Redaktion: Uwe Baum, DL2APJ
Der Distriktsvorstand informiert
Der DARC e. V. informiert aktuell über die Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 24./25.05. zu TKG-Bescheiden.
Votum
In Sachen Deutscher Amateurradio Club e. V. (DARC e. V.) wegen Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen (TKG) und Erhebung vom EMV-Beiträgen (EMVG)
Anlässlich der Mitgliederversammlung am 24./25.05. in Augsburg hat der Amateurrat (AR) gemeinsam mit dem Vorstand über die Einschätzung der anwaltlichen Vertretung des DARC e. V. wegen Heranziehung zu EMV-Beiträgen und Frequenznutzungsbeiträgen diskutiert.
Sachverhalt und Empfehlung
Die zuständigen Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben ab Anfang Mai 2003 mit dem Erlass von Bescheiden nach TKG und EMVG begonnen. Aufgrund der Einschätzung der anwaltlichen Vertretung hat der DARC e. V. sodann seinen Mitgliedern empfohlen, zwecks Fristenwahrung, lediglich gegen die Gebühren nach TKG Widerspruch einzulegen.
Begründung:
die rechtlichen Voraussetzungen sind auf nichtigen Grundlagen entstanden. Für ein
Vorgehen gegen die EMV-Beitragsbescheide dagegen bestehen keine überwiegenden
Erfolgsaussichten.
Fazit der Diskussion
Der Amateurrat, als direktes Verbindungsglied zu den Mitgliedern, konnte einen Input liefern, der es als strategisch richtig erscheinen lässt, von jedweden Widersprüchen abzusehen. Begründet wurde dies mit einer Aufrechnung der in der Vergangenheit bereits geleisteten Beiträge und der damit verbundenen Gegenüberstellung der jetzt aktuell zu leistenden Beiträge.
Darüber hinaus ist abzusehen, dass die in Frage gestellten Beiträge nach TKG, nach Heilung der jetzt nichtigen rechtlichen Grundlagen, zeitversetzt doch auf die Funkamateure zukommen werden. Anzuerkennen ist auch, dass die jetzige Beitragserhebung Clubstationen und automatisch arbeitende Stationen ausnimmt; dies bedeutet gegenüber den Beitragserhebungen in der Vergangenheit eine erhebliche Entlastung für Funkamateure, die ihre Aktivitäten in den Dienst der Allgemeinheit stellen.
Das abgefragte Meinungsbild, welches vor dem Hintergrund der Interessen der Mitglieder bewertet wurde, ergab ein deutliches Votum dafür, von sämtlichen Aktivitäten bezüglich eines Widerspruchverfahrens, gefolgt von einer Klage, abzusehen.
Weitere Verfahrensweise
Als Folge des Meinungsbildes der AR-Sitzung vom Wochenende in Augsburg ergibt sich nun eine notwendige Vorgehensweise für die DARC-Mitglieder, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben:
Wir empfehlen nunmehr eingelegte Widersprüche persönlich zurück zu ziehen, da der DARC e. V. keine Musterprozesse nach dieser Diskussion und den neuen Erkenntnissen, hier insbesondere durch Rückäußerung aus der Mitgliedschaft, mehr unterstützt.
Der eingelegte Widerspruch muss persönlich wieder zurückgenommen werden, dies kann nicht in einer Sammelrücknahme, global für alle bereits von den DARC-Mitgliedern versandten Widersprüche, erfolgen. Hierbei sei noch mal deutlich hervorgehoben, dass die in Beitragsbescheiden genannten 25, , bei Rücknahme eines Widerspruches, nicht von den DARC-Mitgliedern gefordert werden.
Dieser Vorzug gilt jedoch nicht für die OM, die trotz der Rücknahme der ursprünglichen Empfehlung des DARC e. V., Widersprüche einreichen. Sie tun dies dann in eigenem Interesse und unterliegen dann den verpflichtenden Hinweisen in den Rechtbehelfsbelehrungen.
Vorstand, Amateurrat
26.05.2003
+++
Hallo liebe Funkfreunde,
von der Beratung des Amateurrates am vergangenen Wochenende in Augsburg ist zunächst zu
berichten, dass nach intensiver Diskussion und Abwägung des Erfolges den Funkamateuren
geraten wird, von einem Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Frequenznutzung
abzusehen. Der Verzicht auf den Widerspruch wird uns helfen mit der Behörde auch
weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus haben wir uns bemüht die im letzten Rundspruch veröffentlichten Positionen umzusetzen. Diesbezüglich gibt es Arbeitsgruppen, in denen Torsten und ich mit arbeiten, die bis zum Herbst beschlussfähige Texte für die Herbstversammlung ausarbeiten werden. Über den Fortgang werden wir von Fall zu Fall berichten.
Bestätigt wurde das Burgendiplom des Ortsverbandes Gera, X20, ich gehe davon aus, dass der Diplommanager Jürgen, DL3ASJ, die Bedingungen veröffentlicht.
Der Distriktsvorstand erinnert noch einmal an die fälligen Finanzabrechnungen, damit die Rücklaufgelder alle OVe pünktlich erreichen.
73 de Gerhardt, DL2AVK
Thüringer Burgendiplom
Letzte Woche wurde vom Amateurrat in Augsburg das Thüringer Burgendiplom offiziell bestätigt. Diese Diplom wird von unserem DARC-OV Gera, X20, vergeben. Um das Diplom zu erwerben sind Portabelstationen von Thüringer Burgen zu arbeiten. Die genauen Bedingungen werden in den nächsten Tagen auf unserer Webseite www.darc.de/x20 als auch den anderen bekannten Medien des DARC veröffentlicht.
Das hier als erste kurze Info. Wer es besonders eilig hat, wendet sich an den
Diplommanager Jürgen, E-Mail: ......
73 de Gert, DL5ARG, OVV X20
Feldtag des OV Suhl/Zella-Mehlis, X31
Der diesjährige Feldtag des OV Suhl/Zella-Mehlis findet vom 11.13.07. auf der Hohen Geba in der Rhön statt. Nähere Infos auf der Webseite des OV X31.
73 de Wolfgang, DL3AWK
CT nun Freeware
Ken Wolff, K1EA, hat verkündet, dass sein bekanntes und verbreitetes Contest-Programm
CT ab sofort Freeware ist. Die aktuelle Version (sowie zahlreiche
Hilfsprogramme) kann man unter www.k1ea.com
herunterladen. Dies bedeutet lt. Ken nicht, dass die Arbeiten an CT
eingestellt werden. In den nächsten Monaten möchte er auch das Handbuch aktualisieren
und als PDF-Dokument zur Verfügung stellen.
(Info: MVP-RS)
Jahrestermine Distrikt Thüringen 2003
29.05.01.06.: DM/Y2-Treffen in Cursdorf
14.06.: Kyffhäuser-Treffen, X07, Mobilwettbewerb
14.06.: Bundesfunkertag
14.06.: Jugendfieldday Burgruine Hoher Schwarm in Saalfeld
28.06.: AFu-Prüfung
27.29.06.: HAM RADIO
16./17.08.: Leuchtturm Expedition DL2ARH
13.09.: QRP-Treffen Thalbürgel
20.09.: THR-Contest
26.28.09.: Amateurrat Bad Lippspringe
26.28.09.: Fröbeltreffen, X38, Mobilwettbewerb
11.10.: Distriktsversammlung Mühlberg
18. oder 25.10.: AFu-Prüfung
14.12.: AFu-Prüfung
Das SysOp-Seminar wird bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Stand 01.04.2003
Ende des Thüringen-RS 22/03 vom 31.05.2003
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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