KÖLN-AACHEN-RUNDSPRUCH NR. 9/04 VOM 29.02.2004


ÜBERSICHT:


Bei MVV bleibt die Powerline-Zukunft offen

Auch in dieser Woche hat der Aufsichtsrat des Mannheimer Energieversorgers MVV keine Entscheidung über die Zukunft des Powerline-Engagements getroffen. Das bestätigte Firmensprecher Roland Kress gegenüber heise online. Der Energieversorger plant einen umfassenden Konzernumbau mit einer Konzentration auf das Kerngeschäft, in diesem Zusammenhang steht die Technik für den Internet-Zugang über das Stromnetz auf dem Prüfstand. In den vergangenen drei Jahren sind nach Firmenangaben etwa 30 Millionen Euro für das Projekt ausgegeben worden.

Bereits in der vergangenen Woche hätte eine Entscheidung gefällt werden sollen. Wann diese nun zu Stande kommt, ist offen. Große Konkurrenten wie E-ON und RWE hatten ihre Powerline-Aktivitäten in den vergangenen zwei Jahren eingestellt.

[Quelle: Heise Online vom 25.02.]


Nur ein Gerücht: Keine neue RegTP-„Antennengebühr“

Zur Zeit sind in der CB-Funk-Szene Gerüchte im Umlauf, die besagen, dass die RegTP eine Art „Antennengebühr“ in Höhe von ca. 300,– € für Messungen an Hochantennen einführen will. Wer nicht bereit sei, diese Gebühr zu zahlen, der müsse seine Antenne abbauen.

Wir können unsere Leser beruhigen: Eine neue Gebührenregelung dieser Art gibt es definitiv nicht. Sie könnte von der RegTP auch nicht einfach „eingeführt“ werden, weil eine Gebührenregelung nur vom übergeordneten Wirtschaftsministerium in Form einer Rechtsverordnung erlassen werden darf, für die wiederum eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist.

Ursache für das Gerücht ist wahrscheinlich die sogenannte „10-Watt-EIRP-Regelung“. Sie besagt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer effektiven Strahlungsleistung ab 10 W EIRP eine von der RegTP ausgestellte (kostenpflichtige) „Standortbescheinigung“ benötigt wird (Ausnahme: Amateurfunkanlagen). In einer solchen Standortbescheinigung sind die Mindestabstände rund um die Antenne verzeichnet, die Personen einhalten müssen, damit sie (nach Ansicht des Verordnungsgebers) nicht durch elektromagnetische Wellen zu Schaden kommen.

Diese Regelung ist im Prinzip schon mehr als zehn Jahre alt. Anfangs gab es sie als Amtsblattverfügung, seit August 2002 existiert sie in Form einer Rechtsverordnung, der sogenannten „BEMFV“. Die BEMFV ist keine spezielle CB-Funk-Regelung. Sie gilt grundsätzlich für alle ortsfesten Funkanlagen ab 10 W EIRP.

Für Betreiber von CB-Funkanlagen, die nicht an einer Richtantenne betrieben werden, ist diese Regelung weitgehend bedeutungslos, weil solche Anlagen gemäß der CB-Funk-Allgemeinzuteilung nur eine Strahlungsleistung von max. 4 W ERP (entspricht ca. 6,5 W EIRP) aufweisen dürfen.

Bei CB-Funkanlagen, die an einer Richtantenne (Amtsdeutsch: „Antenne mit Gewinn in der horizontalen Ebene“) betrieben werden, wird die 10-W-EIRP-Grenze theoretisch dann erreicht, wenn die Antenne bei einem erlaubten Antennen-Input von 4 W einen Gewinn von (knapp) 4 dBi aufweist.

Eine Standortbescheinigung ist – unabhängig von der Strahlungsleistung der ortsfesten Funkanlage – auch dann erforderlich, wenn die Antenne an einem Standort gemeinsam mit anderen Antennen betrieben wird und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem Antennenstandort 10 W EIRP oder mehr beträgt.

Eine Standortbescheinigung ist nicht ganz billig. Die Bearbeitung eines Antrags kostet derzeit 73,– €, jede zu bewertende Antenne 92,– € (im Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165,– €).

Wenn ein Betreiber eine Funkanlage, für die eigentlich eine Standortbescheinigung erforderlich ist, ohne eine solche Bescheinigung betreibt, dann stellt dies keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. Die RegTP kann dem Betreiber jedoch die Kosten für das „verwaltungsmäßige Bearbeiten“ (100,– bis 2000,– €) des Falles sowie die (tatsächlich entstandenen) Kosten für evtl. erforderliche Messungen in Rechnung stellen.

[Quelle: FM-Funkmagazin vom 23.2.2004]


Termin PR-Tagung in Darmstadt

Die PR-Tagung 2004 in Darmstadt findet am 03.04. statt. Siehe dazu auch www.afthd.tu-darmstadt.de/darmstadt-2004.

[Quelle: Hessen-RS 7/04]


Meldungen aus dem Distrikt und den Ortsverbänden

Terminänderung Funkflohmarkt Bergheim und Distriktsversammlung

Wegen Terminschwierigkeiten seitens des Gutenberg-Gymnasiums in Bergheim muss der Bergheimer Funkflohmarkt um eine Woche verschoben werden. Neuer Termin ist Samstag, der 27.03., 09:00–14:00 Uhr, im Gutenberg-Gymnasium, Gutenbergstr. 2, 50126 Bergheim. Leider sind die Fachzeitschriften für den Monat März schon gedruckt, so dass dort der alte Termin erscheint. Weitere Infos unter www.darc.de/g20.

Auf Grund der Terminverschiebung des Bergheimer Flohmarktes sieht sich der Vorstand des Distriktes Köln-Aachen gezwungen, den Termin für die Distriktsversammlung ebenfalls zu verschieben. Der neue Termin für die Distriktsversammlung ist der 24.04., ab 14:00 Uhr. Der Ort bleibt der Gleiche: Am Yachthafen, In der Rosenau 10a, 51145 Köln.

[Quelle: Vorstand des OV Bergheim, G20, und Michael DJ5KP, stv. DV G]


Ende des Köln-Aachen-RS 9/04 vom 29.02.2004

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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