DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 50/05 VOM 21.12.2005

Redaktion: Steffen Schöppe, DL7ATE, Vorstandsmitglied des DARC


ÜBERSICHT:


Antragsmöglichkeit für weitere 50-MHz-Sonderzuteilungen

Als Ergebnis einer erneuten Abstimmung mit den Primärnutzern kann die Zahl der Sonderzuteilungen für Funkamateure mit der Genehmigungsklasse A zur Nutzung des Frequenzteilbereichs 50,080–51,000 MHz auf Antrag erhöht werden. Darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt vom 21.12.2005. Die bisher erteilten 3000 Sonderzuteilungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die neuen Sonderzuteilungen können bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Mülheim, ....., beantragt werden. Die Anträge können nur schriftlich im Zeitraum vom 11.–31.01.2006 bei der Außenstelle Mülheim gestellt werden! Es werden nur Anträge berücksichtigt, die in dem vorgenannten Antragszeitraum unter Verwendung des Antragsformblatts schriftlich bei der Außenstelle Mülheim eingehen. Anträge, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen, insbesondere vor oder nach dem Antragszeitraum gestellte Anträge, auch soweit diese bereits vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt.

Für den Fall, dass im Antragszeitraum mehr zuteilungsfähige Anträge eingehen als zugewiesen werden können, entscheidet das Los. In diesem Fall erfolgt eine Mitteilung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Mehrfachanträge auf Sonderzuteilungen für ein und dasselbe Rufzeichen führen zum Ausschluss aller dieser Anträge beim Losverfahren. Im Losverfahren nicht erfolgreiche Antragsteller werden nicht einzeln benachrichtigt.

Antragsformblätter sind ab dem 21.12. bei jeder Außenstelle der Bundesnetzagentur zu erhalten sowie im Internet zum Download unter www.bundesnetzagentur.de/enid/Amateurfunk bereitgestellt.


Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben

Es liegen Anhaltspunkte vor, dass zahlreiche der derzeitigen 50-MHz-Sonderzuteilungen für den Amateurfunkdienst nicht aktiv genutzt werden. Alle Funkamateure, die Inhaber einer Sonderzuteilung 50 MHz sind, diese aber derzeit und in naher Zukunft nicht nutzen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht aktiv nutzen können, werden daher aufgerufen auf ihre 50-MHz-Zuteilung bis zum 31.01.2006 zu verzichten. Gleiches gilt für Zuteilungsinhaber, die je eine Sonderzuteilung für eine auf ihren Namen lautende Clubstation und ihre Individualzulassung besitzen. Damit sollen möglichst viele Funkamateure die Chance auf eine Zuteilung für die Nutzung des 50 MHz-Bereiches erhalten.


Daten bestehender 50-MHz-Genehmigungen aktualisieren

Mit der Mitteilung Nr. 266 / 2002 (Amtsblatt Reg TP Nr. 10/2002 vom 29.05.2002, S. 811) wurde die Änderungsmöglichkeit für Sonderzuteilungen im 50-MHz-Bereich bekannt gegeben. Danach müssen Sonderzuteilungen nicht ersatzlos entfallen, wenn sich an den registrierten Daten wie Rufzeichen, Telefonnummer, Anschrift oder Standort Änderungen ergaben. Zum Erhalt der Sonderzuteilung ist in diesen Fällen ein formloser Antrag auf Änderung der Zuteilung, mit Angabe der modifizierten Daten (alt und neu), an die Außenstelle Mülheim zu senden.


Dies war die Sonderausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Diesen Rundspruch gibt es auch als Fax-Abruf unter der Nummer ....., als Text oder Real-Audio- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite www.darc.de sowie in Packet-Radio unter der Rubrik DARC. Zusätzlich erhalten Sie den Rundspruch der Vorwoche als Fax-Abruf unter der Durchwahl ...... Meldungen für den Rundspruch – mit bundesweiter Relevanz – schicken Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail ausschließlich via ......

Vielen Dank fürs Zuhören. 73 und AWDH bis zum nächsten Jahr!


Ende des Deutschland-RS 50/05 vom 21.12.2005

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 2005 Rundspruch-Archiv