BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 5/10 VOM 29.01.2010

Redaktion: Peter, DO1NIC; Manuel, DL5AFN, und Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


OV-Abend im Februar beim OV Neuruppin, Y10

Zu seinem OV-Abend im Februar lädt der DARC-Ortsverband Neuruppin am Dienstag, dem 02.02., ab 18:00 Uhr, alle Mitglieder und Interessenten ein. Treffpunkt ist die Villa Romantica am Ärztezentrum in der Heinrich-Rau-Str. 14a in 16816 Neuruppin.

73 von Peter, DL7ARV, OVV Neuruppin, Y10, und Christian, DK4JPC, Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit


OV-Lichtenrade, D14: Alter Treffpunkt mit neuem Namen

Hallo liebe Mitglieder vom OV Lichtenrade und liebe Rundspruchzuhörer,
der OV Lichtenrade trifft sich zu seinen OV-Veranstaltungen am altbekannten Standort, welcher jedoch namentlich umbenannt wurde. Aus der Malteser-Grundschule wurde die Marienfelder-Grundschule Haus 2, die unveränderte Adresse lautet Tirschenreuther Ring 69 in 12279 Berlin-Marienfelde.

Hier abschließend die nächsten OV-Veranstaltungen: Der nächste OV-Abend findet am 11.02. um 19:30 Uhr und die ordentliche Mitgliederversammlung genau einen Monat später am 11.03. um 19:30 Uhr statt.

73 von Gerd, DJ9JD, OVV D14


Ordentliche OV-Versammlung vom OV Tiergarten, D09

Am Freitag, dem 26.02., findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Tiergarten um 19:00 Uhr, im Restaurant Ujak Stefan, Tempelhofer Damm 191, in 12099 Berlin statt. Die Einladungen an die Mitglieder des OVs wurden fristgerecht versandt.

Das Restaurant ist mit der U-Bahn-Linie U6 (Kaiserin-Augusta Str.) erreichbar. Hier bitte aus der Richtung Alt Mariendorf kommend hinten aussteigen bzw. in Richtung Alt-Mariendorf vorne aussteigen (gegenüber Karstadt).

Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

VY 73 von Hans-Günter, DL7NZ, OVV D09


Ankündigung für den Bau einer Dosenantenne für 40 m

Am Dienstag, dem 09.02., findet im Jugendfreizeitheim Alt-Buckow in 12349 Berlin, Alt Buckow 17, in den Räumen von D03 um 18:00 Uhr von Arthur, DL7AHW, die Fertigung einer Dosenantenne statt. Jeder kann sich danach selbst mit wenigen Mitteln für das 40-m-Band eine selektive Antenne selbst herstellen. Sie ist klein für den Urlaub, und man kann dieses Teil in wenigen Minuten auf Sendung haben.

Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

73 von Sven, DL7SLB, und Dieter, DL7AKT, OVV von D03


Distriktsversammlung DARC e. V. Distrikt Berlin

Am Samstag, dem 10.04., von 10:00–12:00 Uhr, findet die Distriktsversammlung des DARC e. V. Distrikts Berlin statt.

Ort: BVV-Saal im Rathaus Tiergarten, Matilde-Jacob-Platz 1, in 10551 Berlin

Anträge zur Distriktsversammlung sind gemäß Geschäftsordnung sechs Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich beim Distriktsvorsitzenden einzureichen. Zur Sitzung wird gemäß Satzung mindestens fristgerecht, d. h. drei Wochen vorher, schriftlich mit Angabe der Tagesordnung, eingeladen.

73 von Thomas, DL9SAU, DV-D


Aktivitäten zur Internationalen Funkausstellung 2010

Die 50. Internationale Funkausstellung (IFA) findet vom 03.–08.09. wieder in Berlin statt. Wie jedes Jahr wird es auch dieses Mal einen Sonder-DOK geben. Zum besonderen Anlass ihres 50. Jubiläums wurde von einem Ortsverband an mich die Bitte herangetragen, dass der Sonder-DOK länger laufen möge, damit so Funkamateure aus der ganzen Welt die Gelegenheit haben die teilnehmenden Clubstationen zu arbeiten.

