BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 10/10 VOM 05.03.2010

Redaktion: Peter, DO1NIC; Manuel, DL5AFN, und Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


Treffen des OV Schöneberg, D05

Der Ortsverband Schöneberg, D05, trifft sich im Monat März am Donnerstag, dem 11.03., um 19:00 Uhr, im Restaurant Grill am Kennedy-Platz in der Dominicusstr. 1 gegenüber dem Rathaus Schöneberg.

73 von Klaus, DL7MB, kommissarischer OVV von D05


Information der Berliner DX-Gruppe

Am Freitag, dem 12.03., ab 18:00 Uhr, findet wieder das Treffen der Berliner DX-Gruppe statt. Veranstaltungsort ist wie immer das Restaurant Marjan-Grill in 10557 Berlin-Tiergarten, Flensburger Straße Ecke Bartningallee. Dorthin fahren die Linien S5 und S7. Geplant ist ein DVD-Vortrag über Desecheo Island (K5D).

Am Kurzwellen-DX-Sport interessierte Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Grüße von Haus zu Haus, Klaus, DL7AFV


Neues von der Dosenantenne

Hallo Funkfreunde,
auf vielfachem Wunsch wird der Bau einer Dosenantenne diesmal für das 20-m-Band im Herbst 2010 wiederholt. Auf diesem Wege vielen Dank für die überwältigende Teilnahme beim Bau der 40-m-Dosenantenne am 09.02.

Auf vielfache Anfrage bieten wir am Dienstag, dem 16.03., um 18:00 Uhr, in unseren Clubräumen Alt Buckow 17, 12349 Berlin eine Einführung und Berechnung der 40-m-Dosenantenne an. Die Fortsetzung folgt am 13.04. um 18:00 Uhr.

Eure bis dahin fertiggestellten Antennen und Gleichlaufsperren werden auf Wunsch an diesem Abend gemessen und geprüft.

Zum Einsatz kommen:

Ein Spectrumanalyser
Ein Oszilloskop (2× 100 MHz) und einige Vielfach-Messinstrumente mit denen man nach etwas Theorie an diesem Abend auch seine Stehwelle und andere Dinge aus dem Amateurfunk bestimmen kann.

Bauanleitungen stehen für 20, 40 und 80 m wieder zur Verfügung.

Wegen der großen Beteiligung bitten wir, wenn möglich, sich bei DL7AKT unter der Mobilfunknummer ..... oder per E-Mail ..... anzumelden. So können wir nach Bedarf einen größeren Raum einrichten.

Bitte etwas Papier, einen Schreiber, und wenn möglich einen technischen Taschenrechner mitbringen.

Diese Veranstaltung findet wieder von Arthur, DL7AHW, statt, dem ich für seine Vorbereitungen auf diese zwei Abende herzlichst danken möchte.

VY 73, Dieter, DL7AKT, OVV von D03


Mitgliederversammlung von Y22

Der Ortsverband Frankfurt (Oder), Y22, führt am Freitag, dem 19.03., seine Mitgliederversammlung durch. Die Veranstaltung findet in der Gaststätte Komet, Leipziger Str. 55, in Frankfurt (Oder) statt und beginnt um 18:00 Uhr.

73 im Namen des Vorstands von Michael Hahn, DL7UGN, OVV von Y22


Nächster Afu-Prüfungstermin für Berlin und Brandenburg im Jahr 2010

Der nächste Afu-Prüfungsterm im Jahr 2010 findet am 17.04. in Erfurt statt.

Hinweise:
Es werden alle Afu-Zeugnisklassen geprüft. Alle Prüfungsanmeldungen bitte spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Termin senden an:

BNetzA-Außenstelle Dresden, z.Hd. Hr. Findeisen, ...... Telefonische Erreichbarkeit von Herr Findeisen: ......

Bei weniger als fünf Teilnehmern wird keine Prüfung durchgeführt, den vorliegenden Antragstellern wird der nächste Termin am selben, oder einem anderen Prüfungsort angeboten. Bei Bedarf nach zusätzlichen Prüfungsterminen und -orten bitte entsprechende Rückfrage bei Herrn Findeisen von der BNetzA-Außenstelle Dresden halten.

Maximale Prüfungserfolge wünscht die Rundspruch-Redaktion der Distrikte Berlin und Brandenburg


Einladung zum 16. BAF am 1. Mai

Ort: auf dem Mühlenberg (Fliegerberg) bei Groß Machnow an der B96
Beginn: 10:00 Uhr
GPS-Daten: 52°16' 49.60" Nord und 13° 27' 51.61" Ost
Locator: JO62RG

Hallo liebe Funkfreunde in Berlin und Brandenburg,
am 01.05. haben wir den 16. BAF!

