Redaktion: Holger Schlicht, DG5BE
Gericht: Amtlich geeichte Messgeräte für Tatnachweis erforderlich
Die Frage, ob die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zur Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten amtlich geeichte Messgeräte und -aufbauten verwenden muss, war unter anderem Gegenstand von zwei Bußgeldverfahren, die am 29.04.2004 vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt wurden.
Zwei Hobbyfunkern aus Gütersloh war von der RegTP vorgeworfen worden, sie hätten mit Amateurfunkgeräten und zu hoher effektiver Strahlungsleistung auf der Freenet-Frequenz 149,050 MHz gesendet. Die Hobbyfunker bestritten dies.
Die Regulierungsbehörde legte als angeblichen Beweis Messprotokolle vor, die seinerzeit vor Ort mit einem Messempfänger gefertigt wurden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige erklärte dem Gericht, dass mit diesem Empfänger lediglich Spannungswerte am Antenneneingang bestimmt werden können. Die so ermittelten Daten ließen aber keine Schlüsse auf die absolute Stärke des elektromagnetischen Feldes zu. Somit sei auch die tatsächlich abgestrahlte effektive Leistung nicht zu ermitteln.
Auch der Verteidiger der Beschuldigten bemängelte den verwendeten Messaufbau und vertrat die Ansicht, dass die RegTP für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur amtlich geeichte Messaufbauten verwenden dürfe.
Ein Vertreter der RegTP erklärte dazu, dass die verwendeten Geräte nach Auffassung seiner Behörde nicht der Eichpflicht im Sinne des Eichgesetzes unterlägen.
Das Gericht ließ die Frage offen, ob das Eichgesetz tatsächlich Anwendung findet. Es gab aber zu bedenken, dass für den hinreichend sicheren Nachweis einer Tat ähnlich wie bei Radarfallen und Laserpistolen im Straßenverkehr amtlich geeichte Geräte und ein sorgfältig dokumentiertes und standardisiertes Messverfahren erforderlich seien.
Die Verfahren wurden eingestellt; die Kosten trägt die Staatskasse. Aktenzeichen: 71 OWi 483/03 und 72 OWi 353/03.
Quelle: www.funkmagazin.de
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Ortsverband Wiesmoor wieder seinen Fieldday von Freitag, 28., bis Montag, 31.05., auf dem bekannten Platz zwischen dem Stadion und dem Ottermeer.
Dieses Mal sind wieder die befreundeten OVe Ammerland, I01, und Leer, I07, mit dabei. Auch unsere Jugendgruppe plant einige Aktivitäten. Es bleibt aber noch genügend Platz für weitere Zelte,Wohnwagen und Wohnmobile. Betrieb ist auf möglichst vielen Bändern und Betriebsarten geplant.
Wer also noch mitmachen möchte, melde sich bei Hermann via E-Mail an ......
Pfingstfreizeit für Kinder 2004
Vom 28.31.05. gibt es wieder eine Kinder-/Jugendfreizeit der Distriktsjugend Nordsee mit Elektronik-Basteln und vielen Überraschungen im Schullandheim Döhrener Heide (Freitag bis Montag). Diese Veranstaltung wird mit viel Mühe geplant und vorbereitet und ist bei vielen Teilnehmern vom letzten Jahr sehr beliebt und schon vorgemerkt. Die Kinder sollten etwa im Alter von etwa 10 bis 15 Jahren sein.
Voranmeldungen sind willkommen: Dieter Göppert, DL3BCH, ......
OV Bad Pyrmont, H44, Fuchsjagd
Der OV Bad Pyrmont veranstaltet eine Fuchsjagd auf 80 m und 40 m. Alle Fuchsjäger und Suchwanderer sind herzlich einladen.
Während der Auswertung und Siegerehrung wird gegrillt. Jeder aktive Peiler bekommt eine Grillwurst und ein Getränk auf OV-Kosten.
Quelle: Niedersachsen-RS 20/04
Ende des Nordsee-RS 20/04 vom 20.05.2004
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 2004 | Rundspruch-Archiv |