HAMBURG-RUNDSPRUCH NR. 26/06 VOM 02.07.2006


Guten Morgen, liebe Rundspruchhörerinnen und -hörer!
Hier ist DL6HCE mit Eurem Hamburg-Rundspruch, bestehend aus dem DARC-Rundspruch und regionalen Meldungen.

Ausdrücklich begrüße ich auch alle, die noch keine Lizenz haben. Sollte Euch unserer Rundspruch mehr Appetit auf Amateurfunk machen, erhaltet Ihr weitere Informationen im Internet unter www.darc.de oder bei unserem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit Peter Wolff unter der Telefonnummer ..... (0,12 €/min) oder per E-Mail an ......


Zunächst der Spruch des Tages:
?


Vorstandsinformation 21/06

Gesprächstermin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bonn am 21.06.2006

Gesprächsteilnehmer BMWi:
Herr Reichle, Leiter der Abteilung VI, IKT-Politik
Herr Gundlach, Leiter des Referates VI A 7, Gerätemarkt, EMV und EMVU
Herr Martin, Referat VI B 2, Rundfunk und Medienwirtschaft

Gesprächsteilnehmer RTA:
Dr. Walter Schlink, DL3OAP, RTA-Vorsitzender
Holger Thomsen, DB6KH, stellvertretender RTA-Vorsitzender
Thilo Kootz, DL9KCE, Technische Verbandsbetreuung DARC e. V.
Christina Hildebrandt, DO1JUR, RTA-Geschäftsführerin

Zu Beginn des Gesprächstermins begrüßt Herr Reichle als zuständiger Abteilungsleiter für den Bereich Amateurfunk die RTA-Gesprächsteilnehmer und unterstreicht, dass er Wert darauf legt, im regelmäßigen Austausch über relevante Themen im Bereich Amateurfunk mit dem RTA zu bleiben.

Gesprächsthemen:

Anstehende Änderungen der Amateurfunkverordnung

a) In-Kraft-Treten der AFuV-Änderungsverordnung

Die Amateurfunkänderungsverordnung wird voraussichtlich erst gegen Ende August 2006 In-Kraft-Treten.

b) Übergangsvorschriften

Die Änderungsverordnung tritt mit Ausnahme der Vorschrift für die Prüfung zur Zeugnisklasse E in Kraft. Für die Prüfung zur Amateurfunkzeugnisklasse E gilt daher ab Inkrafttreten der Amateurfunkverordnung noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Die Übergangsfrist wird insbesondere wegen der Vorbereitungen der Bundesnetzagentur und des neuen Fragenkataloges benötigt.

c) Einsteigerzeugnisklasse

Im Hinblick auf die Neuregelungen für die Einsteigerzeugnisklasse verweist der RTA noch einmal auf seine Stellungnahme an das BMWi vom 30.05.2006 (siehe RTA-Info 0618). Er betont nochmals, dass der RTA dafür zuständig ist, alle seine Mitgliedsverbände samt Mitglieder zu vertreten, und dementsprechend zahlreiche Positionen der Funkamateure auswerten konnte. Daher bittet er, die Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung schnellstens umzusetzen, um allen Funkamateuren das Gesamtpaket der neuen und positiven Regelungen zu eröffnen.

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen zur Einsteigerzeugnisklasse werden auch die innerhalb der CEPT diskutierten Möglichkeiten einer sogenannten „Entry Level licence“ besprochen (Draft-ECC-Report 89). Herr Kootz berichtet in dem Zusammenhang von seiner Teilnahme am Foundation-Class Kurs der RSGB in Manchester. Das BMWi betont, dass unabhängig von einer CEPT-Diskussion oder Erfahrungen anderer Länder in Deutschland derzeit eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse nicht angedacht sei.

d) Frequenzbereich 50 MHz

Da man nach Auffassung des BMWi nach 15 oder 16 Jahren Sonderzuteilungen im Frequenzbereich 50 MHz nicht mehr von einem Pilotprojekt sprechen kann und es zu keinen nennenswerten Störungen der Primärnutzer gekommen ist, hat man sich neben RTA und DARC insbesondere bei den Primärnutzern für eine generelle Freigabe des Frequenzbereichs für die Zeugnisklasse A auf sekundärer Basis eingesetzt. Die Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung ist positiv. Das BMVg ist bereit, die sekundäre Freigabe unter den gleichen Bedingungen wie zuvor bei den Sonderzuteilungen (siehe Amtsblattmitteilung 311/2005) zu akzeptieren. Der besonderen Auflagen, wie zuvor im Änderungsentwurf zur Amateurfunkverordnung vorgesehen, bedarf es daher nicht. Die Amateurfunkverordnung wird daher einen Verweis auf die Amtsblattmitteilung 311/2005 enthalten, die bis auf Weiteres sinngemäß weiter gelten soll.

