DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/06 VOM 05.01.2006

Redaktion: Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL

 


ÜBERSICHT:


Einsteigergenehmigung künftig auch im Ausland zugelassen

Mit der Verfügung 93/2005 der Bundesnetzagentur vom 21. Dezember wird geregelt, wie künftig die Funkamateure der Klasse E vorübergehenden Funkbetrieb im Ausland betreiben können. Dies gilt nur für die Länder, die die CEPT-Empfehlung (05)06 anwenden. Ebenfalls hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur CEPT-Empfehlung erklärt. Damit wird es auch ausländischen Funkamateuren mit einer Einsteigergenehmigung ermöglicht, Funkbetrieb in Deutschland abzuwickeln. Voraussetzung ist, dass das Heimatland den Beitritt zur CEPT-Empfehlung erklärt und diesen in der Zulassungsurkunde bestätigt. Auch Länder außerhalb der CEPT können sich dieser Empfehlung anschließen. Betont werden muss, dass der Funkbetrieb in den jeweiligen Gastländern sich ausschließlich nach den dort geltenden Vorschriften der Einsteigerlizenz richtet. Diese nationalen Regelungen weichen derzeit erheblich voneinander ab. Die IARU-Region 1 hat in langjähriger Arbeit mit einigen anderen Amateurfunkverbänden, darunter auch der DARC, in Zusammenarbeit mit den nationalen Fernmeldeverwaltungen in der CEPT diese positive Regelung für die Amateurfunkeinsteiger erarbeitet. Der DARC hat durch seine Kooperation mit der Bundesnetzagentur und dem BMWI diese schnelle und zweckmäßige Lösung erreicht. Die Bereitschaft der Verwaltung, hier die notwendigen Schritte voranzubringen, hat dazu geführt, dass Deutschland nach Dänemark als zweites Land dieser CEPT-Regelung beigetreten ist. Die notwendigen Bestätigungen bzw. neuen Genehmigungsurkunden werden ab Januar 2006 von den Außenstellen der Behörde ausgestellt. Der vollständige Text der Verfügung ist unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4471.pdf zu finden. Details dieser Regelung werden sich aus dem Ablauf des Verwaltungsverfahrens ergeben. Interessenten sollten sich gemäß den Hinweisen in der Verfügung mit den zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen.


Verwaltungsgericht hebt Beitragsbescheide auf

Das Verwaltungsgericht in Köln hat in seinem Urteil, das am 19.12.2005 zugestellt wurde, die im Musterverfahren des Deutschen Aero Club (DAeC) und des Interessenverbandes für Piloten und Flugzeugeigentümer (AOPA) angefochtenen Beitragsbescheide der damaligen RegTP für die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben. Die zu Grunde liegende Beitragsverordnung ist nichtig, da die Beitragsfestsetzung für die Jahre 1998 und 1999 lediglich auf einer Fortschreibung der Schätzwerte aus den Jahren 1996 und 1997 beruhte, obwohl der Behörde eine Kosten- und Leistungsberechnung als genaue Kalkulationsgrundlage zur Verfügung stand. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird das Urteil rechtskräftig, sofern nicht die Gegenseite beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt. In den Verfahren über die Beiträge für die Jahre 2000 bis 2002 ist noch nicht entschieden worden. Die für den 16.12.2005 angekündigte Entscheidung wurde auf Anfang März 2006 verschoben, weil der Beklagte fristgerecht weitere Erläuterungen zur Beitragskalkulation vorgetragen hat.


Kein Zusammenhang zwischen erhöhter Senderdichte und Krebserkrankungen

Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer erhöhten Dichte von Mobilfunkbasisstationen und vermehrten Krebserkrankungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayerns, über welche die Forschungsgemeinschaft Funk in ihrer Infoline berichtet. Diese hatte untersucht, ob in Gemeinden mit vielen Basisstationen mehr Menschen an Krebs erkranken als in Gemeinden mit wenigen Stationen. In der Studie wurde die Häufigkeit von Krebserkrankungen und Basisstationen in 48 bayerischen Gemeinden gegenübergestellt. Danach sind die Schwankungen der registrierten Krebsrate auch in Gemeinden groß, in denen keine Mobilfunkstationen installiert sind. Ein Rückschluss auf eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen bei größerer Senderdichte könne daher nicht gezogen werden.


Zuteilungsverfahren für funkgestützte Internetzugänge

Die Bundesnetzagentur hat Mitte Dezember das Frequenzzuteilungsverfahren für funkgestützte Internetzugänge gestartet. Dabei handelt es sich um breitbandige Verteilsysteme im Bereich 3400–3600 MHz. Damit belegt das System einen Teil des 9-cm-Bandes, das von 3400–3475 MHz auch den Funkamateuren auf sekundärer Basis zugewiesen ist.


Stellungnahme zu Ultra Wideband Systemen

In einer Stellungnahme an das Electronic Communication Committee (ECC), einer Arbeitsgruppe der CEPT, hat sich der Österreichische Versuchssenderverband ÖVSV für eine Nachbesserung des Ultra-Wideband-Standards (UWB) ausgesprochen. Letzterer erlaubt.

Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung von PC-Geräten, wie die Anbindung drahtloser Massendatenspeicher. UWB macht sich auf den betroffenen Amateurfunkbändern von 13 cm bis 3 cm in Form von erhöhtem Rauschpegel bemerkbar. Das System arbeitet mit einer Leistung von –41,3 dBm pro MHz, der ÖVSV empfiehlt zur Vermeidung von Interferenzen eine Reduzierung auf –85 dBm pro MHz. Weiterhin sollte der benutzte Frequenzbereich bei 10,0 GHz enden und nicht wie derzeit festgelegt bei 10,6 GHz, was dem 3-cm-Band entspricht.


