Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Grußworte des DARC-Vorsitzenden Jochen Hindrichs, DL9KCX
Liebe YLs und OM,
das zurückliegende Jahr war von verschiedensten Themen geprägt, die zu teils heftigen
Reaktionen unserer Mitgliedschaft geführt haben. Da standen am Anfang des Jahres die
veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung, die für einige Untergliederungen des
DARC Umstellungen in der seit Jahrzehnten geübten Praxis bedeuteten. Inzwischen hat sich
die neue Praxis durchgesetzt, sodass die Belegprüfung für 2007 im Wesentlichen
abgeschlossen ist. Die Geschäftsstelle hat bereits mit der Aufarbeitung der Belegprüfung
für 2008 begonnen. Wir sind sehr zuversichtlich, diese Arbeiten termingerecht
abschließen zu können. Viel Wirbel haben auch die zum Teil heftigen Diskussionen über
die Entry-Level-Licence am Jahresende ausgelöst. Viele hatten dem Vorstand und anderen
Cluborganen vorgeworfen, die ELL quasi im Alleingang in Deutschland einführen lassen zu
wollen. Hierbei wurde übersehen, dass der ECC-Report den Fernmeldeverwaltungen
freistellt, Zitat: aufgrund der Zeit, die für die Erreichung der hohen technischen
Standards der Theorie des HAREC- und Novice-Prüfungsstoffes eingeplant werden muss, eine
niedrigere Prüfungsklasse für eine Amateurfunk-Einsteigerniveau-Genehmigung
einzuführen. Zitat-Ende. Dazu gibt es schon erste Umsetzungen bei unseren
ausländischen Funknachbarn. Der Vorstand des DARC wollte am Anfang der Gespräche über
eine ELL eine Situation vermeiden, die bei der Frage um den Wegfall von CW als
Zugangsvoraussetzung für den Amateurfunk in den Kurzwellenbereichen 2003 dazu geführt
hatte, dass die Funkamateure in Deutschland sich nicht in die Diskussion der europäischen
Nachbarverbände und europäischen Fernmeldeverwaltungen einbringen konnten.
In einer Mitgliederbefragung im DARC hatte sich eine (knappe) Mehrheit entschieden, CW als Zugangsvoraussetzung beibehalten zu wollen. Deshalb konnte sich der DARC in den nationalen und internationalen Verhandlungen mit den Fernmeldebehörden nicht mehr mit einem eigenen Konzept aufstellen, so dass auch unsere Fernmeldeverwaltung bekanntlich nicht der Mehrheit derer, die sich im DARC durchsetzen konnten, sondern anderen Vorschlägen gefolgt ist. Damals wie heute hatten die Gegner von Veränderungen keine eigenen Konzepte vorzuweisen. Aus diesem Grunde hatte die Mitgliederversammlung des DARC dem Vorstand in Rostock ein Go für die Entwicklung eines Konzeptes hinsichtlich einer Entry-Level-Licence gegeben. Die einzelnen Zwischenschritte bei der Konzeptentwicklung sind im Verlauf des Jahres 2008 mit Verantwortlichen der Mitgliederversammlung besprochen worden. Bei der Mitgliederversammlung in Bad Lippspringe wurde der Vorstand beauftragt, auf der Basis von acht Randbedingungen in qualifizierte Gespräche mit der Behörde einzutreten. Genaueres erfahren Sie im Beitrag über die Mitgliederversammlung in unserer Clubzeitschrift. Der AJW-Stab wird zusammen mit den AJW-Referenten der Distrikte die erforderliche Feinabstimmung im Frühjahr leisten.
Das Jahr 2008 hat auch gezeigt, dass eine starke Interessenvertretung für den Erhalt des Amateurfunks unumgänglich ist. Im Januar 2008 hat der DARC beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, interveniert, damit im geplanten Umweltgesetzbuch berücksichtigt wird, dass Funkamateure für das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder das Anzeigeverfahren weiterhin wählen können. Der Referentenentwurf hatte eine Regelung enthalten, die unsere Rechte als Funkamateure wesentlich berührt hätte.
