THÜRINGEN-RUNDSPRUCH NR. 45/04 VOM 06.11.2004

Redaktion: Uwe, DL2APJ


Der Distriktsvorstand informiert

Hallo liebe Funkfreunde,
inzwischen haben alle Ortsverbände das Protokoll der Herbstversammlung vom 09.10. in Mühlberg erhalten. Die Adressenliste habe ich etwas gekürzt, bei denen, die ohnehin im Internet sind und das Protokoll steht ja auf der Distriktsseite. Dankeschön an den Thomas, DL5MO, der diese Arbeit besorgt.

In unserem Rundspruch am 21.08. habe ich zu dem Problem der Neugestaltung der CQ DL Stellung genommen und viele Gespräche geführt. Wie aus dem DX-Referat zu erfahren ist gibt es inzwischen den Ansatz einer Lösung, die darin besteht das Internet für alle Probleme zu nutzen, also neue Freiräume für alle Interessengruppen zu schaffen. Dies werde ich unbedingt unterstützen. Einen ersten Schritt dazu können wir tun, indem über die AFu-Aktivitäten mehr Bilder in die Öffentlichkeit gelangen.

Hinsichtlich Conteste bittet der Lothar, DL3TD, um Zuarbeit – erreichbar unter ......

In unseren Unterlagen hat sich leider ein Schreibfehler eingenistet, die QRP-Tagung in Jena ist am 27.11., bitte sagt dies weiter, ich bitte vielmals um Entschuldigung.

Leider gibt es in Sachen 50 MHz keine positiven Nachrichten, wie der neuesten Vorstandsinfo zu entnehmen ist, die im Zusammenhang mit der jetzt neuen Frequenzzuweisungsplanverordnung gekommen, habt bitte also Geduld, man hofft auf eine positive Entwicklung.

Mit den besten 73, Gerhard, DL2AVK


Vorstandsinformation (029)

Beitragsbescheide nach Frequenzschutzbeitragsverordnung für Mitte November erwartet

Ab Mitte November ist mit dem Versand der Beitragsbescheide nach der neuen Frequenzschutzbeitragsverordnung zu rechnen. Das teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) am 28.10.2004 in einer Pressemitteilung mit. Die Bescheide sollen innerhalb der nächsten drei Monate an alle beitragspflichtigen Inhaber von Frequenzzuteilungen und Sendebetreiber gehen. Dazu zählen auch die Funkamateure.

Mit Wirkung zum 01.01.2003 war die Frequenzschutzbeitragsverordnung in Kraft getreten. Sie legt unter anderem für die Funkamateure die Jahresbeiträge nach TKG und EMVG für die Jahre 2003 und 2004 fest. Die neue Frequenzschutzbeitragsverordnung ersetzt damit die EMV-Beitragsverordnung und die Frequenznutzungsbeitragsverordnung. Funkamateure werden danach für die Jahre 2003 und 2004 mit folgenden Beiträgen belegt:

2003 Frequenznutzungsbeitrag 3,70 €, EMV-Beitrag 20,90 €
2004 Frequenznutzungsbeitrag 2,90 €, EMV-Beitrag 18,90 €

Die Frequenzschutzbeitragsverordnung knüpft an den Begriff des Sendebetreibers an. Sendebetreiber ist jeder, dem zum Betreiben von Sendefunkgeräten oder Funknetzen Frequenzen zugeteilt sind. Dies ist bei Funkamateuren bereits per Gesetz gemäß § 3 Abs. 5 AFuG der Fall. Danach gelten die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen jedem Funkamateur mit Wohnsitz in Deutschland als zugeteilt, wenn ihm ein oder mehrere Rufzeichen zugeteilt worden sind. Bezugseinheit ist daher die Rufzeichenzuteilung bzw. die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und nicht etwa der Umfang der Frequenznutzung oder der tatsächliche Bestand von Sendefunkanlagen.

Andersherum ist nicht die Anzahl der zugeteilten Rufzeichen an einen Funkamateur maßgebend für die Erhebung der Beiträge, sondern nur seine erstmalige Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst unter Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zuteilung von Rufzeichen für den Ausbildungsfunkbetrieb, für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen sowie für Clubstationen bleibt nach der Verordnung beitragsfrei.

Aufgrund der Ergebnisse und Rückschlüsse der EMV-Beitragsprozesse der 90iger Jahre, die der Vorstand des DARC e. V. als Musterprozesse geführt hatte, beabsichtigt er nicht gegen die Beitragserhebung nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung vorzugehen. Hierüber war bereits in einer Diskussion zwischen Amateurrat und Vorstand auf der Mitgliederversammlung in Augsburg am 24./25.05.2003 Konsens hergestellt worden (vgl. VO-Info vom 27.05.2003). DARC-Mitglieder, die dennoch gegen die Beitragserhebung Widerspruch erheben wollen, werden daher von der Geschäftsstelle des DARC die entsprechende Auskunft erhalten.

Info: PR


SOTA-Winterwanderung am 18.12.

Die SOTA-Funkfreunde aus Hessen und Thüringen rufen zu einer SOTA-Winterwanderung am Samstag, dem 18.12., auf. Wir möchten mit möglichst vielen Funkfreunden und zahlreichen Regionalteams die vorweihnachtlichen Gipfel aktivieren. An vorher bekannt gegebenen Treffpunkten starten wir gemeinsam, um gegen ca. 11:00 UTC auf den Bergen QRV (7,060 / 144,290 MHz ±QRM / 145,575 MHz) zu sein. Zur Zeit (Ende Oktober) haben wir folgende Teams und Ansprechpartner:

Wasserkuppe / DH3ZK,
Schneekopf / DJ9AY,
Großer Finsterberg / DJ2AY,
Ruppberg / DL1APZ,
Dolmar / DH4BM,
Wetzstein / DL4APJ,
Riechheimer Berg / DM2ORI,
Großer Seeberg / DM2AN

Gesucht werden noch weitere Regionalteams.

Meldungen (Call, Name, SOTA-Referenznummer des Berges, Treffpunkt, Startzeit) bitte an Roberto, DJ2AY, ......

Aktuelle Informationen sind ab Mitte November auf www.bergfunker.de einsehbar bzw. werden via PR verteilt.

Gratulation an Joachim, DJ9AY, der sich als erster Thüringer OM mit 77 Gipfeln und 608 Punkten auf Platz 7 der SOTA-Weltliste der Aktivierer vorgeschoben hat.

VY 73 + AWDH von den Bergen, Roberto, DJ2AY

Info: Nordbayern-RS Nr. 37/04


Ende des Thüringen-RS 45/04 vom 06.11.2004

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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