Redaktion: Holger Schlicht, DG5BE
RegTP stellt Standort-Datenbank von Funkanlagen ins Internet
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat eine Datenbank ins Internet gestellt, in rd. 52.000 ortsfeste Funkanlagen verzeichnet sind, die zum Betrieb eine Standortbescheinigung benötigen. (Anmerkung: Das sind i. d. R. Funkanlagen mit einer effektiven Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP) Die Datenbank enthält außerdem Orte, an denen durch Messungen überprüft wurde, ob die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden. Die Datenbank steht allen Bürgern offen. Durch Eingabe von Ortname bzw. Postleitzahl und Straßenname wird ein Kartenausschnitt aufgerufen, in dem die bescheinigungspflichtigen Funkanlagen und evtl. Messorte durch farbige Markierungen gekennzeichnet sind. Die Adressen der Standorte der angezeigten Funkanlagen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt. Darüber hinaus sind zu den angezeigten Objekten weitere Informationen wie Sicherheitsabstände oder das Verhältnis der gemessenen Feldstärke zu den gesetzlichen Grenzwerten abrufbar.
Die Datenbank ist im Internet unter http://emf.regtp.de
zu erreichen. Wegen der großen Nachfrage ist es in der Anfangsphase bereits zu Ausfällen
des Servers gekommen.
Quelle: www.funkmagazin.de
Funkamateur vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Dezember vergangenen Jahres einen Essener Funkamateur freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und dadurch gewonnene Informationen an Dritte zum Zwecke der Strafvereitelung weitergegeben zu haben.
Zu diesem Gerichtsverfahren erreichte uns eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, die wir nachfolgend gern wiedergeben:
Oberlandesgericht Hamm äußert sich zum Abhörverbot
Das Oberlandesgericht Hamm ( 3 Ss 625/03) hat am 18.12.2003 einen Essener Funkamateur und Polizeireporter von dem Vorwurf der versuchten Strafvereitelung freigesprochen, nachdem das Landgericht Essen ihn zuvor wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt, ihn jedoch wegen Abhörens des Polizeifunks freigesprochen hatte.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Funkamateur vor, er habe mit einem Scanner den Polizeifunk abgehört und die Informationen an Dritte zum Zweck einer Strafvereitelung weiter gegeben. Das Landgericht konnte nicht feststellen, ob und wann er den Polizeifunk abgehört hat.
In der Revisionsentscheidung wird zu der Entscheidung des Landgerichts ausgeführt, dass der Angeklagte, der passionierter Funker sei, zwar über diverse Geräte verfüge, um den Polizeifunk abzuhören. Das Gericht sei auch davon überzeugt, dass der Angeklagte davon Gebrauch gemacht habe, zumal er selbst gelegentliches Abhören des lokalen Polizeifunks eingeräumt habe. Hinzu komme, dass der Sachverständige überzeugend ausgeführt habe, dass die auf den Geräten des Angeklagten vorgefundenen Sonderkanäle auf der Anlage des Angeklagten nicht beim Durchscannen automatisch abgespeichert worden sein könnten. Die Tatsache, dass Sonderkanäle und andere Kanäle nicht gemischt gespeichert seien, sondern geordnet, teilweise mit logischen Verknüpfungen zu den Speicherplätzen und teilweise mit Zusatzangaben auf dem Display, zeige, dass hier eine absichtliche Speicherung erfolgt sei. Wer sich diese Mühe zur systematischen Speicherung unterziehe, der nutze diese Speicherung auch.
Allein aus der Tatsache, dass der Angeklagte technisch, auch mit Handgeräten in der Lage war, den Polizeifunk abzuhören, so das in der Entscheidung zitierte Landgericht könne aber noch nicht gefolgt werden, dass der Angeklagte am Tat der Informationsweitergabe davon Gebrauch gemacht habe. Auch habe abschließend nicht geklärt werden können, ob und welche Geräte der Angeklagte an dem betreffenden Tag überhaupt mit sich geführt habe.
(Ende des Zitats)
Michael Riedel ist Fachanwalt für Telekommunikationsrecht und Amateurfunkrecht in Köln.
Quelle: www.funkmagazin.de
Ortsverband Oldenburg, I11, veranstaltet Amateurfunk-Kursus
In Oldenburg findet wieder ein Amateurfunk-Kursus statt. Unterrichtet werden soll je nach Bedarf alle Lizenzklassen. Bei Interesse bitte melden unter: Thorsten Meinen, DL9BCO, ......
Ende des Nordsee-RS 4/04 vom 29.01.2004
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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