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass bereits der Einsatz des DARC zum AFuG 1997 und zur so genannten Verfügung 306 als Vorgänger der BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) dazu beigetragen hat, dass die Funkamateure keine kostenpflichtige Standortbescheinigung beantragen müssen, um nach erfolgreicher fachlicher Prüfung überhaupt Funkbetrieb machen zu können. Nicht zuletzt hat bereits die Interessenvertretung 2007/2008 dazu geführt, dass das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) von Februar 2008, die Rechte der Funkamateure insbesondere in Fällen von elektromagnetischen Unverträglichkeiten nicht schmälert. Auch beim Entwurf einer Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen (SchuTSEV) haben wir beim Bundesministerium für Wirtschaft und Telekommunikation Anfang 2008 eingefordert, dem Amateurfunk dasselbe Schutzniveau anzubieten, wie anderen Sicherheitsfunkdiensten auch, um zu verhindern, dass unsere Amateurfunkfrequenzen z. B. durch PLC-Störpegel unbrauchbar gemacht werden. Hierbei haben wir den deutschen Verordnungsgeber auf die ITU-Regelwerke hingewiesen, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Durchaus nicht vom Tisch sind die so genannten Inhouse-PLC-Lösungen, die bereits seit einigen Jahren im Handel angeboten werden. Allerdings sind bis jetzt wenige Störungen bekannt, weil einige Hersteller offenbar die Amateurfunkbereiche aus dem Übertragungsspektrum ausgenommen haben. Entwarnung ist trotzdem nicht angezeigt: wir werden als mitgliederstärkster Verband, der die Interessen des Amateurfunks in Deutschland vertritt, den Bemühungen von kommerzieller Seite, den Funkschutz aufzuweichen, konsequent entgegentreten.
Die größte Herausforderung stellt sich für den Amateurfunk nach wie vor in der Nachwuchsgewinnung, nicht nur für den DARC, sondern für unser Hobby überhaupt. Wenn man einige Zahlenangaben der BNetzA näher betrachtet, so stellt man fest, dass die Anzahl der Amateurfunkprüfungen zurückgeht. Dabei sind die Voraussetzungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen nicht schlechter geworden, im Gegenteil: dadurch dass in vielen Bundesländern der Ganztagsbetrieb an Schulen eingeführt wird, eröffnen sich auch für viele Vereine völlig neue Möglichkeiten, sich in den Nachmittagsunterricht sinnvoll einzubringen. Dazu ist aber unabdingbar notwendig, dass sich Ortsverbände aufraffen und Schulen entsprechende Angebote machen, so wie das auch andere Vereine im Freizeitbereich oder Ähnlichem bereits mit Erfolg tun. Erhalten Sie sich auch angesichts mancher negativen und positiven Veränderungen Ihre Freude am Amateurfunk und geben Sie diese auch weiter für einen mitgliederstarken DARC, in dem sich Funkamateure wohl und gut vertreten fühlen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute für 2009.
Jochen Hindrichs, DL9KCX, Vorsitzender des DARC e. V.
Unterstützung bei Gebühren für den Clubstationsbetrieb
Die Juristische Verbandsbetreuung unterstützt Ortsverbände bzw. Gruppierungen mit Clubstationen für den Fall, dass bei Adressänderungen oder Ummeldungen von Verantwortlichen erneut Gebühren gemäß Amateurfunkverordnung in Höhe von 110, verlangt werden. Mustertexte für entsprechende Widersprüche sind im Mitgliederservicebereich unter Juristische Beiträge/Juristische Verbandsbetreuung zu finden. Die Unterstützung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder der Widerspruch keinen Erfolg haben. Der DARC e. V. ist bemüht, sich um die Klärung der Frage in Form eines Musterverfahrens für die Funkamateure zu kümmern. Die Frage, ob Widerspruch eingelegt wird unterliegt aber der individuellen Entscheidung.
Informationen zum Geschäftsjahreswechsel
Durch die Jahreswechselarbeiten in der DARC-Geschäftsstelle kann es zu Verzögerungen im Bereich Mitgliederdatenerfassung kommen. Das betrifft beispielsweise Aufnahmeanträge 2009, DOK-Wechsel 2009 usw. Betroffen ist ferner der DAS@PC-Support mit z. B. Neuanmeldungen und Supportfällen. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an die DARC-Geschäftsstelle. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nachrichten der DARC-Bandwacht
Nachfolgend die Nachrichten der DARC-Bandwacht für den Monat Dezember, zusammengestellt von Ulrich Bihlmayer, DJ9KR, und Wolf Hadel, DK2OM.
Das Überhorizontradar der britischen Streitkräfte auf Zypern wurde im Monat Dezember zweimal auf 10.140 kHz gehört. Die Chance, diesen Dauerstörer los zu werden, ist gering, da es sich um eine militärische Anwendung handelt. Fischereifunk und Piratenfunk in SSB aus Griechenland, Großbritannien, Holland, Indonesien, Marokko, Russland und Spanien ist häufig in SSB im 30-m-Band zu hören. Bitte belegen Sie die Frequenz mit Telegrafie, wenn Sie dort Sprechfunk hören. Französische Funkamateure sind häufig zwischen 10.130 und 10.140 kHz in SSB zu hören. Das ist sehr bedauerlich, denn der IARU-Bandplan sieht für das 30-m-Band kein SSB vor. Das 80-m-Band ist nicht exklusiv. Hier darf auch der Feste und der Mobile Funkdienst funken. Doch hier sind täglich Fischerboote in USB aus Frankreich, Holland, Großbritannien und Spanien zu hören, die illegal dort aktiv sind. Auch der Bereich 71007200 kHz darf immer noch vom Rundfunkdienst verwendet werden. Bitte senden Sie daher der Bandwacht keine Berichte über diese beiden Bänder; außer es handelt sich um Piraten oder um einen Rundfunksender im 80-m-Band. Das 40-m-Band ist der regelmäßige Treffpunkt von militärischen Stationen in ALE, sprich automatischer Funkkontaktaufnahme. Hier treffen sich die Carabinieri aus Rom auf 7000 kHz, Mazedonisches Militär auf 7010 kHz und Militär aus Georgien auf 7095 kHz. Auf 14.046,4 kHz trifft sich regelmäßig das ägyptische Außenministerium in Kairo mit seiner Botschaft in Pyongyang, Nordkorea. Der Betrieb findet in SITOR statt.
