Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Teilbereich 7100 bis 7200 kHz mit höherer Leistung nutzbar
Wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Gespräch mit dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) am 08.10. zugesagt hatte, ist der Frequenzteilbereich 7100 7200 kHz seit dem 16.12. für die Funkamateure der Zeugnisklasse A mit einer maximalen Leistung von 750 W (PEP) nutzbar. Das BMWi hat dies mit der letzten Amtsblattmitteilung Nr. 621/2009 des Jahres veröffentlicht und weist darauf hin, dass Störungen zu vermeiden sind und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen ist, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird. Die Übergangsregelung zugunsten der Funkamateure und zur Förderung des Experimentierfunkdienstes ist sinnvoll, da die in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung die Nutzung des Frequenzbereiches 7100 bis 7200 kHz für den Amateurfunkdienst bereits enthielt. Die speziellen Bestimmungen über den Amateurfunkdienst, explizit die Amateurfunkverordnung, müssen aber noch angepasst werden. Die Novellierung der Amateurfunkverordnung erfolgt in diesem Jahr unter Berücksichtigung der Eingaben des RTA als Interessenvertretung der deutschen Funkamateure.
Auswertung zur Weihnachtssendung des Längstwellensenders SAQ
140 Empfangsberichte liegen den Verantwortlichen des schwedischen Längstwellensenders SAQ in Grimeton zur Weihnachtsaussendung am 24.12. vor. Die CW-Signale des 200-kW-Maschinensenders auf 17,2 kHz um 08:00 UTC wurden vorwiegend in Europa, teilweise mit schwächerem Signalpegel auch in den USA gehört. Weitere 60 Zuhörer verfolgten das Geschehen über internetbasierte WebSDR-Empfänger.
Webseite informiert über Status von OSCAR-Satelliten
Die neue Webseite [1] von David Carr, KD5QGR, informiert ihre Nutzer über den aktuellen Status von Amateurfunksatelliten. Tabellenartig wird hier über die Zeit hinweg aufgezeigt, ob jeweilige Transponder oder Repeater aktiv sind, Telemetrie oder Baken zu empfangen sind oder ob die Mannschaft der Internationalen Raumstation ISS per Fonie aktiv ist. Als Datengrundlage dienen Meldungen einzelner Funkamateure. Jeder ist folglich aufgerufen, seine Beobachtungen als Datenbasis zur Verfügung zu stellen.
DARC stellt Antrag auf Berufung
In der Verwaltungsrechtssache eines Mitglieds wegen Störungen des Rundfunks- und Amateurfunkempfangs, die vom DARC unterstützt wird, hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgrund der mündlichen Verhandlung am 20.10.2009, die Klage abgewiesen der Deutschland-Rundspruch Nr. 42 berichtete. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe war gerichtet gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesnetzagentur. Mit der Klage wurde ein Einschreiten gegen ein PLC-Anbieter wegen konkreter Störungen verlangt. Der DARC e. V. unterstützt den Kläger und Funkamateur weiter fachlich und finanziell und hält den Prozess für bedeutsam für alle Funkamateure. Der DARC stellt daher den Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Berufungsgründe hält der Vorstand für gegeben. Die Thematik ist von grundsätzlicher Bedeutung. Außerdem wird die mangelhafte Aufklärung durch das Gericht gerügt.
Amateurfunk im Auto weiterhin erlaubt
Ende vergangenen Jahres zeigten sich einige Funkamateure infolge einer Pressemitteilung über ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle verunsichert, ob Funken während der Fahrt verboten sein soll. An dieser Stelle sei auf die Meldung im Deutschland-Rundspruch Nr. 34/2009 hingewiesen. Dort haben wir die Mitglieder bereits zur Sachlage informiert, hier nochmals der grobe Wortlaut zur Wiederholung: Die Benutzung von Funkgeräten während einer Autofahrt kann verboten sein, wenn ein Funkgerät über eine Zusatzfunktion verfügt, die es dem Benutzer ermöglicht, Telefonate in das Fernsprechnetz abzusetzen Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem ein Mann während der Fahrt ein Mobilfunkgerät an das rechte Ohr hielt und damit kommuniziert hatte. Vom Grundsatz her bleibt es aber dabei, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten verboten ist. Der Betrieb eines Amateurfunkgerätes im Sinne des Amateurfunkgesetzes während einer Autofahrt ist daher nach der Straßenverkehrsordnung nicht verboten.
DARC bietet Seminar für Funktionsträger an
Für das Informations- und Führungsseminar des DARC e. V. in Baunatal, vom 16.18.04., sind noch einige Plätze frei. Das siebte Funktionsträgerseminar richtet sich an alle Mitglieder, die im DARC e. V. ein Amt bekleiden oder dies in naher Zukunft anstreben. Ziel des Seminars ist es, die Funktionsträger über die Strukturen des Verbandes zu informieren, und ihnen Unterstützung und Tipps für die Ausübung des Amtes zu geben. Die Themenbereiche sind: Geschäftsstelle als Dienstleistungszentrum, OV-Mappe als hilfreiches Nachschlagewerk, Einführung in die Mitgliederverwaltungssoftware DAS@PC, Vereinsrecht und Haftungsfragen, Versicherungsfragen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Schulungsangebot wird am Abend mit Workshops im Amateurfunkzentrum ergänzt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie vom DARC-Serviceteam per E-Mail [2].
