Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
Personalveränderungen im OV Fürth (B01)
Der bisherige QSL-Manager des OV Fürth (B01) Thomas Klein, DO9TNT, legt aus privaten und beruflichen Gründen sein Amt nieder. Neuer QSL-Manager bei B01 ist seit November 2012 Michael Lößel, DJ7ACM.
Info: Udo Hofmann, DL5UDO (OVV B01)
Mittelfränkischer Kinderrundspruch von DKØSC in Roth
Morgen, am Samstag, 03.11., folgt der nächste mittelfränkische Kinderrundspruch und behandelt mit dem Buchstabe J das Thama: Jedermannfunk. Wir senden den Rundspruch zu gewohnter Zeit am ersten Samstag im Monat ab 11:30 Uhr von der Clubstation DKØSC (B13) in Roth über die Relaisfunkstellen DMØTMH auf 438,7125 MHz und DMØSC auf 438,9875 MHz.
Der Rundspruch wird von unserem Team selbst erstellt und beinhaltet technische oder betriebliche Amateurfunkthemen locker aufbereitet für Kinder und Jugendliche. Wir bitten alle Funkamateure, die Rundsprüche auch weiterhin rege zu bestätigen. Das Rundspruchteam, bestehend aus Andreas, DK5NAD; Jörg, DC9JVN und natürlich den Kindern, bedankt sich auch hier im Franken-Rundspruch für die zahlreichen Bestätigungen der letzten Kinderrundsprüche.
Info: Jörg Volland, DC9JVN (B13), QRV: DBØUN auf 145,650 MHz / DBØVOX auf 439,250 MHz
Contestbetrieb auf dem Moritzberg
Vom Samstag, 03.11., ab 14:00 UTC, bis Sonntag, 04.11., 14:00 UTC, ist mit zeitweiser Abschaltung der DFØANN-Relaisstellen auf 2 m und 70 cm sowie des Duplex-Digipeaters auf dem Moritzberg zu rechnen. Auch die Baken können in dieser Zeit abgeschaltet sein. Grund für die Abschaltung ist UKW-Contestbetrieb an der Clubstation DLØNF. Die Contestmannschaft bedankt sich für das Verständnis.
Info: Harry Weidner, DL6NBC (B25)
OV-Abend des OV Haßberge (B37) verschoben
Der OV-Abend des OV Haßberge findet im November 2012 eine Woche später, also am Samstag, 17.11., ab 20:00 Uhr, in Pfaffendorf statt. Viele externe Termine haben diese Änderung notwendig gemacht. Ich bitte um Verständnis bei allen B37ern und Gästen.
Info: Bernhard Geyer, DF1NY (OVV B37)
Umweltministerium legt Entwurf zur Änderung der BEMFV vor
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 24.10. einen Arbeitsentwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der die bisherige Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung BEMFV) geändert werden soll. In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur eingeholt werden muss. Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine Selbsterklärung offizielle Bezeichnung: Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen bei der Behörde einreichen. Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:
Die BEMFV soll künftig nicht nur für Hochfrequenzanlagen, sondern auch für Niederfrequenzanlagen (ab 1000 Volt) und Gleichstromanlagen (ab 2000 Volt) gelten. An dem bisherigen Standortbescheinigungsverfahren und dem Anzeigeverfahren für ortsfeste Amateurfunkanlagen ändert sich grundsätzlich nichts. Für die Ermittlung der Sicherheitsabstände soll nicht mehr die zurückgezogene Norm DIN VDE 0848 Teil 1 herangezogen werden, sondern die Norm EN 50413. Nach Angaben des DARC enthalten beide Normen nahezu inhaltsgleich ( ) Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern. Für die Grenzwerte zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfsmittel (z. B. Herzschrittmacher) soll nicht mehr der Normentwurf DIN VDE 0848-3-1 vom Februar 2001 herangezogen werden, sondern die neuere Fassung dieses Normentwurf vom Mai 2002. Dessen Grenzwerte liegen nach Angaben des DARC für die Geräte der Kategorie 1 im Kurzwellenbereich über den Personenschutzgrenzwerten und sind (für Funkamateure) also nicht mehr beschränkend. Der Entwurf sieht vor, dass Amateurfunkstellen in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur aufgenommen werden können, sofern der Betreiber zustimmt. Die Zustimmung kann widerrufen werden; der Datenbankeintrag muss dann unverzüglich gelöscht werden. Der bisherige Passus, dass die BNetzA die Überprüfung einer Amateurfunkanlage anordnen darf, wenn ihr Hinweise vorliegen, dass Anforderungen der BEMFV nicht eingehalten werden, soll mit dem Zusatz ergänzt werden, dass dazu ( ) die Amateurfunkstelle für eine messtechnische Überprüfung nach vorheriger Ankündigung sendebereit zu halten sei. (Anmerkung der Funkmagazin-Red.: Strittig dürfte sein, welche Rechte sich daraus für das Betreten von Privatwohnungen durch BNetzA-Mitarbeiter ergeben. Das zugrundeliegende FTEG bzw. EMVG sieht eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des Grundgesetzes nur bei besonders schwerwiegenden elektromagnetischen Störungen vor, nicht jedoch bei bloßen Hinweisen auf ein vermutetes Nichteinhalten der BEMFV.)
Die BEMFV soll künftig auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände enthalten. So soll z. B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung mit Bußgeld bis zu 50.000 geahndet werden können. Bisher sind Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.
Neben dem Arbeitentwurf zur Änderung der BEMFV hat das Umweltministerium auch einen Entwurf zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt. Beide Entwürfe sind bisher nur Verbänden und beteiligten Kreisen zugegangen. Diese Gruppierungen haben die Möglichkeit, bis zum 14.11.2012 beim Umweltministerium Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen.
Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de),
01.11.2012
Ende des Franken-RS 44/12 vom 02.11.2012
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 2012 | Rundspruch-Archiv |