Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Inkrafttreten des neuen EMVG verschiebt sich
Das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das neue Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, kurz EMVG, ist noch nicht abgeschlossen. Bis dato hat die erste Lesung im Bundestag stattgefunden. Danach ist das EMVG an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag, überwiesen worden. Mit der Unterstützung der Politik, insbesondere der SPD-Fraktion, konnte bislang ein Inkrafttreten der Bestimmungen, wie von der Bundesregierung vorgesehen, verhindert werden. Die Regelungen im neuen EMVG sollen die Funkamateure nicht in den bisher gegebenen Rahmen des Funkschutzes, wie noch im EMVG 1998 enthalten, einbeziehen. Deshalb hat sich der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) mit mehreren Stellungnahmen und auch Gesprächen mit Ausschussmitgliedern gegen den Entwurf des neuen EMVGs ausgesprochen. Bundesweite Politikkontakte sowie Kontakte zum EU-Parlament wurden genutzt. RTA und DARC sind zuversichtlich, dass ihre Interessenvertretung in Bezug auf das neue EMVG bald zu einem positiven Abschluss kommt. Unterdessen hat die Bundesnetzagentur mit der Amtsblattmitteilung 559/2007 am 18.07. Übergangsbestimmungen, insbesondere für Hersteller und Inverkehrbringer von Geräten bzw. Betriebsmitteln, veröffentlicht. Die Vorstandsinformation sowie die Amtsblattmitteilung als PDF-Datei finden Sie auf der DARC-Webseite.
Entscheidung im Klageverfahren gegen den EMV-Referenten des DARC vor dem Landgericht Köln
Am 18.07. hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Klageverfahren gegen den DARC-EMV-Referenten entschieden: Die Klage wird abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Aktenzeichen lautet 28 O 89/07. Hintergrund des Klageverfahrens und des nun vorliegenden klageabweisenden Urteils zugunsten des EMV-Referenten ist ein Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur wegen einer elektromagnetischen Unverträglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Köln, in dem das DARC-Mitglied (der Kläger) vom DARC-Referenten jahrelang unterstützt worden war. Auch der Vorstand hatte seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, den Fall zu begleiten. Als der EMV-Referent eine Information über den Verwaltungsrechtsstreit an DARC-EMV-Experten und Ehrenämtler weitergeleitet hatte, nahm der Fall eine unschöne Wendung. Der EMV-Referent des DARC wurde nun von dem Funkamateur, vertreten durch einen Kölner Rechtsanwalt, auf Unterlassung der Weiterleitung der Informationen verklagt. Die Klage lautete auf rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Ebenfalls wurde Schadensersatz beansprucht. Der EMV-Referent des DARC, Ulfried Ueberschar, DJ6AN, zeigt sich nach der Verkündigung der Entscheidung beruhigt. Seine erste Aussage: Ich bin froh; durch das Urteil werde ich was mein ehrenamtliches Engagement für den Verein und für alle Funkamateure anbetrifft bestätigt. Meine geleistete Unterstützung an das Mitglied und gleichzeitig Kläger war daher der richtige Weg. Ein ausführlicher Bericht ist auf dem Nachrichtenportal der DARC-Webseite zu finden und wird auch in der Septemberausgabe der CQ DL veröffentlicht.
Verwendung von Kartografien auf den OV-Webseiten
Obwohl der eigene OV-Webauftritt für viele Ortsverbände immer attraktiver wird, ist bei der näheren Gestaltung des Internetauftritts Vorsicht geboten. Teilweise finden die Leser der Seiten neben Bildern, Auskünften und Adressen auch nützliche Lage- und Anfahrtsbeschreibungen, beispielsweise zum OV-Heim. Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass das Einscannen oder Kopieren von fremdem Kartenmaterial nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist und Schadensersatzforderungen der Eigentümer nach sich ziehen kann. So zählt beispielsweise der Verwaltungs-Verlag zu den führenden Herstellern von Kartografien in Deutschland. Die Karten werden nicht nur in Form von Printprodukten, sondern auch als interaktive Pläne im Internet unter www.stadtplan.net herausgegeben. Die Kartografien sind aber urheberrechtlich geschützte Werke, zu deren Nutzung es einer einmaligen Nutzungsgenehmigung bedarf. Diese ist allerdings kostenpflichtig. Die Lizenzgebühren betragen zwischen 650 und 850 . Da sich Forderungen des Verwaltungs-Verlages an den DARC e. V. richten, bitten wir alle Ortsverbände, ihr Internetangebot dahingehend zu überprüfen und umgehend ungenehmigte Kartografien zu entfernen. Wir bitten Sie, entweder eine Nutzungslizenz über www.stadtplan.net zu erwerben. Eine kostenlose Alternative wäre: Ein Link, der den Besucher von der eigenen auf eine Stadtplanwebseite weiterleitet, ist meist erlaubt und ebenso sinnvoll. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristische Verbandsbetreuung, Christina Hildebrandt, Tel. ......