e) 1260 bis 1263 MHz

Die Flugsicherung ist im Hinblick auf die Flugsicherungsradare und Standorte zu keinerlei Zugeständnissen für den Amateurfunkbetrieb über Satelliten im Frequenzbereich 1260–1263 MHz bereit und auch bei einer reinen Leistungserhöhung in diesem Frequenzteilabschnitt sieht sie die Gefahr nicht ausgeräumt. Das BMWi betont, nicht nur eine, sondern mehrere Alternativvorschläge der Flugsicherung unterbreitet zu haben. Der RTA bedankt sich für das Engagement.

Prüfungen durch Verbände

Im Hinblick auf die Voraussetzungen, die mit der Amateurfunkverordnung Februar 2005 für die Prüfungsabnahme durch Verbände geschaffen worden sind und auch wegen einer gewollten generellen Entstaatlichung, sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie grundsätzlich keine Probleme damit, dass Amateurfunkprüfungen auch durch Verbände abgenommen werden können. Schwierigkeiten seien eher personalwirtschaftlicher Art. Das BMWi verweist auf die Haushaltslage der BNetzA und kündigt an, bei dieser um eine dementsprechende Stellungnahme zu bitten.

Der RTA führt an, dass eine Prüfungsabnahme durch die Verbände auch im Hinblick auf eine Gebührenreduzierung Sinn mache sowie den bereits eingeleiteten Abbau von Prüfungsstandorten. Da das BMWi davon ausgeht, dass die Prüfungsabnahme in seriöse Hände gelangt, kann es sich einen Ausstieg in Schritten, Zug um Zug etwa für die Prüfung für CW oder Klasse E vorstellen.

Neues EMVG

Das BMWi erläutert zunächst den aktuellen Stand des EMVG-Entwurfs, der im Hinblick auf die Stellungnahmen der Verbände und die öffentliche Anhörung schon nachgebessert worden sei. Herr Gundlach meint, dass insbesondere aufgrund von Auflagen aus dem Justizministerium man mit der Umsetzung der EMV-Richtlinie etwas in Verzug geraten sei.

Der RTA berichtet über seine Initiative bei Bundespolitikern und dem Gespräch zwischen Bundespolitikern, Vertretern des BMWi, der BNetzA und des RTAs in Berlin im April 2006. Als Ergebnis des Gespräches sei herausgekommen, dass man dem RTA einen neuen Entwurf des EMVG-Textes zur Verfügung stellen wolle und ein zweites Gespräch in Berlin stattfinden solle. Der RTA trägt noch einmal seine Hauptkritikpunkte in Bezug auf den Schutz der Funkdienste und insbesondere des Amateurfunkdienstes vor. Diese beziehen sich vornehmlich auf die Ermächtigungsgrundlage in § 3 Abs. 3 des Entwurfstextes (Stand: öffentliche Anhörung) sowie auf § 13 Abs. 6 des Entwurfstextes EMVG (Stand: Entwurf Anhörung).

Das BMWi verspricht, dass die Anliegen der Funkamateure noch einmal überdacht werden sollen.

Im Zusammenhang mit dem EMVG wird auch noch einmal das Thema Störfallbeseitigungsverordnung angesprochen. Das BMWi sieht keinen Sinn in einem solchen materiellen Gesetz. Begründet wird dies damit, dass mehr Regelungsdichte nicht mehr Lösungen bringe. Ein höheres Maß an gesetzlichen Vorgaben behebe nicht die Probleme. Es sei vielmehr erforderlich, die konkreten Handlungen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

Der RTA betont, dass oftmals der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Störfall zulasten der Funkamateure ausgehe und es an Handlungsgrundsätzen der Beamten vor Ort fehle. Außerdem seien zeitnahere Regelungen im Einzelfall erforderlich.