Ulrich Bihlmayer, DJ9KR, und Wolf Hadel, DK2OM, bedanken sich bei den leider zu wenigen Mitarbeitern unter den Funkamateuren für die Mithilfe im vergangenen Jahr. Es wäre schön, wenn sich mehr Funkamateure an der wichtigen Arbeit der Bandwacht beteiligen und ihre Beobachtungen einsenden würden. Kontakt zur Bandwacht ist per Internet möglich [1].
10.01.: Aktivitätstag Distrikt Nordrhein und Midwinter Contest
11.01.: Midwinter Contest und DARC 10-m-Contest
17./18.01.: HA DX Contest und UK DX RTTY Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX- und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 1/09 auf Seite 54.
Funkwetterbericht (07.01. de DL1VDL)
Herzlich Willkommen und gut DX im India Yankie Alpha 2009 (IYA2009), dem Internationalen Jahr der Astronomie. 400 Jahre nach der ersten Himmelsbeobachtung mit einem Fernrohr durch Galilei hat die 62. UN-Vollversammlung diese Initiative verabschiedet, von der DL1VDL auch hin und wieder berichten wird. Motto: Das Weltall: Du lebst darin entdecke es! Vor genau einem Jahr erweckte ein kleiner Sonnenfleck mit der Polarität des 24. Zyklusses unsere Aufmerksamkeit, erhielt aber keine Nummer. Seitdem gab es einige Zyklus-24er Sonnenflecken, aber keine markante Erhöhung der Sonnenaktivität. Der Mittelwert der täglichen Sonnenfleckenrelativzahlen betrug im Jahre 2008 4,7; 2007 betrug er 12,8. Ein richtiges Merkmal für das Verlassen der langen Talsohle zwischen den Zyklen 23 und 24 gab es bisher nicht. Seit dem 13.12. war die uns zugewandte Sonnenseite fleckenlos. Die täglichen solaren Fluxwerte entsprachen dem 90-Tage-Mittelwert von 69 Einheiten. Das geomagnetische Feld war vom 13.22.12. ruhig, danach gestört, vom 26.31.12. extrem ruhig, danach wieder gestört. Feiertagsbedingt war erfreuliche Aktivität auf Kurzwelle. 160, 80 und 40 m profitierten von langen Nächten bei ruhiger Magnetik und ohne nennenswerte atmosphärische Störungen. Es waren an fast allen Tagen alle Kontinente mit guten Signalen zu arbeiten. 30 m war das HF-Band mit den längsten Öffnungen, während die Bänder darüber nur auf den Taglinien funktionierten. Ein Höhepunkt für die VHF-Freunde waren die Quadrantiden in der Nacht zwischen dem 02. und 03.01.
Vorhersage bis zum 14.01.:
Wir erwarten eine unverändert ruhige Sonne und ebenso ruhige geomagnetische
Bedingungen. Die sehr guten DX-Bedingungen auf allen Bändern zwischen 160 und 30 m
bleiben bestehen. Nutzt diese guten Lowband-Bedingungen, denn die Wintersonnenwende liegt
bereits hinter uns. Europaverkehr auf 80 und 40 m ist nach einbrechender Dunkelheit durch
die sich schnell ausdehnende tote Zone beeinträchtigt.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:09; Melbourne/Ostaustralien 19:06;
Perth/Westaustralien 21:18; Singapur/Republik Singapur 23:09; Tokio/Japan 21:51;
Honolulu/Hawaii 17:10; Anchorage/Alaska 19:05; Johannesburg/Südafrika 03:23; San
Francisco/Kalifornien 15:26; Stanley/Falklandinseln 07:50; Berlin/Deutschland 07:15.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:44; San Francisco/Kalifornien: 01:07; Sao
Paulo/Brasilien 21:58; Stanley/Falklandinseln 00:16; Honolulu/Hawaii 04:04;
Anchorage/Alaska 01:01; Johannesburg/Südafrika 17:04; Auckland/Neuseeland 07:43;
Berlin/Deutschland 15:10.
Verzeichnis der Internetadressen
[1] bandwacht@darc.de, http://www.iarums-r1.org
[dx] http://www.darcdxhf.de
Ende des Deutschland-Rundspruchs 1/09 vom 08.01.2009
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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