Ich bitte Euch zu überlegen, ob Ihr mit Eurer Clubstation teilnehmen möchtet. Wenn Interesse besteht, sagt das bitte Eurem OVV, der das dann an den Distriktsvorstand weiterleitet.

Wichtig: Die Rufzeichen aller teilnehmenden Clubstationen werden vor Beantragung des Sonder-DOKs benötigt.

Ab wann der Sonder-DOK zur Verfügung stehen wird, ist noch nicht ganz raus – denn wer zu früh feiert, hat später, wenn es drauf ankommt, keine Puste mehr.

Außerdem haben wir bereits damit begonnen die Fühler auszustrecken, wie wir weitere gesellschaftliche Gruppen, deren Hobby mit Funk zu hat, in das HAM-Fest zur IFA mit einbeziehen können. Wer hierzu Ideen oder Vorschläge hat oder mithelfen möchte, setze sich bitte mit dem Distriktsvorstand in Verbindung.

73 von Thomas, DL9SAU, DV-D


HAM-Radio-Viadrina 2010

Die Vorbereitungen zur HAM-Radio-Viadrina 2010 am 18.09. in Frankfurt/Oder haben begonnen. Am selben Tag ist Tag der offenen Tür in Baunatal, welcher ganz im Zeichen der 60-Jahr-Feierlichkeiten des DARC e. V. steht. Beide Veranstaltungen sind keine Konkurrenz zueinander sondern ergänzen sich prächtig.

Es soll eine Funkbrücke zwischen den verschiedenen an diesem Tag stattfindenden Amateurfunk-Veranstaltungen in DL geben; nach heutigem Stand werden es schon drei sein. Ich freue mich schon auf Bilder in ATV und SSTV.

73 von Thomas, DL9SAU, DV-D


IMSI-Catcher Teil 3/3

Rechtsgrundlage

In Deutschland ist der am 14.08.2002 in Kraft getretene § 100i der Strafprozessordnung die Rechtsgrundlage für den Einsatz eines IMSI-Catchers durch Strafverfolgungsbehörden. Die Vorschrift dient unter anderem der Fahndung sowie der Begründung von Sachbeweisen. In einem Beschluss vom 22. August 2006 (2 BvR 1345/03) bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Einsatzes von IMSI-Catchern zur Strafverfolgung mit dem Grundgesetz. Nach Ansicht der Richter verstößt dieser Einsatz weder gegen Datenschutzbestimmungen noch gegen Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

In Österreich ist die Verwendung des IMSI-Catchers durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetz seit 01.01.2008 auch ohne richterliche Erlaubnis möglich. Da dies eine enorme Bedrohung der Privatsphäre darstellt, initiierten „Die Grünen“ eine Petition die eine erneute Prüfung dieser Gesetzesänderung verlangte, jedoch wurde dieser Forderung von den zuständigen Ministerien nicht nachgegangen. Eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Alexander Zach Liberales Forum an den damaligen Innenminister Günther Platter ergab, dass innerhalb der ersten vier Monate, also von Januar bis April 2008 bereits über 3800 Anfragen (32 mal pro Tag) zur Überwachung von Handy und Internet erfolgten.

Problematik

Normalerweise werden Telefonüberwachungen über den Betreiber abgewickelt und werden von diesen erst nach richterlicher Genehmigung vorgenommen. IMSI-Catcher kann die Polizei (technisch gesehen) jederzeit einsetzen und somit die richterliche Überprüfung umgehen. Dieses Vorgehen ist zwar illegal, nachzuweisen ist das jedoch nur schwer. Präventiv ist die Nutzung in den jeweiligen Polizeigesetzen im Abschnitt der Datenerhebung geregelt.

Geräte

In Deutschland am weitesten verbreitet ist wohl das „GA 090“ der Firma Rohde & Schwarz. In Österreich befinden sich bereits mehrere Geräte der Firma Rohde & Schwarz im Einsatz, die Anschaffung eines Geräts mit UMTS-Tauglichkeit wurde beschlossen.