Regelmäßig DAS@PC-Datenaustausch starten
Bei einer routinemäßigen Kontrolle der Datenaustauschverzeichnisse der DAS@PC-Anwender wurde festgestellt, dass einige Nutzer seit der Ausstattung keinen Datenabgleich mit der Geschäftsstelle vollzogen haben. Die betroffenen Nutzer, teilweise mit Daten-Ausstattung in 2005 und Anfang 2006, wurden mit sofortiger Wirkung auf inaktiv gesetzt und angeschrieben. Es wird um regelmäßigen Datenaustausch gebeten. Die Geschäftsstelle stellt einmal pro Woche neue Daten für die Nutzer zur Verfügung. Nach 99 Datenbereitstellungen und nicht erfolgter Abholung durch Anwender, werden die ersten Datenbereitstellungen wieder überschrieben. Um diesen Vorgang zu vermeiden, empfehlen wir einen Datenaustausch einmal pro Monat. Am 28.07. werden neue Versionen der Standardberichte mit dem Datenaustauschverfahren an die DAS@PC-Anwender verschickt. Die oft nachgefragte Möglichkeit der Erstellung einer Mitgliederliste mit Angabe der Telekommunikationsdaten ist nach dem Update abrufbar. Es werden jetzt alle Mitglieder angezeigt, auch diejenigen, welche keine Einträge im Bereich Telekommunikation haben. Weiterhin besteht die Abfragemöglichkeit für runde Geburtstage.
Vom 27.07.08.08. arbeitet Jochen Sulovsky, DK8ZM, anlässlich eines Pfadfindertreffens zusammen mit einem internationalen Team unter dem Rufzeichen GB1ØØJ auf den Bändern. Ebenfalls beginnend mit dem 27.07.05.08. funkt Pedro, CU2/EA1FCH, von der Azoren-Insel Sao Miguel mit der IOTA-Nummer EU-003. Er bevorzugt CW und digitale Betriebsarten sowie die WARC- und niederfrequenten Bänder. QSL-Karten gehen via Büro an sein Heimatrufzeichen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Eine Auflistung von Antworten auf häufig gestellte Fragen, so genannte Frequently asked questions (FAQ), hat der DARC auf der Seite http://faq.darc.de gesammelt. Beispielsweise aus dem Bereich Amateurfunkmagazin CQ DL/Autorenhinweise. Frage: Akzeptieren Sie auch eher Windows-fremde Textformate wie Latex oder Open Office? Antwort: Die Redaktion CQ DL nutzt Microsoft Office. Fremdformate können wir oft gar nicht lesen oder müssen aufwändig konvertiert werden, wobei immer wieder Zeichensatzfehler auftreten. Sofern Sie Interesse daran haben, dass Ihr Beitrag auch erscheint, bitten wir Sie um Zusendung im Winword-Format. Alternativ sind Ausarbeitungen im Rich-Text-Format oder ASCII willkommen. Aus betrieblichen Gründen können wir leider keine anderen Softwareprodukte installieren und einsetzen.
28./29.07.: RSGB IOTA Contest und SWL IOTA Contest
04.08.: EU HF Championship
04./05.08.: DARC UKW Sommerfieldday
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite www.darcdxhf.de
unter Conteste sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 7/07 auf Seite
518 und der kommenden Augustausgabe auf Seite 591.
Funkwetterbericht (24.07. de DL1VDL)
Rückblick vom 17.23.07.:
Ein Sommerloch mit einigen positiven Überraschungen so können wir die
Kurzwellenausbreitung der vergangenen drei Wochen verbal beschreiben. Fakt ist, dass auf
den oberen Kurzwellenbändern und auf 6 m mehr los war, als wir bei einem solaren
Flux zwischen 72 und 67 Einheiten erwarteten. 10 m und 6 m boten reichlich
Sporadic-E-gestützte Short-Skip-Möglichkeiten und viel Funkbetrieb. Auf 10 m konnte
man aber auch DX-QSOs tätigen. Das beständigste und belebteste DX-Band war 20 m.
Die Ost-/Westlinien auf 17 m und 15 m öffneten selten, aber man konnte alle
Kontinente arbeiten, auf 30 m und 40 m übrigens auch. 80 m bot
vorzugsweise DX aus Südamerika. Auf 3 cm scatterte es an mehreren Tagen. Die
Sonnenfleckengruppe 10 963 verschwand am 19.07., seitdem waren keine Sonnenflecken
sichtbar. Da der Rotationsplan von koronalen Löchern ziemlich genau bekannt ist,
erwarteten wir geomagnetische Störungen am 20. und 21.07. An allen anderen Tagen
erfreuten wir uns eines ruhigen geomagnetischen Feldes.
Vorhersage bis 31.07.:
Wir wandern weiter im Tal des Sonnenfleckenminimums, über dessen Status im Internet
unter www.sec.noaa.gov/solarcycle aktuelle
Informationen abrufbar sind. Wir erwarten etwa gleich bleibende solare Bedingungen mit
Fluxwerten um 70 Einheiten. Das geomagnetische Feld wird ab dem 26.07. durch das nächste
koronale Loch beeinträchtigt, dessen Magnetfeldlinien Sonnenwind zur Erde führen. Wir
hoffen weiterhin auf brauchbare bis gute Sporadic-E-Bedingungen auf 10, 6 und vielleicht
auch auf 2 m. Zwischen 40 m und 17 m sollten innerhalb von sieben Tagen
wiederum alle Kontinente erreichbar sein.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 19:26; Melbourne/Ostaustralien 21:27;
Perth/Westaustralien 23:11; Singapur/Republik Singapur 23:05; Tokio/Japan 19:42;
Honolulu/Hawaii 16:01; Anchorage/Alaska 13:09; Johannesburg/Südafrika 04:51; San
Francisco/Kalifornien 13:06; Stanley/Falklandinseln 11:46; Berlin/Deutschland 03:13.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 00:19; San Francisco/Kalifornien: 03:26; Sao
Paulo/Brasilien 20:40; Stanley/Falklandinseln 20:21; Honolulu/Hawaii 05:13;
Anchorage/Alaska 06:55; Johannesburg/Südafrika 15:37; Auckland/Neuseeland 05:28;
Berlin/Deutschland 19:11.
Ende des Deutschland-RS 30/07 vom 26.07.2007
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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