THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 47/04 VOM 20.11.2004

Redaktion: Uwe, DL2APJ


Der Distriktsvorstand informiert

Hallo liebe Funkfreunde,
von der Amateurratstagung ist zu berichten, dass die OM Dr. Walter Schlink, DL3OAP; Heinz-Günter Böttcher, DK2NH, und Steffen Schöppe, DL7ATE, in den DARC-Vorstand nachgewählt wurden. Alle drei haben reiche Amateurfunkerfahrungen und den Willen anstehende Probleme zu lösen. Dazu wünschte ich ihnen eine glückliche Hand, ich denke, dass wir alle davon profitieren.

Das Contest-Team DAØHQ wurde mit Ehrenplakette für kollektive Leistungen ausgezeichnet. Die Auszeichnung nahmen Dr. Horst Weißleder, DL5YY, und Dr. Hartmut Büttig, DL1VDL, entgegen. DAØHQ hat bisher sechs Mal die KW-Weltmeisterschaft gewonnen. Der Distriktsvorstand gratuliert herzlich und dankt allen Thüringern, die dem Contest-Team ihre Punkte gaben, wir sind gespannt, ob es auch zu einer siebenten Weltmeisterschaft 2004 gereicht hat.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Beendigung der Mitgliedschaft im DARC aus finanziellen Gründen. Auch der Distrikt hat in der Vergangenheit einigen OM geholfen dieses Problem zu lösen. Nunmehr wurde ein Beschluss gefasst, dass sich ein Bezieher von Arbeitslosengeld 2 an die Geschäftsstelle in Baunatal wenden kann, die nach Prüfung der Situation, den Beitrag nach Klasse 01 dann halbiert. Außerdem ist mit einem Abbuchungsauftrag das Bezahlen in anderen zeitlichen Abständen möglich. Natürlich ist es dadurch nicht möglich Probleme generell zu lösen, aber Übergangsweise wird doch den Mitgliedern geholfen im DARC zu bleiben. Der komplette Wortlaut des Beschlusses wird noch veröffentlicht.

73 de Gerhard, DL2AVK


Vorstandsinformation (030) Datum: 16.11.2004

erstellt von: Heinz-Günter Böttcher, DK2NH verteilt von: Sekretariat Jur. VBB - Frau Stackebrandt

Das 7-MHz-Band nach der WRC 2003

Im Laufe eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses in der CEPT, der Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen, wurde eine gemeinsame Empfehlung für eine erweiterte Zuweisung an den Amateurfunk im 7-MHz-Band erstellt. Schließlich hat die Funkverwaltungskonferenz im Juni 2003, nach sehr schwierigen Verhandlungen, eine primäre Zuweisung des Bereiches 7,1–7,2 MHz an den Amateurfunk in den Regionen 1 und 3 beschlossen. Diese Zuweisung tritt ab April 2009 in Kraft.

Dabei fand die Idee einer vorzeitigen Nutzung für die Länder der CEPT keine Berücksichtigung bei dieser Zuweisung, weil nicht alle europäischen Länder zustimmen konnten.

In einigen Nachbarländern haben die Fernmeldeverwaltungen in den vergangenen Monaten den Funkamateuren die Nutzung des Erweiterungsbereiches bereits vorab gestattet. Für diese Freigabe spielten vor allem nationale Besonderheiten eine ausschlaggebende Rolle.

Ausgelöst durch die Alleingänge dieser Länder hat erneut eine Diskussion in der CEPT darüber begonnen, ob eine vorzeitige Freigabe des Erweiterungsbereiches möglich ist. Dies könnte in Form einer Empfehlung des höchsten Entscheidungsgremiums der CEPT, dem ECC, dem Europäischen Kommunikationsausschuss, geschehen. Im zuständigen Arbeitskreis der CEPT wird unter aktiver Mitwirkung der IARU-Reg. 1 versucht, eine zu Empfehlung zu erarbeiten. Dabei dürfen die Interessen der primären Nutzer aber nicht außer Acht gelassen werden.

In zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es nach wie vor Rundfunkaussendungen zwischen 7,1–7,2 MHz. Eine generelle vorzeitige Nutzung des Bereiches 7,1–7,2 MHz würde die Verschiebung für den Rundfunkdienst und den festen Funkdienst um 100 kHz erfordern. Ab 2007 ist eine weitere Verschiebung des festen Funkdienstes um 50 kHz seit längerem beschlossen.

Ohne Berücksichtigung der Interessen der derzeitigen Primärnutzer ist die vorzeitige Nutzung durch den Amateurfunk daher nicht denkbar.

Der DARC hat im Zusammenwirken mit dem RTA bereits geeignete Schritte unternommen, die bei der Findung einer abgestimmten europäischen Lösung hilfreich sind. Die Gespräche hierzu werden auf allen uns zur Verfügung stehenden Ebenen fortgeführt.


Verfahren wegen Verstoßes gegen das „Abhörverbot“ eingestellt

Das Amtsgericht Paderborn hat am 05.11. ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das „Abhörverbot“ gegen einen Journalisten eingestellt. Dies berichtet die Neue Westfälische Zeitung.

Dem Pressebericht zufolge hatte der 56-jährige Journalist und Kameramann Argwohn erweckt, weil er bei einem Unglücksfall sehr schnell zur Stelle war. Daraus schlossen die Behörden, dass er den Polizeifunk abhöre. Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler in seinem PKW zwei Scanner.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 86 des Telekommunikationsgesetzes („Abhörverbot“) ein, und so landete der Fall vor dem Amtgericht Paderborn.

Der Angeklagte erklärte, er sei sich keiner Schuld bewusst. Er bestritt, dass er seine Informationen durch Abhören des Polizeifunks erlangt habe. Das Gericht sah sich „leichten Nachweisschwierigkeiten“ ausgesetzt und stellte das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts ein. Die beschlagnahmten Scanner wurden dem Journalisten wieder ausgehändigt. Der Betroffene muss jedoch seine Auslagen für das Verfahren (in erster Linie die Anwaltskosten) selbst tragen. Der Staatsanwalt bezeichnete dies als „Denkzettel“.

Auf die Frage, warum ein Journalist überhaupt solche Geräte besitzt, lieferte der Verteidiger des Betroffenen, der Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel, eine bemerkenswerte Erklärung. Riedel: „Für Journalisten ist ein solcher Scanner ein Statussymbol und für Funkfreunde ist er ein notwendiges Instrument“.

Info: Nordbayern-Rundspruch 39/2004
(Info: www.funkmagazin.de)


Ende des Thüringen-RS 47/04 vom 20.11.2004

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 2004 Rundspruch-Archiv