Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL
Erfolgreiche Experimentalverbindungen per Licht
Am Montag, dem 22.01., wurde der bislang bestehende Entfernungsrekord für Laser-ATV gebrochen. Tom, DL9OBD, und Wilfried, DJ1WF, übertrugen ab ca. 21:30 Uhr vom Elm in der Nähe der Ortschaft Abbenrode rauschfreie Fernsehbilder inklusive Ton via Laser zu DBØTVH über eine Distanz von 70 km Luftlinie. Ein anderes Experiment wenige Tage zuvor, am 19.01., bescherte die erste Verbindung zwischen Österreich und der Slowakei auf 460 THz über eine Distanz von rund 52 km. Der Standort von Rado, OM2ZZ, war Stupava, ca. 4 km nördlich von Bratislava. Zum QSO-Partner Mike, OE3MZC, auf der Jubiläumswarte Wien und später der westlich von Wien gelegene Kobenzl, herrschte Sichtverbindung. Das Laserlicht konnte mit bloßem Auge gesehen werden. Als Lichtquellen wurden Laserdioden mit 3 mW Leistung verwendet.
Erste D-Star Verbindung von Nordhessen nach Südhessen
Am 27.01. gelang die erste D-Star-Verbindung von Nord- nach Südhessen. Arthur, DL6AAO, und Bernd, DL8UI, auf dem Hohen Meißner in Nordhessen, konnten um 17:00 Uhr Wolfgang, DH3WS, über den D-Star-Umsetzer DBØDFT auf dem Feldberg im Taunus loggen und mit klarem Signal aufnehmen. Ihr Ausrüstung bestand aus einem E91 von Icom mit 5 W Leistung, einer 9-Element-Yagi und 12-V-Batterie. Empfangsseitig konnte der Umsetzer sogar mit aufgesteckter Gummiwendel aufgenommen werden. Darüber berichtet Bernd, DL8UI. Der Übertragungsstandard D-Star wurde 2001 entwickelt. Er geht zurück auf eine mehrjährige Entwicklung der japanischen Regierung sowie des japanischen Amateurfunkverbandes JARL. D-STAR nutzt ein offenes Protokoll und kann somit von jedermann verwendet werden. Die Handfunkgeräte des Typs Icom IC-E91 und U-82 können mit einer Zusatzplatine, die recht einfach in das Gerät einzubauen ist, für Digitalbetrieb in D-Star erweitert werden.
Gespräch zwischen BMWi und BNetzA zu Amateurfunkthemen
Wie im Schreiben vom 05.12.2006 an den Vorsitzenden des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) angekündigt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die RTA-Geschäftsführerin über die Gesprächsergebnisse der zuständigen Behördenvertreter aus Bundesnetzagentur und Ministerium zu relevanten Amateurfunkthemen informiert. Bezüglich der aktuellen Änderungen der Amateurfunkverordnung könne eine positive Bilanz gezogen werden. Sowohl im BMWi und auch in der BNetzA wird über eine neue Konzeption der Abnahme von Amateurfunkprüfungen nachgedacht. Dabei ist auch die Prüfungsabnahme durch private Dritte ein Thema. Die Behörden wollen auf eine CEPT-weite Harmonisierung der Kurzwellenfrequenzen für die Klasse E hinwirken. Langfristig haben sie sich für eine Freigabe der Mittelwellenfrequenzen um 500 kHz ausgesprochen.
Wegfall von CW als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle in den USA
Die US-Amerikanische Fernmeldebehörde FCC schafft die Telegrafiekenntnisse als Zugangsvoraussetzung für die Kurzwelle ab. Die Regelung tritt am 23.02. in Kraft. Danach sind für die US-Amateurfunkklassen General und Extra Class keine Telegrafiekenntnisse mehr nötig. In einer Stellungnahme der FCC wird die Abschaffung mit der Stärkung des öffentlichen Interesses am Amateurfunk begründet. Die Bevölkerung soll ermutigt werden, sich mehr mit Kommunikations- und Funktechnik zu befassen.
