Redaktion: Beatrice Hebert, DL3SFK, und Edgar Lerner, DL2GBG
Ergebnis des Weihnachts-Contests 2003
In dieser Woche wurde das Endergebnis des DARC-Weihnachts-Contestes vom 26.12. verbreitet. Dieser Wettbewerb zählte auch für Clubmeisterschaft.
In der Wertungsgruppe B (die sogenannte Mixed-Low-Power-Klasse für SSB und CW unter 100 W Output) erreichte DK8TU den 2. Platz mit 35.112 Punkten.
Ein Blick auf die Ergebnisse:
Wertungsgruppe B (DL/Mixed-Low-Power)
Platz | Call | DOK | QSO | Mul | Score | Abzüge |
1 | DF3KV | L06 | 173 | 221 | 38.233 | 5,4 % |
2 | DK8TU | P41 | 168 | 209 | 35.112 | 2,1 % |
3 | DLØBI | N01 (J82) | 164 | 209 | 34.276 | 3,2 % |
(204 Teilnehmer)
Wertungsgruppe A (DL/Mixed-High-Power)
Platz | Call | DOK | QSO | Mul | Score | Abzüge |
1 | DL3TD | X34 (DX) | 277 | 325 | 90.025 | 2,0 % |
2 | DL8QS | I45 | 219 | 264 | 57.816 | 4,8 % |
3 | DJ7EO | L06 | 222 | 260 | 57.720 | 1,3 % |
(96 Teilnehmer)
Wertungsgruppe D (DL/CW-Low-Power)
Platz | Call | DOK | QSO | Mul | Score | Abzüge |
1 | DK3WW | Y24 | 177 | 212 | 37.524 | 4,0 % |
2 | DJ2QV | O32 | 171 | 213 | 36.423 | 1,6 % |
3 | DK9IP | A24 | 169 | 202 | 34.138 | 2,1 % |
Mit VY 73, Edgar, DL2GBG
Nächste Amateurfunkprüfungen am 26.03. in Konstanz sowie am HAM RADIO-Samstag in Friedrichshafen
Die nächsten Amateurfunkprüfung der RegTP in Konstanz findet am Freitag, dem 26.03., um 14:00 Uhr, statt. Ein weiterer Prüfungstermin ist am HAM RADIO-Samstag, dem 26.06., auf der Messe in Friedrichshafen, ebenfalls um 14:00 Uhr. Die Anmeldung zur Prüfung in Konstanz ist für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland möglich und erfolgt unabhängig vom Wohnort über die Außenstelle Freiburg.
Anmeldeformulare können dort telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
Interessenten wenden sich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Freiburg, Frau Morstadt, ....., E-Mail: ......
Außerdem ist das Anmeldeformular auch im Internet über die Amateurfunk in
Deutschland-Seite der RegTP verfügbar: www.regtp.de/tech_reg_tele/start/fs_06.html.
Auf den Anmeldeformularen sollte die gewünschte Prüfungsaußenstelle (z. B.
Konstanz) sowie der gewünschte Prüfungstermin vermerkt werden.
(Info: RegTP)
Unverändert blieb der Vorstand des OV Wendlingen, P47, nach der jüngsten Wahl an der Hauptversammlung. Im Amt des OVV wurde danach OVV Dieter Zempel, DG6SAQ, bestätigt. Stellvertreter bleibt Karl Heinz Kamp, DL6AQ. Kassenwart: Karlheinz Schneider, DL6SDZ.
(Info: DG6SAQ/DL2GBG)
Rundspruchsprecher im Schwarzwald gesucht
Nach nun fast 30 Jahren wöchentlicher Verlesung des Deutschland- und Baden-Rundspruchs, sowie der lokalen Meldungen aus dem Empfangsbereich der FM-Relais DBØWX (145,7875 MHz) und DBØHP (439,075 MHz) möchte der langjährige Rundspruchsprecher Harald Apelt, DJ8RP, diese permanente Verpflichtung ab Mitte März 2004 in andere Hände legen.
Der Wechsel ist aus familiären persönlichen Gründen erforderlich, die in Zukunft keine zuverlässige Präsenz mehr garantieren. Zumal die Nachfrage nach Vertretungen in der Vergangenheit auch nicht immer erfreulich und von Erfolg gekrönt war. Nur selten kam es in dieser Zeit zu einem kurzfristige Ausfall des Rundspruchs; Harald hat dabei auf andere Verpflichtungen nicht selten verzichtet oder es hat sich doch noch jemand kurzfristig bereiterklärte, die Verlesung vorzunehmen.