Der Bavarian Contest Club (BCC) trifft sich am 16.01. zum Heilig-Dreikönigs-Treffen im Hotel Linden in Linden bei Landshut. Eingeladen sind neben BCC-Mitgliedern alle, die Spaß am Amateurfunk haben, speziell Contester und DXer. Viele Gäste reisen bereits am Vormittag an, das Programm beginnt ab ca. 13:30 Uhr. Neben interessanten Vorträgen zu contestrelevanten Themen werden vom BCC erzielte Ergebnisse des vergangenen Jahres ausgewertet. Das Ende des Treffens ist offen, unter Tel. ..... können Zimmer reserviert werden. Aktuelle Informationen zum Vortragsprogramm sowie die Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der BCC-Webseite [3]. Fragen bitte an Irina Stieber, DL8DYL [4].
Bereits jetzt vormerken kann man sich das Jubiläumsfest 60 Jahre DARC e. V. im Amateurfunkzentrum Baunatal. Am Samstag, dem 18.09., sind alle Mitglieder und Freunde des DARC e. V. eingeladen, das Amateurfunkzentrum zu besichtigen. Die Besucher erwartet ein Amateurfunkmarkt mit Händlerbeteiligung, Funkbetrieb an der Clubstation DFØAFZ und ein umfangreiches Aktionsprogramm.
Bis 7.01.: Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz
Bis 31.12.: RTC-Jahreswettbewerb und Jahreswettbewerb der DOK-Börse
09.01.: Aktivitätstag Distrikt Nordrhein
10.01.: Midwinter Contest und DARC 10-m-Contest
11.01.: Midwinter Contest
16./17.01.: HA DX Contest und UK DX RTTY Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 1/10 auf S. 58.
Funkwetterbericht (05.01. de DL1VDL)
Rückblick vom 20.12.04.01.:
Die Sonne präsentierte uns ein Weihnachtsgeschenk, denn die täglichen Messwerte der
Sonnenaktivität haben zuvor gehegte Befürchtungen vom Sonnenfleckenminimum ohne
sichtbares Ende oder etwa eine Wiederholung des Maunder-Minimums erst einmal in die
Schublade geräumt. Zwischen dem 09.12. und dem 04.01. war nur der 25.12. ein
sonnenfleckenfreier Tag. Der solare Flux fiel von 83,7 am 20.12. bis 74,5 am 04.01.
C-Flares gab es zwei am 21., fünf am 22., einen am 23.12., drei am 02.01. und jeweils
einen an den Folgetagen. Der geomagnetische Index k war nie größer als zwei, sehr oft
sogar Null, also sehr ruhig. Außerdem lagen im Berichtszeitraum die Wintersonnenwende und
am frühen 04.01. das Maximum des Meteorschauers der Quadrantiden. In der
Amateurfunkpraxis spiegelte sich die positive Entwicklung auf der Sonne wider. Beispiele:
Das 15-m-Band öffnete oft lange und gut. In der Weihnachtswoche war Felix, DP1POL, auf
80 m zu arbeiten, obwohl in der Antarktis zurzeit die Sonne nicht untergeht. Auf 160
und 80 m konnte man mehrfach Hawaii, Alaska und die US-Westküste arbeiten. Rico,
DF2CK, beobachtete im Maximum der Quadrantiden sporadische E-Schichten auf 10 m.
Vorhersage bis zum 12.01.:
Die Fleckengruppe 1.039 dreht aus unserem Blickfeld, aber die Aufnahmen von STEREO
deuten das mögliche Erscheinen der alten Flecken 1036 und 1037 an. Wir dürfen vorsichtig
hoffen, dass lange sonnenfleckenfreie Perioden seltener werden und dass damit ein
Aufschwung im Sonnenfleckenzyklus 24 deutlicher sichtbar wird. Die nächsten Tage sind
geprägt von einer ruhigen Sonne und einem ruhigen geomagnetischen Feld. Die
DX-Bedingungen oberhalb von 20 m werden schlechter sein als in den vergangenen beiden
Wochen, aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Dafür bestehen zwischen 160 und
20 m sehr gute DX-Möglichkeiten.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:08; Melbourne/Ostaustralien 19:04;
Perth/Westaustralien 21:16; Singapur/Republik Singapur 23:08; Tokio/Japan 21:51;
Honolulu/Hawaii 17:10; Anchorage/Alaska 19:07; Johannesburg/Südafrika 03:21; San
Francisco/Kalifornien 15:26; Stanley/Falklandinseln 07:47; Berlin/Deutschland 07:16.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:42 San Francisco/Kalifornien 01:05; Sao
Paulo/Brasilien 21:57; Stanley/Falklandinseln 00:17; Honolulu/Hawaii 04:03;
Anchorage/Alaska 00:57; Johannesburg/Südafrika 17:04; Auckland/Neuseeland 07:43;
Berlin/Deutschland 15:07.
Verzeichnis der Internetadressen
[1] http://oscar.dcarr.org
[2] darc@darc.de
[3] http://www.bavarian-contest-club.de
[4] .....
[dx] http://www.darcdxhf.de
Ende des Deutschland-RS 1/10 vom 07.01.2010
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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