Hiermit lade ich Euch im Namen des BAF-Teams Berlin-Brandenburg zum 16. BAF ein. Wir würden uns freuen, wenn Ihr wieder recht zahlreich an dieser Veranstaltung mit Euren Familien und Freunden teilnehmen würdet. Der Beginn ist um 10:00 Uhr und eine Einweisung findet auf 145,550 MHz statt. Sicherlich wird es auch beim 16. BAF wieder selbst gebaute Antennen und Geräte zu bestaunen geben, und vielleicht gibt es ja wieder diversen selbst gebackenen und super leckeren Kuchen sowie Würstchen zum Selbstkostenpreis. Denn neben dem Funken und dem Testen von Antennen sollen auch das Miteinander und das leibliche Wohl im Mittelpunkt stehen. Ein Flohmarkt aus dem Kofferraum heraus ist ebenfalls möglich, bitte aber nur von OM zu OM und keine Händler sowie Firmen.

Besonders eingeladen sind Gruppen, die einen Beitrag über besondere Techniken (z. B. ATV, CW, DSTAR, Sat, Geräteselbstbauer und Antennenbastler sowie Lichtsprechen usw.) anderen Interessierten zeigen und erklären möchten. Der BAF ist auch eine gute Plattform für Gespräche untereinander.

Wer oder was ist der BAF?

Ganz einfach – IHR – die Teilnehmer – kein Vorstand, kein Club und erst recht keine Einzelkämpfer. Denn hier steht der Amateurfunk und das WIR im Vordergrund. Die Veranstaltung ist an keinerlei Organisationen gebunden. Hier ist kein Platz für Wirtschaftliche und politische Interessen, sie sind nicht erwünscht. Jeder, der mit dem Word HAM-Spirit etwas anfangen kann und danach sein Hobby betreibt, ist hier willkommen.

Der BAF ist eine gute Möglichkeit um anderen Funkfreunden seine Eigenbauten zu zeigen oder sich selbst Anregungen zu holen und sein Wissen zu erweitern. Auch diejenigen unter uns, die sonst keine Antennen aufbauen dürfen, haben hier die Möglichkeit mal wieder QRV zu sein und ihr CQ in alle Welt zu senden. Für Jugendliche besteht die Möglichkeit Kontakt mit den Jugendgruppen der Distrikte Berlin und Brandenburg im DARC e. V. zu knüpfen.

Nun noch einige Hinweise des Teams sowie der Jagdaufsicht und des Eigentümers des Geländes:

Der BAF findet nur bei trockenem Wetter statt!

Bilder vom BAF sind im Internet zu finden unter www.fred-schulzke.de. Nachfragen und/oder Anregungen können über die E-Mail-Adresse ..... gestellt werden.

73 von Fred Schulzke, DH7AEK, aus dem OV D03 im DARC für das BAF-Team Berlin-Brandenburg


Achtung: TAF im OV Neukölln, D03

Ein Flohmarkt geht zu Ende und ein neuer steht in den Startlöchern! Bald ist es wieder so weit, „Berlins größter traditioneller Amateurfunk-Flohmarkt“ steht in den Startlöchern. Er findet am 09.05. statt. Wer als Anbieter dabei sein will, kann sich seine Ausstellungsfläche schon jetzt sichern. Einfach bei Fred, DH7AEK, unter der Nummer ..... anrufen oder mit ihm per E-Mail ..... Kontakt aufnehmen.

Eine frühzeitige Bestellung sichert einen guten Verkaufsplatz. Es könnte voll werden.

Wer es noch nicht weiß bitte weitersagen!

73 und 55 von Dieter, DL7AHD, für das TAF-Team


Internationale Funkausstellung 2010

Die Internationale Funkausstellung findet dieses Jahr im September zum 50. Mal in Berlin statt. Das nehmen wir zum Anlass, den üblichen Sonder-DOK länger in die Luft zu bringen und viele Clubstationen unter ihrem Rufzeichen daran zu beteiligen.

Am 01.03. begann die Frühstart-Phase. Daran nehmen die Rufzeichen DAØMVB, DBØMBV, DLØMVB, DOØMVB und DK5ØIFA teil.

Die Hauptphase soll zum 01.07. beginnen. Die Anmeldung der teilnehmenden Clubstationen erfolgt kurz vor Beginn der Hauptphase ab dem 20.06. und geht an den Distriktsvorstand Berlin.

Der Sonder-DOK „IFA10“ läuft bis zum 31.12.2010.

Viel Vergnügen bei den Aktivitäten wünscht Thomas, DL9SAU, Distriktvorsitzender Berlin (D)


19. Tagung des EMV-Arbeitskreises in Bebra

Am vergangenen Wochenende traf sich der EMV-Arbeitskreis des EMV-Referates des DARC e. V. zu seiner inzwischen 19. alljährlichen Tagung. Aus den Distrikten Brandenburg und Berlin nahmen die zuständigen EMV-Referenten Manfred, DL2BWG, und Jürgen, DL7UJM, daran teil. Auf der Tagung berichtete Fritz, DM2BLE, aus Schwedt über seine Erfahrungen bei der Anfertigung von mehr als 1900 Selbstanzeigen nach § 9 der BEMFV.