BEMFV-Anzeige

Im Hinblick auf die unterschiedliche Handhabung der Baubehörden vor Ort bezüglich Amateurfunkanlagen wird die Möglichkeit diskutiert, seitens der BNetzA eine Bescheinigung darüber zu erhalten, dass ein einzelner Funkamateur die Anzeige gemäß BEMFV eingereicht hat. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den zuständigen Baubehörden, insbesondere im Fall eines Baugenehmigungsverfahrens darüber, dass keine Standortbescheinigung erforderlich ist, wenn ein offizielles Schreiben der BNetzA vorliegt.

Mit Rücksicht darauf, dass möglichst eine Änderung der BEMFV vermieden werden soll, bzw. keine neue Gebührenposition geschaffen werden sollte, erklärt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereit, der BNetzA einen entsprechenden Hinweis zu geben. Möglich wäre es, dass einzelne Funkamateure im Bedarfsfall und aufgrund des Nachweises eines berechtigten Interesses (Stichwort: Baugenehmigungsverfahren, Standortprobleme mit Vermietern etc.) eine Rückmeldung der BNetzA auf ausdrückliche Bitte erhalten. Das Ergebnis der Rücksprache mit der BNetzA soll gegenüber dem RTA kommuniziert werden.

+++

Vorstandsinformation 22/06

Datum: 30.06.2006
erstellt von: Heinz-Günter Böttcher, DK2NH, und Christina Hildebrandt, DO1JUR

Entry Level licence; Einführung einer Amateurfunkzeugnisklasse unterhalb des Standards der Einsteigerzeugnisklasse

Seit dem 01.06.2006 liegt ein neuer ECC-Entwurf (Draft-ECC-Report 89) für eine CEPT Entry Level licence vor, die unterhalb der jetzigen Novice licence angesiedelt werden soll. Dem Novice level entspricht in Deutschland unsere nationale Amateurfunkzeugnisklasse E nach der ECC-Empfehlung (05)06.

Die Arbeitsgruppe, die sich innerhalb der CEPT mit einer Einführung und europaweiten Definition einer Genehmigungsklasse namens Entry Level licence beschäftigt, berichtet hiermit zunächst nur über eine Idee. Ein Report wird erstellt, um die Dinge erst anzuschieben. Außerdem hat ein Report in der CEPT die unterste Kategorie der Wichtigkeit.

Ausgehend davon, dass gerade erst die Novice Klasse CEPT-weit harmonisiert worden ist und die Bundesregierung auch die Prüfungsinhalte der nationalen Zeugnisklasse E dem ERC-Report 32 angepasst hat, gedenkt das BMWi derzeit nicht, eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse unterhalb des Standards der jetzigen Zeugnisklasse E einzuführen. Dies ist zuletzt gegenüber dem Runden Tisch Amateurfunk beim Gespräch im BMWi mit dem Abteilungsleiter Gerold Reichle betont worden. Auch die BNetzA wird daher den ECC-Report 89 zu diesem Thema vermutlich nicht kommentieren.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass eine solche dreiklassige Lizenzstruktur innerhalb Europas derzeit sehr unterschiedlich gesehen wird. So haben England und Spanien eine Entry Klasse eingeführt, die Niederlande und Österreich wollen dem jedoch derzeit nicht folgen. Der Vorstand des DARC e. V. will die Diskussion um eine Entry Level licence innerhalb der CEPT und auch der IARU aktiv begleiten und mitverfolgen. Parallel dazu werden jedoch die noch nicht vorhandenen Erfahrungen mit der jetzt harmonisierten und angepassten neuen Zeugnisklasse E nach dem Änderungsentwurf zur AFuV ausgewertet werden.

Der DARC-Vorstand wird in nächster Zeit seine Position zu möglichen Eckpunkten einer Entry Level licence in Deutschland festlegen, um zu gegebener Zeit bei der Gestaltung mitwirken zu können.


Deutschland-Rundspruch 26/2006


Aus: Niedersachsen Rundspruch 26/2006

23-cm-Relais in Braunschweig wieder QRV

Seit dem 10.06. ist das 23-cm-Relais in Braunschweig wieder QRV. Die bis 2003 unter dem Rufzeichen DBØOKE betriebene Hardware ist unter dem Rufzeichen DBØOI in der Luft. DBØOI besteht nun aus vier Komponenten:

DBØOI wird von der AKAFUNK, einer studentischen Amateurfunk-Gruppe an der Technischen Universität Braunschweig, betrieben. Auf der AKAFUNK-Webseite (http://gruppen.tu-bs.de/studver/akafunk) gibt es weitere Informationen.