Antennenhaftpflichtversicherung des DARC bei Sturmschäden
Der Haftpflichtversicherer des DARC weist darauf hin, dass es sich bei dem kürzlich aufgetretenen außergewöhnlich starken Orkan nicht mehr um einen normalen Sturm handelt. Hier liegt kein rechtswidriges Verhalten des Versicherten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. In diesen Fällen wird die Haftung gegenüber dem Anspruchsteller im Namen des Versicherten zurückgewiesen, weil es für Schadensersatzansprüche gegen den vermeintlichen Schädiger - sprich Funkamateur und DARC-Mitglied - keine berechtigte Grundlage gibt. Die Mitglieder genießen also durchaus Versicherungsschutz in dem Sinne, dass sie durch den Haftpflichtversicherer von Schadensersatzansprüchen Dritter freigehalten werden und auch wenn es nötig sein wird, Haftpflichtprozesse für die Versicherten auf Kosten und Risiko des Versicherers geführt werden. In den Fällen, in denen zuvor eine vertragliche Haftungsverpflichtung beispielsweise im Rahmen eines Antennenvertrages bestand, wird dagegen eine Zahlung an den Anspruchsteller und Geschädigten erfolgen können. Alle Schadensmeldungen sollten zur Überprüfung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Generali hat inzwischen signalisiert, dass sie jeden Schaden im Einzelfall sorgfältig überprüft.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Rechnungslegung
In den vergangenen Wochen erreichten die DARC-Geschäftsstelle vermehrt Anfragen zur
neuen Rechnungslegung. Die Vorstandsinformation vom 25.01. gibt unter anderem Antworten
auf folgende Fragen: Muss ich das Rechnungslegungsformular als Papier in die
Geschäftsstelle senden? Gibt es ein Programm für die neue Rechnungslegung?
Rechnungslegung auf altem Formular? Dies sind nur einige Fragen, die in der
Vorstandsinformation beantwortet werden. Sie kann unter http://service.darc.de/voinfo
eingesehen werden.
Aktion Frage des Monats startet auf DARC-Webseite
Beginnend mit dem Monat Februar wird den Besuchern auf der DARC-Webseite eine Frage des Monats aus dem Bereich des Amateurfunkdienstes und des DARC gestellt. Vorstand, Distriktvorsitzende und die Geschäftsstelle sind an der Meinung der Seitenbesucher sehr interessiert und erhoffen sich, bei einer derzeitigen Nutzerzahl des DARC-Servers von mehr als 24.000, ein repräsentatives Meinungsbild. Der Abstimmungszeitraum ist jeweils auf den laufenden Monat begrenzt, der Fortschritt der Meinungsauswertung kann jeweils aktuell eingesehen werden. Fragen, sowie das zugehörige Auswertungsergebnis werden archiviert und können rückblickend eingesehen werden. Nach einer ersten Erprobungsphase wird es Gelegenheit geben, auch selbst Vorschläge zu kommenden Fragen abzugeben.
Prüfungsmöglichkeiten während der HAM RADIO 2007
Während der diesjährigen Messe HAM RADIO in Friedrichshafen am Bodensee haben Sie die
Möglichkeit am Samstag, dem 23.06., ab 10:00 Uhr, im Messeverwaltungsgebäude die
Prüfung zur US-Amerikanischen Amateurfunkgenehmigung und ab 14:00 Uhr in Raum
Liechtenstein die Prüfung für die deutschen Klassen A und E abzulegen. Informationen zur
US-Lizenz erteilt Mitch Wolfson, DJØQN, unter ....., bzw. auf seiner
Webseite www.mydarc.de/dj0qn. Informationen
zur Prüfung der Klassen A und E erteilt die Bundesnetzagentur, Außenstelle Stuttgart,
Frau Zeller, ..... oder bei Herrn Jahn ......
