BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 51/06 VOM 21.12.2006

Redaktion: Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


Jahresendtreffen bei D10

Am 31.12. ist wieder im Lokal Deichgraf Jahresendtreffen. Beginn ist wie im jeden Jahr um 09:30 Uhr, Ende gegen ca. 13:00 Uhr. Das Lokal befindet sich Torfstraße Ecke Nordufer im Wedding. Parkplätze sind genügend auf dem Friedrich-Krause Ufer auf der anderen Seite der Fußgängerbrücke vorhanden. Der U-Bahnhof Amrumer Straße ist nur 3 Gehminuten vom Lokal entfernt.

Der Frühstücksstammtisch findet immer noch jeden Sonntag von 09:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr in diesem Lokal satt.

55 + 73, ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins neue Jahr 2007
wünscht Hans, DC7OU, stellv. OVV von D10


AFu-Lizenzprüfungsmöglichkeit

Bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Magdeburg, findet am 19.01.2007 eine Amateurfunkprüfung statt, wo wahrscheinlich zum letzten mal für die Klasse E-Interessierten die Möglichkeit besteht, noch zu den bis dahin geltenden Prüfungsbedingungen die Klasse E abzulegen. Soweit ich weiß sind noch Plätze frei!

Ansonsten noch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

73 von Henry, DL2TM


Distriktsversammlung 2007

Die Frühjahrs-Distriktsversammlung findet am Samstag, dem 20.01.2007, um 10:00 Uhr, im BVV-Saal des Rathauses Tiergarten, 1. Stock, Mathilde-Jakob-Platz 1, in Berlin-Tiergarten, statt.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

Jahresberichte des Vorstandes und der Referenten, der Kassenbericht, die Termine für 2007 und die Neuwahl des Distriktsvorstandes. Es werden Ehrungen für Mitglieder die 50 und 60 Jahre Mitglied im DARC sind vorgenommen.

Gäste sind herzlich willkommen.

VY 73, Achim, DL7BE, Distriktsvorsitzender


Zur Jahreswende

Der Vorstand des Distriktes Berlin wünscht allen Mitgliedern ein friedliches, gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr in Gesundheit und Harmonie.

Besonderen Dank des Vorstandes gebührt allen jenen ehrenamtlichen Helfern, die dazu beigetragen haben, dass die Vereinsarbeit im zurückliegenden Jahr sehr fruchtbar und harmonisch verlaufen ist und die es möglich machten, den Mitgliedern eine Vielzahl von Aktivitäten anbieten zu können. Viele unbezahlte Stunden sind von den ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet worden, um die Clubarbeit mit Leben zu füllen.

73 und 55 von Achim, DL7BE, Distriktsvorsitzender


Aktuelle Vorstandsinformationen

Mit aktuellen Informationen zu den Themen: Neues EMVG und Funkschutz / Termin mit Bundestagsabgeordneten in Berlin; Stellungnahme zur Amtsblattmitteilung Nr. 359/2006 / Richtwerte für unerwünschte Aussendungen im Amateurfunkfunkdienst; Umweltinformationsgesetz und BEMFV; sowie PLC-Störungen in Mannheim / Ergebnisse von Messungen des DARC-EMV-Referates; meldet sich der Vorstand noch einmal vor den Feiertagen. In Sachen EMVG ist der RTA für seine professionelle Lobbyarbeit und die Musterbriefaktion gelobt worden. Der weitere Verlauf der Beratungen im Bundestag zum EMVG ist nun abzuwarten. Die SPD-Politiker kündigten an, die Änderungsvorschläge des RTAs nochmals mit dem zuständigen Ministerium fachlich abzuklären. Je nach Ausgang dieses Prozesses wird es eine Berichterstatterrunde geben, zu der der RTA geladen wird. Die Vorstandsinformationen finden Sie unter service.darc.de/voinfo.

Quelle: www.darc.de


Amateurfunkprüfungen: Neue Inhalte gelten auch für Wiederholer

Der DARC e. V. weist darauf hin, dass die neuen Prüfungsanforderungen, die ab dem 01.02.2007 in Kraft treten, auch für Wiederholungsprüfungen gelten. Angehende Funkamateure, die für den Erhalt ihres Zeugnisses eine Nachprüfung benötigen, sollten diese rechtzeitig bis Ende Januar antreten.

Die neuen Prüfungsinhalte und -anforderungen gelten ab dem 01.02.2007 für den Prüfungsteil Technik Klasse E sowie die Prüfungsteile Betrieb und Vorschriften für die Klassen A und E. Die neuen Fragenkataloge hierzu sind bereits seit September bzw. Oktober 2006 veröffentlicht. Die im Amtsblatt Nr. 21 vom 25.10.2006 veröffentlichte Mitteilung Nr. 343/2006 (berichtigt durch Mitteilung Nr. 361/2006) gilt somit auch für Wiederholungsprüfungen.

Quelle: www.darc.de


Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk

Die EU-Kommission hat hat am 09.11.2006 eine neue Entscheidung zur Nutzung von „Short Range Devices“ (SRDs) veröffentlicht. SRDs sind Funkgeräte für Kurzstrecken-Funkanwendungen; sie sind auch unter der alten Bezeichnung „LPD“ bekannt.

In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es schon seit längerer Zeit Frequenzzuteilungen für solche SRDs. Die EU-Entscheidung soll dazu dienen, die Frequenzen und den Betrieb von SRDs europaweit zu vereinheitlichen.

Für den Jedermann-Hobbyfunk sind folgende Punkte bemerkenswert:

Der mitten im CB-Funk-Band liegende Frequenzbereich 26.957 bis 27.283 kHz darf auch weiterhin von allgemeinen SRD-Anwendungen genutzt werden. Die EU-Kommission nennt als Beispiele „Fernmessung, Fernsteuerung, Alarmanlagen, allgemeine Datenübertragung und weitere ähnliche Anwendungen“. Dies war in Deutschland auch bisher schon der Fall. Mit der EU-Entscheidung wird dies künftig für die gesamte europäische Union festgeschrieben.

Im Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz dürfen in Zukunft keine Audio- und Sprachsignale mehr übertragen werden. Außerdem besteht für SRD-Geräte in diesem Frequenzbereich künftig eine Sendezeitbeschränkung („Duty Cycle“) von zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Geräte innerhalb einer Betriebszeit von einer Stunde insgesamt nur max. sechs Minuten auf Sendung gehen dürfen. Die Umsetzung dieser Regelungen würde praktisch das „Aus“ für die herkömmlichen 70-cm-SRD/LPD-Sprechfunkgeräte bedeuten.

Der Frequenzbereich 868 bis 870 MHz ist in vier Teilbereiche untergliedert. Auch dort sind – neben anderen Einschränkungen – größtenteils Sendezeitbeschränkungen vorgesehen. Deshalb wird ein klassischer Jedermannfunk dort kaum zu realisieren sein.

Die EU-Entscheidung besagt, dass andere Funkkommunikationsdienste durch SRD-Funkanwendungen nicht gestört werden dürfen – Benutzer von SRDs müssen aber ihrerseits Störungen durch andere Dienste hinnehmen.

Die vollständige EU-Entscheidung mit dem gesamten SRD-Frequenzplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/yyfekh heruntergeladen werden. Die Entscheidung muss in den einzelnen EU-Mitgliedsländern bis zum 01.06.2007 umgesetzt werden. Die Länder können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Übergangszeiträume beantragen.

Quelle: www.funkmagazin.de


Ende des Berlin-Brandenburg-RS 51/06 vom 21.12.2006

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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