mit einer Abrissverfügung die Beseitigung der Antennenanlage. Gespräche mit der Behörde führten zu keinem Ergebnis. Daraufhin beantragte DF9LJ offiziell eine Baugenehmigung, die vom Bauamt abgelehnt wurde.
Gegen die Ablehnung erhob DF9LJ Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Das Verwaltungsgericht gab der Klage nicht statt. Es folgte in weiten Teilen der Begründung der Stadt Braunschweig, die argumentiert hatte, die Antenne sei als technischer Fremdkörper mit dem besonderen Charakter des Wohngebiets nicht vereinbar.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte DF9LJ Berufung ein.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz beraumte einen Ortstermin an, um sich ein Bild von der Antennenanlage zu machen. Anschließend verfügte das Gericht, dass das Urteil der Vorinstanz aufzuheben sei und ohne Auflagen eine Baugenehmigung für die Antenne erteilt werden müsse. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung von DH7LF im SH-Rundspruch Nr. 12/2013.
Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de), 28.03.2013
Ende des Franken-RS 13/13 vom 29.03.2013
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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