NIEDERSACHSEN-RUNDSPRUCH NR. 40/05 VOM 17.11.2005

Redaktion: Elvira Seegel, DL8AL


CW-Kursus beim OV Hannover, H13

Neben dem Amateurfunkkursus zur Vorbereitung auf die Prüfung der Klassen E und A wird der OV Hannover auch wieder einen CW-Kursus durchführen. Der CW-Kursus soll demnächst beginnen. Näheres wird mit den Teilnehmern noch vereinbart. Wer Interesse hat, der melde sich bitte beim OVV von H13, Matthias, DL9MWE.


Treffen der Eisenbahner Funkfreunde

Das diesjährige Jahrestreffen der Eisenbahner Funkamateure Gruppe Hannover soll in Bad Tölz stattfinden. Zeitraum: Mittwoch, 23.11, bis Montag, 28.11. Ort: bsw (Bundesbahn Sozialwerk Stiftung) Ferienhotel Isarwinkel, Bad Tölz, Preis pro Person und Tag mit HP 31,20 €. Buchungen bitte direkt über das bsw Dienstleistungszentrum Ferieneinrichtungen unter ....... Informationen erteilt Bernd Ried, DB7OC, unter ......

73 de Thomas, DL6BT
(aus dem Lokalrundspruch von H13)


Aus dem Nachbardistrikt

Der OV Winsen, E33, wurde am 28.11.1985 gegründet. Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens wird in den Monaten November und Dezember 2005 der Sonder-DOK „20E33“ von der Clubstation DLØHWL und der Conteststation DP5P vergeben. Die Crew von E33 hofft auf viele Anrufe. Also hört mal rein und ruft einfach mal.

VY 73 de Erich, DJ1DH, OVV E33


Antennen im Straßenverkehr – nicht ohne Tücken!

Der letzte OV-Abend beim OV Wetterau, F17, stand ganz im Zeichen eines Vortrags zum Thema: Anbau von Antennen an Kraftfahrzeugen. Dabei hatte der Referent des Abends, Ronald Hirth, DL8FCX, die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit verschiedener Ausführungen in den Vordergrund gerückt. Unter diesem Blickwinkel ist der Gegenstand beileibe nicht nur für Funkamateure interessant. Und es zeigte sich, dass auch unsere Experten entweder einen gewissen Nachholbedarf an Fachkenntnissen haben oder bei der Montage ihrer Antennen großzügig verfahren. „Ronni“ hatte nämlich zur bildlichen Verdeutlichung seiner Ausführungen eine Reihe von Lichtbildern mitgebracht, die eindrucksvoll zeigten, wie es nicht gemacht werden darf. Und diese Fotos waren pikanterweise, wenigstens zum Teil, einer Funkfachzeitschrift entnommen worden!

Es kann aber auch wirklich einiges daneben gehen, wenn einer nicht genau Bescheid weiß. Die Richtlinien zeugen nicht nur von deutscher, sondern von EWG- bzw. EG-Gründlichkeit. So weit reichen sie nämlich!

Dass die Antennenbauteile nicht über die „äußere Umrandung“ des Kfz hinausragen dürfen, leuchtet noch ein. Doch Achtung! Außenspiegel, Stoßstangen und einiges mehr zählen schon nicht mehr zur äußeren Umrandung! Auch mit der Montagehöhe ist es so eine Sache. Verkehrsgefährdend kann die Antenne innerhalb von 2 m wirken. Ist das gesamte Bauwerk jedoch höher, so sieht man die Dinge schon weniger eng. Ein Unterschied ergibt sich ferner bei der Einhaltung der zulässigen Gesamthöhe von vier Metern: starre Antennen werden in diese Begrenzung einbezogen, flexible jedoch nicht.

Dass die Spitze einer Stabantenne mit einer (unverlierbaren!) Kappe versehen sein muss, dem wird man beipflichten, ebenso der Vorgabe, dass diese Kappe selbst nur abgerundete Ecken und Kanten haben darf. Dass sogar ein Mindestradius für die Abrundungen festgesetzt ist (2,5 mm) – alle Achtung, hier wurde aber auch rein gar nichts übersehen!

Einer eindeutigen Erläuterung bedarf auch ein Antennensockel, der nur 30, mit Verstärker 40 mm hoch sein darf. Die einschlägige Richtlinie stellt hierzu fest: er ist nur dann nicht verkehrsgefährdend, wenn er an einer Stelle eingebaut ist, an der er den Verkehr nicht gefährden kann. Wer hätte das gedacht?

Jedoch: wenn solche Raffinessen mitunter auch ein Schmunzeln erregen, auf die leichte Schulter nehmen darf man sie nicht. Sie dienen schließlich zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, besonders Rad- und Motorradfahrer, deren Verletzungen bei einem Aufprall durch unsachgemäß montierte Antennen erheblich verschlimmert oder überhaupt erst verursacht werden können. Im Anschluss daran ergibt sich leicht ein Teilverschulden für den Fahrzeughalter! Und dass die Beschränkungen im Prinzip notwendig und sinnvoll sind, bewiesen schon die Fotos, die der Referent vorführte , sie zeigten z. T. abenteuerliche Konstruktionen.

(aus dem Hessen-Rundspruch)


Ende des Niedersachsen-RS 40/05 vom 17.11.2005

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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