DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 31/07 VOM 02.08.2007

Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL


ÜBERSICHT:


GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen monatlichen Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkgeräte, zu der beispielsweise internetfähige PCs gehören, versendet die GEZ nun flächendeckend Formulare und Informationsschreiben über die Nutzung von Rundfunkempfangsgeräten in Firmen und Betriebsstätten. Diese Abfragen werden vereinzelt auch an DARC-Referate oder DARC-Ortsverbände versandt. Es wird gebeten, die Fälle der Geschäftsstelle, Juristische Verbandsbetreuung, zu melden. Hier kann für eine Reaktion gegenüber der GEZ nicht nur Unterstützung eingeholt, sondern die Fälle können auch konzentriert gesammelt und bearbeitet werden.


OZ7IGY als erste Funkbake auf 40 MHz

Seit dem 26.07. um 18:20 UTC sendet die dänische Funkbake OZ7IGY auf 40,021 MHz. Neben der britischen Fernmeldebehörde OFCOM – wir berichteten im DL-RS 29/2007 – hat auch die dänische Behörde ITST Anfang Juli eine, auf ein Jahr befristete, Sendegenehmigung für Experimentalbetrieb und Ausbreitungsstudien ausgestellt. Die Ergebnisse der Ausbreitungsstudie sollen der Behörde mitgeteilt werden. OZ7IGY sendet aus dem Locatorfeld JO55WM auf 40,021 MHz mit 22 W in F1A. Die Frequenzshift beträgt nach IARU-R1-Standard 250 Hertz. Im Augenblick wird eine Dipolantenne in Richtung 255° bzw. 75° benutzt, die später durch eine Turnstile ersetzt werden soll.

Die ITST betont, dass aus dieser Einzelgenehmigung kein Anspruch auf etwaige andere, allgemeine Sendegenehmigungen für dänische Funkamateure auf 40 MHz erwachsen kann. Gemäß den deutschen Bestimmungen ist der 40-MHz-Bereich kein Amateurfunkband, wohl aber können die Funkamateure hierzulande empfangsseitig die Ausbreitungsbedingungen anhand der Bake mitverfolgen. Weitere Informationen zur dänischen Funkbake unter www.oz7igy.dk.


Aktuelle Informationen vom DARC-Auslandsreferat

Deutsche Funkamateure, die im Besitz einer ehemaligen CEPT-Klasse 2-Genehmigung sind, dürfen in Griechenland weiterhin nur auf Frequenzen ab 144 MHz und aufwärts funken. Zwar hat Deutschland die CW-Kenntnisse als Voraussetzung für den KW-Betrieb bereits 2003 abgeschafft, in Griechenland jedoch muss dieser Nachweis immer noch erbracht werden. Dies teilte kürzlich der Präsident des griechischen Amateurfunkverbandes RAAG mit.

Aktuelle Informationen über den Amateurfunkbetrieb im Ausland haben die Mitarbeiter des Auslandsreferats als Merkblätter im Servicebereich für Mitglieder bereit gestellt. Sie erreichen die so genannten Gastlizenz-Merkblätter über die Seite www.darc.de/ausland/new und dann links über den Menüpunkt „Merkblätter Ausland“.


Neue Monatsumfrage auf der DARC-Webseite

Unter dem Anreißer „Amateurfunk ist für mich …“ wird den Besuchern des DARC-Internetportals im August die Frage nach ihren persönlichen Interessen am Amateurfunk als solchen gestellt: die Faszination DX, Spaß mit Technik oder Experimenten, der Contestsport, das Treffen Gleichgesinnter, lockere Kommunikation mit Freunden oder gar nur das familiäre Haustelefon oder vielleicht sind Sie etwa QRT? Bei der Juli-Umfrage antworteten 59,7 % mit „Ja“ auf die Frage, ob ihre Funkaktivitäten durch Antennenverbot oder uneinsichtige Nachbarn beeinträchtigt werden. Die restlichen 40,3 % stimmten mit „Nein“. Zur Umfrage auf der DARC-Webseite gelangen Sie über einen Link auf dem Nachrichtenportal.


Sonderpräfixe im Herbst

Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der ersten Generalbevollmächtigten-Konferenz der Internationalen Telegrafen-Union in Madrid 1932 – dem Vorgänger der heutigen ITU – dürfen spanische Funkamateure vom 03.09.–09.12. folgende Sonderpräfixe benutzen: Aus EA wird AO, EB benutzt AN und EC-Rufzeichen verwenden AM.

Zum 60-jährigen Geburtstag des nationalen Amateurfunkverbandes in Syrien dürfen alle dortigen Funkamateure vom 15.10.–15.11. den Sonderpräfix 6C6Ø benutzen. Darüber informiert Dennis M. Härtig, DL7RBI, vom DARC-Auslandsreferat.


Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eine Auflistung von Antworten auf häufig gestellte Fragen, so genannte „Frequently asked questions“ (FAQ), hat der DARC auf der Seite http://faq.darc.de gesammelt. Beispielsweise aus dem Bereich Anzeige zur BEMFV (Selbsterklärung). Frage: Muss ich bei einem Fieldday eine BEMFV-Anzeige abgeben? Antwort: Wenn es sich bei Fielddays um spontane, zeitlich befristete Aktionen handelt, ist der DARC e. V. der Ansicht, dass keine Anzeige abzugeben ist. Der DARC e. V. empfiehlt in diesen Fällen nach Möglichkeit, die Anzeige und Dokumentation nach BEMFV bereitzuhalten. Wenn aber für einen längeren Zeitraum und von langer Hand geplante Fielddayaktionen stattfinden, bei denen z. B. der Ortsverband die Planung macht und ggf. sogar die gesamte Clubstation verlegt wird, ist es sowohl möglich als auch erforderlich, vor Betriebsaufnahme eine Anzeige einzureichen. Dies ist vom EMVU-Referenten im Ortsverband auch einfach zu leisten. Im Wiederholungsfall (jährliche Fielddays) wird es dann immer einfacher, da sich die Station nicht wesentlich ändert. Lediglich bei der Änderung des Standortes müssen die Sicherheitsabstände in eine neue Zeichnung eingebracht werden.


Aktuelle Conteste

04.08.: EU HF Championship
04./05.08.: DARC UKW Sommerfieldday
11./12.08.: European DX Contest (WAEDC)

Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite www.darcdxhf.de unter Conteste sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 8/07 auf Seite 591.


Funkwetterbericht (31.07. de DL1VDL)

Rückblick vom 24.–30.07.:
Viele Stationen zum IOTA-Contest am letzten Juli-Wochenende verdeutlichten, dass trotz sehr ruhiger Sonne eigentlich alle Kurzwellenbänder brauchbar sind, auch wenn an manchen Wochentagen außer einigen Baken nur wenig auf 10 m und 12 m zu hören war. Nicht nur im Sonnenfleckenminimum sind die Baken des IBP der beste Indikator, um vermeintliche Bandöffnungen schnell zu erfassen. Wenn eine Bake hörbar ist, wird meist auch ein CQ-Ruf beantwortet. Die zuverlässigsten DX-Bänder waren wiederum 40, 30 und 20 m, wobei 20 bis 10 m wieder viele Short-skip-QSOs ermöglichten. Die Sonne war vom 24. bis 27.07. fleckenlos, seitdem ist ein Sonnenfleck sichtbar. Der solare Flux betrug fast konstant 68 solare Einheiten und lag unter dem 90-Tage-Mittelwert von 73 sfu. Das geomagnetische Feld war ruhig bis zum 25.07., an den beiden Folgetagen sorgte das koronale Loch CH280 für stürmische Bedingungen. Nachdem der 28.07. wiederum ruhig verlief, kam dann CH281 und damit Sturm bis zum Morgen des 30.07.

Vorhersage bis 07.08.:
Das SEC Boulder registrierte einen koronalen Masseauswurf auf der Sonnenrückseite. Wir können damit rechnen, dass in der nächsten Woche möglicherweise eine aktive Region am östlichen Sonnenrand erscheinen wird. Zunächst ist diese Vermutung spekulativ. Bis dahin bleiben die koronalen Löcher dominante Störenfriede für das geomagnetische Feld, wobei die positiven Phasen kurz vor der eintreffenden Störung meist schöne DX-Verbindungen ermöglichen. Bis zum 06.08. erwarten wir ein überwiegend ruhiges Erdmagnetfeld, bevor am 07.08. das nächste koronale Loch wirksam wird. Die DX-Bedingungen auf den drei unteren Kurzwellenbändern sind bei geringen atmosphärischen Störungen brauchbar, auf 40 m recht gut. Auf den mittleren Bändern finden wir täglich DX-Möglichkeiten und auf den drei oberen Kurzwellenbändern treffen wir vornehmlich Short-skip-Bedingungen an. Aber auch dort kann man DXen. 6 m kann an einigen Tagen wieder Sporadic-E-tauglich sein, ebenso 2 m.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:20; Melbourne/Ostaustralien 21:21; Perth/Westaustralien 23:06; Singapur/Republik Singapur 23:05; Tokio/Japan 19:47; Honolulu/Hawaii 16:04; Anchorage/Alaska 13:26; Johannesburg/Südafrika 04:47; San Francisco/Kalifornien 13:12; Stanley/Falklandinseln 11:36; Berlin/Deutschland 03:23.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 00:12; San Francisco/Kalifornien: 03:19; Sao Paulo/Brasilien 20:43; Stanley/Falklandinseln 20:31; Honolulu/Hawaii 05:10; Anchorage/Alaska 06:38; Johannesburg/Südafrika 15:40; Auckland/Neuseeland 05:34; Berlin/Deutschland 19:01.


Ende des Deutschland-RS 31/07 vom 02.08.2007

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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