Prof. Wiesbeck vom Karlsruher Institut für Technologie entwickelt zurzeit eine Software zur Erstellung der Selbstanzeige nach BEMFV und zu deren elektronische Übermittlung an die BNetzA. Auch dieses Thema wurde ausführlich diskutiert.

Vertreter der BNetzA informierten über Störungsbearbeitung und Marktaufsicht im Zusammenhang mit elektronischen Geräten.

Alle Teilnehmer der Tagung waren sich darüber einig, dass wir Funkamateure noch mehr auf Störungen durch PLC-Technik und andere elektronische Geräte achten und qualifizierte Störungsmeldungen an die BNetzA schicken sollten. Die BNetzA ist nun mal auf unsere Mitarbeit angewiesen.

Auf großes Interesse stießen wie immer die Vorträge. Die Vertreter der Distrikte stellten u. a. nachbausichere Gerätschaften zur Störungssuche und Störungsbeseitigung vor.

Viele 73 und einen störungsfreien Empfang wünschen Manfred, DL2BWG, und Jürgen, DL7UJM


Empfang von Flugzeugpositionsdaten kein verbotenes „Abhören“

Der Empfang und das Sichtbarmachen von Flugzeugpositionsdaten stellt kein verbotenes „Abhören“ im Sinne des § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dar. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hervor, über den Rechtsanwalt Micheal Riedel in der Ausgabe 3/2010 der Zeitschrift Funkamateur berichtet.

Der Fall hatte sich bereits im Jahre 2008 zugetragen: Anlässlich der HAM RADIO 2008 verbot die Bundesnetzagentur einem Händler den Vertrieb von Funkempfängern des Typs „SBS-1“ der Firma Kinetic Avionics Products. Bei dem Gerät handelt es sich um einen Empfänger, mit dem Flugzeug-Transponderdaten (nicht der Sprechfunkverkehr) empfangen und die Positionen der Flugzeuge in Echtzeit auf einem Computer-Monitor – ähnlich wie auf einem Radarbildschirm – dargestellt werden können.

Die Bundesnetzagentur begründete das Vertriebsverbot unter anderem damit, dass die Benutzung des Gerätes gegen das im § 89 TKG festgelegte Abhörverbot verstoßen würde und damit strafbar sei.

Das Gericht teilte diese Ansicht nicht. Es wies vielmehr darauf hin, dass unter dem Begriff „Abhören“ nach allgemeinem Sprachgebrauch „das unmittelbare Zuhören sowie das unmittelbare Hörbar-Machen einer Nachricht“ verstanden wird. Maßgebend sei also „die tatsächliche akustische Wahrnehmbarkeit des durch Funkwellen übermittelten Inhalts“. Diese „akustische Wahrnehmbarkeit“ war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben, weil die empfangenen Signale nur optisch auf dem Bildschirm angezeigt wurden.

Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass es durch eine Erweiterung der Software möglich ist, mit dem Gerät einen Scanner bzw. ein Funkgerät anzusteuern und dadurch auch den Flug-(Sprech-)Funk mitzuhören. In derartigen Fällen könne „unter Umständen ein Verstoß gegen § 89 TKG und andere Vorschriften vorliegen“. (Anmerkung: Das Nachfolgemodell des „SBS-1“ verfügt bereits über einen eingebauten Flugfunk-Empfänger.)

Der Volltext des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln ist im Internet unter http://tinyurl.com/1L1048-08 zu finden.

Aktenzeichen: 1 L 1048/08

Quelle: www.funkmagazin.de


Schwarzsurfen: gibt es doch!

Schwarzfahren ohne gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn: Kennen wir!
Schwarzhören und Schwarzsehen ohne GEZ-Anmeldung: Längst geläufig!
Aber Schwarzsurfen: Etwa ein Wellenritt auf dem Plättbrett in schwarzgefärbtem Wasser? Nicht ganz.

Unter Schwarzsurfen versteht man im konkreten Fall das heimliche Anzapfen drahtloser Internetzugänge – auch WLANs genannt – um mit dem eigenen Rechner kostenlos ins Internet reinzukommen. Manche WLANs sind absichtlich offen, gerade weil der eigentliche Internetanschlussinhaber auch anderen den kostenlosen Internetzugang ermöglichen will. Andere WLAN-Zugänge dagegen sind mehrfach abgesichert, um das heimliche Schwarzsurfen ungebetener Gäste so gut wie möglich zu verhindern. Außer bei den kostenlosen Hotspots – den öffentlichen Internetzugängen z. B. in Bahnhöfen, Einkaufspassagen usw. kann das Schwarzsurfen auch über absichtlich offene WLAN-Zugänge jedoch unerfreuliche Konsequenzen haben. „Abenteuerlustige PC-Nutzer“ seien angesichts der folgenden Geschichte gewarnt.