DJ8RP bittet nun XYLs, YLs und OM, die diese Aufgabe übernehmen möchten, sich mit ihm
(E-Mail: .....) oder dem Redakteur des Badenrundspruchs, DL4IG, in
Verbindung zu setzen. Wünschenswert wäre insbesondere ein Team, welches sich die Aufgabe
teilt und somit keine wöchentliche Verpflichtung entsteht.
Der traditionelle Freitags-Rundspruch wird auch von einer Reihe OM aus Württemberg gehört und gelegentlich auch für die Verbreitung regionaler Meldungen der dortigen P-OVs genutzt.
(Teilübernahme Baden-Rundspruch)
SOTA ist die Abkürzung von Summits on the air, d. h. Gipfel in der Luft und ist ein Diplom- und Aktivitätsprogramm für Funkamateure weltweit. Das Programm SOTA wurde von einem Managementteam um John Linford, G3WGV, in Anlehnung an das IOTA-Programm entwickelt. Während es bei IOTA um die Aktivierung von Inseln geht, schafft das SOTA-Programm ein weltweites Wettbewerbsprogramm durch Aktivierung von Berggipfeln.
Bisher gibt es SOTA-Assoziationen in England, Wales, Irland, Nordirland, Griechenland und Südafrika. In Deutschland startete SOTA in den Distrikten Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im August 2003 und Thüringen im September. Der Start in Bayern war am 01.01.2004.
Es gibt Gipfelstürmer, die den Gipfel aktivieren. Sie wandern oder klettern auf einen in der SOTA-Liste aufgeführten Gipfel und fahren von dort aus QSOs. Hierbei gibt es keine Band- oder Betriebsartenbeschränkung. Weiterhin gibt es die Jäger, die nach QSOs mit den Gipfelstürmern Ausschau halten. Nicht zu vergessen die SWLs, die auch teilnehmen können.
Für Gipfelverbindungen werden Punkte vergeben. Je höher der Gipfel ist, um so mehr Punkte gibt es. Sächsischen OM ist das Prinzip schon bekannt: Dort gibt es seit 1982 den Sächsischen Bergwettbewerb, der Ähnlichkeiten mit dem SOTA-Programm aufweist. Neu ist aber, dass SOTA ein internationales Programm ist.
(Übernahme Baden-Rundspruch)
Funkamateur vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Dezember vergangenen Jahres einen Essener Funkamateur freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und dadurch gewonnene Informationen an Dritte zum Zwecke der Strafvereitelung weitergegeben zu haben. Zu diesem Gerichtsverfahren erreichte uns eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, die wir nachfolgend wiedergeben:
Oberlandesgericht Hamm äußert sich zum Abhörverbot
Das Oberlandesgericht Hamm (3 Ss 625/03) hat am 18.12.2003 einen Essener Funkamateur und Polizeireporter von dem Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen, nachdem das Landgericht Essen ihn zuvor wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt, ihn jedoch wegen Abhörens des Polizeifunks freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Funkamateur vor, er habe mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und die Informationen an Dritte zum Zweck einer Strafvereitelung weiter gegeben.
Das Landgericht konnte nicht feststellen, ob und wann er den Polizeifunk abgehört hat.
In der Revisionsentscheidung wird zu der Entscheidung des Landgerichts ausgeführt, dass der Angeklagte, der passionierter Funker sei, zwar über diverse Geräte verfüge, um den Polizeifunk abzuhören. Das Gericht sei auch davon überzeugt, dass der Angeklagte davon Gebrauch gemacht habe, zumal er selbst gelegentliches Abhören des lokalen Polizeifunks eingeräumt habe. Hinzu komme, dass der Sachverständige überzeugend ausgeführt habe, dass die auf den Geräten des Angeklagten vorgefundenen Sonderkanäle auf der Anlage des Angeklagten nicht beim Durchscannen automatisch abgespeichert worden sein könnten. Die Tatsache, dass Sonderkanäle und andere Kanäle nicht gemischt gespeichert seien, sondern geordnet, teilweise mit logischen Verknüpfungen zu den Speicherplätzen und teilweise mit Zusatzangaben auf dem Display, zeige, dass hier eine absichtliche Speicherung erfolgt sei. Wer sich diese Mühe zur systematischen Speicherung unterziehe, der nutze diese Speicherung auch.