HAM-Fest mit Funkbetrieb auf den Andamanen

Wie bereits im Deutschland-Rundspruch 30/2005 angekündigt, hat die indische Regierung ihre langjährige Ablehnung von Amateurfunkaktivitäten auf den Andaman & Nicobar Islands, VU4, eingeschränkt. Ausschlaggebend waren die sich der Tsunamikatastrophe im Dezember 2004 anschließenden Notfunkaktivitäten. Suri, VU2MY, ist es nach langen Verhandlungen gelungen, dass vom 18.–20.04. in Pt. Blair auf den Andamanen ein internationales HAM-Fest stattfinden kann. Das Programm, mit namhafter internationaler Beteiligung, wird diverse Vorführungen, Vorträge und Diskussionen enthalten. Als Highlight dürfen erstmalig ausländische Funkamateure mehrwöchigen Funkbetrieb von VU4 abwickeln. Weitere Informationen auf der NIAR-Webseite unter www.niar.org oder bei dem GDXF-Administrator Frank Rosenkranz, DL4KQ, unter ......


DAØHQ zum achten Mal Weltmeister

DAØHQ, Träger der Ehrenplakette des DARC, ist zum achten Mal Weltmeister des IARU HF-World Championchip. In diesem Jahr konnte DAØHQ mit 19.752 QSOs und 391 Multis eine Gesamtsumme von 14.164.757 Punkten verbuchen. Der Vorsprung vor der zweitplatzierten polnischen Mannschaft SNØHQ beträgt diesmal 1 %, 2004 waren es 8 %. Auf den weiteren Plätzen folgen TMØHQ, GB5HQ, R9HQ und EM7HQ. Glückwunsch an die gesamte Contestcrew vom Vorstand, und Dank für dieses Ergebnis an alle anrufenden Stationen. Ein ausführlicher Bericht erscheint auf den Seiten des DX- und HF-Funksport-Referates unter www.darc.de/dxhf.


Bearbeitungsverzögerungen durch Geschäftsjahreswechsel

Aufgrund der Jahreswechselarbeiten in der DARC-Geschäftsstelle, kann es zu Verzögerungen im Bereich Mitgliederdatenerfassung (Aufnahmeanträge 2006, DOK-Wechsel 2006 usw.) und dem DAS@PC-Support (Neuanmeldungen und Supportfälle) kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für dringende Fragen steht Ihnen Yvonne Löffler, DO4YL, telefonisch unter ..... zur Verfügung.


Aktuelle Conteste

Bis 07.01.: Aktivitätswoche Rheinland-Pfalz
07.01.: Schwaben-Contest
Am 08.01. ist der DARC 10-m-Contest und nicht wie in der CQ DL 1/06 auf Seite 62 veröffentlicht der 09.01.
07./08.01.: Original QRP-Contest
14.01.: Aktivitätstag Distrikt Nordrhein, Midwinter-Contest KW CW
15.01.: Midwinter-Contest KW SSB
14./15.01.: HA DX Contest

Die Ausschreibungen finden Sie in der CQ DL-Ausgabe 1/06 auf Seite 60 oder auf der Webseite www.darcdxhf.de unter Conteste.


Funkwetterbericht (04.01. de DL1VDL)

Rückblick vom 14.12.–03.01.:
Die Messwerte für den solaren Flux lagen zwischen 85 und 90. Die Sonnenaktivität war sehr gering. Im gesamten Zeitraum wurden nur sechs C-Flares registriert. Das geomagnetische Feld war am 20. und 21. sowie zwischen dem 25. und 31.12. gestört. Es war sehr ruhig am 23. und 24.12. sowie am 03.01. Die drei unteren Kurzwellenbänder boten an den meisten Tagen ausgezeichnete DX-Bedingungen. Auf 160 m ließen sich alle Kontinente mit einfachen Antennen laut hören. Problematisch zeigten sich Europaverbindungen auf 80 m und 40 m, weil die untere Grenzfrequenz abends sehr zeitig unter 3 MHz sank. Es gab fast täglich Öffnungen auf 20 m zur US-Westküste. Selbst 10 m bot an einigen Tagen Short-Skip-Bedingungen.

Vorhersage bis 11.01.:
Wir erwarten im Vorhersagezeitraum eine ruhige Sonne. Das geomagnetische Feld bleibt an den nächsten drei Tagen ruhig. Da intensiver Sonnenwind weht, wird dieser mit dem Erdmagnetfeld interferieren, sobald sich die Phase des interplanetaren Magnetfeldes ändert. 160, 80 und 40 m bleiben interessante DX-Bänder. Mal sehen, was uns 10 m am Sonntag zum DARC-Contest für Signale bescheren wird.

Orientierungszeiten für Gray-Line DX, jeweils in UTC:
Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:07; Melbourne/Ostaustralien 19:03; Perth/Westaustralien 21:16; Singapur/Republik Singapur 23:07; Tokio/Japan 21:51; Honolulu/Hawaii 17:09; Anchorage/Alaska 19:08; Johannesburg/Südafrika 03:20; San Francisco/Kalifornien 15:26; Stanley/Falklandinseln 07:46; Berlin/Deutschland 07:16.
Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:41; San Francisco/Kalifornien 01:04; Sao Paulo/Brasilien 21:57; Stanley/Falklandinseln 00:17; Honolulu/Hawaii 04:02; Anchorage/Alaska 00:55; Johannesburg/Südafrika 17:04; Auckland/Neuseeland 07:43; Berlin/Deutschland 15:06.


Ende des Deutschland-RS 1/06 vom 05.01.2006

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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