Neuer Entwurf der Amateurfunkverordnung vorgelegt
Mit Schreiben vom 28.04. sowie in elektronischer Form per E-Mail am 29.04. hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) den für uns nunmehr dritten Entwurf einer Amateurfunkverordnung mit Stand vom 19.04.2004 zugesandt.
Im Übersendungsschreiben geht das BMWA auf die bisherigen Eingaben des RTA zur Amateurfunkverordnung ein und begründet dort teilweise die Dinge, die trotz ausdrücklichen Wunsches des RTA nicht in die Amateurfunkverordnung übernommen werden könnten.
Zwar wird der RTA nicht mehr zur Kommentierung aufgefordert, telefonische Nachfragen beim Ministeriumsmitarbeiter Wolfgang Martin haben jedoch ergeben, dass erhebliche bzw. gravierende Einwendungen des RTA noch bis Mitte Mai Berücksichtung finden könnten.
Der RTA wird nunmehr durch seine Mitglieder und unter Mitarbeit der Referate und Stäbe des DARC zu dem Entwurf erneut Position beziehen. Einzeltatbestände, wie etwa die drastische Gebührenerhöhung, müssen zudem auf dem politischen Wege geklärt werden.
Eine erste Überprüfung des Verordnungstextes hat folgendes ergeben:
Das BMWA ist dem RTA mit seinen begründeten Einwendungen bereits in wesentlichen
Punkten entgegen gekommen. Dies betrifft vor allem:
Die Prüfungsausschussmitglieder müssen nicht Angehörige der Regulierungsbehörde sein.
Damit ist der Weg offen, zumindest Teilbereiche der Amateurfunkprüfungen in der Zukunft
auch durch die Verbände übernehmen zu können. Wir werden noch mehr in die einzelnen
Festlegungen in den Amtsblättern durch die Regulierungsbehörde eingebunden,
beispielsweise in Fragen, welche die Einzelheiten zur Durchführung von Prüfungen
anbetreffen.
Die Durchführung von Ausbildungsfunkbetrieb, sowie die Benennung als Verantwortlicher von Klubstationen und Relais wird auch Inhabern der Klasse E gestattet. Das Ausbildungsrufzeichen wird unbefristet erteilt.
Die Mailboxen sind keine notwendigen Zusatzeinrichtungen der Amateurfunkstelle und müssen daher nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Der Verordnungsentwurf trägt diesem Umstand und dem Urteil des Nürnberger Landgerichts Rechnung.
Der Klubstationsverantwortliche wird vom Leiter der Gruppe und nicht der Gruppe selbst benannt.
Der Absatz über umfangreiche Mitwirkung sowie Testaussendungen im Störfallparagraf ist gestrichen und so im § 18 nicht weiterverfolgt.
Die Hauptanknüpfungspunkte einer Stellungnahme des RTA werden sich dagegen auf folgende Gesichtspunkte beziehen:
Die Regulierungsbehörde setzt sich weiterhin durch und bezieht ihre Überwachungsaufgabe ausschließlich auf technisch/regulatorische Aspekte. So ist bei dem Paragrafen über technische/betriebliche Rahmenbedingungen im letzten Absatz in Bezug auf die Verstöße der allgemeine Hinweis auf § 2 Nr. 2 AFuG (Inhalte von Sendungen) herausgenommen worden. Der RTA wird hierzu erneut auf seine Formulierungsvorschläge hinweisen müssen. Der Störfallparagraf wird durch die technischen Referenten und den technischen Vorstand des DARC nochmals gesichtet werden.
Die Aufzeichnung der Sendetätigkeit im Rahmen des Ausbildungsfunkbetriebes soll offenbar bewusst nunmehr vom Ausbilder erfolgen. Dies ist aus Ausbildungsgesichtspunkten nicht sinnvoll, außerdem ist der Paragraf strenger als zuvor formuliert.
Anlage 1 ist so gut wie nicht geändert worden (außer Einleitung und NB10). Auch hier ist noch einmal ein Ansatzpunkt für eine Kommentierung.
Die Gebührenerhöhung stellt eine Katastrophe für den Amateurfunk dar. Die Gebühren sollen sich teilweise verdoppeln. In jedem Fall sollen sie aber für sämtliche Gebührentatbestände erheblich ansteigen. Die Begründungen der RegTP zur Kostendeckung sind nicht nachvollziehbar. Auf diese Weise wird der Zugang zum Amateurfunk, insbesondere die Gewinnung neuer Funkamateure, von außen erheblich erschwert.
