Redaktion: Eckhard Kraus, DH1NEK (B11)
Ergebnisse des Mobilwettbewerbs vom 08. Juli 2012
Beim Mobilwettbewerb im 10-m-Band am 08.07. anlässlich des Jubiläums-Fielddays des OV Neustadt/Aisch (B16) im Raum Herzogenaurach/Poppenhof gab es folgende Ergebnisse:
Platz | Name |
Rufzeichen | DOK | Wettbewerbspunkte |
1 | Dieter | DG2NBN | B26 | 69 |
2 | Peter | DK8AF | B26 | 65 |
3 | Werner | DK8NU | B16 | 60 |
3 | Dieter | DO7DGH | B26 | 60 |
5 | Chris | DB5CL | B16 | 55 |
5 | Jörg | DG4NDV | B30 | 55 |
7 | Werner | DL1NBW | B01 | 48 |
Wir bedanken uns bei den Teilnehmern und bei Hans, DL8NBT, der souverän die Arbeit an der Leitstation verrichtete. Ein weiterer, herzlicher Dank gilt Enrico, DL2VFR, vom DARC-Referat für DX und HF-Funksport, der uns freundlicherweise das Recht zum Austragen dieses Wettbewerbs überlassen hat. Wir freuen uns auf zukünftig noch aktivere Teilnahme bei unseren fränkischen Mobilwettbewerben. Bitte merkt Euch auch schon die beiden nächsten Mobilwettbewerbe, zum Jugendfieldday DAØYFD am Sonntag, 19.08.2012, in Marloffstein vor.
Info: Peter Ahrbecker, DK8AF (OVV B26) / Mobilreferent im Distritkt Franken
Fieldday des OV Ansbach (B02)
Vom 20.22.07. steigt am Vereinsgelände wieder unser alljährlicher Fieldday. Dazu ist jeder aus Nah und Fern herzlich eingeladen. Bei Gegrilltem und einem kühlen Bier ergibt sich mit Sicherheit die Möglichkeit zu dem einen oder anderen interessanten Gespräch. Es haben sich bereits folgende DARC-Funktionäre und Mitarbeiter der Geschäftsstelle für zwei bzw. alle drei Tage angemeldet:
Des weiteren hat die US-Armee aus Katterbach ihren Besuch angekündigt.
An allen Tagen kann Funkbetrieb auf UKW und KW mit den neuen Antennen durchgeführt
werden. Ebenfalls ist KW-Remote-Betrieb möglich, die Teilnahme an DARC- und
Amateurfunkfilmvorführungen sowie an Fuchsjagden (ARDF) sind möglich. Für das leibliche
Wohl wird an allen Tagen mit Steaks, Bauchfleisch und Bratwürsten gesorgt. Am Samstag
gibt es zusätzlich ab 10:00 Uhr Weißwürste mit Brezel und ab 17:00 Uhr
gegrilltes Schäuferl mit Kloß und Salat (Schäuferl-Bestellung bitte wegen der Planung
bis spätestens Montagvormittag, 16.07. per Mail an ..... oder bei der
Rundspruchbestätigung bei DH1NEK). Nach dem Schäuferlessen am Samstag ist gemütliches
Beisammensein im Zelt mit den Musikern Karl und Markus. Sonntags gibt es ab 14:00 Uhr
noch Kaffee und Kuchen. Eine Tombola, deren erster Preis ein Rundflug über das
fränkische Seenland ist, wird am Samstag ausgerichtet.
Für Camper und Wohnmobilisten ist auf dem Vereinsgelände ausreichend Platz. Im
OV-Heim ist eine Dusche vorhanden, welche genutzt werden kann. An unserem Fieldday auf dem
OV-Gelände des OV Ansbach (B02), Am Drechselsgarten 2a, nimmt dieses Jahr auch erstmalig
der OV Nürnberg-Nord (B25) mit teil. B02 und B25 freuen sich auf zahlreiches Erscheinen.
Ortsunkundige finden eine Anfahrtskarte auf unserer OV-Homepage www.darc-b02.de unter Anfahrt.
Info: Peter Meßthaler, DG4NBI (OVV B02) / Distriktsvorsitzender Franken
Mobilfunkbetreiber auf Schmerzensgeld verklagt Klage abgewiesen
Der Betrieb einer ordnungsgemäß betriebenen Mobilfunkbasisstation berechtigt nicht zu
einer Schmerzensgeldforderung wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden. Dies geht aus
einem Urteil des Landgerichts Bautzen vom 26.06.2012 hervor. Eine Frau aus der
sächsischen Kleinstadt Wittichenau hatte den Betreiber einer Mobilfunkbasisstation auf
Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, mindestens 10.000 Euro
verklagt. Außerdem forderte sie die Einstellung des Betriebes der Sendeanlage. Einer
Pressemitteilung des Gerichts zufolge begründete die Frau ihre Forderung damit, dass sie
seit dem Betriebsbeginn der Mobilfunkanlage im Dezember 2008 nicht mehr
beschwerdefrei leben könne. Sie leide seitdem unter Herz-, Blutdruck- und
Konzentrationsproblemen und sei aufgrund der elektromagnetischen Strahlung
(
) arbeitsunfähig geworden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und
wies die Klage ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter Berufung auf
§ 906 BGB damit, dass Immissionen von elektromagnetischen Feldern zu dulden seien,
wenn sie zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen.
Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn die Sendeanlage (wie im vorliegenden Fall) die
Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung einhält. Eine Pressemitteilung des
Landgerichts Bautzen zu diesem Fall ist unter www.justiz.sachsen.de/lgbz/content/1093.php
zu finden. Aktenzeichen: 3 O 693/11.
Info: Wolfgang Fricke im Funkmagazin (www.funkmagazin.de),
11.07.2012
Ende des Franken-RS 28/12 vom 13.07.2012
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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