Quelle: www.wikipedia.de


Gericht spricht sich gegen Computer-GEZ aus

Computerbesitzer müssen keine Rundfunkgebühren für ihren PC bezahlen, wenn sie mit ihrem Gerät nachweislich kein Fernseh- oder Radioprogramm empfangen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag in gleich zwei Urteilen entschieden (AZ.: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI). Damit hoben die Richter Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf. Begründung der Richter für die Entscheidung: Im Vergleich zu Fernseher oder Radio stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen „nur eine untergeordnete Funktion dar“.

Daher könne bei Computern nicht wie bei herkömmlichen Geräten allein aus dem Besitz auf das Bereithalten zum Empfang geschlossen werden. Dass mit den Computern in den vorliegenden Fällen auch Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen werden und die Geräte damit gebührenpflichtig seien, müsse der öffentlich-rechtliche Sender erst nachweisen. Ein solcher Nachweis dürfte den Rundfunkanstalten schon auf Grund der Masse der Verfahren jedoch nur schwer in größerem Umfang gelingen.

Kläger hatten Computer nur geschäftlich genutzt

In den nun entschiedenen Verfahren hatten sich zwei Kläger gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf ihre internetfähigen PC gewehrt. Beide Kläger gaben an, die Computer nur geschäftlich zu nutzen. Außerdem sei der Zugriff auf andere Internetseiten als die für das Geschäft benötigten auf den Rechnern gesperrt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Verwaltungsgericht hat eine Berufung zugelassen. Innerhalb eines Monats können nun beide Parteien beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eine Überprüfung des Urteils beantragen.

Auch andere Gerichte widersprechen Computer-GEZ

Erst im November hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss nicht automatisch Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen (AZ.:4 A 188/09). Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der NDR, gegen den eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar geklagt hatte, derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk“ zur Verfügung stelle. Die Gebühr sei unzulässig, da der Sender seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbiete. Weiterhin betonte das Gericht, dass nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit seien. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

Rundfunkgebühr auf Computer gilt seit 2007

Seit Januar 2007 erhebt die GEZ Gebühren auf so genannte neuartigen Rundfunkgeräte wie Computer mit Internetverbindung. Derzeit gilt hier ein reduzierter Satz von 5,76 €. Dieser wird fällig, wenn in einem Haushalt sonst keine Radio- oder Fernsehgeräte angemeldet sind. Hat der Haushalt Fernseher oder Radio angemeldet, deckt der momentan gültige volle Gebührensatz von 17,98 € alle Geräte ab, also auch die Computer mit Internetzugang und Handys. Die GEZ plant die Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte 2010 vom reduzierten auf den vollen Satz anzuheben.

Quelle: www.t-online.de


Terminübersicht für die Woche vom 01.–07.02.

Montag, 01.02., 18:00 Uhr, D15: Café en passant, Schönhauser Allee 58 Ecke Gneiststraße in Prenzelberg
Dienstag, 02.02., 16:00 Uhr, D20: OV-Club, Am Berl 15 in Hohenschönhausen
17:00 Uhr, D19: Clubräume Petersburger Str. 92 in Friedrichshain
18:00 Uhr, D03: Jugendclub Alt-Buckow, Alt-Buckow 17 (alte Dorfschule) in B-Buckow
Y10: Villa Romantica am Ärztezentrum in der Heinrich-Rau-Str. 14a in 16816 Neuruppin
19:00 Uhr, D08: JFH Hessenring 47 in Tempelhof
Mittwoch, 03.02., 18:00 Uhr, Y07: Sportgaststätte Minge, Cottbuser Str. 38 in Königs Wusterhausen
Donnerstag, 04.02., 16:00 Uhr, Y22: OV-Räume (Stadtwerke-Wärmeübertragerstation), Robert-Havemann-Str. 14, in 15236 Frankfurt (Oder)
19:00 Uhr, D11: Breite Str. 46 in Schmargendorf
Freitag, 05.02., 18:00 Uhr, Y14: Klubheim, Schönfelder Weg 31 in 16321 Bernau
19:00 Uhr, D16: Bastel- und Funkabend, Neukirchstr. 62 (OV-Räume) in Pankow
19:30 Uhr, D06: Kulturzentrum Forum, Gelsenkircher Str. 12–20 in Spandau


Ende des Berlin-Brandenburg-RS Nr. 5/10 vom 29.01.2010

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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