BERLIN-BRANDENBURG-RUNDSPRUCH NR. 46/06 VOM 17.11.2006

Redaktion: Christian, DL7APN


ÜBERSICHT:


Traditioneller Flohmarkt beim OV Tempelhof, D08

Nicht vergessen, an diesem Sonntag (Volkstrauertag) findet im Jugendheim Tempelhof, Hessenring 47, ab 09:00 Uhr, der Herbstflohmarkt des Ortsverbandes Tempelhof statt. Für Verkäufer ist der Einlass ab 08:00 Uhr.

73 von Christian, DL7APN, für die Redaktion des BB-QTCs


Ankündigung

Vom 27.04.2007 bis zum 01.05.2007 findet in Kropp bei Schleswig anläßlich des fünfjährigen Bestehens des 10-10 „New Waterkant“-Chapters ein Treffen statt, dass mit dem Schleswig-Holstein-Treffen der Funkamateure des Distriktes Schleswig-Holstein ausklingt.

Dazu sind alle Mitglieder, „Tentenner“ und 10-m-Interessierte eingeladen. Anmeldeschluss ist der 31.01.2007.

Wir freuen uns insbesondere, den neu gewählten Präsidenten von „10-10“ Gerry Gross, WA6POZ, aus Nebraska, USA, als Gast begrüßen zu können.

Das Programm und ein Anmeldeformular findet man auf der Internetseite www.dethlefs-boerm.de/NWK_2007.html.

VY 73, Wolfgang, DK7LA (10-10 #66068)


Tagesseminar

Die Distrikte Brandenburg und Berlin bieten allen interessierten Funkamateuren der Zeugnisklasse E die Möglichkeit, an einem Tagesseminar zu den Themen „Funkbetrieb auf Kurzwelle“ und „Wie erstelle ich meine Selbsterklärung“ teilzunehmen.

Das Seminar findet am Samstag, dem 02.12., in der Fachhochschule Brandenburg, in Brandenburg an der Havel, Magdeburger Str. 50 statt. Beginn ist um 09:00 Uhr, geplantes Ende gegen 16:00 Uhr. Interessierte Teilnehmer melden sich bitte bei Norbert, DM3EF, an. Die Mail Adresse ist ...... Da es keine Pausenversorgung gibt, sollte jeder selbst für sein leibliches Wohl sorgen.

73 von Norbert, DM3EF, stellv. DV Brandenburg


Neuer Diplommanager

Für das Diplom „Besucherbergwerk F60-Diplom“, herausgegeben vom OV Finsterwalde, Y38, gibt es einen neuen Diplom-Manager. Informationen hierzu gibt es auf der Distriktswebseite Brandenburg unter „Diplome“.

73 von Wolfgang, DL8UAA


Verwaltungsgericht: Prozess um gestörten Satelliten-Empfang

Wie weit ist ein Funkamateur für vermeintliche Störungen des Satellitenempfangs seines Nachbarn verantwortlich? Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht Köln in einer Verhandlung am 10.11. auseinandersetzen.

Ein Funkamateur aus dem Saarland war im Sommer 2004 beschuldigt worden, mit seiner Funkanlage den Satellitenempfang des Nachbarn zu stören. Eine gütliche Einigung war offensichtlich nicht möglich, und so rief der Nachbar die damalige RegTP zu Hilfe.

Der Prüf- und Messdienst der Behörde kam zu dem Ergebnis, dass die Störungen durch HF-Einströmungen in den Satellitenempfänger des Nachbarn verursacht wurden. Der Sat-Empfänger war ordnungsgemäß mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet; die Störfestigkeit des Geräts entsprach den in der EMV-Norm festgelegten Werten. Daraufhin legte die Behörde dem Funkamateur eine Betriebsbeschränkung auf und ordnete deren sofortige Vollstreckung an. Der Funkamateur erhob dagegen zunächst Widerspruch und anschließend Klage.

Die sofortige Vollstreckbarkeit der Betriebseinschränkung wurde auf Betreiben des Rechtsanwalts des Betroffenen, Michael Riedel, zurückgenommen. Der Funkamateur konnte also zunächst mit voller Leistung weitersenden; trotzdem gab es keine Beschwerden mehr von nachbarlicher Seite.

Beim Gerichtstermin vor der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln erklärte dann plötzlich der Vertreter der Bundesnetzagentur, es habe in der Zwischenzeit doch hin und wieder geringfügige Störungen beim Nachbarn gegeben. Diese seien jedoch nicht weiter verfolgt worden. Rechtsanwalt Riedel wies diese Behauptung zurück, weil sie nicht bewiesen werden konnte.

Die Richterin gab zu erkennen, dass sie zwar grundsätzlich zu der Annahme neigt, dass ein Funkamateur für Störungen, die er in nachbarschaftlichen Anlagen verursacht, verantwortlich ist. Allerdings äußerte sie auch Bedenken hinsichtlich des Vorgehens der Behörde. So sei unsicher, ob die Messungen der Prüf- und Messdienstes ausreichend und vollständig gewesen seien. Auch eine Überprüfung der Amateurfunkstelle sei nirgends dokumentiert worden. Außerdem sei offen, ob die jetzt plötzlich gemeldeten Störungen überhaupt vom Funkamateur stammen.

Auf Vorschlag der Richterin wurde schließlich folgender Vergleich geschlossen: Die Bundesnetzagentur hebt den Bescheid gegen den Funkamateur nebst dem entsprechenden Widerspruchsbescheid auf; die beiden Parteien teilen sich die Kosten des Verfahrens.

Beide Parteien haben sich allerdings einen Widerruf des Vergleichs bis zum 20.11. vorbehalten. Der Vertreter der Bundesnetzagentur hatte dem Gericht mitgeteilt, dass er in dieser Angelegenheit nicht selbst entscheiden könne und der Fall noch behördenintern beraten werden müsse.

Quelle: www.funkmagazin.de


BNetzA-Präsident als ITU-Chef – das war wohl nix …

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, muss seine Hoffnungen begraben, in absehbarer Zeit in die Chefetage der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) aufzurücken.

Kurth war von der CEPT als europäischer Kandidat für das Amt des ITU-Generalsekretärs vorgeschlagen worden. Bei der Wahl am 10.11. im türkischen Antalya unterlag er jedoch seinem Mitbewerber aus Mali, Hamadoun Toure, im dritten Wahlgang mit 60 zu 95 Stimmen.

Damit bleibt Kurth weiterhin Präsident der Bundesnetzagentur – zumindest bis Ende Februar 2007, dann läuft sein Vertrag aus. Ob der Vertrag verlängert wird, ist zur Zeit ungewiss.

Quelle: www.funkmagazin.de


Ende des Berlin-Brandenburg-RS 46/06 vom 17.11.2006

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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