Redaktion: Peter, DO1NIC
Liebe OVVs aus Brandenburg!
Aus gegebenen Anlass bitte ich Euch, Eure nach Baunatal gemeldete E-Mail-Adresse auf die
Aktualität zu prüfen. Es zeigte sich in den letzten Tagen verstärkt, dass vom DV
verschickte E-Mails mittels call@darc.de zurückgekommen sind. Offensichtlich
weil der DARC-Server nicht aktualisiert werden konnte.
Jene OVVs, die aktuell Zugriff zu DAS@PC haben, können die E-Mail-Adressen ihrer Mitglieder auch auf Aktualität prüfen.
73 de Wolfgang, DL8UAA, DV-Y
Ergänzung der Redaktion:
Das Überprüfen der beim DARC hinterlegten E-Mail-Adresse kann ja für alle anderen YLs
und OM nicht schaden.
Die YL-Beauftragte des Distriktsvorstandes Brandenburg, Cornelia, DM7PCH, verfügt nunmehr über das Call DLØYLY und den Dauer-Sonder-DOK YLY.
Interessierte XYLs und YLs aus dem Distrikt Brandenburg können sich mit Cornelia in
Verbindung setzen. E-Mail: ......
Demnächst wird Cornelia auch auf der Distrikts-Homepage präsent sein.
73 und 55, Wolfgang, DL8UYY
Einladung zum traditionellen Flohmarkt
Der Ortsverband Neukölln, D03, veranstaltet am 30.04. in Alt Buckow 17, 12349 Berlin, wieder seinen traditionellen Flohmarkt. Einlass für Verkäufer ist 08:00 Uhr und für Käufer 09:00 Uhr.
Tischreservierung bei DL7AMG ....., oder DL7AHD ......
Weitere Infos gibt es unter www.darc.de/d03.
VY 73, DL7AMG, OVV D03
Im Juni 2005 erhielt ein Funkamateur aus Norddeutschland von der Bundesnetzagentur einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200, . Ihm wurde vorgeworfen, vorsätzlich ohne zugeteiltes Rufzeichen im Sinne der §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 3 AFuG eine Amateurfunkstelle betrieben zu haben, obwohl die Zuteilung des Rufzeichens wegen Nichtzahlung der Frequenznutzungsbeiträge widerrufen worden und dieser Bescheid bestandskräftig geworden sei soll.
Auf den Einspruch des Betroffenen hin verurteilte das Amtsgericht Bonn den Betroffenen am 27.03.2006 wegen fahrlässiger Tatbegehung zu einer Geldbuße in Höhe von 100, . Das Gericht begründete die Änderung des Schuldspruchs sinngemäß damit, dass dem Betroffene die Säumnis des Widerspruchs zuzurechnen sei, er jedoch in einer laienhaften Wertung der Rechtslage den Bescheid für rechtswidrig gehalten und sich als rechtmäßigen Teilnehmer am Amateurfunkdienst betrachtet habe (AG Bonn 73 OWi 505/05).
Bemerkenswert und erfreulich ist, dass die Regulierungsbehörde dem Funkamateur während des Verfahrens jeweils antragsgemäß dessen angestammtes persönliches Rufzeichen wieder zugeteilt und ihm die Nutzung der dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen des 6-m-Bandes gestattet hat.
Quelle: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Amateurfunklehrgang für die Einsteiger-Klasse
Schon zur Tradition geworden veröffentlicht die Zeitschrift Funkamateur auch in diesem Jahr wieder einen Einsteigerlehrgang. In der Ausgabe April 2006 ist es dann schon der 3. Teil des von Eckart K. W. Moltrecht, DJ4UF, geführten Kurses. Die Teile 1 und 2 sind in den Ausgaben 2, Seite 194, und Ausgabe 3, Seite 318, nachzulesen.
Viel Spaß beim Lernen und Erfolg in der Prüfung wünscht die Redaktion
Ende des Berlin-Brandenburg-RS 15/06 vom 13.04.2006
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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