Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Unkoordinierte DGPS-Zuteilung im Bereich 438440 MHz
Die niederländische Telecom Agentur [1] hat einseitig und ohne jegliche europäische Koordinierung den Frequenzbereich 438440 MHz für DGPS-Anwendungen zugeteilt. In den Niederlanden ist der Bereich 436440 MHz nur sekundär dem Amateurfunk zugewiesen. Als Primärnutzungen sind unter anderem laut Datenbank, Land Mobile und Radio Location vorgesehen [2]. Hier besteht Kollisionspotenzial mit dem in DL primär zugewiesenen 70-cm-Amateurfunkband von 430440 MHz. Der Referent des DARC-Referates VHF-/UHF-/SHF-Technik, Jochen Berns, DL1YBL, hatte das Problem bereits im November auf der IARU-Tagung in Cavtat/Kroatien mit den Vertretern der Niederländischen Regulierungsbehörde diskutiert. Aufgrund der langjährigen Zuteilung der Relaisfunkstellen im 70-cm-Band genießt der Amateurfunkdienst in DL Bestandsschutz. Die nationale Amateurfunkzuteilung im Bereich 430440 MHz in DL ist IARU-konform. Jede Amateurfunkstation hat in DL das Recht, gemäß Amateurfunkverordnung und IARU-Bandplan in dem Bereich 438440 MHz Betrieb zu machen. Auf der Messe HAM RADIO ist ein Treffen zwischen der Bundesnetzagentur sowie den belgischen und niederländischen Funkamateuren geplant, bei dem es um die Definition von Schutzabständen für DGPS-Systeme gehen soll, die von deren Betreibern künftig eingehalten werden müssen. Für solche Fälle gibt es die so genannte Berliner Vereinbarung, in der sich auch die Niederlande verpflichtet haben, Kollisionen mit den Nachbarländern zu vermeiden und koordiniert Grenzwerte an den Landesgrenzen einzuhalten. Die BNetzA hat dazu eine offizielle Stellungnahme erarbeitet. Das Differential Global Positioning System (DGPS) ist ein System zur Steigerung der Genauigkeit von GPS-Navigation. Dazu werden im genannten Frequenzbereich Korrekturdaten ausgestrahlt, z. B. um landwirtschaftliche Maschinen metergenau zu positionieren. Die Systeme werden kommerziell genutzt. In anderen Ländern benutzt man den Bereich zwischen 440470 MHz und geht somit dem Amateurfunkdienst aus dem Weg. Einige dieser DGPS-Systeme senden jedoch bereits im Grenzgebiet Belgien/Deutschland, ohne vorherige Koordinierung mit den zuständigen Behörden. Ausführliche Informationen haben die Radioamateure der belgischen Ostkantone auf ihrer Webseite veröffentlicht [3].
BEMFV hat Vorrang vor Bundesimmissionsschutzgesetz
Aktuell hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren das Verhältnis des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) gegenüber dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als vorrangig bezeichnet. In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich eine Nachbarin gegen die von der Bundesnetzagentur ausgestellte Standortbescheinigung für einen Mobilfunksendemasten gewehrt, weil ihrer Auffassung nach die Grenzwerte zum Schutz vor Auswirkungen elektromagnetischer Felder nicht ausreichend seien. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur - wie bereits andere Verwaltungsgerichte, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht - die vorauseilende Schutzpflicht des Staates mit Blick auf befürchtete gesundheitliche Schäden verneint. Das momentane Schutzniveau beruhe auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Erst anderweitige Erkenntnislagen seien dazu geeignet, den Gesetzesgeber zu verpflichten, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Solche Erkenntnislagen gäbe es aber nicht. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht aber eine viel interessantere Entscheidung hinsichtlich des Verhältnisses FTEG / BEMFV und Bundesimmissionsschutzgesetz / 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gefällt. Die von der BNetzA erlassene Standortbescheinigung basiere auf dem FTEG und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder. Die Standortbescheinigung schreibe dabei die erforderlichen Sicherheitsabstände fest. Eines Bezuges zu § 22 BImSchG bedürfe es nicht, weil die vorgenannten Normen als Spezialgesetze vorgingen. Weitere Schlussfolgerungen zur Meldung sind auf der DARC-Webseite nachzulesen und werden in der Augustausgabe der CQ DL veröffentlicht.