[Quelle: Vorstandsinformation des DARC vom 04.05.2004]
Anmerkung der Redaktion:
Zusätzlich zu diesem Text finden sich im Internet unter der Adresse www.darc.de/aktuell/voinfo/vor040504.html
weitere Informationen wie der Brief des BMWA an den RTA, sowie auch der vollständige Text
des Entwurfes der Amateurfunkverordnung.
EU-Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit in erster Lesung durchs Parlament
Am 23.12.2002 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
In der Sitzung vom 29.01.2003 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er diesen Vorschlag an den Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie als federführenden Ausschuss und an den Ausschuss für Recht und Binnenmarkt als mitberatenden Ausschuss überwiesen habe.
Der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt hatte bereits am 20.02.2003 beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.
Vertreter der Funkamateure, an der Spitze Gaston Bertels, ON4WF, (EUROCOM, IARU-Region 1) und Ingo Dittrich, DK9MD, (DARC-Vorstand) nahmen daraufhin Kontakt zu Politikern des Wirtschaftausschusses auf. Besonderes gelang dies zu den EU-Abgeordneten Dr. Peter Liese (CDU) und Helmut Kuhne (SPD). Die Abgeordneten wurden von unseren Änderungswünschen überzeugt und brachten diese daraufhin in den Ausschuss und somit ins Parlament ein.
Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie nahm in seiner Sitzung am 17., 18., 23., und 24.02.2004 den Entwurf mit den von uns Funkamateuren über die Politiker eingebrachten Änderungswünschen einstimmig an. In seiner Sitzung am 09.03.2004 hat das Europäische Parlament in Erster Lesung diese Richtlinie verabschiedet.
Eine erste Prüfung des Textes ergab, dass unsere Änderungswünsche ohne Einschränkung übernommen worden sind.
Zwischenzeitlich hat die Kommission erklärt, dass sie alle Abänderungen des Parlamentes akzeptieren könne. Die Gruppe Technische Harmonisierung (Elektromagnetische Verträglichkeit) hat die Abänderungen des Parlamentes am 06.04.2004 geprüft und abschließend festgestellt, dass der Text für alle Delegationen annehmbar ist; Frankreich legte jedoch einen Vorbehalt ein. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird daher ersucht, dem Rat vorzuschlagen, er möge die Richtlinie in der vom Europäischen Parlament geänderten Fassung auf einer seiner nächsten Tagungen annehmen.
Der weitere Fortgang wird so aussehen: Es wird sich der Ministerrat mit dieser Richtlinie befassen und entscheiden ob die Änderungen des Parlamentes alle übernommen werden. Damit würde die Richtlinie so in Kraft treten. Andernfalls wird der Vermittlungsausschuss einberufen werden müssen. Erfahrungsgemäß kommt es dann zu einer Zweiten Lesung. Diese hat dann das Ziel den dann gemeinsamen Entwurf von dem Ministerrat und dem Parlament anzunehmen. Das wäre die zweite Möglichkeit damit die Richtlinie in Kraft tritt.
So wird dann auch, entgegen des ursprünglichen Textes, Amateurfunk direkt als schutzwürdig anerkannt klargestellt sein:
(2) Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass Funkdienste, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossene Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden
Persönliche Bemerkung von Kurt, DL8MDA:
Ich finde, dass es schon an ein Wunder grenzt, dass die Änderungswünsche der
Funkamateure gegen den enormen Druck der Wirtschaftslobby so weit durchgekommen sind. Wir
sollten Gaston, ON4WF, und Ingo, DK9MD, sowie den weiteren Helfern, ich nenne beispielhaft
Ulfried Ueberschar, DJ6AN, und Peter Roselieb, DL9KBM, für ihren mit hoher Kompetenz
durchgeführten unermüdlichen Einsatz hohen Respekt zollen und können ihnen nicht genug
danken. Lasst uns nun mutig GEMEINSAM die weiteren Schritte angehen.
[Quelle: Kurt, DL8DMA]
Erläuterungen zur DATV-Bandbreite
Das im CQ DL 3/04 auf S. 214 abgebildete DATV-Spektrum mit QPSK-Modulation am
ZF-Ausgang des Wuppertaler Exciters hat offenbar bei manchen SSB-Freunden zu Verwirrungen
geführt. Eigentlich müssten gerade sie mit Begriffen wie Exciter, Up-Konverter und PA
vertraut sein. Ein Blick in die DATV-Homepage www.datv-agaf.de
sollte genügen, um die Grundkonzeption nachvollziehen zu können.