Allein aus der Tatsache, dass der Angeklagte technisch, auch mit Handgeräten in der Lage war, den Polizeifunk abzuhören, - so das in der Entscheidung zitierte Landgericht - könne aber noch nicht gefolgt werden, dass der Angeklagte am Tat der Informationsweitergabe davon Gebrauch gemacht habe. Auch habe abschließend nicht geklärt werden können, ob und welche Geräte der Angeklagte an dem betreffenden Tag überhaupt mit sich geführt habe.
(Ende des Zitats)
Quelle: www.funkmagazin.de
(Übernahme Köln-Aachen-Rundspruch)
Vorliegende Hauptversammlungstermine
11.02.: OV Kirchheim/Teck, P35 - mit Wahlen, Hotel-Restaurant Teckblick in
Dettingen-Teck
11.02.: OV Waiblingen, P37 - mit Wahlen, Clubraum im Kindergarten in Waiblingen-Neustadt,
Bangertstr. 31
11.02.: OV Möckmühl, P50 - mit Wahlen, Gaststätte Bären in Möckmühl
12.02.: OV Schwäbisch Gmünd, P23 - mit Wahlen, Gasthaus Hirschmühle in
Schwäbisch Gmünd-Hirschmühle
12.02.: OV Böblingen, P26 - mit Wahlen, Sportheim Daggersheim Waldstr. 44 in 71034
Böblingen-Daggersheim
13.02.: OV Heilbronn, P05 - Gaststätte Kleiner Wartberg, Sperlingweg 2 in
Heilbronn-Böckingen
13.02.: OV Sigmaringen, P29 - mit Wahlen im Haus am Riedbaum, Soldatenheim,
Sigmaringen
13.02.: OV Leinfelden-Echterdingen, P54 - in der TSV Sportgaststätte Jakobsbrunnen,
Beethovenstr. 21
in 70771 Leinfelden
13.02.: OV Taubertal-Mitte, P56 - Gasthaus zur Sonnenhalde in Bad Mergentheim
19.02.: OV Esslingen, P02 - mit Wahlen, im Hotel Zur Traube in
Esslingen-Liebersbronn
19.02.: OV Sindelfingen, P42 - mit Wahlen, im Naturfreundehaus Viehweide,
Ernst-Barlach-Str. 40 in 71065 Sindelfingen
20.02.: OV Geislingen, P38 - mit Wahlen, im Gasthaus Zur Stadt, Lange Gasse 14 in
73312 Geislingen
26.02.: OV Ermstal, P31, Jugendgruppe - im OV-Heim, Innere Heerstraße in Metzingen
27.02.: OV Mühlacker-Vainihingen/Enz, P15 - Clubheim des TSV Phönix Lomersheim,
Pinacherstraße, 75417 Mühlacker-Lomersheim
27.02.: OV Reutlingen, P07 - SSV Sportpark, Schlattwiesen 25 in Reutlingen
27.02.: OV Hohenstaufen, P41 - Gasthaus Ziegelei, Holzhauserstr. 5 in 73117 Wangen
04.03.: OV Meßstetten, P44 - mit Wahlen, OV-Lokal Waldhorn in Meßstetten
05.03.: OV Nürtingen, P08 - mit Wahlen, Sportheim Großbettlingen
05.03.: OV Leonberg, P24 - OV-Lokal
06.03.: OV Hohenlohe, P33 - im Raum über der Feuerwache in Künzelsau
12.03.: OV Donau-Bussen, P43 - Gasthaus Brücke, Rechtenstein
12.03.: OV Primtal, P45 - mit Wahlen, Gasthaus Alte Kelter in Trossingen
12.03.: OV Stromberg, P51 - Waldschenke
13.03.: OV Herrenberg, P18 - mit Wahlen
14.03.: Distriktsversammlung Württemberg, Bürgerhalle Pflugfelden
21.03.: Distriktsversammlung Baden mit Wahl, Kirchen-Hausen
Funkwetterbericht vom 31.01.07.02.
DKØWCY-Berichte:
Boulder | KielVorhersage für den 08.02.:
sunact : eruptive
magfield: quiet
VY 73 de Heinrich, DL3QY
Ende des Württemberg-RS 6/04 vom 08.02.2004
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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