BAKOM weist PLC in die Schranken
Mit ihrer Mitteilung Powerline Communication 2. Generation informiert die Schweizer Fernmeldebehörde BAKOM die Schweizer Bürger darüber, mit welchen Mitteln sie die berechtigten Interessen der Funkanwender, einschließlich der des Amateurfunkdienstes, von elektromagnetischen Störungen, die von PLC ausgehen, für den bestimmungsgemäßen Funkempfang frei hält. Abschließend heißt es in dem BAKOM-Bericht, Zitat: Falls jedoch keine EMV-Maßnahmen gefunden werden, muss der Teil des PLC-Netzes, der die Störung verursacht, ausgeschaltet werden. Die Mitteilung der BAKOM kann auf deren Webseite im Internet abgerufen werden [4]. Auch in der Schweiz kommt die Powerline-Technik zur Übermittlung von Daten über das Stromnetz und zur Steuerung elektrischer Geräte zum Einsatz. Weil das für Hochfrequenzübertragung völlig ungeeignete Stromnetz verwendet wird, können Funkanwendungen durch die verursachten elektromagnetischen Störungen im Frequenzbereich von 1,634 MHz erheblich beeinträchtigt werden.
Besuchen Sie die 34. HAM RADIO
Die 34. HAM RADIO auf dem Messegelände Friedrichshafen am Bodensee öffnet von Freitag, dem 26., bis Sonntag, dem 28.06. ihre Tore. Neben dem großen HAM-Flohmarkt in den Hallen B1 bis B3, der Präsentation internationaler Amateurfunkverbände und kommerzieller Anbieter in der Halle A1, wird das Jubiläum des 60. Bodenseetreffens des DARC e. V. gefeiert. Dazu gehören eine Sonderausstellung des Fördervereins Amateurfunkmuseum e. V. und ein umfangreiches Vortragsprogramm. Im Messe-Foyer erwartet die Besucher eine Aktionsbühne mit Diskussionsrunden, Vorstellung von Aktivitäten und Preisverleihungen. Das Programm steht erst kurzfristig fest und wird in der Juliausgabe der CQ DL veröffentlicht, die noch vor Messebeginn am 24.06. erscheint. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, über die Webseite der Messe Friedrichshafen Eintritts-Tickets vorab online zu bestellen [5]. Am 27.06. werden um 14:00 Uhr im Raum Liechtenstein eine Amateurfunkprüfung für beide Klassen sowie die Möglichkeit einer Zusatzprüfung angeboten. Die Anmeldung kann entweder direkt am Messestand der BNetzA oder schriftlich bei der Außenstelle Karlsruhe erfolgen. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Personen begrenzt. Die DL-DX RTTY Contest Group [6] lädt die Besucher zum 6. Internationalen RTTY-Treffen ein. Treffpunkt ist am 26.06. um 19:00 Uhr im Gasthof Heuschober, nahe dem Messegelände in der Allmannsweilerstr. 108 in Friedrichshafen. Erstmalig wird es Amateurfunkbetrieb an Bord des Zeppelin NT geben. Dazu wurde der Flieger-Funk-Runde e. V. das Rufzeichen DLØZZF zugeteilt, das sich aus der Luftfahrzeug-Kennung des Luftschiffs Baden-Württemberg, D-LZZF, ableitet. Operator von DLØZZF/AM ist Prof. Dr. Hans Schwarz, DK5JI. Geplant sind zwei Handfunkgeräte. Mit einem Gerät wird analoger FM-Betrieb auf 145,550 MHz abgewickelt, das zweite Gerät wird im D-STAR-Modus betrieben. Die aktuelle Position des Luftschiffs soll in das APRS-Netz übermittelt werden und wäre dann auch im Internet abrufbar [7]. Vor Betriebsaufnahme muss ein EMV-Test erfolgen, der zum Zeitpunkt des Rundspruch-Redaktionsschlusses noch aussteht. Die Flüge finden am 26. und 27.06., jeweils von 17:1017:30 UTC statt. Start- und Landeplatz ist die Zeppelin-Luftschiffwerft, gegenüber dem Messegelände. Jede Verbindung wird automatisch mit einer QSL-Karte bestätigt.
Am 25.05. endete ein Amateurfunk-Fernkurs der Klasse A des Teams FUNKEN-LERNEN mit einem Intensiv-Wochenende. Alle Teilnehmer nahmen das HAREC-Prüfungszeugnis entgegen. Für Jugendliche wird in den Sommerferien ein Zeltlager mit einem Klasse-E-Kurs angeboten. Die Anmeldefrist läuft bereits, die Plätze sind begrenzt. Informationen zum Ferienkurs und zum neuen Fernkurs ab Herbst 2009 gibt es auf der HAM RADIO am Stand Nr. A1-741, in der CQ DL 6/09 auf Seite 436 oder im Internet [8].