Als erster Satz steht dort das Motto des AGAF-DATV-Teams: Die Entwicklung von Digital-ATV ist nötig, um bei immer stärker belegten Frequenzbereichen auch in Zukunft Amateurfunk-Fernsehübertragungen zu ermöglichen. Die minimal mögliche Bandbreite wird durch Komprimierung bei mittlerer Qualität im 70-cm-Band auf 2 MHz und bei hervorragender Qualität auf den GHz-Bändern auf 6 MHz reduziert.
Der für QPSK-Sendungen notwendige Up-Converter von 434 MHz nach 23 cm wird
unter www.datv-agaf.de/converter.htm
beschrieben. Ein so nach 1291 MHz umgesetztes 6 MHz breites DATV-Spektrum liegt
bei Einsatz einer hochlinearen Endstufe zwischen 1288 und 1294 MHz und kann
allenfalls die Eingangsfilter-Güte und die Intermodulationsfestigkeit eines
1296-MHz-SSB-Empfängers auf die Probe stellen.
Damit kann aber nicht die im neuen AFuV-Entwurf festgeschriebene DATV-Bandbreite 7 MHz auf 23 cm gerechtfertigt werden, denn eine DATV-Relaisausgabe z. B. auf 1280 MHz kann bis zu 16 MHz Gesamtbandbreite belegen, ohne einen anderen Bandbenutzer zu stören.
[Quelle: Klaus Kramer, DL4KCK]
Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden
OV-Heim und OV-Abend des Ortsverbandes Heimbach, G41
Der nächste OV-Abend des Ortsverbandes Heimbach findet am Samstag, dem 15.05., um 20:00 Uhr statt. Wir treffen uns in Zukunft in unserem neuen OV-Lokal im Landhaus zu den Weinbergen in den Wingerten 6, in Heimbach-Hasenfeld. Das ist die Straße gegenüber dem Hasenfelder Hof. Das Landhaus ist nur wenige Meter vom Parkplatz an der Schwammenaueler Straße entfernt.
[Quelle: Roswitha, DL6KCR]
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Ankündigung: Fieldday des OV Meckenheim, G23
Anlässlich des Funkertags am 12.06. veranstaltet der OV Meckenheim einen Fieldday, um unser Hobby der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Es ist Funkbetrieb auf KW und UKW vorgesehen. Leider muss die geplante ATV-Verbindung über das 10-GHz-Relais auf dem Drachenfels wegen zu vieler Hindernisse in dieser Richtung ausfallen.
Wir treffen uns im Zeitraum von 11:0017:00 Uhr am Sportgelände der Sportschützen in Swisttal-Odendorf, zwischen Rheinbach und Euskirchen gelegen. Gäste sind herzlich willkommen.
[Quelle: Peter, DDØKW]
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Bergheimer Freizeittag mit Amateurfunk
Der Freizeittag der Stadt Bergheim präsentiert: Sport, Brauchtum, Spiel und Spaß mit Bergheimer Vereinen. Wir, der Ortsverband Bergheim, G20, sind dabei. Wir demonstrieren Funkkontakte in: Sprache, Morsetelegrafie, Schrift und Bild. Unsere Mitglieder stehen Rede und Antwort zu allen Fragen. Mit Kindern und Jugendlichen üben wir das Morsen. Wer seinen Namen geben kann, erhält ein Diplom und nimmt an einer Verlosung teil.
Der Freizeittag findet statt am Samstag, dem 15.05., von 14:0018:30 Uhr, in Bergheim Quadrath-Ichendorf, Auf der Helle. Wir sind im Foyer der Gesamtschule zu finden.
Weitere Infos unter www.darc.de/g20.
[Quelle: Siegfried, DL8KBJ]
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Ankündigung des Siebengebirgs-Funk-Flohmarktes des OV Siebengebirge
Am Samstag, dem 03.07., findet der traditionelle Siebengebirgs-Funk-Flohmarkt des Ortsverbandes Siebengebirge, G25, in der Zeit von 07:0014:00 Uhr im Schulzentrum in Königswinter-Oberpleis statt.
Infos und Tischreservierung bitte an Wolfgang Oepen, DL3OE, ....., sowie an Lothar Gallus, DF3WT, ......
[Quelle: Wolfgang Oepen, DL3OE]
Ende des Köln-Aachen-RS 18/04 vom 09.05.2004
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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