52. UKW-Tagung sucht Referenten
Auch für dieses Jahr möchten die Veranstalter der 52. UKW-Tagung wieder ein
hochkarätiges Programm zusammenstellen und benötigen dazu Ihre Hilfe. Wenn Sie mit einem
Vortrag zur diesjährigen UKW-Tagung beitragen möchten, melden Sie sich bitte bis zum
25.06. bei Achim Vollhardt unter ..... oder direkt beim Tagungsbüro.
Ausdrücklich sind auch diejenigen Funkamateure angesprochen, welche sich noch nicht an
einen Vortrag herangetraut haben. Bitte teilen Sie den Titel des Vortrages und Ihre
Adresse mit, damit weiteres Informationsmaterial zugesendet werden kann. Die UKW-Tagung
Weinheim bietet den Besuchern jedes Jahr neben der Fachmesse und dem Flohmarkt ein
umfangreiches Vortragsprogramm. Das gebotene Spektrum der vergangenen Jahre reichte von
Tipps und Hilfen für Einsteiger bis zu Spezialvorträgen und Eigenentwicklungen, von
Anwendungen auf der Längstwelle über GHz-Applikationen bis hin zum Lichtsprechen. Die
diesjährige Tagung findet am 15./16.09. statt. Weitere Informationen gibt es auf der
Webseite www.ukw-tagung.com.
03.02.: AGCW-DL Handtasten-Party 80 m
04.02.: Februar QSO-Party
10.02.: VFDB Z-Contest
10./11.02.: CQ World Wide RTTY WPX Contest, PACC Contest und RSGB 1,8 MHz CW-Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite www.darcdxhf.de
unter Conteste sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 2/07 auf Seite
136.
Funkwetterbericht (30.01. de DL1VDL)
Rückblick vom 23.29.01.:
Ein bis zwei Sonnenflecken zierten die für uns sichtbare Sonnenscheibe. Vier C-Flares
waren das Resultat der Sonnenaktivität im Berichtszeitraum. Die täglichen Fluxwerte
entsprachen dem 90-Tagesmittel von 85. Die Sonnenfleckenrelativzahlen betrugen 18 bis 27.
Zwischen dem 23. und 27.01. war das Erdmagnetfeld ruhig, seitdem ist es ziemlich stark
gestört. Die DX-Bedingungen auf den unteren Kurzwellenbändern waren etwas schlechter als
in der Vorwoche. 20 m öffnete schnell nach Sonnenaufgang und bot gute
Ausbreitungsbedingungen.
Vorhersage bis 06.02.:
Wir erwarten bis zum 31.01. zeitweise Störungen des geomagnetischen Feldes wegen
eines koronalen Loches. Ab 01.02. sind keine Störungen vorhergesagt. Die Sonne bleibt
überwiegend ruhig, wobei der Sonnenfleck 10.940 noch weitere C-Flares auslösen kann. An
den derzeitigen Kurzwellenausbreitungs-Bedingungen ändert sich nichts Wesentliches.
Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:33; Melbourne/Ostaustralien 19:30;
Perth/Westaustralien 21:39; Singapur/Republik Singapur 23:16; Tokio/Japan 21:43;
Honolulu/Hawaii 17:09; Anchorage/Alaska 18:22; Johannesburg/Südafrika 03:40; San
Francisco/Kalifornien 15:16; Stanley/Falklandinseln 08:28; Berlin/Deutschland 06:52.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 22:10; San Francisco/Kalifornien: 01:31; Sao
Paulo/Brasilien 21:55; Stanley/Falklandinseln 23:51; Honolulu/Hawaii 04:20;
Anchorage/Alaska 01:59; Johannesburg/Südafrika 17:01; Auckland/Neuseeland 07:34;
Berlin/Deutschland 15:48.
Ende des Deutschland-RS 5/07 vom 01.02.2007
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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