+++

Amateurfunk auf dem CampusFest der Technischen Universität Braunschweig

Am 15.07. zeigt die TU von 11:00–18:00 Uhr rund um die Pockelsstraße auf unterhaltsame Weise, wie sie forscht, lehrt und arbeitet. über 140 Einrichtungen präsentieren Wissenschaft live anhand von spannenden Experimenten, Studieninfos, Mitmach-Aktionen und Schnuppervorlesungen, die auch für Laien verständlich sind.

Auch die AKAFUNK plant, den Amateurfunk zu präsentieren. Unsere Themen sind u. a. Funkbetrieb zum Anfassen, eine Einführung in CW unter dem Stichwort „Auf den Spuren von Samuel Morse – Einführung in die älteste digitale Betriebsart“ und eine Übersicht über die Amateurfunk-Aktivitäten und die Amateurfunk-Ausbildung an der TU.

Die TU-Braunschweig erwartet an diesem Tag ca. 20.000 Besucher. E-Mail: ......

+++

Distrikt Niedersachsen: VUS-Technik

Hallo liebe YLs, XYLs und OM,
nachdem in der letzten Tagung des VUS-Technik-Referates in Bebra beschlossen wurde, ein Forum für das Referat VUST einzurichten, kann ich mit dem Datum vom 18.06. den Start des Forums bekannt geben. Ich bitte Euch Alle um eine rege Teilnahme am Forum. Ziel des Forums ist: Tipps und Tricks für Jung und Alt.

Dank noch an das Team IT-DARC für die Zusammenarbeit. So ist wieder ein erheblicher Schritt Richtung Service für unsere Mitglieder gemacht worden.

VY 73, 55, Thomas, DG5MPQ, im Auftrag des Referates UHF/VHF/SHF/Technik

+++

Distrikt Niedersachsen: JHV – vorgezogene Anfangszeit!

Am 09.07. findet die Distriktversammlung des Distriktes Niedersachsen mit Wahlen statt. Vorschläge für die Neuwahl des DV und seiner Stellvertreter sind zu richten an den Wahlleiter Heinz Mohrhoff, DL1OBM. Beginn ist um 11:00 Uhr. Tagungsort ist Salzgitter-Lebenstedt im Hotel am See. Die Berichte der Referenten sind bis zum 04.07. an den DV, Thomas von Grote, DB6OE, zu richten.

Die OVVs ,die nicht selbst kommen können, denken bitte daran, dem Stellvertreter eine Vollmacht mitzugeben.

Eine Einweisung erfolgt auf der QRG: 145,500 MHz.


In eigener Sache: Rundspruchpause

Liebe Zuhörer/innen!
Auch in diesem Jahr haben wir von der Rundspruchredaktion beschlossen, uns eine Pause zu gönnen. Wir werden im August – also am 06.08., 13.08., 20.08. und 27.08. KEINEN Rundspruch verlesen. Der DL-Rundspruch ist weiterhin in PR in der DARC-Rubrik oder im Internet auf der DARC-Seite nachzulesen, und uns hört Ihr dann wieder ab 03.09. in alter Frische!

Danke für Euer Interesse, Eure Rundspruchredaktion
(Winni, DL3XU)


Damit sind wir am Ende des heutigen Rundspruchs angekommen. Nachrichten für den nächsten Rundspruch bitte bis zum kommenden Freitag in die Rubrik HAMBURG in DBØØHB. Wer in PR nicht QRV ist, kann uns Nachrichten auch über das Internet über www.DF0HHH.de (dort unter Rundspruch und Beiträge einsenden) schicken. Bei Nachrichten, die an mehreren Sonntagen verlesen werden sollen, bitte in den Titel der Nachricht die gewünschten Kalenderwochen schreiben.

Ich wünsche allen Geburtstagskindern eine fröhliche Feier, allen Kranken baldige Genesung und allen Zuhörern einen schönen Sonntag.


Ende des Hamburg-RS 26/06 vom 02.04.2006

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2006 Rundspruch-Archiv