Kürzlich erließ das Amtsgericht Traunstein einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Durchsuchung einer Wohnung und Fahrzeuges. Der Wohnungsinhaber wurde zuvor beim Schwarzsurfen mit seinem Netbook – im konkreten Fall war der heimlich angezapfte WLAN-Zugang offen – von Polizeibeamten in seinem Auto angetroffen. Nach Personalienfeststellung und Kurzrücksprache mit dem Staatsanwalt wurde der Laptopbenutzer wieder vor Ort entlassen. Eine Beschlagnahme des benutzten Netbooks erfolgte nicht.

Einige Wochen später verweigerte er anlässlich einer polizeilichen Vorladung zum Sachverhalt jegliche Aussage – sein gutes Recht als Beschuldigter. Nur kurze Zeit später erfolgte die richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung und Autos, dieses Mal mit Beschlagnahme des beim Schwarzsurfen benutzten Netbooks. Die technische Auswertung dessen steht noch an. Bemerkenswert daran ist, dass bis jetzt überhaupt nicht feststeht, welchen WLAN-Zugang der Beschuldigte heimlich anzapfte, sprich wer der evtl. Geschädigte ist.

Unabhängig von dieser Frage, verstehen zumindest deutsche Behörden offenbar keinen Spaß, wenn es um das heimliche Anzapfen auch von absichtlich offenen WLAN-Zugängen geht. Rechtsexperten sprechen in solchen Fällen, wo ein Internetanschlussinhaber mit Absicht seinen WLAN-Zugang offen für Drittbenutzer lässt, von einer kritikwürdigen Weise der Kriminalisierung sozialadäquater Verhaltensweisen. Pikanterweise wird das Risiko des Schwarzsurfens dadurch verstärkt, dass Staatsanwalten den Tatbestand „Schwarzsurfen“ schaffen, ohne dass es diesen überhaupt gibt.

Betroffene könnten also auch ohne böse Absichten, z. B. über den heimlich angezapften offen zugänglichen WLAN-Anschluss, strafbare Inhalte verbreiten, sich angesichts dessen sehr schnell einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen.

Nach Internetrecherchen redaktionell vollständig neu getextet durch das Rundspruch-Team der Distrikte Berlin und Brandenburg


Terminübersicht für die Woche vom 08.–14.03.

Dienstag, 09.03., 16:00 Uhr, D20: OV-Club, Am Berl 15 in Hohenschönhausen
17:00 Uhr, D19: Clubräume Petersburger Str. 92 in Friedrichshain
18:00 Uhr, D03: Jugendclub Alt-Buckow, Alt-Buckow 17 (alte Dorfschule) in Buckow zur Jahreshauptversammlung
19:00 Uhr, D08: JFH Hessenring 47 in Tempelhof
Mittwoch, 10.03., 17:00 Uhr, D26 Hochschule für Technik und Wirtschaft, Haupteingang
19:00 Uhr, D13: Dalmacija Grill, Schorfheidestr. 23 in Wittenau
Donnerstag, 11.03., 16:00 Uhr, Y22: OV-Räumen (Stadtwerke-Wärmeübertragerstation), Robert-Havemann-Str. 14, in 15236 Frankfurt (Oder)
18:30 Uhr. D05: Grill am Kennedy Platz gegenüber dem Rathaus Schöneberg
19:00 Uhr, D11: Breite Str. 46 in Schmargendorf
19:00 Uhr, D12: Dubrovnik, Potsdamer Str. 33 in Zehlendorf

bis

21:00 Uhr: Klubstationswettbewerb Brandenburg auf 80 m in SSB, CW, PSK, RTTY und Hell
19:30 Uhr, D14: Marienfelder Grundschule, Haus 2, Tirschenreuther Ring 69 in Marienfelde zur ordentlichen Mitgliederversammlung
20:00 Uhr, D07: Zur Auszeit, Hindenburgdamm 103 Ecke Stockweg in Steglitz
Freitag, 12.03., 18:00 Uhr: Treffen der Berliner DX-Gruppe im Marjan-Grill, Flensburger Straße Ecke Bartningallee
Y14: Klubheim, Schönfelder Weg 31 in 16321 Bernau
19:00 Uhr, D16: Bastel- und Funkabend, Neukirchstr. 62 (OV-Räumen) in Pankow
19:30 Uhr, D06: Kulturzentrum Forum, Gelsenkircher Str. 12–20 in Spandau


Ende des Berlin-Brandenburg-RS 10/10 vom 05.03.2010

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 2010 Rundspruch-Archiv