Der OV Illingen (Q13) hat seine nächste Stratosphären-Ballonmission, diesmal am Johannes-Keppler-Gymnasium in Lebach, für Freitag, den 03.07., angekündigt. Sollte es zum Start kommen, werden die Signale einer möglichen Amateurfunknutzlast aufgrund der Flughöhe in weiten Teilen Deutschlands zu hören sein.
13.06.: VFDB Contest, Hessen Contest und QSO-Party am Funkertag
14.06.: Hessen Contest
20.06.: AGCW-DL VHF/UHF Contest
20./21.06.: JARL All Asian DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 6/09 auf Seite 442.
Funkwetterbericht (09.06. de DL1VDL)
Rückblick vom 02.08.06.:
Die Tageswerte des solaren Fluxes fielen wieder leicht von 72,5 auf 69 Einheiten. Die
Region 1019 mit insgesamt 13 Einzelflecken verschwand am 05.06. Es folgten nur zwei
fleckenlose Tage bis nunmehr die Region 1020 die Sonnenscheibe als unauffälliges
Pünktchen ziert. Diese Region ist ein Hoffnungsträger für uns besser als gar
kein Sonnenfleck. Das geomagnetische Feld war am 04. und 07.06. gestört, ansonsten ruhig.
DL1VDL hatte endlich wieder Zeit, jeden Tag QRV zu sein und erfreute sich an den
eigentlich nicht erwarteten guten Bandöffnungen. Das subjektiv interessanteste Band war
6 m mit sporadischen Öffnungen in die Karibik und transäquatorial bis Nigeria. Die
oberen Kurzwellenbänder profitierten ebenso wie 6 m von sporadischen E-Schichten,
aber auch von F-Schicht- Reflexionen in die Karibik. Am Freitag gegen Mitternacht war
beispielsweise sowohl die Karibik auf 24 MHz erreichbar als auch Südafrika auf
80 m. Wir haben eigentlich wenig Grund zur Beschwerde über sehr schlechte
Ausbreitungsbedingungen, auch wenn das Rauschen an einigen Tagen durchaus störte.
Vorhersage bis zum 17.06.:
Der Langzeit-Mittelwert des solaren Fluxes von 70 Einheiten dient uns weiterhin als
Richtwert für eigene PC-gestützte Berechnungen der Kurzwellenausbreitung. Die
Sonnentätigkeit bleibt insgesamt gering mit Fluxwerten um 70. Die instabile Troposphäre
sorgt für anhaltende Regenscattermöglichkeiten. Sporadic-E bleibt das Salz in der Suppe
auf 10 und 6 m. 40 und 30 m sind nachts exzellente DX-Bänder. Auch wenn die
Bänder oft einen unbenutzten Eindruck erwecken, die Baken belegen genauso wie die
Contestaktivitäten, dass die Bänder öfter nutzbar sind, als wir glauben.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:28; Melbourne/Ostaustralien 21:30;
Perth/Westaustralien 23:12; Singapur/Republik Singapur 22:57; Tokio/Japan 19:24;
Honolulu/Hawaii 15:48; Anchorage/Alaska 12:22; Johannesburg/Südafrika 04:50; San
Francisco/Kalifornien 12:47; Stanley/Falklandinseln 11:59; Berlin/Deutschland 02:44.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 00:25; San Francisco/Kalifornien 03:31; Sao
Paulo/Brasilien 20:27; Stanley/Falklandinseln 19:53; Honolulu/Hawaii 05:12;
Anchorage/Alaska 07:29; Johannesburg/Südafrika 15:23; Auckland/Neuseeland 05:10;
Berlin/Deutschland 19:26.
Verzeichnis der Internetadressen
[1] http://www.agentschap-telecom.nl
[2] http://tinyurl.com/nny36a
[3] http://www.rbo.be/dgps.htm
[4] http://tinyurl.com/ntcwuu
[5] http://www.hamradio-friedrichshafen.de/html/de
[6] http://www.drcg.de
[7] http://aprs.fi/?call=dl0zzf
[8] http://www.funken-lernen.de
[dx] http://www.darcdxhf.de
Ende des Deutschland-Rundspruchs 23/09 vom 11.06.2009
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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